
Es gibt deutliche Warnsignale – die Coronaimpfung in der Schweiz müsste schnellstens gestoppt werden
Dr. Daniel Beutler aus Thun ist Arzt für Allgemeinmedizin und subspezialisiert auf Suchtmedizin. Er hat zwei Coronasymposien – 2024 und 2025 – in der Schweiz organisiert und sieht die Coronapolitik mit all ihren Massnahmen kritisch.
Der Mediziner verfasste auch Beiträge für die Schweizer Ärztezeitung. Im Gespräch mit Dr. Christine Born geht Daniel Beutler auf die Folgen der Covid-19-Injektionen und die Coronaaufarbeitung in der Schweiz ein.
Sind Geimpfte gesundheitlich geschädigt, nachdem sie sich den Covid-19-Injektionen unterworfen haben?
Die Impfkritik vermittelt den Geimpften oft die Botschaft: «Ihr tragt eine krankmachende Zeitbombe in euch!» Damit wird Angst erzeugt. Man ist dann nicht weit entfernt von der Panikmache der Regierung, der Behörden und der Medien in der Coronazeit. Dennoch muss man sagen, dass der Mechanismus, der von dieser «Impfung» im Körper in Gang gesetzt wird, durchaus Spät- und Folgeschäden nach sich ziehen kann, denn man kann die Antigenproduktion, in diesem Fall des sogenannten Spike-Proteins nicht kontrollieren oder stoppen. Ich habe diese Frage bei Ärztekongressen gestellt, aber niemand konnte sie mir beantworten. Wir überfordern mit den Coronainjektionen unser Immunsystem. Das Ansteigen von Autoimmun- und Krebserkrankungen deutet darauf hin. Wir haben diese neuartige «Impfung» nicht unter Kontrolle. Das ist Fakt.
Wie sind die Erfahrungen in Ihrer eigenen Hausarztpraxis?
Es ist schwierig zu beweisen, dass die eine oder andere Erkrankung von der «Impfung» herrühren könnte. Dazu bedarf es aufwändiger Untersuchungen, zum Beispiel eine Spikeproteinmessung in einem deutschen Labor, die ca. 300 Franken kostet. Aber seit vergangenen Winter erlebe ich so viele kranke Menschen wie nie. Geimpfte wie Ungeimpfte leiden oft unter schweren und hartnäckigen Virusinfekten, zum Beispiel Lungenentzündungen. Parallel dazu entwickeln sie noch bakterielle Entzündungen. Viele sagen mittlerweile von sich aus, sie würden sich nie mehr impfen lassen und berichten mir von Impfschäden aus der Verwandtschaft oder dem Bekanntenkreis: Gürtelrose und Schlaganfälle.
Ich bin kein Spezialist für Impfschäden, betreue aber einige Patienten, die im zeitlichem Zusammenhang mit der Corona-Impfung erkrankt sind. Es herrscht noch ein gewisses Durcheinander bei den Behandlungsmethoden, weil es bisher wenig Erfahrung und Forschung in diesem Bereich gibt. Der Sammelband «Long/Post COVID & mRNA – Impfnebenwirkungen», herausgegeben von Dr. Dirk Seeling, ist für Ärzte und Patienten jedoch recht aufschlussreich.
Gibt es offizielle Zahlen zu Impftoten und Impfgeschädigten in der Schweiz?
Es gibt wenig offizielle Zahlen, und nur sehr wenige Fälle werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Impfschaden anerkannt. Das BAG schiebt das Problem vor sich her. Man will die Schäden nicht sehen, die man angerichtet hat. Das würde Gesichtsverlust und eventuell auch juristische Konsequenzen bedeuten. Man müsste Verantwortung übernehmen, und die Dunkelziffer der Schadensfälle ist sehr hoch. Laut einer Züricher Impfstudie wird nur ein geringer Teil der Impfschäden erkannt und registriert.
