Wahlrechtsreform nötig? Hypothetische Ergebnisse der NRW24 unter Wegfall der 4%-Hürde

6. Oktober 2024von 8,1 Minuten Lesezeit

Die Nationalratswahl 2024 ist erledigt, das Ergebnis steht fest. Für manche gibt es Grund zur Freude, andere sind mit einem blauen Auge davongekommen. Wieder andere sehen sich mit Aufwänden ohne den erwünschten Erfolg konfrontiert.Spiegelt das Wahlergebnis den Willen der Wähler wieder? Ist es demokratisch?

Zusätzlich zu etwa einem Viertel der Wahlberechtigten, die gar nicht erst zur Wahl gegangen sind oder ungültig gewählt haben, sind – wie schon bei den Wahlen 2017 und 2019 – mehr als 6% der gültigen Stimmen nachträglich ungültig gemacht worden. Die jeweiligen Parteien haben die berüchtigte 4%-Hürde (Sperrklausel) nicht überschritten, wodurch deren Stimmen – die Stimmen von mehr als 300.000 Menschen – unberücksichtigt bleiben.

Von allen demokratiefeindlichen Schikanen, die kleinen Parteien und Einsteigern in den Weg gelegt werden, ist diese Hürde die schwierigste. Noch dazu gibt es dafür keinen Ansatzpunkt, an dem man sie festmachen kann. Bei 183 Mandaten im österreichischen Nationalrat liegt ein Mandat bei ca. 0,5% der berücksichtigten Stimmen. Klubstärke im Nationalrat ist mit 5 Mandaten gegeben, das wäre in der Größenordnung von 2,5 bis 3%. Die Begründung, man wolle eine zu starke Zersplitterung in kleine Fraktionen vermeiden, führt angesichts des Abstiegs von Großparteien zu Mittelparteien und des vermehrten Aufkommens von Klein- und Kleinstparteien ins Leere. Es handelt sich um Willkür, mit welcher der selbsternannte Politadel möglichst unter sich bleiben will.

Das muss nicht so sein. Die Unfähigkeit der ehemals großen Parteien, mit den Krisen auf der Welt und im Land zurechtzukommen, sowie deren geistige Schwerfälligkeit rufen neue Bewegungen auf den Plan. Diese wollen nicht allein zivilgesellschaftlich aktiv sein, sondern politisch mitgestalten. Das ist ihr gutes Recht. Eine ernsthafte Reform des Wahlrechts muss freilich viele Aspekte berücksichtigen. In der Folge betrachten wir besonders die Verfahren zur Zuteilung von Mandaten unter der Annahme, dass die 4%-Hürde nicht existiert. Zusätzlich betrachten wir die Mandatsverteilung wenn Nichtwähler und ungültige Stimmen ebenfalls als leere Sitze berücksichtigt würden.

Drei verbreitete Verfahren im deutschsprachigen Raum

Das Hare/Niemeyer-Verfahren (auch bekannt als das Größter-Rest-Verfahren) ist relativ einfach. Zunächst wird die Gesamtzahl der berücksichtigten Stimmen durch die Anzahl der Mandate geteilt, um ein vorläufiges Quorum Q zu berechnen:

Q = Stimmen / Mandate

Die Stimmenanzahl jeder Partei wird durch dieses Quorum geteilt, wobei dies in aller Regel eine Nachkommazahl zurücklässt. Jede Partei erhält zunächst also so viele Mandate, wie das Quorum in ihrer jeweiligen Stimmenanzahl enthalten ist. In diesem ersten Schritt können Mandate übrig bleiben, allerdings höchstens so viele wie es Parteien gibt. Die verbleibenden Mandate werden dann an die Parteien mit den meisten Reststimmen vergeben. D. h. die Partei mit der höchsten Nachkommazahl erhält eines der übrigen Mandate, dann die Partei mit der zweithöchsten Nachkommazahl, usw. bis alle Restmandate vergeben sind.

