
Südtirol: So schützen Eltern ihre Neugeborenen vor der gefährlichen RSV-Antikörper-Spritze
Die Pharmaindustrie hat Kinder und nun auch Neugeborene als lukrative Zielgruppe ausgemacht. Immer mehr Impfungen und Medikationen sollen Kindern aufgezwungen werden. In Südtirol soll Neugeborenen der risikobehaftete monoklonale RSV-Antikörpers Nirsevimab Beyfortus aufgezwungen werden. Die Landtagsabgeordnete und Rechtsanwältin DDr. Renate Holzeisen macht dagegen mobil.
In einer Pressemitteilung richtet sie eine Aufforderung an die Verantwortungsträger (Messner, Kompatscher, Kofler) umgehend die generelle Anwendung des risikobehafteten monoklonalen RSV-Antikörpers Nirsevimab Beyfortus auf die Südtiroler Neugeborenen einzustellen. Sie macht auch eine persönliche Haftung der Verantwortungsträger für allenfalls von Neugeborenen davongetragenen Schäden geltend, in Anbetracht der negativen Stellungnahme der italienischen Obersten Gesundheitsbehörde.
In Südtirol startete am Montag die flächendeckende Behandlung Neugeborener mit dem monoklonalen RSV Antikörper Nirsevimab Beyfortus von Sanofi, obwohl die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore della Sanità) sich dagegen ausgesprochen hat, weil es vergleichsweise wenige Erkrankungen gibt, der positive Effekt dieses Antikörpers gering ausgefallen ist, und signifikante Risiken für das Neugeborene festgestellt wurden:
International wird auf die, in klinischen Studien (siehe z.B. japanische Studie in Med Check) festgestellte erhöhte Sterblichkeitsrate (Thrombosegefahr) bei mit Nirsevimab Beyfortus behandelten Babys im Vergleich zur Placebo-Gruppe oder den mit einem anderen, seit vielen Jahren nur für kranke Babys eingesetzten monoklonalen Antikörper hingewiesen, und davor gewarnt, Neugeborenen Nirsevimab-Beyfortus zu spritzen!
- Mayer, Peter F.(Autor)
Auf ihrem Telegram Kanal gibt Holzeisen auch Empfehlungen wie Eltern diese gefährliche Behandlung verhindern können. Sie empfiehlt allen Eltern, folgende Fragen an die Verantwortlichen der Geburtenstation oder Säuglingszimmer zu stellen:
🔹Ich habe/wir haben gehört, dass die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore della Sanità – ISS) von der Behandlung gesunder Kinder mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab Beyfortus abrät.
Stimmt das? Warum rät der ISS davon ab?
Sollten darauf verneinende und verharmlosende Antworten der Verantwortlichen der Geburtenstation kommen, dann wie folgt weiterfahren:
🔹Ich habe/wir haben aber gehört, dass laut internationalen Studien, auf die der ISS Bezug nimmt, eine erhöhte Thrombose- und damit eine erhöhte Sterbegefahr für mit Beyfortus-Nirsevimab behandelten Kindern einhergeht? Wieso wird mir/uns das verschwiegen?
🔹Und wieso sollte/n ich/wir mein/unser Kind damit behandeln lassen, wenn die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde, der Istituto Superiore della Sanità davon abrät?
🔹Außerdem wurde/n ich/wir darüber informiert, dass es eine ärztliche Verschreibung für die Anwendung dieser Substanz braucht. Wer stellt diese ärztliche Verschreibung aus?
Sollte das Sanitätspersonal auf dem Narrativ von Wirksamkeit und Sicherheit dieses Medikaments beharren und die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung verneinen, das Gespräch so abschließen:
👇👇👇
„Ich/wir Frau ……geboren am …… Steuernummer ….. (Mutter), Herr ….. geboren am … (Vater) Steuernummer ….. erklärt/erklären ausdrücklich, dass mein/unser Kind (Name, geboren am … in ….. ) NICHT der Behandlung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab Beyfortus unterzogen werden darf und wir nicht korrekt informiert wurden. Wir geben ausdrücklich NICHT UNSER EINVERSTÄNDNIS!
Es ist empfehlenswert, diese kurze Erklärung auch schriftlich dem Südtiroler Sanitätsbetrieb z.H. des Generaldirektors Christian Kofler auf folgende pec-Adresse dg@pec.sabes.it und Email-Adresse: gd@sabes.it
zu senden und die Erklärung ebenfalls schriftlich in der Geburtenstation nachweislich (Bestätigung des Erhalts durch die Verantwortlichen) zu deponieren.
Es darf zwar ohne schriftliche Einwilligung und ohne ärztliche Verschreibung dieses Medikament nicht zur Anwendung kommen, aber wir haben noch keine Informationen über das Prozedere in den Südtiroler Geburtenstationen.
Sollten die Verantwortlichen der Geburtenstation die Eltern korrekt über die gegenteilige Empfehlung der italienischen Obersten Gesundheitsbehörde, und das nicht positive Nutzen/Risiko-Verhältnis für gesunde Babys informieren, dann erklären Sie einfach folgendes:
„Ich/wir Frau ……geboren am …… (Mutter), Steuernummer …. , Herr ….. geboren am ……. (Vater) Steuernummer …. . erklärt/erklären ausdrücklich, dass mein/unser Kind (Name, geboren am … in …. ) NICHT der Behandlung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab Beyfortus unterzogen werden darf. Wir geben ausdrücklich NICHT UNSER EINVERSTÄNDNIS!
