RKI-Leaks: Strafanzeige wegen Verfälschungen des Protokolls vom 25.3.2020

12. August 2024von 4,3 Minuten Lesezeit

Die RKI-Leaks haben gravierende Differenzen zwischen Behauptungen der Politiker und den schon früher bekannten Fakten klar zutage kommen lassen. In den freigeklagten Protokollen waren aber gravierende Änderungen vorgenommen worden, die gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB u.A. strafbar sein könnten. Rechtsanwalt Friedemann Däblitz hat daher gegen die Person, die die Änderungen vorgenommen hat, Strafanzeige erstattet.

Insbesondere das Protokoll vom 25.3.2020 beweist, dass von Pandemie keine Rede sein konnte und schon gar nicht von medizinischer Notlage bei der historischen niedrigsten Bettenauslastung von nur 50 Prozent. Über die Erkenntnisse aus diesem Protokoll habe ich hier berichtet. Allerdings war dieses „Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom 25. März 2020 an 639 Stellen inhaltlich verändert“, weshalb Däblitz gegen die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des RKI Frau Bettina Hank, die diese Veränderung vorgenommen hat, Strafanzeige erstattet hat.

Kurz nac

Kurz nach der Pressekonferenz am 23.7.2024 über die RKI-Leaks durch Aya Velázquez, Prof. Stefan Homburg und Bastian Barucker wurde klar, dass es unterschiedliche Versionen von Protokollen des gleichen Tages gab. Das wurde leider von einigen Missgünstigen zu persönlichen Angriffen nach Art der „Volkspverpeter“ oder sogar noch tiefer auf die Präsentatoren missbraucht.

Prof. Homburg und Paul Schreyer haben in einem gemeinsamen Artikel, der nun die Grundlage für die Strafanzeige von Däblitz ist, herausgearbeitet, wie die Verfälschung des Protokolls entdeckt wurde:

Ein nachträglich redigiertes Protokoll

Dessen ungeachtet verbleiben unserer Ansicht nach Zweifel, ob die geleakten Protokolle vollständig wiedergeben, was zum jeweiligen Zeitpunkt im RKI besprochen wurde. Diese Zweifel gelten aber erst recht für die geschwärzten und unvollständigen Protokolle, die das RKI im Zuge des von Multipolar angestrengten Gerichtsverfahrens herausgab. Wir wollen unsere Zweifel im Folgenden begründen und damit zugleich einen Anstoß für weitere Nachforschungen und Ermittlungen geben.

Das vom Whistleblower erlangte Zusatzmaterial enthält zu jedem Sitzungstag zwischen Januar 2020 und Juni 2023 einen separaten Ordner. Der vom 25. März 2020 sieht wie folgt aus:

An sechster Stelle in dieser Liste findet sich das bereits bekannte Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom betreffenden Tag. In den nicht dargestellten Metadaten dieser Datei fällt auf, dass sie zuletzt am 3. Januar 2023 bearbeitet wurde, also knapp drei Jahre nach ihrer Erstellung, und zwar von Bettina Hanke. Frau Hanke gehört keiner Fachabteilung an, sondern ist stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des RKI, die mit der Abwehr von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und ursprünglich auch mit der Abwehr von Klagen auf Akteneinsicht betraut war, bevor diese Aufgabe an eine große externe Rechtsanwaltskanzlei übergeben wurde. An der betreffenden Sitzung des Krisenstabs hatte Frau Hanke nicht teilgenommen.

All dies wäre nicht bemerkenswert, wenn der Ordner nicht einen Unterordner namens „Archiv“ enthalten würde. Ein derartiger Unterordner ist nur selten vorhanden und wohl als nicht gelöschtes Überbleibsel zu betrachten. In ihm befindet sich eine frühere Version des Protokolls vom 25. März 2020, die sich auffällig von der durch Frau Hanke bearbeiteten unterscheidet. Die frühere Version wurde von Ute Rexroth, der RKI-Fachgruppenleiterin für infektionsepidemiologisches Krisenmanagement und regelmäßigen Protokollführerin, erstellt und letztmalig von RKI-Mitarbeiterin Nadine Litzba gespeichert, und zwar am 25. März 2020, also dem Sitzungstag. Die von Frau Hanke geänderte und im Rahmen des Gerichtsverfahrens übergebene Version vom 3. Januar 2023 unterscheidet sich von der ursprünglichen an 639 Stellen, wobei reine Änderungen der Formatierung nicht mitgezählt sind. Es fragt sich, warum ein Protokoll derart spät und massiv bearbeitet wurde. Der Verdacht, dies könne mit dem absehbaren Prozesserfolg von Multipolar zusammenhängen, liegt nahe.“

Der ganze Artikel ist absolut lesenswert!