Eine Variante dieses Verfahrens verzichtet auf die Zuweisung von Reststimmen und übernimmt diese in ein allfällig nachfolgendes Verfahren. Diese Vorgehensweise sieht die österreichische Nationalratswahlordnung für das erste (Regionalwahlkreise) und zweite (Landeswahlkreise) Ermittlungsverfahren vor. Derart erzielte Mandate sind noch nicht das endgültige Ergebnis. Vielmehr legen sie das Verhältnis fest, wie viele Mandate aus Regional- und Landeswahlkreisen bzw. den entsprechenden Parteilisten stammen, gegenüber der Bundesparteiliste. Je mehr Stimmen eine Partei erzielt, desto tendenziell mehr Mandate entstammen den ersten beiden Verfahren.

Ein derart im ersten Ermittlungsverfahren erzieltes sog. Grund- oder Direktmandat ist die einzige Möglichkeit, dass die Stimmen einer Partei in den folgenden Verfahren berücksichtigt werden, auch wenn die bundesweite 4%-Hürde nicht übersprungen wird. Klein- und Kleinstparteien ohne beträchtliche finanzielle Stütze haben das bislang allerdings noch nie geschafft.

Das d’Hondt-Verfahren wird ebenfalls häufig in Wahlsystemen verwendet. Es gibt zwei Prozeduren, die beide zum gleichen Ergebnis führen.

Beim Divisorverfahren mit Abrundung wird zunächst ein Startdivisor D festgelegt.

D = Stimmen / (Mandate + =0,5*Zahl Parteien

Die Stimmenanzahl jeder Partei wird durch D geteilt. Das abgerundete Ergebnis ist die Zahl zugewiesener Mandate. Es können dabei zu viele oder zu wenige Mandate verteilt werden, woraufhin der Divisor angepasst werden muss. Dies kann auf mehrere Arten geschehen, wobei eine Erörterung der Möglichkeiten den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde.

Beim Höchstzahlverfahren werden die Stimmenanzahlen der Parteien durch 1, 2, 3, usw. geteilt bis alle durch die Gesamtzahl der Mandate geteilt sind. Aus dieser Tabelle, die sehr groß werden kann, wird die X-t größte Zahl ermittelt, wobei X die Zahl der Mandate ist. Jede Partei erhält so viele Mandate wie diese Zahl (Höchstzahl) in ihrer Stimmenanzahl enthalten ist. Dieses Verfahren ist laut österreichischer Nationalratswahlordnung im dritten Ermittlungsverfahren anzuwenden, wobei Mandate aus den vorigen beiden Schritten angerechnet werden. Dieses letzte Verfahren legt fest, wie viele Mandate einer Partei insgesamt zustehen.

Das Verfahren nach d‘Hondt begünstigt tendenziell größere Parteien, da es sicherstellt, dass sie einen proportional größeren Anteil der Sitze erhalten. Die Überlegung dahinter ist, dass die Repräsentativität nicht zu stark verzerrt wird. Angesichts des erwähnten Abstiegs der Großparteien zu Mittelparteien und dem vermehrten Auftreten von Klein- und Kleinstparteien scheint dies nicht mehr zeitgemäß.

Das Saint-Laguë-Verfahren ist ähnlich dem d’Hondt-Verfahren, verwendet jedoch eine andere Reihe von Divisoren (1, 3, 5, usw.) bzw. das Quorum gemäß Hare/Niemeyer als Startdivisor. Darüber hinaus funktionieren beide Verfahren wie d’Hondt. Der wesentliche Unterschied ist eine ausgewogenere Verteilung der Mandate, wodurch die Benachteiligung kleinerer Parteien wegfällt.

Alle beschriebenen Verfahren sind auch unter Synonymen bekannt, da mehrere Personen (mutmaßlich) unabhängig voneinander das gleiche oder ein ähnliches Verfahren entwickelt haben.

Ergebnisse verschiedener Verfahren

Betrachten wir in der folgenden Tabelle zunächst nur die Mandate, die aus gültig abgegeben Stimmen zustande kommen.

Die Benachteiligung durch d’Hondt wird hier ersichtlich. Aus dem „Widerstand“ im weitesten Sinn bekäme nur die Liste Madeleine Petrovic ein Mandat. Immerhin, denn bei allen drei Verfahren ein Mandat zu erzielen kann durchaus als Erfolg gewertet werden. Bei den anderen Verfahren geht nur BGE leer aus, was aber angesichts des auf das Burgenland beschränkten Antritts keine Überraschung ist.

