EU-Menschenrechtsgerichtshof schmettert rumänischen Eilantrag gegen Wahlaufhebung ab

23. Januar 2025von 1,9 Minuten Lesezeit

Eine weitere juristische Niederlage für Calin Georgescu vor Gericht, diesmal beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Doch zugleich steigt in Rumänien seine Unterstützung massiv. 

Eine jüngste Umfrage in Rumänien bestätigt die Vermutung: Die Unterstützung für Calin Georgescu, den Volkspräsidenten des Landes, dessen Machtübernahme mittels Staatsstreichs gestoppt worden ist, nimmer immer mehr zu. Aktuelle Umfragen zeigen, dass er, sollte der der erste Wahlgang wiederholt werden, erdrutschartig gewinnen würde und sogar über die notwendigen 50 Prozent kommen könnte. Während also die Unterstützung wächst, kassiert Georgescu juristisch Niederlage für Niederlage. Diesmal vor dem EU-Gericht.

Georgescu zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen, um gegen die Annullierung der Wahl vorzugehen und sie im besten Fall rückgängig zu machen. Der EGMR urteilte gegen Georgescu. So wurde der Eilantrag abgewiesen, und zwar einstimmig. Die Richter meinten, dass die Annullierung keinen unmittelbaren und irreparablen Schaden für geschützte Rechte Georgescus ausgelöst hätte. Der Präsident hatte dementsprechend argumentiert, er forderte, dass die Wahl 2024 anerkannt werden müsse.

Am EGMR liegt allerdings noch eine Klage Georgescus gegen die Annullierung der Wahl. Über diese wurde noch nicht entschieden, dies erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Chancen für eine positive Entscheidung sind zwar nicht gestiegen, allerdings noch vorhanden.

Es ist weiterhin ungewiss, ob der Souveränist bei der Wiederholung der Wahl zugelassen wird. Beobachter glauben nicht daran, allerdings würde der Wahlausschluss zweifellos innerhalb des schon jetzt unruhigen Volkes heftiges Unbehagen auslösen. Nachdem die Entscheidung des EGMR bekannt geworden war, demonstrierten Georgescu Unterstützer in Bukarest.

TKP hat den beispiellosen Staatsstreich in Rumänien ausführlich analysiert und berichtet regelmäßig über Entwicklungen in Rumänien:

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Bild „Călin Georgescu 2022-02-09 2054“ by https://www.youtube.com/@RomaniaCulturala is licensed under CC BY 3.0.

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12 Kommentare

  1. cwsuisse 15. Februar 2025 um 19:53 Uhr - Antworten

    Diese europäischen Institutionen, wie den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, kann man getrost vergessen. Sie dienen letztlich der EU – Kommission in Brüssel und deren anti-Demokratischen Bestrebungen.

  2. UU89 27. Januar 2025 um 11:54 Uhr - Antworten

    Interessant wäre bezüglich Zensur durch die EU die zuständigen Orgaisationen wie Journalistengewerkschaft, Reporter ohne Grenzen, International Journalists Federation usw. zu befragen. Gerade Online-Medien könnte da etwas aktiveren Journalismus betreiben, gibt es doch keine Platzbeschränkungen!

    In Österreich ist die EMRK ja im Verfassungsrang und auch das Staatsgrundgesetz verbietet an sich JEDE Form der Zensur, unabhängig vom Medium. Hier wird eindeutig Verfassungsrecht gebrochen.

    Auch die russische Nachrichtenagentur RIA sowie die Zeitungen Izvestija und Rossiiskaja Gazeta fallen mittlerweile auch unter die EU-Zensur. Ursrprünglich hieß es, es würde nur die Verbreitung von Fernsehkanälen unterbunden über den Schmäh der Wirtschaftssanktionen. Bei RT und Sputnik ist der Anteil an Kriegspropaganda sehr groß. Da wäre die Zensur noch irgendwie verständlich. Aber bei allgemeineren russischen Medien auf jeden Fall eine verfassungsrechtlich völlig unzulässige Zensur, weil im „immerwährend neutralen Österreich“ mit den Ausnahmetatbeständen nach Artikel 10 EMRK die Unterstützung des Wirtschaftskrieges der EU gegen Russland wohl kaum begründet werden kann.

    https://www.rtr.at/medien/aktuelles/veroeffentlichungen/Veroeffentlichungen/Sonstiges/Erlaeuterungen_zu_Paragraf_64_Abs_3a_AMD-G.de.html

    Bei meinem Provider kann ich erfreulicherweise einige der gesperrten Webseiten immer noch anschauen. Für die anderen nehme ich eben den tor-Browser. In Linux ganz einfach als Debian-Paket installierbar.
    https://www.torproject.org/de/download/

    Dem autoritären EU-Regime sollten wir auf jeden Fall die Gefolgschaft verweigern. Der russischen Propaganda ist genauso wenig Glauben zu schenken wie der EU- bzw. USA-Propagadand und erst recht der ukrainischen Propaganda.

