
Impfschaden: Biontech in Hamburg vor Gericht
Während Biontech bekannt gibt, künftig den Fußballverein Mainz 05 zu sponsern, sitzt das Unternehmen in Hamburg auf der Anklagebank. Erstmals aufgrund des Covid-mRNA-Stoffes.
Nach Rheinmetall, das Borussia Dortmund fördert, steigt auch Biontech in das Fußballgeschäft ein. Künftig wird man den Bundesliga-Verein Mainz 05 finanziell unterstützen, in dieser Stadt ist der Konzern auch ansässig. Und dabei sitzt das Unternehmen in Hamburg gerade vor Gericht – ein Urteil gegen den Pharmakonzern könnte eine Prozesswelle folgen lassen. Eine Ärztin klagt Biontech aufgrund ihres Impfschadens.
Wegweisender Prozess
Am Montag sollte der Prozess beginnen, offenbar wurde aber kurzfristig abgesagt. Die Klägerin, eine Ärztin, klagt Biontech auf 150.000 Euro Schmerzensgeld. Sie ist eine von vielen impfgeschädigten Personen: Seit der Impfung leidet sie unter Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten, Erschöpfung, Müdigkeit, Schlafstörungen.
Der Prozess ist brisant, das Urteil wird richtungsweisend sein. Für Biontech ist es das erste Verfahren in Deutschland, dass den Covid-mRNA-Impfstoff Comirnaty betrifft. Sollte die Klägerin gewinnen, könnte das für viele weitere Impfgeschädigte die Perspektive auf Entschädigung eröffnen. Verliert sie allerdings, wird man beim Mainzer Unternehmen wohl durchatmen.
- Mayer, Peter F.(Autor)
Naturgemäß bestreitet Biontech die Vorwürfe. Ohne Angabe von Gründen wurde der Prozessbeginn letzte Woche dann verschoben. Eigentlich hätte er am Montag, 10 Uhr, stattfinden sollen. Ein neuer Termin stand nicht fest.
Im Jahr 2023 waren rund 200 Klagen wegen möglicher Impfschäden in Deutschland eingereicht worden. Geklagt wurden verschiedene Impfstoffhersteller. Astra Zeneca musste dabei bereits eine Niederlage einstecken: Der Konzern muss im Zuge des Prozesses interne Daten herausgeben – TKP hat berichtet. Da eine solche Klage einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand darstellt, haben wohl nur die wenigsten Impfopfer die Chance, auch tatsächlich vor Gericht zu ziehen. Urteile gegen die Impfstoffhersteller könnte weitere Betroffene im Bewegung setzen.
Offen ist auch die Frage nach der Haftung: Nicht auszuschließen, dass per Vertrag zwischen EU-Kommission und Biontech, nicht der Konzern sondern der Staat für den Schaden haften wird müssen. Auch dafür bräuchte es aber zunächst einen Schuldspruch gegen den Hersteller.
An der Börse läuft es indes gerade wieder gut. Im letzten Monat sind die Biontech-Aktien um 40 Prozent gestiegen. Nach den schlechten Kursen im Sommer geht es aktuell wieder steil bergauf.
Liebe Top Leser,
es wäre durchaus wünschenswert, dass dieses Urteil richtungsweisend sein würde, wenn die deutsche Justiz nicht weisungsgebunden wäre!
Wir dürfen davon ausgehen, dass das Gericht zugunsten der Pharmaindustrie entscheiden wird.
Wir dürfen nicht vergessen, das auch den Richter die Impfungen aufgezwungen wurden.
Würde das Urteil zugunsten der Kläger ausfallen, würde es schlichtweg bedeuten, dass auch Richter dann indirekt zugeben müssten, hinter die Fichte geführt worden zu sein. Ein solches Eingeständnis wird es hierzulande, zumindest in Deutschland nicht geben.
Das Dogma, die Impfung darf niemals hinterfragt werden, wird weiter bestehen bleiben.
Ein Irrtum meinerseits gilt als völlig ausgeschlossen.
Die Justiz ist weisungsgebunden, werden geschmiert und deren Interesse die Karriereleiter hinabzusteigen ist mehr als gering.
Mal an alle die, die noch vorhaben wegen ihres Impfschadens zu klagen, der Plan ist doch die Entvölkerung. Und die Gerichte müssen diesen Plan folgen, sonst verlieren Richter ihren Arbeitsplatz bzw. werden sofort strafversetzt zum Beispiel an das Familiengericht.
Die Chance gegen Biontech i.was zu gewinnen ist daher gleich = 0 , es sei denn der Impfschaden trat sofort nach der Impfung ein, also das Zeitfenster sehr klein war. In aller Regel entfaltet der experimentelle Impfstoff seine Wirkung in einem sehr großen Zeitfenster, sodass Rückschlüsse auf die Impfung kaum nachweisbar sind bzw. das kein Gericht mehr glaubt.
