Elektronische Patientenakte: Eine Waffe gegen Grundrechte

18. September 2025von 3 Minuten Lesezeit

Die elektronische Patientenakte hat fast stillschweigend und beiläufig das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung ausgehoben. 

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) hat sich in Deutschland seit diesem Jahr ein radikaler Wandel vollzogen, der kaum jemanden interessiert. Noch nie war der Patient so gläsern, aber es interessiert kaum einen Deutschen. Lauterbach verkaufte das System als „dramatische Verbesserung“ der Gesundheitsversorgung, Kritiker sehen darin den Ausbau von Überwachung und Kontrolle.

Von einem freiwilligen Opt-in-Modell – nur etwa 700.000 gesetzlich Versicherte hatten es genutzt – wechselte das System zu einem Opt-out-Prinzip. Jede Krankenkasse muss nun allen Versicherten eine ePA einrichten – es sei denn, diese widersprechen innerhalb von sechs Wochen. Eine breite Debatte gab es nicht, die Kritik an der ePA beschränkte sich auf Kanäle oppositioneller Medien und ihre Zivilgesellschaft

In einer umfassenden Analyse diskutiert Rechtsanwalt Dr.Manfred Kölsch, Richter a.D., für das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte die Bedeutung der ePA. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung sei dadurch ausgehöhlt worden, argumentiert der Jurist.

Daten würden nur pseudonymisiert weitergegeben, seien unsicher und könnten für kommerzielle Zwecke missbraucht werden. Die Widerspruchsmöglichkeiten seien kompliziert, intransparent und damit praktisch unzugänglich. Statt Patientensouveränität werde so eine verdeckte Fremdbestimmung geschaffen. Es bestehe die Gefahr, dass der Datenschutz zugunsten von Forschungsinteressen und wirtschaftlichen Interessen ausgehöhlt werde, wodurch Vertrauen und ärztliche Schweigepflicht massiv gefährdet seien

.Kölsch sieht die ePA als beispielhaft, wie der Staat (und die EU) vorgehen, um Grundrechte zu überwinden:

„An der ePA zeigt sich exemplarisch, dass staatliche Institutionen als Rechtsstaat auftreten, um hinter dieser Fassade rechtsstaatswidrige Maßnahmen durchzusetzen. Es wird vorgegeben, das Allgemeinwohl zu stärken und nur im Interesse des Bürgers zu handeln. Viele, die erkennen, dass in Wirklichkeit allzu oft hybrider Machtanspruch verteidigt und Pfründe umklammert werden, packt Wut und Verzweiflung. Auswege sind der Rückzug ins Privatleben oder Zynismus, der ironische Anmerkungen zu ‚unserem Rechtsstaat‘ produziert. Die Regelung zur ePA gibt keinen Anlass, optimistisch in die Zukunft zu blicken.“

Die ePA diene dem allgemeinen Datenhunger, aber nicht der gesundheitlichen Versorgung, erodiere den Rechtsstaat weiter und bekämpfe das Vertrauen der Bürger gegenüber dem Staat, argumentiert Kölsch, der mehrere Argumente formuliert. Ein Überblick:

Die Umstellung betrifft 74 Mio. Versicherte und Zugriffsgruppen (Ärzte, Kliniken etc.), ohne Beteiligung. Die geringe Opt-in-Nutzung (1 %) lag an mangelnder Aufklärung, nicht am Desinteresse. Der Staat reagierte nun mit Zwang.

Datensicherheit: Pseudonymisierte Daten sind reidentifizierbar, wie Hacker sehr leicht vorzeigen können. Ein zentrales Forschungsdatenzentrum birgt erhebliche Risiken, zudem unterläuft ein 90-tägiges Zugriffsfenster für Nicht-Schweigepflichtige die ärztliche Schweigepflicht.

Sekundärnutzung: Datenfluss an Dritte (Forschung, Pharma, Tech-Unternehmen wie Meta/Google) für vage „Gemeinwohlzwecke“ (GDNG) bringen privaten Playern Marktforschung und darauf neue Verwertungsmöglichkeiten.

Verletzung der Patientensouveränität: Das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 GG) wird durch „libertären Paternalismus“ umgangen. Es gebe keine echte Einwilligung, sondern „verhaltensbasierte Regulierung“ als verfassungswidrige Fremdbestimmung.

Das Widerspruchsrecht gibt es zwar, ist allerdings nicht niedrigschwellig und hat hohe Hürden. Die fehlende Transparenz über die Datenverwendung widerspricht zudem der DSGVO.

