
EU-Menschenrechtsgerichtshof schmettert rumänischen Eilantrag gegen Wahlaufhebung ab
Eine weitere juristische Niederlage für Calin Georgescu vor Gericht, diesmal beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Doch zugleich steigt in Rumänien seine Unterstützung massiv.
Eine jüngste Umfrage in Rumänien bestätigt die Vermutung: Die Unterstützung für Calin Georgescu, den Volkspräsidenten des Landes, dessen Machtübernahme mittels Staatsstreichs gestoppt worden ist, nimmer immer mehr zu. Aktuelle Umfragen zeigen, dass er, sollte der der erste Wahlgang wiederholt werden, erdrutschartig gewinnen würde und sogar über die notwendigen 50 Prozent kommen könnte. Während also die Unterstützung wächst, kassiert Georgescu juristisch Niederlage für Niederlage. Diesmal vor dem EU-Gericht.
Georgescu zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen, um gegen die Annullierung der Wahl vorzugehen und sie im besten Fall rückgängig zu machen. Der EGMR urteilte gegen Georgescu. So wurde der Eilantrag abgewiesen, und zwar einstimmig. Die Richter meinten, dass die Annullierung keinen unmittelbaren und irreparablen Schaden für geschützte Rechte Georgescus ausgelöst hätte. Der Präsident hatte dementsprechend argumentiert, er forderte, dass die Wahl 2024 anerkannt werden müsse.
Am EGMR liegt allerdings noch eine Klage Georgescus gegen die Annullierung der Wahl. Über diese wurde noch nicht entschieden, dies erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Chancen für eine positive Entscheidung sind zwar nicht gestiegen, allerdings noch vorhanden.
- Mayer, Peter F.(Autor)
Es ist weiterhin ungewiss, ob der Souveränist bei der Wiederholung der Wahl zugelassen wird. Beobachter glauben nicht daran, allerdings würde der Wahlausschluss zweifellos innerhalb des schon jetzt unruhigen Volkes heftiges Unbehagen auslösen. Nachdem die Entscheidung des EGMR bekannt geworden war, demonstrierten Georgescu Unterstützer in Bukarest.
TKP hat den beispiellosen Staatsstreich in Rumänien ausführlich analysiert und berichtet regelmäßig über Entwicklungen in Rumänien:
Putsch in Rumänien: Der nächste Schritt zum neuen autoritären Staat
Der „Wahlbetrug“ in Rumänien ist aufgeflogen
Warum Rumänien für die NATO so wichtig ist
Sonneborn zum Staatsstreich in Rumänien und die EU-Demokratie
Ex-EU-Zensur-Kommissar Breton droht: Was EU in Rumänien gemacht hat auch in Deutschland möglich
Diese europäischen Institutionen, wie den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, kann man getrost vergessen. Sie dienen letztlich der EU – Kommission in Brüssel und deren anti-Demokratischen Bestrebungen.
Interessant wäre bezüglich Zensur durch die EU die zuständigen Orgaisationen wie Journalistengewerkschaft, Reporter ohne Grenzen, International Journalists Federation usw. zu befragen. Gerade Online-Medien könnte da etwas aktiveren Journalismus betreiben, gibt es doch keine Platzbeschränkungen!
In Österreich ist die EMRK ja im Verfassungsrang und auch das Staatsgrundgesetz verbietet an sich JEDE Form der Zensur, unabhängig vom Medium. Hier wird eindeutig Verfassungsrecht gebrochen.
Auch die russische Nachrichtenagentur RIA sowie die Zeitungen Izvestija und Rossiiskaja Gazeta fallen mittlerweile auch unter die EU-Zensur. Ursrprünglich hieß es, es würde nur die Verbreitung von Fernsehkanälen unterbunden über den Schmäh der Wirtschaftssanktionen. Bei RT und Sputnik ist der Anteil an Kriegspropaganda sehr groß. Da wäre die Zensur noch irgendwie verständlich. Aber bei allgemeineren russischen Medien auf jeden Fall eine verfassungsrechtlich völlig unzulässige Zensur, weil im „immerwährend neutralen Österreich“ mit den Ausnahmetatbeständen nach Artikel 10 EMRK die Unterstützung des Wirtschaftskrieges der EU gegen Russland wohl kaum begründet werden kann.
