Vom Umgang des Berliner Amtsschimmels mit deutschen und migrantischen Bürgern

24. September 2025von 6,3 Minuten Lesezeit

Wer als Deutscher einen Personalausweis beantragen will, muss „ins Amt“ gehen und persönlich vorsprechen, ein Ausländer, der die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen will, kann das online tun.

Es gibt Geschichten, die sind so absurd, dass man sie nicht glauben möchte, aber ich kannte meine Freundin lang genug, um zu wissen, dass sie mir keinen Berliner Bären aufgebunden hat.

Vor Monaten erzählte sie mir bereits, wie aufwändig es sei, in Berlin einen Ausweis zu beantragen. Man muss zuerst einen Termin beim Bürgeramt vereinbaren, um dann vor Ort den Antrag stellen zu können. Sie hatte besonders Pech, denn als sie diesen Antrag stellen wollte, war – aufgrund von IT-Problemen – eine Online-Terminvergabe nicht möglich.

Also ging sie in ihr lokales Bürgeramt, um von den dortigen Mitarbeitern zu erfahren, dass eine Terminvereinbarung vor Ort nicht vorgesehen sei. Das ginge – leider – nur online. Dass man auch das Bürgertelefon, die 115, anrufen kann, sagte man ihr allerdings nicht. In ihrer Verzweiflung fiel ihr das aber selbst ein und so rief sie die Behördennummer an und erhielt einen Termin fast am anderen Ende der Stadt. In ihrem Bürgeramt waren wohl auf absehbare Zeit keine Termine verfügbar. Soweit, so schlecht. Dann klappte es doch gemäß des im ServicePortal Berlin  dokumentierten Verfahrens.

Verfahrensablauf

  1. Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises. Das können Sie ausschließlich vor Ort im Bürgeramt machen.

  2. Das Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt oder vorab in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen werden.

  3. Bei der Antragstellung erhalten Sie den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID).

  4. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt.

  5. Holen Sie Ihren fertigen Personalausweis und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID) bei Ihrem Bürgeramt ab.

  6. Bei Antragsstellung kann ein Direktversand gewählt werden (Pilotphase). Wenn Sie den Direktversand für den Personalausweis gewählt haben, dann erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass) ausweisen, da Ihr bisheriges Dokument (Personalausweis) bei Antragsstellung entwertet wird. Das Sperrkennwort wird ebenfalls zugestellt.

  7. Setzen Sie mit Hilfe des PIN-Briefs Ihre persönliche PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID).

Sie erfüllte die auf der Seite explizit genannten Voraussetzungen der deutschen Staatsangehörigkeit und sprach – wie im Portal betont – persönlich vor. Darauf erhielt sie – Wochen später – dann doch ihr Ausweisdokument. Auf Punkt 7 – die eID – verzichtete sie allerdings.

Jetzt ist die Ausstellung eines Ausweises kein besonders komplexer Prozess – insbesondere für einen deutschen Staatsbürger, von dem ja sämtliche Daten und Dokumente in den Untiefen der behördlichen IT-Systeme – Palantir lässt grüßen – eingelagert sein sollten. Aber das persönliche Erscheinen vor Ort ist wohl unverzichtbar, um die Existenz eben dieses Staatsbürgers kritisch zu evaluieren.

Anders ist das bei ausländischen Antragsstellern, wenn diese eine deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollen. Sie müssen in Berlin erst persönlich am Bürgeramt erscheinen, nachdem der Prozess der Einbürgerung abschlossen ist – auf Amtsdeutsch: „wenn der Antrag positiv geprüft wurde“.

Klingt frei erfunden? Ist es aber nicht. Auf der Seite „Einbürgerung – Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen“ erfährt man als Ausländerin oder Ausländer , die schon längere Zeit in Deutschland leben, dass man unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten kann. Und das läuft eben Online.

Wie das geht, darüber informiert das ServicePortal Berlin ebenfalls

Verfahrensablauf

1. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen:

2. Stellen Sie den Online-Antrag „Einbürgerung – Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen“

  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.

  • Bevor Sie den Antrag einreichen können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Bedenken Sie, dass die Gebühr auch bei Ablehnung des Antrags voll entrichtet werden muss.

  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.

  • An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.

3. Nachdem Sie den Online-Antrag gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

4. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Wegen der sehr hohen Zahl an offenen Einbürgerungsanträgen kann dies allerdings einige Zeit dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.

Klingt eigentlich einfach – wobei die anschließend dort beschriebenen Voraussetzungen doch recht umfangreich sind.

Mir erschließt sich allerdings nicht, wie man im Rahmen eines ausschließlichen Online-Verfahrens feststellen will, ob ein Antragsteller Voraussetzungen wie

  • Sie bekennen sich zum Grundgesetz – Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen. Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

oder

  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen. Dies beinhaltet insbesondere den Schutz jüdischen Lebens, das friedliche Zusammenleben der Völker und das Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

auch wirklich erfüllt.

Die Forderung nach ausreichenden Deutschkenntnissen „In der Regel sind Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich“ – kann „mit einem Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen Test „Leben in Deutschland“ “ erfüllt werden.

Dass derartige Zertifikate keinen wirklichen Beleg der Sprachkompetenz darstellen, sondern bequem über Tiktok  käuflich erworben werden können, kann man bei der NRZ oder RTL  nachlesen.

Die Frage nach dem „warum“

Das Ausstellen von Ausweisen ist eine Routine-Tätigkeit. Sämtliche rd. 83 Millionen Staatsbürger müssen ihre Ausweispapiere alle 10 Jahre aktualisieren, d.h. im Schnitt sind 8,3 Millionen Ausweispapiere pro Jahr zu bearbeiten.