Endlich! Lange darauf gewartet. ein Match Panzer gegen Panzerschokolade.
Die schaffen bestimmt dass Amphetamine per mRNA Bauplan in den Hoden produziert werden um auch optisch gegen die Kanonenrohre zu bestehen.
Buhls Geburtstag wurde kürzlich gefeiert und so nebenbei wurde wenigstens erwähnt, dass er am Nanga Parbat wirklich ungeheuer unmenschlich schwieriges leistete. Mit einer Dosis Pervetin.
Die Höhen des Gehirnerschütterungsballes gehören also schon jetzt Bion tech. Die scharfen Schüsse Rheinmetall.
Nur die Schiedsrichter dürfen sich ausschließlich mit ihren Spikeproteinen herumschlagen.
Aber die schaden ja bekanntlich beim Pfeifen und beim Fahnderl wacheln nicht.
So ist gewährt dass auch aus dem letzten Loch noch gepfiffen wird und auf den Fahnderln, die Lebensmittelindustrie mit Pfifferlingen auf Wachteleiern wirbt!
Thema heute (22 Juni) „Landgericht Stuttgart erklärt – es sehe ein positives Nutzen – Risiko – Verhältnis und werde die heutigen beiden Klagen abweisen“
Heute verhandelten wir (Anwalt Ulbrich) in zwei Verfahren von Geschädigten nach BioNTech Impfungen vor dem Landgericht Stuttgart.
Es ging in beiden Verfahren um Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Im ersten Verfahren klagte ein bei der Impfung 69jähriger, der im Anschluss einen Herzinfarkt, einen Darminfarkt, Nierenversagen, künstliches Koma, Taubheit und Kribbeln in den Beinen, Immundefizit und Vieles mehr erlitt.
Die Kammer in Stuttgart fragte zwar noch scheinheilig nach, wie es ihm den heute ginge und protokollierte es auch, obgleich sie ja erklärt hatten, das es völlig egal ist, was zu den Schäden vorgetragen wurde, da dieser Kläger zum entschädigungslosen Kollateralschaden der Impfung gestempelt werden soll. In dem Fall ist es völlig gleich, was Geschädigte vortragen.
Wir haben dem Landgericht Stuttgart nochmals ordentlich unseren Rechtsstandpunkt dargelegt, was die Kammer wohl kaum beeindruckte.
Wir ließen ebenfalls protokollieren, dass für die Bevölkerung in Process2 produziert wurde und SV40-Enhancer im Plasmid verwendet wurde.
Die Anwälte von BioNTech stellten zu Protokoll die Produktion in Process2 nicht in Abrede und auch nicht die Verwendung von SV40, erklärten aber, dass es sich nur um Gensequenzen von SV40 handele, die keine Funktion gehabt hätten.
Es wurde sodann streitig verhandelt. Beide Parteien erhielten weiteren Schriftsatznachlass und der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird der 27.09.2024 sein.
Der weitere ebenfalls sehr tragische Fall betraf eine junge Frau, die nach BioNTech Impfung schwer erkrankte, an allem was unter anderem gestern im Post zum Teil beschrieben worden war.
Sie war so krank und am Sauerstoffgerät, dass sie nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen konnte. Es wäre auch nicht gut gewesen, sich dann die Demütigung der Kammer anzuhören, dass sie ein entschädigungsloser Kollateralschaden sei, da diese gesundheitlichen Schäden zum nicht belegten Wohl aller doch erforderlich sei.
Immerhin sei eine Entscheidung einer europäischen Behörde durch ein deutsches Landgericht nicht zu hinterfragen.
„Die Exekutive hat immer Recht und gebietet der Justiz Schweigen und den Maulkorb“ steht nur nicht im Gesetz.
Vor der Tür des Gerichtssaals des Landgerichts Stuttgart befindet sich eine großartige Ausstellung über die NS – Justiz in Stuttgart.
In dieser wird in allen Facetten die Exekutivhörigkeit der NS Justiz zum Vorwurf gemacht. Wirklich eine sehr tiefgreifende und lehrreiche Ausstellung, die jedem zu empfehlen ist.
https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1804274883058118886
Ooops! Meinen Zynismus hatte ich los gelassen bevor ich all die Beispiele gelesen habe.
Aber was käme nach dem höhnischen Spott gegen die???