Wir sehen also, dass der Leak offenbar weitere entscheidende Informationen bringt, die selbst eine gerichtlich angeordnete Entschwärzung nicht gebracht hätte.

Wenn dem so ist, werden einmal alle Kritiker am Leak beschämt, und andererseits stellt sich (vermutlich) heraus, dass es RKI-intern übelste und strafrechtlich relevante Praktiken gegeben hatte. Nicht nur versäumte man es, die inhaltlich oft faktenwidrigen und falschen Behauptungen der Politiker, wie die „Pandemie der Ungeimpften“, öffentlich zu korrigieren, sondern man „passte“ die Protokolle nachträglich an um die Politiker und sich selbst zu schützen.

Wie Homburg und Schreyer feststellen, braucht es noch viel Arbeit um aus den Unterlagen eben genau solche Betrugsmanöver zu entdecken und zu dokumentieren. Die nächste Pandemie wird bekanntlich von der WHO intensiv vorbereitet und geplant.


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RKI-Files komplett und ungeschwärzt veröffentlicht

8 Kommentare

  1. rudifluegl 12. August 2024 um 22:38 Uhr - Antworten

    Meiner Erinnerung nach wurden in manchen Staaten (USA, Indien) der Verdoppelungswert und die Sinnlosigkeit weiter zu verdoppeln, bei 25 angesetzt.
    Mal abgesehen davon dass dieser Test für Massenscreenings, ohne Vortestwahrscheinlichkeit, ohne ärztlichen Diagnose, nur für 3 Primer-also einen ohne die Anfangs und Endsequenz, Ohne Abstimmung der Laboratorien, Kontrolle der Abstrichqualität, durch Anwendung von Pooltests, ohne Qualitätssicherung bei allen dieser Elemente, die reine Farce oder das reine Verbrechen bedeutete!

  2. Jan 12. August 2024 um 22:31 Uhr - Antworten

    Grundrechte, dazu gehören auch Eigentum und faires Verfahren, sind in Deutschland nicht mehr vorhanden und können straflos ohne Notlage und Evidenz – oder genauer: nach Olafs Gusto (Stw: Richtlinienkompetenz) – ausgeschaltet werden, wie in Nordkorea.

    Eine Strafanzeige gegen das RKI wegen Betrug, Täuschung, Nötigung oder Totschlag ist nicht möglich. Der Verein hat mehr Vorrechte als die Mafia.

    Das RKI und Lauterbach dürfen machen was sie wollen, die Mehrheit will das so, das ist die deutsche Form der Demokratie! (Deswegen reden alle ständig von Demokratie und nicht vom Rechtsstaat.) Medien, die das kritisieren, sind rääächts und werden verboten.

  3. Pfeiffer C 12. August 2024 um 13:32 Uhr - Antworten

    Die RKI-Leaks haben gravierende Differenzen zwischen Behauptungen der Politiker und den schon früher bekannten Fakten klar zutage kommen lassen.

    Im tagesaktuellen, also heute, den 12.8.2024 (!!!) steht u.a. im saurosanen „AmisWille & Bronners Beitrag“ Auftritt unter der Überschrift „Corona-Impfungen retteten mehr Menschenleben als bisher angenommen“:

    Die Impfung wird weiterhin ab zwölf Jahren empfohlen.

    „Als bisher angenommen“ – nun gut.

    Rückblende:
    Immer wieder gab es Versuche, Pockenerkranke zu immunisieren. Der „wissenschaftliche Durchbruch in Form einer Impfung“ – aberhallo, also als bislang angenommen – kam erst im Jahr 1796 durch den englische Arzt Edward Jenner. Jenner nennt den Impfstoff „Vaccine“.

    In meiner gegenwärtigen Abendlektüre „Helle Briefe“ zwischen Ferdinando Galiani und Loise d`Epinay lese ich auf Seite 171 über den zeitgenössischen Impfpsychopathen a la Lauterbach mit dem Namen Gatti, in der Zeitleiste also über 20 Jahre vor Edwards o.a. Datum:

    Zitat:

    An Madame d`Epinay Neapel – den 28. März 1772

    Ich werde mich wohl hüten, Herrn Gatti den kleinen Absatz Ihres letzten Briefes vorzulesen, der sich auf ihn bezieht. Es wäre der reine Mord. Keiner seiner Freunde würde ihm verzeihen, leichten Herzens tausend Louis aufzugeben, die er in drei Monaten verdienen kann.