https://www.rtr.at/medien/aktuelles/veroeffentlichungen/Veroeffentlichungen/Sonstiges/Erlaeuterungen_zu_Paragraf_64_Abs_3a_AMD-G.de.html
Bei meinem Provider kann ich erfreulicherweise einige der gesperrten Webseiten immer noch anschauen. Für die anderen nehme ich eben den tor-Browser. In Linux ganz einfach als Debian-Paket installierbar.
https://www.torproject.org/de/download/
Dem autoritären EU-Regime sollten wir auf jeden Fall die Gefolgschaft verweigern. Der russischen Propaganda ist genauso wenig Glauben zu schenken wie der EU- bzw. USA-Propagadand und erst recht der ukrainischen Propaganda.
Der EGMR kann nur über Rechte aus der EMRK urteilen, und das Wahlrecht gehört definitiv nicht dazu. Einzig das Menschenrecht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 EMRK könnte eingeklagt werden oder das der Informations- und Meinungsfreiheit nach Artikel 10 EMRK. Der EGMR ist auch kein EU-Gericht, sondern ein Gericht des Europarates.
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
So viel Unwissen ist unglaublich. Etwas mehr Recherche würde da wohl nicht schaden!
Die Vorwürfe über die tiktok-Kampagne entbehren übrigens jeder Grundlage. Da wurde „nur“ eine Hashtag-Kampagne eines Konkurrenten ausgenutzt. tiktok hat laut statista.de eine potentielle Reichweite von 9%, also müssten 30% der rumänischen tiktok-Nuter sich von dieser Kampagne beeinflussen haben lassen. Unglaubliche magische Kräfte sind da offenbar am Werk.
https://www.statista.com/statistics/1173773/romania-potential-ad-reach-by-platform/
https://www.politico.eu/article/investigation-ties-romanian-liberals-tiktok-campaign-pro-russia-candidate-calin-georgescu/
https://snoop.ro/anaf-a-descoperit-ca-pnl-a-platit-o-campanie-care-l-a-promovat-masiv-pe-calin-georgescu-pe-tiktok/
EU – Institutionen, wie der EU – Menschenrechts Gerichtshof, sind manipulativ, Anti – demokratisch und Anti – freiheitlich aufgestellt. Von der EU darf man nichts Gutes erwarten.
Hallo,
die EU in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.
Alles, wo EU draufsteht, wird in absehbarer Zeit der verlogene, gesteuerte Einheitsbrei sein, den wir seit Corona kennen – „Rechtschrechung“ kann man das schwerlich mehr nennen. Und der Frau Uschi wird auch nichts passieren – das regelt man schon…
„Rechtssprechung“ war natürlich gemeint…. und ich fürchte, dass schlimmstenfalls vor einem EU-Gericht das Gleiche mit dem verpflichtenden e-Impfpass passieren wird. Der VfGH wird den Überprüfungsantrag dorthin „weiterleiten“ und dann wird man ihn als völlig rechtens darstellen. Schließlich sind Daten notwendig, damit das künftige Werkel läuft… koste es, was es wolle an Menschenleben oder sonstigen „Kollateralschäden“.
Hätte auch Rechtsschredderung, Rechtsbrechung, Rechtsschreckung, Rechtscracking heißen können.können.
Versucht man, das zweitausend Jahre alte Rechtssystem in Europa zu desavouieren? Auch die absurde juristische Aufarbeitung der C-Grundrechtsentzüge könnte den Verdacht aufkommen lassen.
Letzte Möglichkeit wäre ein Militärputsch gegen das alte System, sollte man ihn bei der nächsten Wahl wieder sperren.
Wo? In Rumänien oder … ?
„EU-Menschenrechtsgerichtshof schmettert rumänischen Eilantrag gegen Wahlaufhebung ab.“
Hiermit präsentieren sich die politischen NETZWERKE 👉 selbst ‼️
Es ist wie in einem schlechten Krimi. Das geschädigte, vergewaltigte, halb tote OPFER entflieht dem Täter, findet glücklicherweise auf der Flucht einen Polizisten, der Hilfe und Gerechtigkeit symbolisiert ……und DER erhält von den Tätern Bestechungsgelder😬😖. Dieser scheinbare Polizist liefert das Opfer den Tätern wieder aus….🤮🤮