
Windkraft im Kreuzfeuer: Veraltete Lärmnormen bringen Betreiber, Projektierer und Behörden auf die Anklagebank
Windturbinen verursachen Schäden für die Gesundheit von Mensch und Tier durch Infraschall und die toxischen Materialien in den Rotorblättern, die durch Abrieb im Betrieb, bei Unfällen und bei der Entsorgung freigesetzt werden. Strom aus Windkraft ist teurer als von allen anderen Quellen.
In einer Ära, in der der Klimawandel als ultimatives Mantra die Politik antreibt, wird der Ausbau der Windkraft dennoch als heiliger Gral der Energiewende gefeiert. Doch unter der Oberfläche brodelt es: Neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthüllen, dass die gängigen Genehmigungsverfahren auf veralteten und mangelhaften Normen beruhen. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) – seit Jahrzehnten der Eckpfeiler für Immissionsschutz bei Windenergieanlagen (WEA) – erweist sich als unzureichend, um die realen Auswirkungen von Schall und Infraschall auf Anwohner zu erfassen. Dies nicht nur fachlich, sondern potenziell rechtswidrig: Fahrlässigkeit im Sinne des § 823 BGB oder gar Verletzung des Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) droht, wenn Betreiber, Projektierer, Grundstückseigentümer und Genehmigungsbehörden neue Studien ignorieren. Die Zeiten werden riskanter – für alle Beteiligten.
Der Fall, der die Fassade bröckeln lässt: Ein Hausbesitzer gegen den Windgiganten
Stellen Sie sich vor: Sie wachen nachts auf, Herzrasen peitscht durch Ihren Körper, ein unsichtbarer Druck lastet auf den Ohren, Kopfschmerzen pochen, und eine bleierne Müdigkeit lähmt den Alltag. Genau das berichtet ein Grundstückseigentümer aus Nordrhein-Westfalen, der nun den Betreiber eines nahegelegenen Windparks vor dem Landgericht Paderborn verklagt¹. Aktenzeichen 3 O 172/19: Der Kläger fordert 20.000 Euro Schadensersatz wegen Wertminderung seines Anwesens und seiner Pension – alles zugeschrieben dem Infraschall der Rotorblätter. Messungen einer finnischen Firma belegen: Der tieffrequente Schall (unter 20 Hz) pulsiert in scharfen Frequenzlinien, wirkt unhörbar auf Körper und Psyche und löst Symptome wie Schwindel, Depressionen und Konzentrationsstörungen aus. „Es ist, als ob die Anlagen unsichtbar angreifen“, beschreibt der Kläger seine Qualen, die erst nach Inbetriebnahme der WEA begannen.
Das Gericht wies die Klage ab – mit dem Standardargument: „Nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse führt Infraschall grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren“². Ein Satz, der in Dutzenden Urteilen widerhallt, von OVG Nordrhein-Westfalen bis zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Doch ist dieser „Stand“ noch aktuell? Hier liegt der Skandal: Gerichte, Behörden und Betreiber klammern sich an eine Norm, die seit 1998 unangetastet ist und physikalische Realitäten ignoriert. Die TA Lärm bewertet Schall in dB(A), einem gefilterten Pegel, der niedrige Frequenzen unter 8 Hz – genau die Pulse von WEA-Rotoren (1–2 Hz, Wellenlängen bis 340 m) – ausblendet³. Vibrationen, die durch Wände dringen und >10 km wirken, werden verharmlost; kumulative Effekte mit Schattenwurf (bis 1.500 m) oder Impulslärms, die das Herz-Kreislauf-System belasten, gar nicht erfasst⁴. WHO-Richtlinien von 2023 kritisieren dies scharf: Grenzwerte von 35 dB (Nacht) und 50 dB (Tag) unterschätzen chronischen Stress und Schlafstörungen⁵.
Neue Studien enthüllen den „Lärmbetrug“: Physik vs. Politik
Ein Meilenstein: Die kürzlich auf aModeling wind farm noise emission and propagationrXiv veröffentlichte Studie „Modeling wind farm noise emission and propagation“ eines internationalen Teams unter Jules Colas (École Centrale de Lyon) deckt auf, was Kritiker seit Jahren ahnen: Offizielle Lärmgutachten basieren auf vereinfachenden Modellen, die Strömungseffekte in Windparks ignorieren – Turbulenzen, die Schall bündeln und Hotspots erzeugen⁶. „Die Windindustrie hat ein massives Lärmproblem – und die Berechnungen sind fehlerhaft und unbrauchbar“, warnt Colas. Die TA Lärm, inklusive DIN 45680, erfasst keinen tieffrequenten Schall (20–100 Hz) angemessen; Amplitudenmodulation – das wummernde Pulsieren – wird als „unwesentlich“ abgetan. Reale Pegel überschreiten WHO-Grenzen (45 dB in Wohngebieten), mit Folgen für Schlaf und Nervensystem. Im hörbaren Bereich, nicht nur Infraschall, entfaltet sich die Bedrohung – ein Fakt, den Behörden jahrelang kaschiert haben.
