Österreich-Initiative: NEIN zu den IGV der WHO

25. Oktober 2025von 3,4 Minuten Lesezeit

Im Vorfeld zur parlamentarischen Abstimmung über die geänderten WHO-Gesundheitsvorschriften versucht eine überparteiliche Initiative noch einmal einen Vorstoß gegen die Vorschriften. Denn unter Missachtung einer Vielzahl an Experten unterstützt Österreichs Regierung die Pläne.

Politische und zivilgesellschaftliche Akteure haben sich zusammengeschlossen, um sich gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften  auszusprechen. Die umstrittenen Vorschriften stehen in Österreich bald parlamentarisch zur Abstimmung – nur die FPÖ hat sich dagegen ausgesprochen. Mit einer Pressaussendung stellte sich die Initiative „Nein zu den IGV der WHO“ vor, die die Änderungen als „inakzeptabel“ ansieht.

Die Aussendung im Volltext:

Im Juni 2024 hat die 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) der WHO die geänderten IGV unter Missachtung der IGV-Verfahrensvorschriften und unter formalen Rechtsbrüchen der WHA-Verfahrensregeln angenommen.

Viele IGV-Bestimmungen betreffen nicht nur technische Details, sondern sie sind äußerst problematisch und schlichtweg inakzeptabel. Die zivilgesellschaftliche überparteiliche Initiative „NEIN zu den IGV der WHO“ wurde gegründet, um über die problematischen Punkte zu informieren und aufzuklären. Weiters will diese österreichweite Initiative eine rechts- und gesellschaftspolitische Debatte zur WHO und ihrem Mandat, zu den IGV sowie zum neuen Pandemie-Vertrag anstoßen. Sie richtet sich an Parlamentarier, Politiker, Vertreter von Gesundheits-, Wissenschafts-, und Rechtsdisziplinen sowie an die Medien. Die Initiatoren und Unterstützer der Initiative sind unter www.NEINzuIGV.at gegeben.

WHO-Empfehlungen und IGV-Vertragsklauseln: bindend oder nicht bindend?

Die IGV sind keine einfachen Vorschriften, wie der Name suggeriert, sondern ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Die derzeitigen IGV (2005) wurden 2008 durch den Bundeskanzler per Bundesgesetzblatt nur kundgemacht. Nun hingegen: die geänderten IGV erfordern die Zustimmung des Parlaments, und „die Umsetzung in Österreich erfolgt in Form von allfällig notwendigen Änderungen von Materiengesetzen“. Das Verhandlungsmandat für die geänderten IGV hatte die EU Kommission; sie „lädt die Mitgliedstaaten per Ratsbeschluss dazu ein, die Änderungen der IGV im Interesse der Union ‚vorbehaltlos‘ anzunehmen.
Ist eine freie Abstimmung zu den IGV zu erwarten? Wie sachkundig und vertraut sind die Parlamentarier mit den IGV-Details?

Richtig ist, dass die WHO-Empfehlungen im Falle von Pandemien oder pandemischen Notlagen rechtlich nicht bindend sein mögen, und sich dadurch kein formaler Souveränitätsverlust ergibt. Realpolitisch wird es sich Österreich jedoch kaum leisten können, den Empfehlungen nicht nachzukommen. Internationaler Druck, mögliche Haftungsfolgen, gravierende Auswirkungen auf Tourismus und Wirtschaft bis hin zu Handelsbeschränkungen und Abschneiden von Lieferketten wären vorprogrammiert.

Richtig ist aber auch: Die geänderten IGV (2024) verlangen einen permanenten Status des „Vorbereitet-Seins“ auf tatsächliche – aber auch auf potenzielle – Krisen und Pandemien. Die Vertragsregelungen hierzu sind verbindlich – genauso wie zusätzliche finanzielle Verpflichtungen, teils unter den wohlklingenden neuen Begriffen der Solidarität und Verteilungsgerechtigkeit. Die IGV-Vertragsklauseln stellen generell eine erhebliche Einmischung in die nationale Autonomie dar, indem sie wissenschaftliche Deutungshoheit einfordern, die Gesundheitspolitik gestalten, Prioritäten vorgeben, und personelle und finanzielle Ressourcen zuordnen.

Debatte zu IGV gefordert

Staaten wie Italien, die USA, Argentinien, und Israel haben die geänderten IGV daher fristgerecht abgelehnt. Die Slowakei hat ihre ablehnende Position bereits 2024 öffentlich bekanntgegeben. Die Schweiz stimmte zu, jedoch unter Vorbehalt bzgl. den WHO-Verpflichtungen zum Umgang mit Fehl- und Desinformation, um „eine objektive, wissenschaftliche Risikokommunikation weiterhin zu gewährleisten und die in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte wie die Meinungsäußerungs-, die Medien- und die Wissenschaftsfreiheit zu wahren“.  Das österreichische Gesundheitsministerium indessen befürwortet die Annahme der IGV; eine Vielzahl an Experten aus Medizin, Wissenschaft, Recht, sowie gesellschaftliche und kritische politische Stimmen werden ignoriert.

Internationale Zusammenarbeit im Falle von Pandemien ist wichtig und selbstverständlich. Es braucht jedoch einen breiten und offenen Diskurs, ob und inwieweit die IGV dazu hilfreich oder erforderlich sind. Es braucht auch eine Debatte darüber, ob eine derart weitreichende de-facto-Kompetenzübertragung an die WHO – die Immunität genießt, deren Entscheidungsorgane demokratisch nicht legitimiert sind, und die weder dem österreichischen Parlament noch der österreichischen Bevölkerung gegenüber verantwortlich ist – mit den Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung vereinbar ist.

Bild Screenshot

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Ein Kommentar

  1. Gabriele 26. Oktober 2025 um 15:00 Uhr - Antworten

    „Realpolitisch“ ist der richtige Ausdruck – denn seien wir ehrlich: So viel Protest auch kommen mag, so lange bei den meisten Figuren im Parlament der Gehaltszettel monatlich stimmt, würden sie alles abnicken, was kommt. Oder denken wir wirklich, dass die alles lesen, was sie vorgelegt bekommen?
    Dann wird der Teil, der den Ausschlag geben könnte, einfach wieder krank sein oder sich der Stimme enthalten… das ist die „Realpolitik“.
    Wie unsere Beate schon beim Impfen sagte: Wer nicht mitmacht, ist „fetzendeppert“.
    Link anklicken und unterschreiben, kann jeder tun – ist kinderleicht – wie viele werden es machen?? Und wie viele überhaupt wissen, worum es geht? Wer das Ergebnis sieht, muss auf Enttäuschungen stehen…

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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