Hoher RKI-Mitarbeiter geht juristisch gegen Medien vor

30. August 2024von 3,3 Minuten Lesezeit

Ein Mitarbeiter des RKI geht rund um die RKI-Files gegen drei Medien juristisch vor. Im Zentrum steht der Vorwurf einer nachträglichen Änderung der Dokumente aus dem Koch-Institut. 

Rund um die RKI-Files entwickelt sich das nächste juristische Kapitel. So berichtet das Investgativmedium Multipolar von Paul Schreyer, dass ein „hoher Mitarbeiter“ des RKIs anwaltlich gegen Medien vorgeht. Betroffen sind Multipolar, WELT und Berliner Zeitung.

Hier die Pressemeldung von Multipolar:

Ein hoher Mitarbeiter des Robert Koch-Instituts (RKI) geht derzeit gegen die Berichterstattung mehrerer Medien vor und lässt dazu anwaltliche Unterlassungsverpflichtungserklärungen versenden. Entsprechende Schreiben der Kanzlei Redeker, die häufig für die Bundesregierung tätig ist, gingen in den vergangenen Tagen an Multipolar, die WELT und die Berliner Zeitung. Streitpunkt sind jüngste Artikel dieser Medien, die sich mit dem Vorwurf einer nachträglichen Änderung der RKI-Protokolle befassen. Die Person, in deren Namen die Abmahnschreiben verschickt wurden, sieht Ihre Rolle bei diesen Änderungen falsch dargestellt und beanstandet zudem die öffentliche Nennung ihres Namens. Ihr Persönlichkeitsrecht sei verletzt, die Darstellung sei „reputationsschädlich“, weshalb ein Unterlassungsanspruch bestehe.

Konkret wird erklärt, Multipolar habe in seinem Bericht „RKI-Protokolle und Leak: Offene Fragen“ fälschlich „behauptet“, dass die Person eine politisch brisante Textpassage im Protokoll vom 25. März 2020 nachträglich löschte. Dies sei „frei erfunden“ und finde „auch keine Grundlage in den vorgelegten Dokumenten“. Nach der „Finalisierung“ des fraglichen Protokolls am Abend des 25. März 2020 sei inhaltlich nichts mehr geändert worden. Allerdings hatte Multipolar die unterstellte Behauptung im Artikel nicht getätigt, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass die Person laut einer Analyse der Metadaten offenbar noch später diese Datei bearbeitet hatte. Im Artikel wurde nicht behauptet, der fragliche Satz sei von der Person gelöscht worden. Im Artikel heißt es dazu: „Da das RKI keine Dokumentationssoftware verwendet, die jede Protokollversion mit Zeitstempel und unveränderbar speichert, sondern WORD-Dateien, wird es schwierig bis unmöglich sein, den ursprünglichen Protokollstand vollständig zu rekonstruieren.“

Dem anwaltlichen Schriftsatz beigefügt ist nun der Scan eines Ausdrucks des Protokolls vom 25. März 2020, bei dem es sich laut RKI um die am Abend des Tages finalisierte Version handeln soll, die später nicht mehr inhaltlich geändert wurde. Allerdings ist diese Aussage bislang nicht überprüfbar. Die Bitte von Multipolar ans RKI, die originale digitale Version des Protokolls zu übermitteln, so dass an deren Metadaten das Datum ermittelt werden kann, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Teil des Abmahnschreibens ist auch der Scan eines Ausdrucks einer E-Mail eines anderen RKI-Mitarbeiters, der die Entwurfsversion des Protokolls finalisiert hatte. In dieser Mail vom Abend des 25. März 2020, gerichtet an einen „Verteiler-RKI-Corona“, der offenbar die Teilnehmer der Krisenstabssitzungen umfasste, findet sich der Satz: „Korrekturen und Ergänzungen sind herzlich willkommen, am liebsten direkt im gespeicherten Dokument vornehmen.“ Demnach konnte jeder der Teilnehmer im Protokoll noch nachträglich Änderungen vornehmen. Die Frage, ob diese Änderungen, also welche Person was zu welchem Zeitpunkt geändert hat, in irgendeiner Form dokumentiert und damit nachvollziehbar und überprüfbar sind, wurde bis Redaktionsschluss vom RKI nicht beantwortet.