Die Zahl der Einbürgerungen erreichte bundesweit 2024 einen Höchststand von 291.955, mit diesem Prozess sind sicher wohl auch deutlich weniger Routinetätigkeiten verbunden, da die individuelle Situation des Antragsstellers mit den unterschiedlichsten Faktoren zu berücksichtigen ist.

Zahlen für Berlin waren auf die Schnelle nicht verfügbar, die Tendenz sollte aber vergleichbar sind.

Wie kann es sein, dass für eine Routine-Tätigkeit das Erscheinen vor Ort zwingend erforderlich ist, während eine deutlich komplexere Aufgabe online abgewickelt werden kann?

Was hat den Amtsschimmel da geritten?

PS. In Zeiten undifferenzierter Hetze gegen Ausländer ein für mich leider unbedingt erforderliches Postskriptum. Dieser Artikel zielt nicht darauf ab, Migranten zu kritisieren, weil sie hier scheinbar Sonderrechte genießen. Diese sind definitiv nicht für den in meinen Augen absurden Zustand verantwortlich. Ich kenne auch keine Migranten/Ausländer, der jemals gefordert hätte, dass man „Weihnachtsmarkt“ in „Wintermarkt“ umbenennen müsse. Das kommt von anderer Seite.

Meine Kritik richtet sich an den Amtsschimmel und all jene Verantwortlichen, die ihn reiten.

Bildquelle


Unsere Arbeit ist spendenfinanziert – wir bitten um Unterstützung.

Folge uns auf Telegram und GETTR



Offener Brief nach Trans-Flagge am Berliner Abgeordnetenhaus

Der einsame Kampf des Bürgers gegen die Digitalisierung

 

6 Kommentare

  1. Varus 24. September 2025 um 16:52 Uhr - Antworten

    Dieser Artikel zielt nicht darauf ab, Migranten zu kritisieren, weil sie hier scheinbar Sonderrechte genießen.

    Wieso, wäre derartige Kritik falsch? In Takatuka-Buntschland kann ein abgelehnter Asylant zum ÖRR-Beirat bringen – Trump hätte ihn längst zurück geschickt: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/abgelehnter-asylbewerber-seit-acht-jahren-im-br-rundfunkrat/

    Wenigstens bringt das Medium mal etwas mit mehr Sinn als die übliche Netanjahu-Belobhudelung.

  2. Pusteblume 24. September 2025 um 11:45 Uhr - Antworten

    Aus angeblich schlimmen Ländern Hergekommene und Hergeholte! werden in Berlin deutlich besser serviciert, als Bio-Deutsche. Dies ist der Grundsatz der Politdarsteller und des Senats von Berlin nebst ihrer Freunde (Nichtregierungs- de-facto-ReGIERungsorganisationen).

  3. maien56 24. September 2025 um 10:37 Uhr - Antworten

    In Hamburg kommt noch die Abgabe der Fingerabdrücke hinzu. Als ich das verweigern wollte, sagte man mir, dass ich ohne Fingerabdrücke keinen Pass bekomme. Ich habe mich im Internet kundig gemacht und gefunden, dass ein Mann gegen die Abgabe der Fingerabdrücke klagte und diese Klage angewiesen wurde, obwohl die Identifikation durch Fingerabdrücke noch nicht abschließend gültig war, weil dieser Beschluss vom Europarat nicht einstimmig angenommen wurde. Ich habe mich dann beim Innenministerium beschwert, weil meine Daten hinlänglich bekannt sind und ein Antragsteller für die deutsche Staatsbürgerschaft seine Identität erst noch nachweisen muss. Hier gibt es auch die Chance doppelte Identitäten nachzuweisen. Ich bekam als Auskunft nur, dass es sich um zwei unterschiedliche Verfahren handelt und der Neubùrger ja später noch einen Pass beantragen muss.
    Auch die Terminvergabe war online schwierig. Ich bekam nur Termine bei weit entfernten Einwohnermeldeämtern, zu denen ich Fahrgeld bezahlen muss und eine Stunde unterwegs bin. Zu meinem Meldeamt kann ich mir den Fahrrad fahren. Erst ein Anruf beim Bürgertelefon brachte Abhilfe.

    • Karsten Mitka 24. September 2025 um 19:12 Uhr - Antworten

      Nicht nur in Hamburg, in ganz Deutschland/EU und sogar (weisungsgebunden) gerichtlich bestätigt, allerdings läuft diese EU-Vorgabe wohl Ende 2026 aus und muß neu verhandelt werden, was vorraussichtlich garnicht oder nicht so schnell geschehen wird. Da mein noch ohne Fingerabdrücke Ausweis Mitte 2027 abläuft, besteht die Chance, daß ich einen neuen Ausweis auch ohne Fingerabdrücke bekomme, ansonsten lasse ich mir keinen neuen erstellen.

      • Toilettentieftaucher 24. September 2025 um 20:56 Uhr

        Fingerkuppen reversibel verunstalten wäre noch eine Möglichkeit – z.B. mit Sekundenkleber.

      • Karsten Mitka 25. September 2025 um 18:44 Uhr

        Ist halt die Frage, inwiefern die Fingerabdrucknahme personell überwacht wird oder ob die Geräte die Fingerabdrücke gleich auf Plausibilität überprüfen ala „Abdruck konnte nicht erkannt werden, bitte erneut versuchen!“.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

Aktuelle Beiträge