
Gericht legt Termin für Anhörung im Verfahren Südafrika gegen Israel wegen Völkermord fest
Das Verfahren gegen Israel wegen Völkermordes wurde am 29. Dezember 2023 von der Republik Südafrika beim Internationalen Gerichtshof (IGH) der UNO eingeleitet. Zum Antrag auf Erlass vorläufiger Maßnahmen hat der IGH nun verkündet, dass die öffentliche Anhörungen am Donnerstag, 11. und Freitag, 12. Januar 2024 stattfinden.
In der Klageschrift heißt es, dass Israel mit seinen seit dem 7. Oktober andauernden Militäroperationen im Gazastreifen gegen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 oder die Völkermordkonvention verstoßen hat, wie hier berichtet. Dazu hat der IGH nun eine Presssemitteilung veröffentlicht:
PRESS RELEASE: the #ICJ will hold public hearings on the request for the indication of provisional measures submitted by #SouthAfrica in the case #SouthAfrica v. #Israel on Thursday 11 and Friday 12 January 2024. Watch live on @UNWebTVhttps://t.co/kHMCQklbfQ pic.twitter.com/t8Pgf5T4Ly
— CIJ_ICJ (@CIJ_ICJ) January 3, 2024
Die Anhörungen werden sich mit dem im Antrag Südafrikas enthaltenen Ersuchen um Erlass vorläufiger Maßnahmen befassen. In seinem Antrag bittet Südafrika den Gerichtshof, vorläufige Maßnahmen anzuordnen, um „die Rechte des palästinensischen Volkes gemäß der Völkermordkonvention vor weiterem, schwerem und nicht wiedergutzumachendem Schaden zu schützen“ und „um sicherzustellen, dass Israel seinen Verpflichtungen gemäß der Völkermordkonvention nachkommt, keinen Völkermord zu begehen und Völkermord zu verhindern und zu bestrafen“.
Der Zeitplan für die Anhörungen im Friedenspalast in Den Haag, dem Sitz des Gerichtshofs:
- Mayer, Peter F.(Autor)
- Donnerstag, 11. Januar 2024, 10 bis 12 Uhr: Mündliche Verhandlung (Südafrika)
- Freitag, 12. Januar 2024, 10 bis 12 Uhr: Mündliche Verhandlung (Israel)
In dem Antrag von Südafrika heißt es:
Die von Südafrika beanstandeten Handlungen und Unterlassungen Israels haben völkermörderischen Charakter, weil sie darauf abzielen, einen wesentlichen Teil der nationalen, rassischen und ethnischen Gruppe der Palästinenser zu vernichten, nämlich den Teil der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen (“Palästinenser in Gaza”). Die fraglichen Handlungen umfassen die Tötung von Palästinensern im Gazastreifen, die Verursachung schwerer körperlicher und seelischer Schäden und die Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf ihre physische Vernichtung abzielen. Alle diese Handlungen sind Israel zuzuschreiben, das es versäumt hat, einen Völkermord zu verhindern, und das in offenkundiger Verletzung der Völkermordkonvention einen Völkermord begeht, und das auch gegen seine anderen grundlegenden Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention verstoßen hat und weiterhin verstößt, unter anderem dadurch, dass es die direkte und öffentliche Aufstachelung zum Völkermord durch hochrangige israelische Beamte und andere nicht verhindert oder bestraft hat.
Weitere Stellen aus dem Antrag hat TKP hier in deutscher Version hier berichtet, die vollständige Eingabe Südafrikas wurde vom Gericht hier veröffentlicht.
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Hallo,
rund vierzehn Tage mögen für Justiz schnell erscheinen, aber hier geht es nicht um die Regulierung eines Blechschadens beim Parken.
Und damit ist die Linie schon klar.
Das sagen deutsche Juristen dazu.
Ich bin einiger Maßen entsetzt.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gaza-krieg-israel-palaestina-hamas-igh-verhandelt-klage-suedafrika-voelkermord/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000034163502&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Gewisses Medium bringt heute einen Artikel von Armin Schmitt, der Israel beschuldigt, in Gaza überfordert es mit Anschlägen in islamischer Welt zu versuchen – darunter neulich in Iran mit über 100 toten Zivilisten. Wenn es stimmt, wäre es ein weiteres heftiges Verbrechen Israels und dessen westlicher Komplizen, wofür der „Wertewesten“ zur Verantwortung gezogen werden sollte.
Es wird spannend zu beobachten ob Israel überhaupt zu der Abhörung kommen wird.
Israel anerkennt der IGH, bekanntlich ja nicht.
Warum also sollte Israel überhaupt an der Anhörung teilnehmen.
Hat es ja im Fall der Grenzmauer Anhörung auch nicht gemacht.
Der IGH und die UNO sind zahnlose Tiger.
Ein mutige Ansage und ich sehe vor meinem geistigen Auge, wie die auf Befehl erregbare Öffentlichkeit samt Politik und Medien vor heiliger Entrüstung mit den Hinterbeinen auf den Fußboden trommelt, wie die Kaninchen bei Walt Disney. Die Kaninchen in der Politik und solche mit Doktortiteln werden wohl die Unterlippe gewichtig vorschieben und wichtigtuerisch ergänzen: „Wahrlich, vor Antisemitismus ist man nur auf dem Mond sicher“ und „Ja, der ewige Faschismus“. Als Greenhorn kann ich es mir leisten, das Eingreifen Südafrikas gegen Netanjahu und seine Knallfrösche gut zu finden. Wünsche viel Erfolg!