Es ist in jedenfalls empfehlenswert, auch diese kurze Erklärung schriftlich dem Südtiroler Sanitätsbetrieb an die oben angeführten Adressen zu schicken und in der Geburtenstation den Verantwortlichen nachweislich (mit Gegenzeichnung einer Kopie) zu übergeben.
Es ist schon unglaublich, dass man sich mittlerweile vor gewissen „Gesundheits“-Behörden mit juristischen Mitteln schützen muss. Vor allem dann, wenn es um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder geht.
Unsere Arbeit ist spendenfinanziert – wir bitten um Unterstützung.
Folge TKP auf Telegram oder GETTR und abonniere unseren Newsletter.
Plötzlicher Kindstod nach Sechsfach-Impfung
Hetze von Medien und Impfärzten gegen Schutz von Kindern
Südtirol: Behörde soll Sicherheit und Wirksamkeit der vorgeschriebenen Kinder-Impfstoffe nachweisen
Kinderimpfung in Südtirol: Kinder werden rechtswidrig vom Kindergarten ausgeschlossen
Warum nicht gleich Strafanzeige stellen, wenn die Institution durchblicken lässt, dass sie die gefährliche Behandlung möglicherweise heimlich und ohne Einverständnis vornehmen wird?
Ich bin immer dafür, dass sich Täter auch verteidigen dürfen. Aber Gefährder müssen aus dem Verkehr gezogen werden und das geht eben auch durch eine Untersuchungshaft.
Da kann man dann überfroh sein, wenn man a) noch eine gute Hebamme kennt, die b) auch eine Hausgeburt unterstützt und c) Impfungen von Neugeborenen strikt ablehnt.
Und das Kind per Geburtsurkunde an den Staat im Handelsrecht (Hoheitsrecht ist in Deutschland nicht mehr existent wg. Freigabe zur völkerrechtlichen Neuaufstellung) unentgeltlich zu „verkaufen“ an die Firma Bundesrepublik Deutschland sollte man sich auch gut überlegen. Es reicht für das Kind auch ein selbst aufgesetzter Text, in dem die Geburt, Zeitpunkt, Ort bestätigt wird und von Hebamme, Vater und Mutter unterzeichnet wird… d.h. ein Dkument, das sich nur im Besitz des Kindes befindet.
-Die Empfehlung, Babys direkt in der Entbindungsstation, d. h. bei der Geburt, zu impfen, kommt eher der Legalisierung eines Massenexperiments gleich denn diese Zielgruppe ist nicht repräsentativ für die in die klinischen Studien eingeschlossenen Kinder.
In der Produktbeschreibung*; Punkt 14 „Clinical Studies“ auf der Sanofi-Website stellt sich heraus, dass die Neugeborenen nur einen sehr kleinen Teil der 4.500 Babys ausmachten, die in die klinischen Studien einbezogen wurden.
Das Medianalter schwankt je nach Kohorte zwischen 2,6 und 3,5 Monaten.
Ein sechs Tage altes Baby ist immunologisch völlig unreif und natürlich viel anfälliger als ein sechs Monate alter Säugling.
Dies kann sicherlich einen großen Unterschied in Bezug auf Nebenwirkungen machen.
*https://products.sanofi.us/beyfortus/beyfortus.pdf
-Ausserdem: Die RSV Impfung ist nicht nur gefährlich sondern wenig wirksam und überteuert.
Prof. Vernazza hat die absolute Risikoreduktion (ARR) der RSV Impfung für Kinder in der grössten Untersuchung “Nirsevimab for Prevention of Hospitalizations Due to RSV in Infants“ errechnet, in der gut 4000 Kinder behandelt wurden und gleich viele Placebo erhielten.
ARR: 1,2 %. Man benötigt also 80 Behandlungen, um eine Hospitalisation zu verhindern, die sogenannte «Number needed to vaccinate» (NNV).
Das bedeutet auch, dass 80 Kinder das Risiko einer Nebenwirkung haben, aber nur bei einem Kind eine Hospitalisation verhindert wird.
Die NNV können wir auch verwenden, um die Kosten einer erhofften Medikamentenwirkung abzuschätzen. Eine Dosis Nirsevimab kostet in der Schweiz rund 400 Franken.
Das heisst, die Kosten, um eine Hospitalisation zu verhindern, belaufen sich auf gut 30’000 Franken.
Das ist ein Vielfaches der Kosten, welche durch eine Hospitalisation entstehen. Zwei europäische Untersuchungen, eine dänische und eine französische (beide veröffentlicht in «BMC Infectious Diseases»), beziffern die Kosten der Hospitalisation auf maximal 3000 Euro.
…Dass Stillen für drei bis sechs Monate nicht nur das Risiko für RSV, sondern auch für weitere Atemwegsinfektionen beim Säugling deutlich reduziert und, dass das Infektionsrisiko mit dem Vitamin-D-Spiegel zusammenhängt wird im Artikel “„Mediale Werbeaktion für «Säuglingsspritze» gegen RSV“ von Prof Vernazza bei infekt.ch erörtert.
„Heimliche“ Diktaturen fangen immer auf ähnliche Art an, ihr Gesicht zu zeigen… und die Pharma-Industrie in Europa hat uns hier gut 20 Jahre lang Zeit gelassen zu erkennen, was sie künftig vorhat. Die Wenigsten haben es begriffen und impfkritische Menschen wurden damals schon als „Volksschädlinge“ und „Bio-Terroristen“ beschimpft. Jetzt glauben sich diese schmutzigen Eliten an der Macht und präsentieren uns ihre Pläne ganz offen.