Hier mit i.welchen SV40-Enhancern vor Gericht herum zu faseln hat wirklich keinen Zweck. Gerichte verstehen von der biologischen Materie nur Bahnhof und bedienen sich der Gutachten. Ein gerichtlich angeordnetes Gutachten ist natürlich im Ergebnis zum Nachteil der Klägerin (Ärztin) zu erwarten. Ein privates Gutachten ist im Ergebnis für die Ärztin zu erwarten. Das Ergebnis ist auch hier = 0 .
Der Enhancer in der SV40 Sequenz hat sehr wohl eine Funktion und zwar eine aggressive Funktion, damit im Bioreaktor bei der Impfstoffherstellung möglichst viele DNA-Matrizen pro Zeiteinheit durch das Enzym für Replikation entstehen. In der DNA-Matrize selbst ist erst nach der SV40-Sequenz das eigentliche Gen, welches für das Spike codiert, enthalten. Dort am eigentlichen Gen für das Spike, worauf sich Biontech bezieht, hat es natürlich eine Funktion. Nämlich setzt dort am Startpunkt des Gens für den Spikebauplan das Enzym für die Transkription an. Das Enzym ist ein T7-RNA-Polymerase und kommt von den T7-Phagen. D.h., die T7-RNA-Polymerase stellt dann (transkribiert) in einem nächsten Schritt im Bioreaktor das Impf-mRNA-Transkript her, welches dann natürlich möglichst sauber abgeerntet werden sollte.
Gelangen die SV40 DNA-Sequenz ebenfalls in den Impfstoff und werden mit Fettkügelchen (Formulierung) umhüllt, dann werden diese in das menschliche Genom integriert und verursachen dort unkontrollierte Gene-Expressionen, da der Enhancer auch weit entfernte Gene stromabwärts u. stromaufwärts beeinflusst. Das weiss jeder Biologie-Gymnasium Lehrer. Ein solches mit SV40-Enhancer verseuchtes menschliches Gen können sie nie wieder entfernen. Für die enzymatischen Schneidwerkzeuge müssen sie erst mal das Gen finden, welches gerade die SV40-Sequenz im menschlichen Genom integriert hat.
Im aktuellen Multipolar-Artikel – CARL METZNER, 16. September 2024 – „Potenzielle Impfschäden“: Eine Fallserie“ hat ein Klinikarzt hat beunruhigende Erkenntnisse aus seiner beruflichen Praxis zusammengetragen.
Beispiel Fall 1:
Eine 26 Jahre junge Frau wird Anfang 2023 in die Uniklinik eingewiesen mit seit mehreren Monaten bestehenden Durchfällen, Gewichtsverlust und Schmerzen perianal. Unter der Verdachtsdiagnose eines Morbus Crohn (einer auf autoimmunologischer Fehlsteuerung beruhenden-, chronisch entzündlichen Darmerkrankung, deren – gemäß internistischem Lehrbuch „Herold Innere Medizin“ – genaue Ursache „unbekannt“ ist) erfolgte eine Darmspiegelung und die Entnahme von Gewebeproben zur pathologischen Begutachtung. Das pathologische Institut unserer Klinik sprach von „Veränderungen, die mit einem Morbus Crohn gut vereinbar sind“ und den oberen (Magen, Zwölffingerdarm) wie auch den unteren Verdauungstrakt miteinbezogen.
Zum Morbus Crohn bleibt anzumerken, dass die Erkrankung bei vielen Betroffenen einer langfristigen, manchmal lebenslangen Therapie mit Immunsuppressiva (also das Immunsystem unterdrückender Medikamente) bedarf und oftmals auf Grund von Komplikationen auch Operationen mit Entfernung eines Teils des Darms notwendig sind. Durch die Immunsuppressiva besteht wiederum eine erhöhte Anfälligkeit für Infektionskrankheiten, auch treten darunter Tumorerkrankungen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung statistisch betrachtet etwas häufiger auf. Insofern hat diese Diagnose große Relevanz für Betroffene.
Einige der Proben wurden an ein referenzpathologisches Labor gesandt, welches mittels Immunhistochemie (einer Standard-Färbemethode für Gewebeproben, die mittels spezifischen Antikörpern gezielt Strukturen ‚sichtbar’ macht) das Gewebe auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Spikeprotein und Bestandteilen der Virushülle (dem sogenannten ‚Nukleocapsid‘) untersuchte mit folgendem Ergebnis: „Übereinstimmend mit dem Vorbefund sind die Veränderungen mit einem Morbus Crohn gut vereinbar. Es findet sich in allen eingesandten Proben aus dem Dünn- wie auch Dickdarm der Nachweis von Spikeprotein bei fehlendem Nachweis von SARS-CoV-2-Nukleocapsid. Somit ist ein Kontakt mit dem Spikeprotein offenkundig, bei negativem Nukleocapsid wäre das Spikeprotein demnach durch Corona-Impfstoffe bedingt. Als Ursache der neu aufgetretenen Darmerkrankung ist die Einwirkung des Spikeproteins wahrscheinlich.“
Auf Nachfrage bei der Betroffenen war in Erfahrung zu bringen, dass diese dreimalig mit demselben mRNA-basierten ‚Impfstoff’ geimpft worden war (letztmals Anfang 2022) und kurz vor Beginn der Beschwerden einen positiven SARS-CoV-2-PCR-Test hatte.