Die WELT und die Berliner Zeitung, die beide auf Grundlage des Multipolar-Artikels ausführlich berichtet hatten, erhielten ebenfalls Unterlassungsverpflichtungserklärungen. Multipolar hat die Vorwürfe anwaltlich zurückgewiesen, ebenso die WELT, deren Artikel ebenfalls weiter online ist. Der Fall geht nun vor Gericht. Die Berliner Zeitung verzichtet auf eine eigene juristische Auseinandersetzung und hat ihren Artikel „vorsorglich depubliziert“ – also gelöscht –, „bis zur rechtlichen Klärung“, wie es in einer Mitteilung der Zeitung heißt. Die Löschung sage aber noch „nichts über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Vorwürfe aus“.

Eine Anfrage von Multipolar, ob die Anwaltskosten in diesem Verfahren von dem RKI-Mitarbeiter privat getragen, oder vom RKI – und damit vom Steuerzahler – übernommen werden, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Bild „Wedding Seestraße 10 Robert Koch-Institut -001“ by Fridolin freudenfett is licensed under CC BY-SA 4.0.

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10 Kommentare

  1. Patient Null 31. August 2024 um 11:22 Uhr - Antworten

    Ihre Aufgabe war die deutschen Bürgern vor Gefahr zu beschützen. Dabei hat man nicht nur versagt, man hat wissentlich Informationen verschwiegen. Und diese Leute ziehen jetzt vor Gericht wegen angeblichen Formfehlern. Da fällt einem nichts mehr zu ein.

  2. Glass Steagall Act 31. August 2024 um 10:17 Uhr - Antworten

    Es sind nunmal echte Menschen mit echten Namen, die hinter den Lügen vom RKI stehen! Das wird diesem Mitarbeiter wohl nun klar, denn er kann sich nicht mehr hinter der Fassade eines Instituts verstecken!

    Allerdings die wahren Verursacher und Verantwortlichen dieser Lügen stehen weiter namenlos im Hintergrund und lassen schon die nächsten Lügen vorbereiten! Diesmal von anderen Wasserträgern, die sich gern opfern, weil auch sie sich eine bessere Karriere damit erhoffen!

  3. DTD 31. August 2024 um 9:27 Uhr - Antworten

    Die Tentakeln des RKI und der BundesreGIERung, der luschigen Bundestagsabgeordnetendarsteller reichen bis in die WHO, wo der vormalige Leiter des Zentrums für Infektionskrankheiten am RKI, Herr Dr. med. Bernhard Schwartländer, die Strippen neben Bill-the-killer-Gates zieht.
    Bernhard Schwartländer, siehe (unter anderem), wie folgt:
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/194079/Bernhard-Schwartlaender-Neuer-Kabinettschef-der-WHO
    https://www.pbcforum.hk/en/speakers/bernhard-schwartlaender/

    Schwartländers Nachfolger in der Abteilung Infektionskrankheiten ist Dr. med. Osamah Hamouda. Hamouda hatte zuvor Jahrzehnte in der Abteilung des vorstehend bezeichneten Shwartländer als Gruppenleiter gearbeitet.

  4. DTD 31. August 2024 um 6:21 Uhr - Antworten

    „… Ein Mitarbeiter des RKI geht rund um die RKI-Files gegen drei Medien juristisch vor. …“
    Auf den weiteren Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzung bin ich sehr gespannt. :-)
    Wer ist dieser leitende Mitarbeiter des RKI?
    Herr Dr. med. Osamah Hamouda, der Leiter der Abteilung Infektionskrankheiten?
    Siehe https://www.dzif.de/en/osamah-hamouda
    https://www.linkedin.com/authwall?trk=gf&trkInfo=AQEA0lYJbKn7aQAAAZGmqBkA5p0FL_BWKZuPUFG7YkGSSb3V8C1ax3_6S9zMq3w5lNpOLr5RtObQlY3sOwG88Qa4ydy6Ai0Wa8VTTfjcM0osJxZmmt7_NRDAwCGIGOIyGtZFI5E=&original_referer=&sessionRedirect=https%3A%2F%2Fde.linkedin.com%2Fin%2Fosamah-hamouda-b6a517192

