Morgen, 19.Juli 2025, läuft die Frist zum Einspruch gegen die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO ab. Überraschend teilte soeben das Gesundheitsministerium in Österreich mit, dass „Rechtswahrender Einspruch Österreichs bei gezielten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften eingebracht“ worden sei.
In der Aussendung heißt es:
Die gezielten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften – IHR (2005), die am 1. Juni 2024 von der Weltgesundheitsversammlung angenommenen wurden, sind als Staatsvertrag zu behandeln und bedürfen daher der Annahme durch das österreichische Parlament. Um völkerrechts- und verfassungskonform zu handeln, wurde am 17.7. durch die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in Genf ein rechtswahrender Einspruch in Bezug auf die gezielten Änderungen eingebracht. Solange dieser Einspruch aufrecht bleibt, ist Österreich nicht an die gezielten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften gebunden.Die Änderungen waren eine Reaktion auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre und zielen darauf ab, die weltweite Bereitschafts- und Reaktionskapazitäten auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu stärken. Österreich unterstützt den Prozess im Sinne der globalen Solidarität und der Fokussierung auf die Ursachen von Pandemien. „Österreich profitiert davon, wenn die Fähigkeiten der WHO-Mitgliedsstaaten gestärkt werden, künftige Krankheitsausbrüche und Pandemien zu erkennen, rasch darauf zu reagieren, und die Reaktion zwischen Staaten zu koordinieren. Da Pandemien keine nationalen Grenzen kennen, ist es für den Schutz der Bevölkerung in Österreich nötig, alle internationalen Gesundheitssysteme zu unterstützen“, so das Gesundheitsministerium.Die Zurücknahme des Einspruchs erfolgt, sobald das vorgesehene parlamentarische Annahmeverfahren abgeschlossen ist. Dieses Vorgehen stellt keine inhaltliche Ablehnung der Änderungen dar, sondern dient ausschließlich der Sicherstellung eines verfassungskonformen Vorgehens – worauf auch gegenüber der WHO klar hingewiesen wurde: „Die Ablehnung ist vorläufig und wird zurückgezogen, sobald das österreichische Parlament die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften gebilligt hat.“
Der EU-Parlaments-Abgeordnete Gerald Hauser (FPÖ) und Mitglied im Gesundheitsausschuss teilt TKP dazu mit:
Unser Druck war nicht umsonst!
Zumindest eine parlamentarische Debatte zu den IGV haben wir erreicht!!!
Offenbar hat doch die unermüdliche Arbeit der Menschen, Organisationen und einiger Parteien, die Demonstrationen und Veranstaltungen dazu beigetragen, dass diese gravierenden Einschränkungen der Grundrechte der Menschen aber auch der Souveränität des Staates Österreich zumindest einer Diskussion im Parlament für würdig befunden wird.
Die Entscheidung dazu ist offenbar in letzter Minute gefallen, die Aussendung über den Einspruch erfolgte erst um 14:56.
Die Frage stellt sich allerdings, ob ein Parlamentsbeschluss ausreicht. Die Übertragung der Souveränität an die ungewählten Bürokraten der WHO hat zur Folge, dass die Feststellung in der Verfassung „das Recht geht vom Volke aus“ nicht mehr stimmt. Und das ist eine gravierende Änderung der Verfassung, die nur in einer Volksabstimmung beschlossen werden kann.
TKP wird weiter berichten.
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„Österreich unterstützt den Prozess im Sinne der globalen Solidarität und der Fokussierung auf die Ursachen von Pandemien.“
Wie lachhaft. Eigene Regierung hat nicht „solidar“ zu fremd Staaten zu sein, sondern nur zu den im Land lebenden Menschen, die für alles bezahlen.
Welche Länder haben sonst noch alle abgelehnt?
Das ist keine Ablehnung, sondern ein Aufschub.
Richtig, denn sie wollen bloß nicht als „abseits“ des Rechtsstaates gesehen werden – aber dass dann alles getan wird, damit die Vorhaben parlamentarisch durchgehen, davon kann man jetzt schon ausgehen. Siehe das interessante Dossier einer gewissen NEOS-Abgeordneten… die Lobbyisten und Innen scharren längst in den Startlöchern und müssen später nur noch losgelassen werden…