Wenn ein Arzt für die Problematik der Impfschäden nicht sensibilisiert ist, fällt es ihm schwer sie zu erkennen. Ärzte und Vorgesetzte, die Impfdruck ausgeübt haben, sind ausserdem kaum bereit dazu, sich mit Impfschäden zu befassen. Auch die geschädigten Patienten verschliessen teilweise ihre Augen. Ich habe einen jungen Mann erlebt, der eine Myokarditis (Herzmuskelentzündung) aufgrund der Impfung entwickelt hat, aber immer noch meint, dass er richtig gehandelt habe, weil es aus Solidarität geschah.
Mittlerweile mehren sich die Hinweise, dass die Impfung auch einen Einfluss auf die Schweizer Sterblichkeitsrate und die Geburtenzahlen hat. Allerdings hatte ich bei einem Ärztekongress vor Kurzem den Eindruck, dass selbst bei ehemals begeisterten Befürwortern der Corona-Injektionen die Impfempfehlung jetzt wesentlich verhaltener erfolgte. Es würde erst einmal ein Erdbeben auslösen, wenn man die Covid-19-«Impfung» zurückziehen würde. Man kann aber doch nicht die Studien der Pharmaindustrie als Grundlage für die staatliche Zulassung und Empfehlung übernehmen. Das ist doch eigentlich sonnenklar. Die Pharmaindustrie muss Gewinne einfahren, aber unsere staatlichen Behörden sollten uns vor Gesundheitsschäden durch Pharmaprodukte schützen. Ich schäme mich für ein solches Gesundheitswesen und eine Forschung, die so viele rote Ampeln überfährt, wie es im Fall der Covid-19-«Impfungen» geschehen ist. Es muss eine Aufarbeitung dieses Skandals geben. Reaktionen im Internet zeigen, dass viele Schweizer dies auch wollen. Wir haben in der Schweiz die Möglichkeit zu einer Volksinitiative und sollten dieses Recht nutzen.
Wird in der Schweiz weiterhin über eine Impfpflicht diskutiert?
Sehr viele Pflegekräfte hatten in der Coronazeit Bedenken gegen die Covid-19-Injektionen und liessen sich nicht impfen. Insofern erscheint mir die geplante Impfpflicht in einer «erheblichen Gefahrensituation» für «bestimmte Personengruppen» im Rahmen einer Totalrevision des Sankt Galler Gesundheitsgesetzes als nicht zielführend. Die Definitionen in diesem neuen Gesetz sind schwammig und gestatten den Kantonsbehörden massiv in den persönlichen Entscheidungsraum aller Einwohner einzugreifen. Bussgelder von bis zu 20 000 Franken im Zusammenhang mit der Impfpflicht werden vom Kanton neu gesetzt und sind im allgemeinen Epidemiegesetz des Bundes gar nicht vorgesehen. Obendrein haben wir einen Pflegenotstand und können uns nicht leisten, Pflegekräfte mit solchen Massnahmen zu vergraulen.
Zur Zeit «überarbeiten» viele Kantone ihre Gesundheitsgesetze parallel zur Änderung des Schweizer Epidemiengesetzes und der Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das Impfen wird überall massiv vorangetrieben. Impfpflichten und Impfobligatorien werden zunehmend als normales Steuerungsinstrument des Staates etabliert. Im Kanton Zürich sind solche Änderungen bereits in Kraft getreten. In Zürich ist sogar ein Bussgeld bis zu 50 000 Franken vorgesehen. Es ist aber fraglich, ob Kantone zusätzliche Sanktionen wie diese Bussgelder einführen können, denn diese neuen Kantonsgesetze verstossen gegen das Schweizer Bundesgesetz. Ohne Aufarbeitung besteht die Gefahr, dass wissenschaftlich umstrittene oder widerlegte Prämissen in die anstehenden Revisionen der kantonalen Gesundheitsgesetze und des Epidemiengesetzes einfliessen. Dagegen können wir auf verschiedenen Ebenen etwas tun und sollten Stellung nehmen, um künftig nicht in ähnliche Zwangssituationen zu geraten wie in der Coronazeit.
Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Dr. Christine Born ist Autorin und freie Journalistin.
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