Gesundheitsschutz (Art. 2 GG) rechtfertigt keine generelle Datenpflicht; keinen „Schutz vor sich selbst“. Individualrechte (inkl. Selbstgefährdung) haben Vorrang vor Forschungsfreiheit.

Auf EU-Ebene wird diese Entwicklung vorangetrieben. Seit März gibt es den „europäischen Gesundheitsdatenraum“ (EHDS), der die Verwertung der Gesundheitsdaten weiter antreibt und das Selbstbestimmungsrecht noch weiter untergräbt.

Bild Gemini, CC0, via Wikimedia Commons

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2 Kommentare

  1. Gabriele Reiter 19. September 2025 um 5:22 Uhr - Antworten

    Es gibt ja noch ein zusätzliches Problem. Die verwerteten Daten stimmen ja nicht.
    In Deutschland bemühen sich 80 % der Ärzte liquidierbare Umstände zu finden oder zu erfinden – der zahlende Kunde soll ja wiederkommen. Ansonsten würde ich sagen: diese Berufsgruppe ist genetisch nicht unbedingt intellektuell gesegnet (ich hoffe, das war höflich genug), schlecht ausgebildet (Kreuze setzen, statt Pathophysiologie verstehen), moralisch unterbemittelt und geldgierig – aber arrogant.
    Da wird gelogen und hochstilisiert, dass sich die Balken biegen. Ich kann mit reichlich Beispielen aufwarten – am eigenen Leib erfahren (ich bin Tierarzt. Ich weiß, wovon ich hier rede), in der Verwandschaft, in der Lebensumgebung. Ich konnte mal als Tierarzt durch eine ausführliche Telefonanamnese + vorliegende Laborwerte eine korrekte Verdachtsdiagnose stellen – die sich danach im Labor bestätigte. Das Kreiskrankenhaus Göppingen war dazu in drei Wochen nicht in der Lage. Es gab auch noch zwei weitere Fälle, bei denen sich jahrelang erhaltene Diagnosen als völlig falsch herausstellten. Auch daran waren mehrere Intensivstationen gescheitert. Das heißt nicht nur, dass ich ein sehr guter Tierarzt bin, sondern dass Dutzende von Ärzten über Jahre hinweg alles nur abschreiben, nicht hinterfragen, nicht nachhaken …. also: grottenschlecht und völlig desinteressiert sind.
    Dazu gehört auch der beliebte Wert HbA1c. Kein Mensch bekommt wegen einer mäßigen Erhöhung, bei normalem Blutzucker, ein diabetisches Bein, völliger Quatsch. Aber man hält die Leute bei der Stange, damit sie weiter zum Arzt rennen … und dann findet sich sicher nochmal eine Tablette dafür.
    In diesem Sinn hat man auch einfach die Blutdruckgrenzwerte mal kräftig runtergesetzt – und schon wurden Millionen von Tablettenfressern geschaffen. Ich bezweifle im Übrigen, dass so die Anzahl der Schlaganfälle gesenkt wurde (ich müsste mal recherchieren, ob es nicht vielleicht sogar mehr geworden sind).
    Beeindruckend sind auch die Medikationen deutscher Ärzte. Ein Patient meiner Lebensumgebung hat 16 verschiedene Chemikalien pro Tag erhalten (alle vom selben Arzt verordnet), davon 14 auf einmal zum Frühstück. 10 davon beeinflussten den Blutdruck – mal rauf, mal runter. Meine Mutter erhielt 7 verschiedene Blutdruck-beeinflussende Medikamente. Man konnte alle !!! absetzen, ohne dass sich an den Messwerten etwas änderte. Man wundert sich, dass die alten Leute damit trotzdem noch leben.
    Also werden Daten verwertet, die nicht auf der medizinischen Realität beruhen. Da werden auch jahrelang erhaltene Fehldiagnosen ausgewertet. Wenn es wirklich um die Gesundheit ginge, wäre die ePatientenakte damit völlig sinnlos.
    P.S. Ich bin aus dem deutschen Gesundheitsunwesen ausgestiegen – rausgeschmissenes Geld. Lieber möglichst gesund leben (alles in Maßen, reichlich bewegen, kein Übergewicht), Sparbuch anlegen und im Notfall Sparbuch verbrauchen.
    Es gibt auch heute noch tolle Ärzte – aber leider nicht mehr viele und es werden immer weniger.

  2. Longdongsilver 18. September 2025 um 20:38 Uhr - Antworten

    Die ePA ist leider ein eindringliches Beispiel für den Zustand der deutschen Bevölkerung.
    Ich habe von Beginn an, relativ problemlos, Einspruch eingelegt, so wie gerade mal drei Millionen andere auch. Der Rest pfeift auf seine Daten wie auf alles andere auch.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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