Sanktionsregime der EU: illegal, illegitim, antidemokratisch und autoritär

18. Dezember 2025von 4,1 Minuten Lesezeit

Die EU verhängt Sanktionen gegen Staaten, Unternehmen und Personen und verstößt dabei gegen internationales und nationales Recht. Im Völkerrecht sind Sanktionen gegen Staaten oder internationale Organisation geregelt, es Bedarf dazu Beschlüsse des UN-Sicherheitsrat. Für Sanktionen gegen eigene Bürger sind Gerichte zuständig, aber nicht die EU.

Die EU-Kommission und andere Organe der EU bewegen sich mit ihren Sanktionen nicht im rechtsfreien Raum, sie verstoßen gegen Gesetze. Besonders krass wird es mittlerweile bei den „Sanktionen“ gegen die eigenen Staatsbürger oder Bürger verbundener Nationen wie der Schweiz. Schon im 19. Sanktionspaket wurden Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger verhängt, ohne dass die deutsche Regierung auf die Idee gekommen wäre ihre eigenen Bürger vor Rechtsbruch zu schützen.

Im nächsten Sanktionspaket wird nun gegen politisch missliebige Schweizer vorgegangen, nämlich gegen den Schweizer Oberst i.G. a.D. Jacques Baud und Nathalie Yamb. Sie erzählt über die Auswirkungen:

Im Juni 2025 wurde Nathalie Yamb – eine schweizerisch-kamerunische politische Aktivistin und Kommentatorin – vom Rat der Europäischen Union mit EU-Sanktionen belegt. Zur Erinnerung: Der Rat besteht aus den Vertretern der Regierungen der EU-Länder. Wie kommt es, dass diese auf EU-Ebene einfach vollkommen gesetzwidrig agieren?

  • Es wurde keine Strafanzeige gegen sie gestellt.

  • Es wurde kein Gerichtsverfahren eröffnet.

  • Es gibt kein Urteil eines EU- oder internationalen Gerichts.

Die Sanktionen wurden ausschließlich durch eine Verwaltungsentscheidung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU verhängt.

In der offiziellen Begründung behauptet die EU, Yamb habe sich an „ausländischer Informationsmanipulation” beteiligt und „Narrative gefördert, die den russischen Interessen in Afrika entsprechen”. Welche kolonialen Interessen verfolgt die EU in Afrika, denen „russische Interessen in Afrika“ widersprechen könnten? Geht es um die früheren Kolonien von Frankreich, Deutschland, Belgien, Holland, Portugal, Italien und Spanien? Oder wworum genau?

Dies sind noch dazu politische Einschätzungen von „unbenannten Beamten”, keine gerichtlichen Feststellungen.

Verhängte Maßnahmen:

  • EU-weites Einfrieren von Vermögenswerten

  • Reise- und Transithaft

  • EU-Bürgern und -Unternehmen ist es verboten, mit ihr Geschäfte zu tätigen

Einzelheiten dazu, wie dies in der Praxis aussieht, im Video oben von Frau Yamb.

Der gleiche Sanktionsmechanismus wurde auch gegen andere EU- und Schweizer Bürger angewendet, darunter Jacques Baud, ebenfalls ohne gerichtliche Entscheidung.

Recchtsmittel:

Erst nach der Verhängung von Sanktionen durch die Brüsseler Bürokratie kann die betroffene Person beim Gericht der Europäischen Union Berufung einlegen – das heißt, die Bestrafung erfolgt vor einer gerichtlichen Überprüfung.

Ein schwerwiegender Rechtsverstoß

Diese Praxis verstößt gegen grundlegende europäische und internationale Rechtsgrundsätze, darunter:

  • Unschuldsvermutung

  • Recht auf ein faires Verfahren

  • Recht auf Anhörung vor der Bestrafung

  • Gewaltenteilung (Exekutive als Richter)

  • Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit des Rechts

  • Verhältnismäßigkeit

  • Wirksamer gerichtlicher Schutz

  • Meinungs- und politische Meinungsfreiheit

  • Schutz des Eigentums ohne ordentliches Verfahren

Diese Rechtsgüter, die die Institutionen der EU verletzen, werden garantiert durch:

  • Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

  • Die Europäische Menschenrechtskonvention

  • Die Charta der Vereinten Nationen

  • Allgemeine Grundsätze des Völkerrechts

Das Schweigen der Lämmer Regierungspolitiker und Medien

Es ist keine offizielle Protestnote großer westlicher Regierungen (z. B. der USA, Großbritanniens, Kanadas, EU-Mitgliedstaaten) bekannt, in der die Sanktionsentscheidung der EU gegen Nathalie Yamb oder andere Personen, gegen die sich die Verwaltungssanktionen des EU-Rates richten, öffentlich als unrechtmäßig oder als Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit verurteilt wird.

Große Menschenrechts-NGOs wie Amnesty International, Human Rights Watch usw. haben keine öffentlichen Erklärungen abgegeben, in denen sie die EU-Sanktionen gegen Nathalie Yamb im Speziellen oder die diktatorischen, rechtsstaatwidrigen und gegen die Gewaltenteilung verstoßenden Maßnahmen der Brüsseler Bürokratie im Allgemeinen verurteilen.

In den großen westlichen Mainstream-Medien (z. B. BBC, NYT, WaPo, Guardian, Le Monde) gibt es keine nennenswerten detaillierten investigativen Berichte oder fundierten Analysen, die auch nur ansatzweise auf die verfahrensrechtlichen/rechtlichen Fragen eingehen, wie die Sanktionen verhängt wurden (d. h. administrativ vs. gerichtlich, Auswirkungen auf ein ordnungsgemäßes Verfahren).