    Wenn Sie sähen, mit welcher Geschwindigkeit das Impfen hier sich einbürgert, , Sie würden erstaunt sein und ausrufen: „Ah, was für ein barbarisches Volk! Wie man hier sieht , daß das Licht der natürlichen Vernunft durch keine Kenntnisse getrübt ist“.

    Wenn Sie sähen, wie die Mütter in einer mit Dummheit gemischten Zärtlichkeit ihre Kinder zum Impfen anbieten, würde es Ihnen recht merkwürdig erscheinen. Von allen Gründen, die man in Paris gegen das Impfen verwendet, wurde hier kein einziger vorgebracht.

    Einen einzigen hört man zuweilen erwähnen:

    Es scheint mehreren, als ob man sich damit dem Schicksal widersetze und der göttlichen Allmacht Hindernisse bereite. Ah, wie wahr ist es doch, daß der Fatalismus die einzige Weltanschauung ist, die für Wilde paßt.

    Der Fatalismus ist Vater und Sohn der Barbarei; er ist von ihr gezeugt und nährt sie dann. Und wissen Sie warum? Weil er die bequemste Weltanschauung für Faulenzer ist und dafür die bequemste für den Menschen. Keinem Neapolitaner fiel es ein, Gatti zu berufen; aber da er nun mal da ist, läßt man sich impfen.

    Zitat Ende

  4. Dorothea 12. August 2024 um 10:47 Uhr - Antworten

    Nachdem es ja im Serverraum des RKI auch noch einen Brand gegeben hat, ist zu befürchten, dass es die Original Protokolle gar nicht mehr gibt. Vielmehr wundert es einem, dass es überhaupt Aufzeichnungen gibt, auf denen die Lügen schwarz auf weiß dokumentiert sind und mit denen die Akteure belastet werden könnten.

    • Jochen 12. August 2024 um 11:57 Uhr - Antworten

      Es gab einen Brand im Serverraum?
      Hat denn die CO2 Löschanlage im Serverraum nicht ausgelöst? Und man macht doch Backups die man in einem feuerfesten Safe lagert. Oder man legt den Serverraum redudant an. Die wollen immer alles digital machen, haben aber eigentlich keine Ahnung von dem was sie da machen wollen.

  5. HelmutK 12. August 2024 um 10:38 Uhr - Antworten

    Das Protokolle nachträglich gefälscht wurden war ja auch bereits bei der „Erklärung“ des PCR-Test auf AfD-Anfrage von Fr. Merkel der Fall. Nach 2 Jahren von ihr mit inszenierter Fake-Pandemie erzählte Merkel stolz und von sich überzeugt völligen Unsinn.
    Wie bsw. das der Ct-Wert eine Konzentration sei, die sich mit der Zeit ändert und das hohe Ct-Werte eine gefährlich hohe Virenkonzentration anzeigen. Also hat Merkel (von der behauptet wird sie sei Physikerin, hahaha) völligen Schwachsinn erzählt.
    Der Ct-Wert gibt die Vermehrungszyklen an, und PCR-Tests die erst bei Ct-Werten größer 30 positiv wurden, galten vor der Pandemie als Beleg das die Person nicht infiziert ist.
    Nein, das Merkel auf normalem Weg ein Physik-Diplom erworben hat glaube ich nicht. Das wurde ihr trotz ihrer völligen Unfähigkeit, vermutlich vom DDR-Regime aufgrund „vorbildlicher“ Treue zum Regime verliehen.

  6. R.Fongern 12. August 2024 um 10:11 Uhr - Antworten

    Gut,dass Strafanzeige gegen die verantwortliche Person beim RKI erstattet wurde. Der RKI ist ein Sumpf,der trockengelegt werden muss.Alle verantwortlichen Beteiligten müssen an den Pranger gestellt werden,damit die deutsche Bevölkerung mal erkennt wie öffentliche Stellen die gesteuerte Verdummung und Desinformation betreiben.

    • Pfeiffer C 12. August 2024 um 13:42 Uhr - Antworten

      Das RKI – jo mei – war schon immer von der „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing – Fraktion“ –

      Hier:

      Um ein Vakzin gegen Fleckfieber zu testen, führten in der dunkelsten Zeit Deutschlands NS-Ärzte Menschenversuche an 1.000 Häftlingen im KZ Buchenwald durch – ohne deren Einverständnis. Gerhard Rose, Tropenmediziner am Robert Koch-Institut (RKI), spritzte den unfreiwilligen Probanden hohe Dosen an infektiösem Blut, viele von ihnen starben bei diesen Versuchen.

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