    Jetzt kommt endlich mal die offensichtlich gegen jede berufliche Vorgaben für Archivare deren rechtswidriges und nachlässiges Arbeiten im Zusammenhang mit den RKI-Datensätzen ins gleißende Licht der Öffentlichkeit: „… Die Frage, ob diese Änderungen, also welche Person was zu welchem Zeitpunkt geändert hat, in irgendeiner Form dokumentiert und damit nachvollziehbar und überprüfbar sind, wurde bis Redaktionsschluss vom RKI nicht beantwortet. …“

    Aus der Nummer mit den RKI-Datensätzen in Zusammenhang mit „Corona“ kommt das RKI nicht mehr raus.

  5. rudifluegl 30. August 2024 um 22:17 Uhr - Antworten

    Da gibt es doch auch noch die verschwundenen Aussendungen des RKI an verschiedene Institutionen wenn mich der Alzheimer nicht schon völlig im Griff hat!
    Die 4 bis 500 000 Seiten der frei geklagten Pfizer Protokolle, die von bis zu 3000 Spezialisten gesichtet wurden, wären auch wieder eine Erwähnung wert, da wir ja nicht 75 Jahre darauf warten mussten!
    Wenn in 7,5 Jahren Pfizer und ähnliche, bis zum hiesigen Kollarit.. .bis zum Pomela Anhängsel, Geschichte sind, warte ich gerne darauf!

  6. Dorothea 30. August 2024 um 19:38 Uhr - Antworten

    Warum wurde keine Dokumentationssoftware angewandt? Ist dies üblich, oder kam die Order? Gerade ein derartiges Institut, das für die Gesundheit von Millionen Bürgern zuständig ist, sollte eine Datenerfassung anwenden, die nicht manipuliert werden kann. Von einer durch Steuergeld betriebenen Behörde, wird man ja korrektes, sorgfältiges Vorgehen erwarten dürfen.

    • DTD 31. August 2024 um 6:24 Uhr - Antworten

      Die Frage kann die Abteilung beantworten, in der beim RKI die medizinischen Dokumentare arbeiten. Mulitpolar sollte dort mal nachfragen.

  7. Jan 30. August 2024 um 19:23 Uhr - Antworten

    Die RKI-Files dokumentieren schwerste Grundrechtsverletzungen der Bundesregierung und sind klar auch strafrechtlich relevant.

    Eine nachträgliche Änderung der herausgeklagten Protokolle durch eine Juristin stellt selbst eine Straftat dar.

    Mich erstaunt, dass Justitia nicht den gesamten Laden beschlagnahmt, sondern Zeit lässt, Spuren zu verwischen.

    • W. Baehring 30. August 2024 um 19:47 Uhr - Antworten

      Wieso erstaunt Sie das, Jan?
      Justitia bzw. die Staatsanwaltschaft ist genauso weisungsgebunden gegenüber dem Bundesjustizministerium wie das RKI gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium.
      Mit anderen Worten: Justizia ist Teil des „gesamten Ladens“, genauso wie das RKI.
      Deshalb hatte ja im Mai 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch entschieden, dass deutschen Staatsanwälten die notwendige Unabhängigkeit fehle, um z. B. einen Europäischen Haftbefehl auszustellen.

    • Ed Uscho 31. August 2024 um 9:03 Uhr - Antworten

      Spätestens seit dem NSU-Skandal sollte klar sein, dass es keinen Grund zum Staunen bei deutschen Behörden gibt. Denn, statt den ganzen Thüringer Verfassungsschutz zu beschlagnahmen, hat man diesen Leuten alle Zeit der Welt gegeben, alle relevanten Beweise zu vernichten. Am Ende konnte nicht mal mehr festgestellt werden, welchem Mitarbeiter die Telefonnummer zugeordnet war, die Zschäpe nach dem Auffliegen sechs mal angerufen hat.
      Das sind übrigens die gleichen Typen, die jetzt auf Bestellung des Innenministers „feststellen“, dass die AfD gesichert rechtsextrem ist.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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