Dies ist keine auf Rechtsstaatlichkeit basierende Strafjustiz, sondern eine exekutive Bestrafung per Dekret im Stil der Absolution des 19./frühen 20. Jahrhunderts.

Durch die Umbenennung von Sanktionen in „außenpolitische Maßnahmen” hat die EU ein System geschaffen, in dem politische Gegner ohne Gerichte, Beweise oder Urteile bestraft werden können.

Dies ist einfach autoritäre Herrschaft, die als Verfahren getarnt ist.

Wenn man das mit Menschen machen kann, die man nicht mag, kann man es mit jedem machen, überall und jederzeit – wie die jüngsten „Sanktionen” der EU deutlich zeigen.

Die EU und ihre Organisationen entlarven und delegitimieren sich durch diese Aktionen immer mehr selbst.


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3 Kommentare

  1. audiatur et altera pars 18. Dezember 2025 um 10:06 Uhr - Antworten

    Exkurs GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik):

    Die GASP ist ein Extra-Bereich der EU, für den (auch nach dem Vertrag von Lissabon) Einstimmigkeit erforderlich ist. Die Einstimmigkeit wurde damals auf Drängen von London und Paris beibehalten und liegt auch im Interesse kleiner Länder. Wie nicht zuletzt des neutralen Österreich, weil es in Sachen GASP oft um äußerst heikle Entscheidungen geht. Gleichzeitig ist die Einstimmigkeit auch der Grund, warum die EU international nicht für voll genommen wird. Sie ist nun mal kein eigener Staat, sondern nur ein Staatenbund. Den Machiavellis unter den Bürokraten stößt das sauer auf und es finden sich nach dem Motto „2 Juristen = 3 Meinungen“ immer willfährige Wortklauber, die dabei helfen, das Einstimmigkeitserfordernis allgemein zu unterminieren. Im Grunde beruht ein wesentlicher Teil der EU-“Rechtsentwicklungsgeschichte“ auf zum Teil sehr „kreativen“ Rechtsauslegungen durch die EU-Institutionen selbst.

    Es gibt 4 Ausnahmen von der Einstimmigkeit der GASP im Rat (Artikel 31 Abs. 2 EUV). Doch selbst hier kann ein Mitgliedstaat die Beschlussfassung im Ratverhindern, wenn er sich auf einen „wesentlichen Grund der nationalen Politik“ beruft. Auf keinen Fall darf mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden, wenn es um„militärische oder verteidigungspolitische Bezüge“ geht (Artikel 31 Abs. 4 EUV).

    Der ORF-Akademikerpropagandakanal Ö1 verkündete heute morgen durch seinen “Brüssel-Korrespondenten” Johannes Perterer (Filius des SN-CR), dass die EU auf Basis des „eingefrorenen“ russischen Vermögens (der Ukraine) „einen Kredit geben“ kann und dieser Beschluss keine Mehrheit im Europäischen Rat erfordere. Kein Hinweis, auf Orbans „Diktatur“, nicht einmal auf eine fragliche Rechtsgrundlage. Ein Mehrheitsbeschluss (im Europäischen Rat) wird von Perterer als rechtssicher verkauft. Wohlbemerkt, obwohl der Beschluss von führenden Eurokraten als verteidigungspolitische (!) Notwendigkeit im einseitig ausgerufenen Kampf gegen Russland hingestellt wird. Dass „eingefrorenes“ Vermögen keinesfalls in einen Kredit für die Ukraine „umgewandelt“ werden kann, sondern als (Schein-)Sicherheit für einen von der EU aufgenommenen Kredit dienen soll, (welcher voraussichtlich wie bislang dann als „nicht-rückzahlbares Darlehen“ – also geschenkt – an die Ukraine weitergeleitet wird), wird ebenso unter die Decke gekehrt. „ORF-Gesetz“ wie es leibt und lebt, wenn es um die Wurscht geht. Und leider verlangt der Fiskus für derlei Luxus-„Leistungen“ Scheingebühren, also Steuern.

    https://oe1.orf.at/player/20251218/816793/1766041372000

  2. Jan 18. Dezember 2025 um 9:08 Uhr - Antworten

    Erstaunlich, dass Rat und Kommission überhaupt diese exekutive Gewalt in Einzelentscheidungen haben sollen, noch dazu außerhalb ihres Herrschaftsgebietes, worauf gründet sich das?

    Gibt es dazu einen schriftlichen Bescheid oder wurde die Dame vor vollendete Tatsachen gestellt?

    Es gibt aber einen Vorgeschmack auf das, was passieren könnte, wenn die große Ungewählte Instrumente wie eine eigene Eingreiftruppe, zB „Hera“, bekommen sollte. Auch der WHO könnten möglicherweise derartige Rechte zukommen.

    Der verstorbene Rechtsprofessor Schachtschneider hatte die Rechtsform der EU in einem ausführlichen Gutachten als „Tyrannis“ beschrieben.

    • Gabriele 18. Dezember 2025 um 9:38 Uhr - Antworten

      Den meisten geht es einfach (noch) viel zu gut. Sie haben sich warm eingerichtet in ihrer Blase von Frieden und Eierkuchen und erkennen „Tyrannis“ gar nicht mehr. Sie denken, das alles betrifft sie nicht, bis….

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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