
Kinderbetreuungsplatz nur mit ID Austria? Analoge Anmeldung weiter möglich
Tirol hat die Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen digitalisiert – dafür brauchen die Bürger nun ID Austria. Was die Behörden aber nicht dazusagen: eine analoge Anmeldung ist weiterhin noch möglich.
Am Montag hat TKP über das neue System FRIDA berichtet, das in Tirol nun die Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen digitalisiert hat und regeln soll. Das Land gibt an, dass das digitale System das bisherige analoge System ersetzt – doch die analoge Form ist weiterhin möglich.
So schreibt das Land Tirol:

Man könnte meinen, dass das neue System das alte vollständig ersetzen würde. Nirgends wird erwähnt, dass eine analoge Anmeldung weiterhin möglich ist. Auch der ORF schreibt dies nicht. Es wird eindeutig suggeriert, dass die Betreuungsplätze nun über FRIDA vergeben werden. Das Sprachband der Hotline spricht dann davon, dass eine analoge Anmeldung nur „in Ausnahmefällen“ möglich wäre.
Eine genauere Rückfrage einer Bürgerin gibt allerdings ein anderes Bild. Auf Nachfrage stellt die Behörde fest, dass eine „analoge, schriftliche Anmeldung“ bei der Gemeinde, in der man hauptgemeldet ist, weiterhin möglich ist – „Ausnahmefälle“ gibt es keine. Auch bei privaten Einrichtungen kann man sich analog weiterhin anmelden.
- Mayer, Peter F.(Autor)
Die analoge Anmeldung ist demnach weiterhin möglich. Durch die Angaben kann man aber sehr leicht vermuten, dass dies nicht besonders erwünscht ist.
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Ein starker Hinweis darauf dass die Betreuer der Bürger einer analen Loge angehören!
Oder dass diese verteufelten Mikrodinger im Gehirn, die Worte etwas durcheinanderbringen und aus obigem, Betrüger der Beuger wird.
Verwechselt wir obendrein Beuger. Gemeint sind damit selbstverständlich, die zu beugenden!
Und so ist es überall – würden mehr Menschen das dann auch machen, wäre schnell Ende mit jedem digitalen Zwang…. aber die Bequemlichkeit….
Erinnert mich irgendwie an die Corona-Zeit, wo in den Nachreichen gesagt wurde, dass man nur „geimpft“ mit der Bahn fahren darf.
Das galt dann aber nur für den Aufenthalt im Speisewagon (was später herauskam).