
Gerichtsentscheidung: Klage von Kansas gegen Pfizer wegen Täuschung gültig
Schwerer Treffer gegen Pfizer: Der US-Bundesstaat Kansas darf seine Verbraucherschutzklage gegen den Pharma-Riesen Pfizer weiterführen. Das hat ein Bundesrichter in den USA entschieden. Die Klage wegen Täuschung geht weiter, Pfizers Manöver ist gescheitert.
Konzerne, egal ob Big Food, Big Pharma oder Big Tech vor Gericht zu bringen, ist oft extrem schwierig – selbst wenn der Kläger die öffentliche Hand oder ein Staat ist. Das bekam der US-Bundesstaat Kansas zu spüren, der Pfizer vor Gericht brachte. Dann stand allerdings der Abbruch der Klage im Raum. Der Versuch von Big Pharma, die Klage zu blockieren, ist damit gescheitert.
Kansas klagte aufgrund des Verbraucherschutzes vor einem einzelstaatlichen Gericht, Pfizer verlangte, dass der Fall aufgrund des sogenannten PREP-Gesetzes (Public Readiness and Emergency Preparedness) an den Bund und ein Bundesgericht geht. Das Gesetz bietet Impfstoffherstellern umfangreichen Schutz vor Klagen und steht massiv in der Kritik. Die Entscheidung löste innerhalb der Pharma-Gegner durchaus Euphorie aus. So schreibt etwa das Medium Daily Clout:
„Die Entscheidung könnte ein entscheidender Moment in den Bemühungen sein, die Impfstoffhersteller für die Art und Weise, wie die COVID-19-Impfstoffe in der Öffentlichkeit vermarktet wurden, zur Verantwortung zu ziehen. Rechtsexperten vermuten, dass das Urteil erhebliche Auswirkungen auf die landesweite Entwicklung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Impfstoffen haben könnte.“
Der Fall Kansas – Pfizer
In der Stellungnahme erklärte der US-Bezirksrichter Daniel D. Crabtree, dass die Behauptungen von Kansas nicht in den Anwendungsbereich des PREP-Gesetzes fallen, das Impfstoffherstellern rechtliche Immunität für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit staatlich empfohlenen Pandemie-Gegenmaßnahmen gewährt. Crabtree stellte fest, dass sich der Fall von Kansas auf Ansprüche wegen irreführender Marketingpraktiken und nicht auf körperliche Verletzungen bezieht und daher nicht unter das Gesetz fällt.
„Dieser Punkt allein beendet die Debatte“, schrieb Crabtree. Er kommt zu dem Schluss, dass der Fall an das Bezirksgericht von Thomas County zurückverwiesen werden sollte, wo er ursprünglich eingereicht worden war.
Kansas hatte im Juni 2024 über den Generalstaatsanwalt Kris Kobach eine Klage gegen Pfizer eingereicht. Darin wird das Unternehmen beschuldigt, gegen das Verbraucherschutzgesetz von Kansas verstoßen zu haben, indem es seinen Impfstoff COVID-19 fälschlicherweise als „sicher und wirksam“ darstellte, während es Beweise für ernsthafte Risiken und eine im Laufe der Zeit abnehmende Wirksamkeit verschwieg.
In der Klage heißt es unter anderem:
- Pfizer verschwieg den Zusammenhang zwischen dem Impfstoff und Erkrankungen wie Myokarditis, Perikarditis, Schwangerschaftskomplikationen und Todesfällen;
- Das Unternehmen warb fälschlicherweise für die anhaltende Wirksamkeit des Impfstoffs, obwohl interne Daten zeigten, dass die Wirksamkeit nachließ;
- Pfizer führte die Öffentlichkeit in die Irre, indem es behauptete, der Impfstoff verhindere die Übertragung des Virus, obwohl nie Studien durchgeführt wurden, um diese Behauptung zu bestätigen.
Der Fall klagt Pfizer explizit nicht auf Impfschäden, sondern weil der Konzern die Verbraucher in die Irre geführt und somit gegen staatliches Recht verstoßen hat.
A massive win in Kansas as a Federal Court dismisses Pfizer’s efforts to stop the State’s lawsuit.
In a first of its kind ruling, the Federal Court will allow the misleading and deceptive lawsuit against Pfizer to proceed.