Diese Erkenntnisse decken sich mit einer Flut neuer Forschungen: Das OVG NRW urteilte 2025 zwar noch abweisend, räumt aber Zweifel an der TA Lärm ein⁷. Und das BVerwG (7 B 3.21) bindet Gerichte an veraltete Normen, ohne aktuelle Daten zu prüfen⁸. Hier schleicht sich ein systemisches Problem ein: Eine Interessensgleichschaltung zwischen Industrie, Behörden und Politik. Der Druck der Klimawandel-Ideologie – Netto-Null bis 2045 – lässt „grüne“ Projekte Vorrang haben. Grenzwerte dienen primär dem Haftungsausschluss der Betreiber, nicht dem Schutz der Menschen. Wie der Sachverständige Dr. Stefan E. Kämpfe, Mitautor des Vernunftkraft-Kompendiums, kritisiert: „Die TA Lärm ist ein Relikt aus den 90ern – physikalisch unhaltbar, politisch instrumentalisiert“⁹.
Die Justiz als Mitläufer: Parallelen zur Corona-Ära
Ähnlich wie in der Pandemie, als Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht sich blind auf das Robert Koch-Institut (RKI) verließen – nur um später durch die RKI-Files zu enthüllen, dass Empfehlungen politisch diktiert waren –, wiederholt sich das Muster. Verwaltungsgerichte berufen sich routinemäßig auf den „Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse“, der Infraschall als „unter der Wahrnehmungsschwelle“ und harmlos klassifiziert¹⁰. Doch wer prüft diesen Stand? Die Justiz holt keine eigenen Gutachten ein, sondern vertraut auf Behörden wie das Umweltbundesamt (UBA), das wiederum von der EEG-Subventionslogik abhängt. Ergebnis: Genehmigungen, die mindestens fahrlässig unvollständig, potenziell rechtswidrig sind. OVG Schleswig (2022) und OVG NRW (2025) bestätigen: Keine Bindungswirkung, wenn Normen fehlerhaft¹¹. Für Projektierer und Grundstückseigentümer, die Pachtmieten kassieren, bedeutet das: Jede Klage könnte rückwirkend Haftung auslösen – von Wertminderungen bis zu Sanierungskosten.
Steigende Risiken: Für wen tickt die Uhr?
Die Konsequenzen sind klar: Betreiber wie RWE oder EnBW riskieren Schadensersatzwellen, sobald Kläger – gestützt auf Colas‘ Studie – Kausalität beweisen. Projektierer haften für fehlerhafte Gutachten; Grundstückseigentümer für Mitwirkung an „unlauteren“ Immissionen. Und Behörden? Sie stehen unter Druck: Das BImSchG fordert „bestmögliche Technik“ (§ 5), was veraltete Normen diskreditiert. In Bayern und NRW mehren sich Klagen; eine Welle könnte kommen, wenn Gerichte endlich unabhängige Expertise einholen.
Kritiker des Ausbaus, oft mit Scheinargumenten diffamiert, fordern Gerechtigkeit: Moratorien, 10-fach-Naben-Abstände und eine TA-Lärm-Überarbeitung. „Der Klimaschutz darf nicht auf Kosten der Menschen gehen“, mahnt Anwalt Dr. Markus Lehmann, der ähnliche Fälle betreut. Die Energiewende muss wissenschaftlich sauber sein – oder sie wird zur Zeitbombe. Für Betreiber und Behörden: Die Risiken steigen. Es ist Zeit, die Augen aufzuschlagen.
In diesem TKP-Buch findet sich alles Wissenswerte über die Schäden durch Windparks:
Urheber: Anonym
Fußnoten
¹ Hausbesitzer verklagt Windrad-Betreiber wegen Infraschall
² LG Paderborn, Urteil vom 11.11.2019 – 3 O 172/19
³ Kompendium Vernunftkraft 2022, S. 45–50
⁴ Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen, UBA 2020
⁵ WHO Environmental Noise Guidelines for the European Region 2018 (aktualisiert 2023)
⁶ Windkraft-Skandal: Forscher decken Lärmbetrug auf – Studie Jules Colas | arXiv: Modeling wind farm noise emission and propagation
⁷ OVG NRW, Urteil vom 25.08.2025 – 22 D 200/24.AK
⁸ BVerwG 7 B 3.21, Beschluss vom 08.11.2021
⁹ Kompendium Vernunftkraft 2022
¹⁰ Aufklärungskonzept zu Infraschall und dessen Wirkungen, UBA 2024
¹¹ OVG NRW, Urteil vom 25.03.2025 – 7 D 213/23.AK
Bild: Markus Distelrath from Pixabay/p>
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Im Mittelalter wuchsen in Deutschland Zitronenbäume.