  3. UU89 27. Januar 2025 um 11:38 Uhr - Antworten

    Der EGMR kann nur über Rechte aus der EMRK urteilen, und das Wahlrecht gehört definitiv nicht dazu. Einzig das Menschenrecht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 EMRK könnte eingeklagt werden oder das der Informations- und Meinungsfreiheit nach Artikel 10 EMRK. Der EGMR ist auch kein EU-Gericht, sondern ein Gericht des Europarates.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention

    So viel Unwissen ist unglaublich. Etwas mehr Recherche würde da wohl nicht schaden!

    Die Vorwürfe über die tiktok-Kampagne entbehren übrigens jeder Grundlage. Da wurde „nur“ eine Hashtag-Kampagne eines Konkurrenten ausgenutzt. tiktok hat laut statista.de eine potentielle Reichweite von 9%, also müssten 30% der rumänischen tiktok-Nuter sich von dieser Kampagne beeinflussen haben lassen. Unglaubliche magische Kräfte sind da offenbar am Werk.

    https://www.statista.com/statistics/1173773/romania-potential-ad-reach-by-platform/
    https://www.politico.eu/article/investigation-ties-romanian-liberals-tiktok-campaign-pro-russia-candidate-calin-georgescu/
    https://snoop.ro/anaf-a-descoperit-ca-pnl-a-platit-o-campanie-care-l-a-promovat-masiv-pe-calin-georgescu-pe-tiktok/

  4. cwsuisse 25. Januar 2025 um 15:18 Uhr - Antworten

    EU – Institutionen, wie der EU – Menschenrechts Gerichtshof, sind manipulativ, Anti – demokratisch und Anti – freiheitlich aufgestellt. Von der EU darf man nichts Gutes erwarten.

  5. Andreas I. 23. Januar 2025 um 19:39 Uhr - Antworten

    Hallo,
    die EU in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

  6. Gabriele 23. Januar 2025 um 11:44 Uhr - Antworten

    Alles, wo EU draufsteht, wird in absehbarer Zeit der verlogene, gesteuerte Einheitsbrei sein, den wir seit Corona kennen – „Rechtschrechung“ kann man das schwerlich mehr nennen. Und der Frau Uschi wird auch nichts passieren – das regelt man schon…

    • Gabriele 23. Januar 2025 um 11:46 Uhr - Antworten

      „Rechtssprechung“ war natürlich gemeint…. und ich fürchte, dass schlimmstenfalls vor einem EU-Gericht das Gleiche mit dem verpflichtenden e-Impfpass passieren wird. Der VfGH wird den Überprüfungsantrag dorthin „weiterleiten“ und dann wird man ihn als völlig rechtens darstellen. Schließlich sind Daten notwendig, damit das künftige Werkel läuft… koste es, was es wolle an Menschenleben oder sonstigen „Kollateralschäden“.

      • Dr. Rolf Lindner 23. Januar 2025 um 21:01 Uhr

        Hätte auch Rechtsschredderung, Rechtsbrechung, Rechtsschreckung, Rechtscracking heißen können.können.

  7. Jan 23. Januar 2025 um 11:07 Uhr - Antworten

    Versucht man, das zweitausend Jahre alte Rechtssystem in Europa zu desavouieren? Auch die absurde juristische Aufarbeitung der C-Grundrechtsentzüge könnte den Verdacht aufkommen lassen.

  8. Glass Steagall Act 23. Januar 2025 um 11:02 Uhr - Antworten

    Letzte Möglichkeit wäre ein Militärputsch gegen das alte System, sollte man ihn bei der nächsten Wahl wieder sperren.

    • Dr. Rolf Lindner 23. Januar 2025 um 21:04 Uhr - Antworten

      Wo? In Rumänien oder … ?

  9. Sabine Schoenfelder 23. Januar 2025 um 10:27 Uhr - Antworten

    „EU-Menschenrechtsgerichtshof schmettert rumänischen Eilantrag gegen Wahlaufhebung ab.“
    Hiermit präsentieren sich die politischen NETZWERKE 👉 selbst ‼️
    Es ist wie in einem schlechten Krimi. Das geschädigte, vergewaltigte, halb tote OPFER entflieht dem Täter, findet glücklicherweise auf der Flucht einen Polizisten, der Hilfe und Gerechtigkeit symbolisiert ……und DER erhält von den Tätern Bestechungsgelder😬😖. Dieser scheinbare Polizist liefert das Opfer den Tätern wieder aus….🤮🤮

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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