
Diese Staaten haben den WHO-Vorschriften widersprochen
Die Einspruchsfrist gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften ist im Juli abgelaufen. Bisher war nicht klar, welche Staaten Einspruch eingelegt haben. Durch eine Anfrage hat die EU-Kommission nun die Einsprüche bekanntgeben – auch Deutschland ist dabei.
Erstmals gibt es eine Liste der Länder, die gegen die umstrittenen und bekämpften Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) einen Einspruch eingebracht haben.-Durch eine entsprechende Anfrage des EU-Abgeordneten Gerald Hauser (FPÖ) musste der zuständige EU-Kommissar Olivér Várhelyi Stellung beziehen.
„Mit meiner Anfrage zu den Einsprüchen gegen die jüngsten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) können wir erstmals eine vollständige Liste der Länder vorlegen, die sich gegen diese desaströsen Änderungen ausgesprochen haben“, freute sich Hauser in einer aktuellen Aussendung. „Diese Änderungen wurden quasi durchgewunken am letzten Tag der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO (am 1. Juni 2024) im sogenannten Konsensverfahren, also ohne eine ordentliche Abstimmung.“
TKP liegt die Antwort des EU-Kommissars vor. Demnach haben vier Staaten abgelehnt, wodurch sich die Einspruchsfrist für diese Länder bis 19. März 2026 verlängert hat. Diese Staaten sind: Slowakei, Niederlande, Iran und Neuseeland. Allerding dürfte nur die Niederlande bisher einen Einspruch vorgebracht haben.
- Mayer, Dr. Peter F.(Autor)
Denn welche Staaten haben nun innerhalb der Frist des 19. Juli einen Einspruch eingelegt? In der Antwort heißt es: (Hervorhebungen TKP):
„Der Kommission liegen Informationen vor, dass Argentinien, Brasilien, Deutschland, Israel, Italien, Kanada, die Niederlande, Österreich, die Philippinen, die Tschechische Republik und die USA dem Generaldirektor der WHO-Ablehnungen der 2024 vorgenommenen Änderungen mitgeteilt haben.“
Allerdings schreibt die Kommission weiter: „Mit Ausnahme von Argentinien, Israel, Italien und den USA begründeten diese Länder ihre Ablehnung damit, dass sie den Abschluss innerstaatlicher Verfahren abwarten müssten.“
Vier Staaten haben die neuen IGV demnach bisher grundsätzlich abgelehnt. Bei Brasilien, Deutschland, Kanada, die Niederlande (?), Tschechien und Österreich geht es um einen formalen Einspruch. Denn eigentlich sind die neuen Regeln seit 19. September völkerrechtlich bindend und müssen in staatliches Recht überschrieben werden. Diese Frist hat Deutschland nicht geschafft -das parlamentarische Verfahren läuft noch und ist auf Kurs. Auch Österreich wartet noch auf einen entsprechenden Beschluss im Parlament – eine Formsache, da nur die FPÖ gegen die WHO opponiert.
Auch die Kommission rechnet wohl mit einer Zustimmung von Österreich und Deutschland. Denn, so die Kommission, begründen sie „ihre Ablehnung damit, dass sie den Abschluss der einschlägigen innerstaatlichen Verfahren abwarten müssten, und dass es danach zu einer Rücknahme ihrer Ablehnung gemäß Artikel 63 der IGV kommen könnte. Die WHO wird diese Informationen zu gegebener Zeit bestätigen.
Hauser in seiner Aussendung:
„Ich selbst plädiere für die komplette und endgültige Ablehnung der Änderungen“, betonte er und führte aus: „Mit diesen Änderungen wurde erstmals eine Definition für eine ‚Pandemie-Notlage‘ geschaffen. Dabei geht es nicht nur um eine tatsächliche Pandemie mit einer weiten Verbreitung einer Krankheit, sondern auch um ein hohes Risiko dafür oder dafür, dass die Kapazitäten der Gesundheitssysteme in einzelnen Staaten überfordert werden. Die Notlage kann auch wegen erheblicher sozialer und/oder wirtschaftlicher Störungen ausgerufen werden“, kritisierte der EU-Abgeordnete und gab zu bedenken: „Damit kann nahezu jederzeit nach Belieben eine Notlage geschaffen oder erklärt werden! Zudem besteht die Gefahr, dass die IGV in der Praxis zu einem Instrument von Zensur und Kontrolle werden. Forderungen wie ein Bekenntnis zu Solidarität und Gerechtigkeit beim Zugang zu medizinischen Produkten und Finanzierungen sowie die Schaffung nationaler IGV-Behörden unterminieren die Souveränität der Nationalstaaten.“
Hauser ergänzte: „Ich werde die Entwicklungen weiterhin genau beobachten und aufzeigen. Genau dafür bin ich angetreten. Transparenz, Kontrolle und der Schutz der Bürgerrechte müssen oberste Priorität haben. Es darf nicht sein, dass im Schatten internationaler Abkommen wichtige Entscheidungen ohne ausreichende demokratische Legitimation getroffen werden!“
Durch die Liste ist auch enthüllt, dass für die meisten Staaten des Planeten, die neuen WHO-Vorschriften bereits gelten.
Bild https://www.nursetogether.com/, WHO World Health Organization website on Coronavirus pandemic COVID-19, CC BY 4.0
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Italien übergibt Ablehnung der neuen IGV-Richtlinien an WHO
USA lehnen IGV-Änderungen der WHO ab – vernichtendes Statement von RFK Jr
Zum Glück haben wir in den ehemals deutschen Gebieten kein Hoheitsrecht mehr, so dass der Bundestag nur im Handelsrecht agiert, in dem es bekanntlich nur frewillige Verträge gibt… wer die WHO Unterwerfung es als nicht bindend ansähe, wäre also völlig im Recht.
Es handelt sich um ein Ermächtigungsgesetz! Einem solchen darf man nicht zustimmen.
USA: Sind ab Januar 2026 gar kein Mitglied mehr in der WHO.
Argentinien: ist wohl ab Februar 2026 gar kein Mitglied mehr in der WHO.
Burkina Faso: hat Bill&MelGS aus Land geworfen, siehe bitchute[.com]/video/Oat7QPQwFisn
Mali & Niger (ebenfalls Mitglieder in der Konföderation der Sahelstaaten): dürften gleich intelligent und souverän handeln wie Burkina Faso.
@ „Brasilien, Deutschland, Israel, Italien, Kanada, Niederlande, Österreich, Philippinen, Tschechische Republik“: vermutlich alles keine vollständigen Ablehnungen der IGV = IHR insgesamt.
Bin gespannt, ob IRGENDEIN Land weltweit dieser Tage ein DEUTLICHES Statement gegen die IGV = IHR insgesamt abgibt…..vermutlich…..kein Land….falls doch: Chapeau!