Zählt man (zugegeben willkürlich) LMP, MFG, GAZA und BGE zum Widerstand zusammen, erhielte dieser zwischen einem und drei Mandaten. Würde man diese Stimmen zu einer Partei vereinen, gingen sich unter d’Hondt sogar zwei Mandate aus (hier nicht gezeigt).

BIER und KPÖ, auf die der Löwenanteil der nachträglich entwerteten Stimmen entfällt, bekämen jeweils drei bis vier Mandate. Die gesamten entwerteten Stimmen machen zwischen neun und zwölf Mandate aus. Das liegt durchaus schon in der Größenordnung der Grünen.

Betrachten wir in der folgenden Tabelle nun die Mandate, die zustande kommen, wenn auch Nichtwähler und ungültige Stimmen getrennt berücksichtigt würden.

Wenig überraschend entfällt ein Großteil der Mandate auf die Nichtwähler. Deren Größe wird durch d’Hondt sogar bevorzugt. Auch die ungültigen Stimmen wären jeweils ein Mandat wert.

Der Zuwachs geht hauptsächlich auf Kosten der größeren Parteien, die bisweilen mehr als zehn Mandate verlieren würden. In absoluten Zahlen am wenigsten einbüßen würden jene Parteien, die die 4%-Hürde nicht geschafft haben. Ein Wermutstropfen ist, dass keine der Widerstandsparteien unter d’Hondt vertreten wäre. Unter Hare/Niemeyer wäre zumindest LMP noch mit einem Mandat vertreten. Saint-Laguë bevorzugt die kleinen Parteien in diesem Fall hinreichend, dass sie trotz der „Übermacht“ der Nichtwähler noch alle drei Mandate behalten würden, so als ob Nichtwähler und ungültige Stimmen gar nicht berücksichtigt würden.

Berechnungen bzw. Datengrundlage sind in einem Github-Repository des Verfassers einsehbar.

Schlussfolgerung

Die Unterschiede zwischen den drei Verfahren sind vergleichsweise klein. Allerdings scheint Saint-Laguë angemessen, wenn man den kleinen Parteien besondere Chancen einräumen will. Hare/Niemeyer eignet sich wenn man ein unverzerrtes Verfahren möchte, das mit der Zuweisung restlicher Mandate mittels Höhe der Nachkommazahl einen gewissen Zufallsfaktor beinhält. Dieser wiederum scheint weniger angemessen, wenn eine Wahl nur selten (z. B. alle fünf Jahre) stattfindet.

Inwieweit es Sinn macht, Nichtwähler und ungültige Stimmen tatsächlich als leere Sitze im Nationalrat zu repräsentieren, darüber lässt sich trefflich streiten. Die Bildung von Mehrheiten wird jedenfalls erschwert. Das Verhalten dieser Sitze bei Abstimmungen müsste definiert werden. Nach Ansicht des Verfassers dieser Zeilen überwiegen bei aller Zuneigung zur plakativen Demonstration die Unwägbarkeiten. Und auch wenn die größeren Parteien verhältnismäßig mehr Mandate einbüßen, kann es vorkommen, dass kleine Parteien und Neulinge komplett leer ausgehen.

Sicherlich nicht vernachlässigbar ist das Ergebnis, wenn die 4%-Hürde komplett fällt. Dann hätten z.B. KPÖ oder BIER schon beinahe Klubstärke; entsprechende Allianzen mit Kleinstparteien können grundsätzlich als möglich angenommen werden (s. z.B. KEINE alias Der Wandel). Der Widerstand wäre grundsätzlich vertreten. Zu diesem einen Schluss bekennt sich der Verfasser ganz klar: Sperrklauseln welcher Höhe auch immer für welche Wahlen auch immer gehören ersatzlos gestrichen.