As the case centres around deceptive market practices… pic.twitter.com/VkLRkvqk6K
— Kat A 🌸 (@SaiKate108) May 16, 2025
Pfizer schaffte es zunächst, die Klage Juli 2024 an ein Bundesgericht zu verweisen. Man argumentierte mit dem PREP-Gesetz. Die Argumentation wurde vom Richter nun aber zurückgewiesen: „In diesem Fall geht es um irreführende Zusicherungen gegenüber den Verbrauchern – nicht um körperliche Schäden durch die Verabreichung von Impfstoffen“, schrieb er. Dies sei durch das PREP-Gesetz nicht umfasst.
„Mit diesem Urteil wird zum ersten Mal festgestellt, dass Pfizers Täuschungen keinen Freibrief erhalten“, sagte Ray Flores, leitender externer Rechtsberater von Children’s Health Defense (CHD), einer gemeinnützigen Organisation, die den Fall in Kansas unterstützt. „Es schafft einen gangbaren Weg für Pfizer, um möglicherweise für sein Fehlverhalten in großem Umfang zur Rechenschaft gezogen zu werden.“
Doch der juristische Wendepunkt ist noch nicht wirklich vollzogen. Man rechnet damit, dass Pfizer gegen die Entscheidung berufen wird. Sollte das Urteil jedoch Bestand haben, muss das Unternehmen mit einer öffentlichen Verhandlung vor einem Gericht des Bundesstaates Kansas rechnen, wo es gezwungen sein wird, seine Vermarktungspraktiken für Impfstoffe im Detail zu verteidigen. Dem Beispiel werden dann auch weitere Bundesstaaten folgen.
Ob Pfizer das nicht am Ende ganz auf die amerikanische Version der EMA abwälzen kann?
Lipp kenn ich nicht. Röper betrachtet nanonaned durch die russische Brille. Sie zu sanktionieren, ist aber nicht nur eine Frechheit, sondern ein Schuss ins Knie mit Anlauf. Da können die fett geförderten Bürokratenlobhudler lobhudeln so viel sie wollen, sie werden einen zunehmend autoritär nicht nur erscheinenden Laden, der fortlaufend seine eigenen Werte mit Füßen tritt, wohl kaum mehr öffentlich flott bekommen. Zu viele Menschen sind nicht total doof, bemerken die Heuchelei und werden sich das auch (gut) merken.
Dazu passend: Die wohl drängendst „nahegelegte“ Entschuldigung von Eurovisionär JJ für seine bloße Meinungsäußerung. Die finde ich inhaltlich auch nicht gelungen, weil kein Künstler für die Verbrechen seiner Regierung bestraft werden sollte und es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt. Die kontraproduktiven Tabuisierungen und Doppelstandards in Sachen Palästina vs Ukraine drängen sich jedoch insbesondere auch jungen Menschen nunmal auf, sie sind quasi augenstechend. Die Jungen sehen ja die Bilder. Man stelle sich vor bloß vor, Gaza läge in Bergamo ;-) Was unsere rechthaberische Außenministerin wohl dann dazu sagen würde. Sie würde wohl mit lauter katastrophalen Superlativen Purzelbäume schlagen. Und der Brandstätter, ja der Brandstätter, der Brandstätter, der würde gaaaanz laut FEUER rufen …
Glaube ich nicht! Die sind alle „total doof“. Schildbürger und Trojaner waren Intelligenzbestien dagegen. Vielleicht doof gespritzt. Dass die Kindergartenpropaganda des ORF wirkt, kann ich mir auch nicht vorstellen. Oder haben alle Impffans ihr Kinderzimmer aufgeräumt? 90% der Erwachsenen? Glaube ich nicht!
Nach meiner Rechtsauffassung kann das PREP-Gesetz nur für das zugelassene Produkt gelten. Dieses wurde jedoch nach einem anderen Verfahren hergestellt als das Massenprodukt, für das es ergo gar keine Zulassung gab. Wenn das die Richter auch so sehen, sind Pfizer und natürlich auch BionTech im vollen Umfang rechtlich verantwortlich und nicht nur aufgrund der verlogenen Werbung.
Die Flut
Die ersten Tropfen fallen,
bleiben allein sollen die nicht,
die Welt soll schaurig widerhallen,
wenn endlich Bahn die Flut sich bricht,
Tropfen, ein Impfgiftopfer jeder,
zig Millionen wird sie zählen,
nicht ruhen soll des Klägers Feder,
spülen hinweg, all‘ die uns quälen.
Quälen uns nun schon Jahr für Jahr,
mögen sie auch das Recht verbiegen,
die Welt nie so voll Lügen war,
werden am Ende Recht und Freiheit
über die Gengiftmischer siegen.
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen….
oder – besser:
Gottes Mühlen mahlen langsam, aber stetig ;-)