Österreich baut Videoüberwachung massiv aus

18. August 2025von 2,2 Minuten Lesezeit

Es ist das übliche Programm jeder Regierung der letzten Jahrzehnte: Mehr Überwachung (und gleichzeitig weniger Sicherheit). Österreich baut die polizeiliche Videoüberwachung aus.

Österreich wird die öffentliche Videoüberwachung massiv ausweiten – ohne parlamentarische Debatte und ohne Rechtsgrundlage. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) erklärte letzte Woche im ORF, dies sei der Wunsch der Bevölkerung. Dabei verwechselt er aber Überwachung mit Sicherheit. Die Bevölkerung wünscht sich mehr Sicherheit, diese hat sie aber durch die Ausweitung der Überwachung in den letzten Jahrzehnten bisher nicht bekommen.

Von derzeit nur 20 überwachten öffentlichen Orten soll die Zahl verfünffacht werden. Das wird per Verordnung in der Sommerpause des Nationalrats durchgewinkt. Nicht nur ein Affront gegen demokratische Prinzipien, sondern auch eine Vorbereitung auf die totale digitale Kontrollgesellschaft. Damit könnten etwa Bewegungsprofile erstellt werden. Jede Demonstration, jeder Spaziergang in der Stadt könnte protokolliert werden.

Der öffentliche Raum, der ohnehin kaum mehr Begegnungszone, sondern fast vollständig kommerzialisiert ist, wird zur Überwachungszone. Viele Orte sind aber auch noch beliebte Schauplätze für Proteste. Auch das Versammlungsrecht ist durch die Überwachungspläne somit indirekt betroffen. Der rechtlichen Grundlage fehlt es an Sensibilität für Grundrechte und an einer klaren Basis für KI-gestützte Gesichtserkennung.

Studien zeigen, dass Videoüberwachung Kriminalität kaum senkt, aber Angst schürt und Selbstzensur fördert. Die Bürger werden dadurch nicht mehr Sicherheit bekommen, auch wenn die Politik das behauptet. Die kommende Überwachung schließt an die Agenda der aktuellen ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung an, die bereits den höchst umstrittenen „Bundestrojaner“ durchgeprügelt hat. Österreich könnte sich auch als Vorbild für andere EU-Staaten entwickeln.

Epicenter.works fordert in einem Papier „Keine Überwachung durch KI im öffentlichen Raum“ eine Kehrtwende. Man schreibt:

„Videoüberwachung darf nicht im Schnellverfahren und ohne Debatte ausgeweitet werden. Es braucht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in jedem Einzelfall statt eines Befehls des Innenministers zur Ausweitung. An öffentlichen Plätzen kann Videoüberwachung zu so starken Grundrechtseingriffen führen, dass sie verfassungswidrig ist. KI-gestützte Überwachungstechnologien wie Gesichts- und Gefahrenerkennung sind ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und müssen strengen, transparenten und demokratisch legitimierten Regeln unterliegen.

Wir werden diese Entwicklungen weiterhin kritisch begleiten – und uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass Grundrechte auch im digitalen Zeitalter geschützt bleiben.“

Bild „2008 06 11 – 3313b – Silver Spring – 16th St Circle Traffic Camera“ by thisisbossi is licensed under CC BY-SA 2.0.

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3 Kommentare

  1. local.man 18. August 2025 um 20:34 Uhr - Antworten

    Absägen und liegen lassen.
    Das machen die Engländer schon längst in London Überwachungsirrsinn.
    Dazu gibt es Videos auf YT.
    Ich lasse mich auch nicht überwachen. Sollte man hier anfangen in den Laternen oder wo auch immer diese Dinger hinzustellen, werden sie auf jegliche Art und Weise „entfernt“.

  2. Jan 18. August 2025 um 11:48 Uhr - Antworten

    Man muss auf der anderen Seite aber auch sehen, dass Videoaufnahmen an Brennpunkten Verurteilungen vereinfachen. Für die Opfer ist das immerhin etwas. Während für Personal immer weniger Geld da ist, werden Investitionen vereinfacht. Wenn man das nicht will, benötigt man eine andere Strategie und eine andere Politik. Das bedeutet, man darf nicht ständig dieselben Leute wählen!

    Der Hinweis auf die Grundrechte ist richtig, allerdings scheint Justitia seit Corona im Dauerschlaf und für die nächsten Krisen ist bereits klar, dass es nicht einmal eine Verhältnismäßigkeitsprüfung geben wird. Insbesondere bei der Impfung sind derart katastrophale Fehler gemacht worden, so dass mir unverständlich ist, wie das ohne Vorsatz abgelaufen sein könnte. Gerade im Justizbereich hat es de facto Zwangsimpfungen gegeben, ich weiß von mehreren Fällen, wo direkt körperlicher Zwang in Aussicht gestellt wurde.

    Auch das Gebaren der Justiz ist eine politische Entscheidung und wenn man damit unzufrieden ist, muss man auch einmal andere Parteien wählen. Man muss nicht unbedingt Rrächtss! wählen, man kann auch dafür sorgen, dass Persönlichkeiten aus Kleinparteien einmal eine Rede halten kann, damit sich die Windrichtung ändert, es gibt genug Alternativen.

  3. therMOnukular 18. August 2025 um 11:25 Uhr - Antworten

    ….und Mielke rotiert in seinem Grab vor lauter Neid……

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