
Urteil gegen Maskenpflicht: Richter zieht vor EU-Gericht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss den Fall von Familienrichter Christian Dettmar behandeln. Er hat dort Beschwerde eingebracht, nachdem er wegen seiner Anordnung, die Maskenpflicht für Kinder an zwei Schulen in Weimar aufzuheben, verurteilt worden ist.
Dazu eine aktuelle Meldung des Magazins Multipolar:
Der ehemalige Familienrichter Christian Dettmar legt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Das verkündet er in einem aktuellen Video-Interview mit dem Journalisten Bastian Barucker. Dettmar hatte im April 2021 eine einstweilige Anordnung gegen die Maskenpflicht für Kinder an zwei Schulen in Weimar erlassen – um eine aus seiner Sicht bestehende Kindeswohlgefährdung zu vermeiden. Rund ein Jahr später wurde er von der Staatsanwaltschaft Erfurt angeklagt und 2023 wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im November 2024 rechtskräftig. Das Bundesverfassungsgericht habe, wie Dettmar erzählt, die darauf folgende Verfassungsbeschwerde seines Anwalts „gar nicht erst zur Entscheidung angenommen“, die Begründung dafür sei jedoch „inhaltsleer“ gewesen.
Dettmar hält alle drei zentralen Vorwürfe im Urteil gegen ihn für nicht haltbar. Der erste Vorwurf betreffe seine Gutachterauswahl, die aus Sicht des Gerichts einseitig ausgefallen sei. Dieser Vorwurf sei „nicht valide“. Denn schlussendlich komme es bei der Auswahl lediglich darauf an, „dass die Gutachter die nötige Expertise haben“. Ein Problem entstehe nur dann, wenn davon auszugehen sei, „dass die Gutachter falsche Gutachten erstellen“. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen, auch der BHG habe das im Verfahren gegen ihn nicht behauptet. So habe der BGH schlussendlich einerseits bestätigt, dass die Expertise das entscheidende Auswahlkriterium sei und diese Expertise bei den Gutachtern auch nicht angezweifelt. Andererseits habe das Gericht ihm trotzdem Einseitigkeit vorgeworfen. Dettmar hält die gerichtliche Argumentation daher für „widersprüchlich“. Der BGH halte sich „nicht an seine eigene Rechtsprechung“.
Des Weiteren wird Dettmar ein nicht erfolgter Aktenvermerk zur Last gelegt, bei dem jedoch aus seiner Sicht „strittig“ sei, ob er ihn überhaupt hätte machen müssen. Selbst wenn dem so sein sollte, könne man darauf nicht den Vorwurf der Rechtsbeugung stützen, argumentiert Dettmar. Ein solcher Vorwurf setze einen vorsätzlichen und „ganz elementaren Fehler“ voraus. „Nicht jeder Fehler ist Rechtsbeugung“, betont er. Der dritte Vorwurf betreffe eine Verletzung von „Anhörungspflichten“. Für manche Schulkinder, die von seinem Beschluss betroffen gewesen seien, sei er gemäß Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Kinder möglicherweise nicht zuständig gewesen. „Das stimmt, das habe ich übersehen“, sagt Dettmar im Interview. Darauf jedoch den Vorwurf der Rechtsbeugung zu begründen, sei aus seiner Sicht „nicht richtig, um es mal vorsichtig auszudrücken“.
- Mayer, Peter F.(Autor)
Die von Dettmar für seine Entscheidung zu Rate gezogenen Gutachter waren die Professorin für Krankenhaushygiene Ines Kappstein, der Psychologie-Professor Christof Kuhbandner und die Biologie-Professorin Ulrike Kämmerer. Dettmar wollte von den Gutachtern – je nach Fachgebiet – unter anderem wissen, ob von Laien getragene Masken tatsächlich dazu beitragen können, die Ansteckungsgefahr zu reduzieren und welche Schäden das Masketragen hervorrufen könnte. Dettmar erzählt, er sei schon vor seiner Entscheidung „mehrfach von Eltern angesprochen“ worden, die ihm berichtet hätten, dass „ihre Kinder sehr leiden unter diesen Maßnahmen, Kopfschmerzen haben, Schulunlust und auch andere körperliche und Verhaltensbeschwerden“.
Die drei „umfangreichen Gutachten“ habe er im Volltext in seinem Beschluss veröffentlicht. Sie seien somit überprüfbar. Ihm sei bewusst gewesen, dass es sich um „ein schwieriges und brisantes Thema“ handelte. Er sei mit den Gutachtern und sich selbst „so streng wie noch nie“ gewesen. Die Gutachten sollten „fachlich über jeden Zweifel erhaben“ sein und „jeder noch so kritischen Nachfrage standhalten“. So habe sich etwa Ines Kappstein „weltweit“ mit „sämtlichen relevanten Studien“ und „Aussagen internationaler Gesundheitsbehörden“ befasst. Im Ergebnis sei aus dem Gutachten unter anderem hervorgegangen, dass die internationalen Gesundheitsbehörden „in der Regel das Masketragen empfohlen“ hätten, jedoch mit dem Hinweis, dass es „dafür keine wissenschaftliche Evidenz“ gebe. „Das wurde in der Berichterstattung immer unterschlagen“, betont Dettmar.