Ende des Fallbeispiels
Ab wann muss man die Vereinigung WEF, WHO, EU, Parteien, Big Pharma, PR als verfassungsfeindliche, kriminelle Organisation bewerten?
Dass die Spritzen schädigen können, muss Insidern klar gewesen sein, es war nämlich seit 25 Jahren publiziert.
Umgekehrt muss auch dieser Ärztin bewusst gewesen sein, auf was sie sich einlässt. Die EU hat die große Pfizer-Studie zeitnah veröffentlicht und darin stand für jeden erkennbar: Kanzerogenität und Genotoxizität nicht geprüft.
Zwei Wörter zum Nachschlagen für den Laien.
Eigentlich ist es positiv, das wir unser Recht einklagen können. Die Zukunft wird zeigen, ob die
Richter eine politische oder „wissenschaftliche“ Entscheidung treffen werden. Ich wünsche der Ärztin den Erfolg, den sie in ihrer Sache verdient. Und was noch wichtiger ist, eine komplette Genesung.
Es gibt eine Klinik in Bayern, die die postvac Symtome analysiert und massgeschneidert eine erfolgreiche Therapie anbietet. Das gibt Hoffnung für alle Geschädigten.
In Österreich wird demgegenüber gerade ein Referenzzentrum für postvirale Syndrome eingerichtet und mit 1 Mill. Euro ausgestattet, worauf Minister Rauch sehr stolz ist. Kein Wort von Impfnebenwirkungen, die gibt und gab es nicht gaaaanz wenige und gaaanz leicht. Es wird dort nur nach einem Parameter geforscht, der verlässlich Long Covid und ähnliche Syndrome anzeigt (damit man dann einen Test dafür entwickeln kann – die Euros leuchten schon wieder in den Augen). Und bei keiner einzigen Person wird man vermutlich berücksichtigen, ob sie geimpft wurde oder nicht. Dazu gibt es dann leider keine Daten.
Es wird auch immer wieder betont, dass die angeblich an der Impfung Verstorbenen erst 4 bis 6 Wochen (!!) nachher gestorben sind, also kann es NICHT die Impfung gewesen sein. Solchen pseudowissenschaftlichen Irrsinn muss man einmal glauben (wollen). So geht Forschung heute und in Zukunft! Und Österreich will Vorreiter sein… Pfizer wird sich die Hände reiben vor Freude, denn das Ergebnis wird später lauten, dass es jetzt eine neue Impfung gegen „Postvirale Syndrome“ gibt.
Das Ganze in in keiner Weise mehr zu fassen.
Wenn nur die kritischen alle einen Urschrei bis ihnen die Luft ausgeht ausstoßen würden, wenn sie auf hier erwähntes stoßen, und statt einen Selbsthilfeverein „Cronic Fatigue“ einen Namens „Cronisch die Lunge aus dem Leib Schrei Syndrom“ gründeten, könnten mit Aktien bezüglich Hörgeräte Geld für die Impfopfer gesammelt werden. Die im Verein tragen selbstverständlich Ohrenstöpsel.
Zur Beruhigung! Hinter mir ist noch kein Psychiater mit mRNA Beruhigungsspritze her!
@ wehavecandy
Nach dem bisherigen Stand gibt es derzeit keine Heilung von PostVac Syndromen der Covid Spritzen! Bestenfalls Linderung, aber keine Heilung! Der schädliche Mist der Brühe bleibt leider im Körper.
Das ist ja das Geniale an dieser Demozidmethode. Das Gift wirkt langsam und nicht per Gegenmittel aufhebbar.
Ich bin mir da nicht mehr so sicher, ob es ein Vorteil ist, dass wir unser Recht einklagen können. Es ist vielleicht einfach nur ein Strohhalm, den man denjenigen reicht, die nach Wegfall des Einkommens und erhöhtem Geldbedarf für Sonderausgaben rund um die eigene Verkrüppelung infolge des kleinen Pikses immer noch genügend Geld für einen Anwalt haben, damit dieses restliche Geld auch noch über den Jordan geworfen wird und nicht dafür eingesetzt wird, irgendwas wirkungsvolles gegen Big Pharma anzustellen.