In England wurden ebenfalls Wein und Olivenbäume angebaut. Es war wärmer als heute, Mittel- und Nordeuropa hatte seine Blütezeit!
Quelle: TERRA-X 26.08.2023
24.50min-25.50min
https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x/wein-eine-geschichte-durch-die-jahrtausende-doku-100.html
Erderwärmung bescherte Römischem Reich fette Jahre
Olivenbäume, Weinreben und anderes, was man eher aus wärmeren Regionen kennt, warf vor 2000 Jahren auf britischem Boden Erträge ab. Tacitus (58-117), der so akkurate römische Historiker, hat es der Nachwelt überliefert.
2015_12_09
https://www.welt.de/geschichte/article149773123/Erderwärmung-bescherte-Roemischem-Reich-fette-Jahre.html
Windradblues
Es wummert das Windrad am laufenden Band. Gerät dabei manchmal von selber in Brand. Zermatscht Vögel, Käfer und manch‘ Fledermaus, das macht wohl dem Grünen überhaupt gar nichts aus. / Ein Windrad, das baut sich nicht auf von allein. Fressen Baumaschinen sich in Wälder rein. Beton und Eisen kosten viel Energie, Propaganderknechte erwähnen das nie. / Es vibriert das Windrad bei Tag und bei Nacht. Hat mit Infraschalllärm manch Mensch umgebracht. Es fliegen Glasfasern und Gift umher weit, der Krebsdoktor sich über mehr Kundschaft freut. / Ein Windrad, das sollte sich fast immer dreh’n. Doch kommt es bei Flaute und Sturm schnell zum steh’n. Die Stromproduktion, die kommt zum Erliegen, Nachbarn die mit Kohle gern teuer aufwiegen. / Und ist eines Tages das Windrad dahin. Brachte der Windmaffia allein nur Gewinn. Die Verschrottung muss dann der Bürger bezahlen, zeigt Freude darüber bei Bundestagswahlen. / Keine Rechnung sollen Sonne und Wind schicken. Fragt man sich: Wie blöde müssen Deutsche ticken? Lassen sich von den Altparteien verhöhnen, Höchstpreise für Strom und für Wärme sie löhnen./ Und gehen in Deutschland Licht und Wärme aus, sind Verantwortliche längst nicht mehr zu Haus. Die sonnen sich an der karibischen See, wenn Deutsche gern frieren bei rieselndem Schnee. / Und ist der Wahnsinn eines Tages vorbei. Dann holen wir Grüne mit der Polizei. Die müssen zwangsweise so lange studieren, bis Mathematik und Physik sie kapieren.
Der im Artikel genannte Kläger wohnt übrigens in meiner Gegend in der tausende von Windrädern stehen. Zum Glück bin ich nicht so empfindlich, aber ganze Landstriche sind flächendeckend voll mit diesen Dingern. Allerdings die Korruption um diese Windräder ist enorm. Ein Förster den ich kenne teilte mir vor einer Weile mit, dass ein Windparkbetreiber im angrenzenden Sauerland (wo er wohnt) nun Windräder aufstellt, wo früher Bäume standen. Der Haken dabei ist, dass er die Naturschutzorganisation Nabu dafür bestechen musste, damit sie die Aufstellung mitten im Wald nicht verhindert! Dafür zahlte er 100.000 Euro Bestechungsgeld pro Windrad! Jetzt stehen dort vier große Windräder! Der gleiche Betreiber ließ dort auch geschützte Schwarzspechtnester beseitigen, indem er gleich die Bäume fällen ließ, denn die Schwarzstörche hätten ebenfalls die Aufstellung verhindert!
Ich denke, um die ganze Windradindustrie wimmelt es nur so vor Korruption, Bestechung und andere Sauereien!
Ich habe nichts gegen Klassenjustiz; mir gefällt nur die Klasse nicht, die sie macht. Und daß sie noch so tut, als sei das Zeug Gerechtigkeit – das ist hart. Und bekämpfenswert.
Kurt Tucholsky