Dennoch habe das Thüringer Oberlandesgericht auf Beschwerde des Freistaats Thüringen hin seinen Beschluss aufgehoben und der BGH habe später die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt. Bislang habe sich noch kein Gericht „auch nur ansatzweise“ damit beschäftigt, ob seine Entscheidung „inhaltlich richtig“ gewesen sei. Dabei hätte das „auch zwingend überprüft werden müssen, um überhaupt den Vorwurf der Rechtsbeugung erheben zu können“. Schon während der Corona-Krise hätten die Gerichte „eigene Beweiserhebungen vornehmen“ und die Verlautbarungen des Robert Koch Instituts (RKI) „eigenständig prüfen“ müssen. Das sei der „Kernauftrag der Justiz“, auch im Sinne der Gewaltenteilung. Er sei „zumindest im deutschsprachigen Raum der erste Richter“ gewesen, der zu diesen Fragestellungen „überhaupt Gutachten eingeholt“ habe. Diese Gerichtsgutachten könnten auch heute noch von Gerichten, Enquetekommissionen, Untersuchungsausschüssen oder anderen Interessierten verwendet werden.
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Staubschutz-Masken sind ungeeignet gegen die viel viel kleineren Viren.
Dettmar ist ein sehr intelligenter Kopf – er stammt noch aus einer anderen Epoche der deutschen Justiz.
Die deutsche Justiz ist wieder fest in der Hand der Freislers.
Sie schäbiger Lump, sie…
Ich bin überzeugt, dass die damals Verantwortlichen für die willkürlichen Maßnahmen selbst weder gespikt (Impfung war es in meinen Augen keine, sondern es waren gentechnische Injektionen) waren noch abseits der Kameras die Maulkörbe getragen haben.
Ich war wenigstens so ehrlich und habe mir diese Stiche nicht geben lassen und war trotdem (oder gerade deswegen?) nicht einmal krank !
Entschuldigung meinerseits im Voraus: Ich kommentiere nicht direkt zum Thema des Artikels.
Zitat: „…Impfung war es in meinen Augen keine, sondern es waren gentechnische Injektionen…“
Liebe Anna,
es waren nicht nur in IHREN Augen keine Impfungen.
ES WAREN KEINE IMPFUNGEN. PUNKT!
Und Achtung – Es werden auch im Fall von Grippe und RSV keine Impfungen mehr sein. Es sind bereits bzw. werden Gentherapien!
Es gibt also kein Grund für Ihre „zweifelnde“ Bescheidenheit ;-)
Dass diese Gentherapien jetzt „Impfungen“ heißen sollen, hat lediglich die von der gentherapierenden Pharmaindustrie korrumpierte WHO per Umdefinition mittels eines lapidaren Satzes festgelegt (Zitat):
„Impfungen gegen respiratorische Viren sind keine Gentherapien“.
Dabei ist bereits jedem Menschen mit einigermaßen hellem und gesundem Menschenverstand (und jedem Arzt, der diese Berufsbezeichnung zurecht trägt) klar, dass es richtig herum heißen müsste:
„(mRNA-) Gentherapien gegen respiratorische Viren sind keine Impfungen“
Das ist deshalb nur so herum richtig, weil diese Therapie, in der der Körper das Antigen, hier das körperfremde Spike-Proteins, mittels biotechnischer Manipulation beliebiger gesunder Körperzellen (nämlich künstliche Infektion mit einer körperfremdem RNA) erst selbst produzieren muss, ehe Antikörper gebildet werden können, damit ein charakteristisches Merkmal von Gentherapien enthält.
Das Tragische daran ist, dass diese „umprogrammierten“ Zellen damit dem Risiko eines Angriffs durch das eigene Immunsystem ausgesetzt werden (begleitet von u.U. schweren gesundheitlichen Schäden).
Die zahlreichen anderen toxischen Eigenschaften, die erkauft werden, damit diese Gentherapie überhaupt einigermaßen funktioniert, müssen in den vielen anderen Beiträgen von tkp.at nachgelesen werden, da ihre Aufzählung hier im Kommentarbereich den Rahmen sprengen würde.
(Hinweis: Bei einer „richtigen“ Impfung muß sich der Körper bzw. sein Immunsystem lediglich mit dem direkt gespritzten, normalerweise nicht krankmachenden Antigen auseinandersetzen, OHNE absichtliche Beteiligung bzw. Manipulation anderer gesunder Organzellen)
Mit anderen Worten:
Indem von der pharmakorrumpierten WHO die mRNA-Gentherapie gegen das respiratorische SARS-Cov-2-Virus der ahnungslosen Menschheit als “Impfung“ verkauft wurde, war sie plötzlich (lediglich per Umdefinition) keine Gentherapie mehr, obwohl sie weiterhin alle Kriterien einer Gentherapie erfüllt. Ein typischer Zirkelschluß!
Dabei diente das Lügenkonstrukt nur einem (doppelten) Zweck, nämlich der Umgehung der zeit-und kostenintensiven Zulassungsverfahren für Gentherapeutika UND GLEICHZEITIG der Akzeptanz der experimentellen und hochtoxischen Gentherapie in der Bevölkerung, denn wer wollte schon gentherapiert werden. Na gut, einige leider schon (sogar trotz versuchter „informierter“ Aufklärung durch nahestehende Freunde oder Verwandte)…