So können Staaten aus der WHO austreten

28. Januar 2025von 3,1 Minuten Lesezeit

US-Präsident Trump hat den Austritt seines Landes aus der WHO verfügt. Ist es möglich aus der WHO auszutreten, obwohl dafür in deren Verfassung keine Regelungen vorgesehen sind? Die Antwort ist Ja.

Bei der Gründung WHO wurde in ihre Verfassung bei den Abschnitten über Mitgliedschaft keinerlei Regelungen aufgenommen, die einen Austritt vorsehen. Das trifft auch zu auf internationale Organisationen, die nach dem WK II gegründet wurden, um Destabilisierung zu verhindern, wie sie durch den Austritt von Deutschland, Italien und Japan 1933 und 1934 verursacht worden waren. Es wurde lediglich das Beitrittsverfahren definiert.

Es gibt jedoch wie immer andere Wege, die durch übergeordnete Regelungen vorgezeichnet sind. Die USA wählten jedoch beim Beitritt den Weg des Vorbehalts. Sie vereinbarten die Möglichkeit des Austritts, der nach einer einjährigen Wartefrist Gültigkeit erlangt und vorbehaltlich der Begleichung aller Verpflichtungen wie Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Das wurde anlässlich des Anordnung des Austritt im Jahr 2020 in Trumps erster Amtszeit vom Congressional Research Service dokumentiert. (U.S. Withdrawal from the World Health Organization: Process and Implications)

Möglicherweise haben auch andere Länder ähnliche Vorbehalte gemacht.

Auch die UN-Charta lässt Austritte nicht zu. Ein Land, Indonesien, sandte 1965 ein Austrittsschreiben an den UN-Generalsekretär, machte seine Entscheidung jedoch etwa ein Jahr später rückgängig. Die Bemühungen Indonesiens wurden von den Vereinten Nationen heruntergespielt, um zu vermeiden, dass sie als echter Austritt und Wiedereintritt eingestuft werden.

Dennoch ist es theoretisch möglich, auf der Grundlage eines im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 kodifizierten völkergewohnheitsrechtlichen Grundsatzes seine Mitgliedschaft in einer Organisation auszusetzen oder aus ihr auszutreten. Der Grundsatz „rebus sic stantibus“ (die Dinge stehen so) wurde in den Artikeln 61 und 62 des Wiener Übereinkommens wie folgt ausgelegt.

Artikel 61.2 verlangt im Wesentlichen, dass der anderen Partei ein Fehler vorgeworfen wird, der es der verbleibenden Partei unmöglich macht, den Vertrag weiter auszuführen. Um den Rücktritt darauf zu stützen, kann ein Staat beispielsweise behaupten, dass die WHO ihre eigene Verfassung nicht respektiert hat …

Artikel 62 verlangt eine grundlegende Änderung der Umstände, die ursprünglich nicht vorgesehen war. Dies wird auch im Vertrags- und Handelsrecht angewendet. Ein Staat kann sich darauf berufen, wenn er mit der aktuellen oder geplanten Ausrichtung der WHO nicht einverstanden ist.

Der Austritt aus der WHO ist also sehr wohl möglich. Der Artikel 61.2 trifft auf das unheilvolle Wirken der WHO voll zu. Um nur ein Beispiel unter vielen zu nennen, die vollkommen faktenwidrige Behauptung, dass durch Impfung Herdenimmunität geschaffen werden könne, die auf der WHO Webseite noch immer zu finden ist.

Auch nach Absatz 62 ist ein Austritt jederzeit möglich denn die WHO stellt sich ganz klar ihren ursprünglichen Zielen, Verbesserung und Schutz der Gesundheit der Menschen, entgegen. Sie ist ein Werkzeug der Pharmaindustrie und von Milliardären um deren Profite zu erhöhen. Sie überschreitet laufend ihre Kompetenzen durch Einmischung in Fragen der Physik beim Klimathema.

Ein Austritt ist daher nicht gerechtfertigt und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht möglich, sondern sogar dringend geboten. Und jetzt da der Hegemon ausgetreten ist, sollte es für andere Länder doch einfach möglich sein.

Italien könnte also der zweite Staat sein, der austritt.

Quelle


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4 Kommentare

  1. Glass Steagall Act 28. Januar 2025 um 15:24 Uhr - Antworten

    Was soll denn einem Land von der WHO drohen, wenn es sich nicht an die Regeln einer korrupten Organisation hält? Ich sehe nichts, womit die WHO ein Land zwingen könnte! Wozu also die Diskussion um einen Austritt? Einfach die WHO links liegen lassen, fertig.

  2. Jan 28. Januar 2025 um 9:54 Uhr - Antworten

    Man muss sich überlegen, welche de facto Machtmittel der anderen Seite gegenüber stehen. Das können zB Sanktionen sein, Swift-Teilnahme, Grenzschließungen (wegen Virengefahr) oder Lieferboykotte.

    Politischer Druck entsteht aber auch im Inland. 90% der Erwachsenen haben sich mindestens einmal mit einer riskanten Injektion genverändern lassen. Bis heute halten die obersten Gerichte Grundrechtsentzug auf Basis einer Lüge für rechtens. Das limitiert politische Spielräume.

    Trump zieht gerade Konsequenzen, auch in dem er RFK die CDC neu aufstellen lässt. Gleichzeitig bereitet er jedoch die Einführung derselben Technologie in der breitflächigen Krebsbehandlung vor. Das begrenzt seine Glaubwürdigkeit erheblich.

    Eine demokratiepolitisch sehr schwierige Situation!

    • Paul 28. Januar 2025 um 11:32 Uhr - Antworten

      @Jan

      „90% der Erwachsenen haben sich mindestens einmal mit einer riskanten Injektion genverändern lassen“
      Es fehlt der wissenschaftliche Beweis für Ihre, aus den Alternativen Medien stammende Theorie.
      Genauso wie Sie für Ihre IQ These keinerlei Beweis vorlegen können.
      Genauso wie Sie für Ihre, aus den Fünziger Jahren stammende Peak oil Theorie keinen Beweis vorlegen können.
      Keine der Theorien die Sie täglich verkaufen wollen muss stimmen.
      „Trump glaubwürdig“. Das ich nicht lache.

    • Heiko B. 28. Januar 2025 um 11:59 Uhr - Antworten

      Im Fall von Deutschland, wäre eine Grenzschließung im Falle von Sanktionen interessant. Ich stelle mir vor wie der niederländischer LKW seine Ware über fünf Länder nach Polen bringen muss!

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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