Literatur

Anonym. Nationalratswahlen. Bundesministerium für Inneres, 2024. online: https://www.bmi.gv.at/412/Nationalratswahlen

Nationalrats-Wahlordnung 1992, ggw. Fassung. online: https://ris.bka.gv.at


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3 Kommentare

  1. Leontinger 6. Oktober 2024 um 20:27 Uhr - Antworten

    Alle drei Varianten sind besser als die 4%-Klausel-Variante. Der Wähler kann seine Partei wählen ohne nachdenken zu müssen, ob seine Partei die Chance ins Parlament einzuziehen hat. Mit der jetzigen 4%Klauselvariante wählt er vielleicht eine größere Partei die ihm sympathischer erscheint.
    Die drei Varianten werden von den etablierten Parteien sicher abgelehnt und werden keine Chance haben. Leider🥲

  2. Traeumer 6. Oktober 2024 um 19:09 Uhr - Antworten

    Der mathematische Ausdruck für D im D‘Hond Verfahren ist nicht wohlgeformt und darum der Term D für dieses Verfahren nicht definiert. Vielleicht können Sie das noch korrigieren?

    Meiner Meinung nach sollte man weniger über irgendwelche Verfahren reden, deren „wirklichen“ Zweck man ohnehin nicht kennen kann. Vielmehr sollte man über Prinzipien reden, die ein demokratisches Wahlsystem erfüllen sollte. Meiner Meinung nach sollten die folgenden Prinzipien auf jeden Fall dazu gehören:
    1. Nur solche Personen werden als Abgeordnete ins Parlament aufgenommen, die von den Wählern ausdrücklich dazu bestimmt worden sind.
    2. Es sollte immer eine „Allparteien“-Regierung geben, in die jede Gruppierung oder Partei aufgenommen wird, die wenigstens 1% der Stimmen bekommen hat und das unabhängig davon, ob die betreffende Organisation einen Abgeordneten im Parlament stellt.
    3. Die Ministerämter sollten nach dem relativen Anteil der Wählerstimmen einer Gruppierung vergeben werden.
    4. Die Gruppierung mit dem größten relativen Anteil an Wählerstimmen stellt den Ministerpräsidenten, der eine Richtlinienkompetenz hat, welche die Politik auf der Ebene der Gemeinschaft betrifft, die gewählt hat.

  3. audiatur et altera pars 6. Oktober 2024 um 11:56 Uhr - Antworten

    Wohltuend informativ! Allerdings zeigt allein das Selbstmarketingtool der Bierpartei die Sinnhaftigkeit der 4%-Hürde. Ohne diese würden junge Menschen dauernd auf den Oberschenkel eines namentlich besoffenen und entsprechend unter die Haut gehenden Berufszynikers starren müssen. Der Medizinpunk hat die Regeln der Werbeindustrie aber nicht erfunden. Schon Stefan Petzner wusste: „Flügelschuhe, Oida! Flügelschuhe!“. Folglich dreht sich die Unterhaltungsindustrie der kommenden Wochen auch im Kreis persönlicher Eigenschaften. Wohl mit dem Zweck vom längst ausgemauschelten Stuhlkreis einer „Macht“, die ihr Gesicht längst verloren hat, abzulenken.

    PS: Die Bierpartei machte tatsächlich höhere Prozentgewinne als die schon vorher siegestrunkene Beate Meinl-Resinger. Diese war – wie es der Zufall so will – beim Heurigen der Bilderberger die Prinzessin der Wahl. Und wer steigt nach Beates und Michaels hybriden Servus-„Herby“-Wahlabendauftritt sogleich vom Salzburger Privatjet in den Hangar 7 ein? Gerhard Zeiler, Mitglied im Steuerungskomitee der Bilderberger. Einer NGO, die offenbar mit einer privat vereinbarten Schweigepflicht über den nationalen Verfassungen steht. Denn keiner sagt mir, dass die frech-pinke Nato-Lady dorthin eingeladen wurde, weil sie so eine erfolgreiche und kluge Dame ist.

    PPS: Warum kommt in der SPÖ von vornherein keine strategische Intelligenz der Marke Wolfgang Schüssel und damit die Lösung des nun schon fast 40-jährigen schwarzen Knotens um das Land auf? Ein Blick ins Kreisky-Forum reicht für die Antwort. In diesem Saloon des Sozialen versammeln sich die Bilderberger Österreichs traditionell. Und dort zählen „Arbeiterkinder“ wie der Gerhard Zeiler noch zu den „Jugendlichen“, die sich um die „Zukunft“ kümmern. Mit dem Mundl, Oida ?-)

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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