
Der moderne Pranger – „Booster“ für Denunziantentum
Dank Daily Mail kann man online erfahren, wer sich in Großbritannien an Verbrechen wie „Krawallen bei Demonstrationen“ oder gar „hetzerischer Online-Postings“ strafbar gemacht hat bzw. für ein derartiges Verbrechen verurteilt wurde. Jeder kann per Filter für die eigene Stadt recherchieren, wer aufgrund der Demonstrationen, die nach dem Mord an drei Kindern eskalierten, mit dem Gesetz in Berührung kam und welche Folgen das hatte.
Auf ihrer Webseite verkündet das Revolverblatt – zumindest erinnern mich Aufmachung und Stil an derartige Medien – in großen Buchstaben: „Faces of the rioters: Picture gallery unmasks the thugs convicted during the violent disorder which swept the UK, including a 47-year-old who told a shopkeeper to ‚go back to your own country‚ “ – zu deutsch: „Die Gesichter der Krawallmacher: Bildergalerie entlarvt die Schläger, die während der gewalttätigen Ausschreitungen im Vereinigten Königreich verurteilt wurden, darunter ein 47-Jähriger, der einem Ladenbesitzer sagte: „Gehen Sie zurück in Ihr eigenes Land“.
Autor Oliver Price, der sich Data Journalist nennt, fährt in seinem Artikel dann fort: „Nach den rechtsextremen Ausschreitungen, die das Vereinigte Königreich erschütterten, standen in den letzten zwei Wochen Hunderte von Menschen vor Gericht. … MailOnline hat die Details einiger der verurteilten Schläger zusammengetragen, einschließlich ihrer Fahndungsfotos, der Gründe für ihre Verurteilung und der Dauer ihrer Haftstrafe. …
Einige Personen wurden auch zu harten Strafen verurteilt, weil sie in Online-Postings mit hasserfüllten Inhalten zur Gewalt aufriefen. Um nach diesen Personen zu suchen, filtern Sie den Ort nach „Online“. “
- Mayer, Dr. Peter F.(Autor)
Fast bedauernd stellt er fest. „Nicht alle Verurteilten können namentlich genannt oder abgebildet werden. Aufgrund der sich schnell entwickelnden Situation können einige Personen in den Daten fehlen.“
Nicht, dass ich Krawalle gut heiße, aber ein Online-Pranger geht mir dann doch zu weit. Viel zu weit. Es erinnert mich an dunkle Zeiten der übelsten Art.
Pranger der Vergangenheit

Das Bild links zeigt den Pranger auf dem Ilmenauer Marktplatz und hat folgende Beschreibung:
„Für Garten- und Felddiebstahl, Hehlerei, Gotteslästerung, Verleumdung oder in bestimmten Fällen von Unzucht wurde die Strafe des Halseisens verhängt. Der Verurteilte mußte in der Regel ein bis zwei Stunden am Pranger stehen. Meist wurde die Strafe an Sonn- und Markttagen vollzogen, um eine besonders abschreckende Wirkung zu erzielen. Bis zur Einführung des Strafgesetzes von 1839 fand diese entehrende Strafe Anwendung.“
Im 1000-jährigen Reich gab es erneut Pranger – insbesondere für die sogenannten Volksschädlinge.
So erfährt man auf der Seite Stolpersteine Gelsenkirchen, warum die Stolpersteine für Elisabeth Makowiak sowie Chana und Josef Rosenberg gesetzt wurden bzw. werden. Dort liest man u.a.: „Juda Rosenberg und Elisabeth Makowiak werden durch die Gelsenkirchener Innenstadt getrieben – tausende „Volks- und Parteigenossen“ begleiten den Prangermarsch.“ Das bild rechts dokumentiert, was dieser Prangermarsch für die Opfer bedeutete.
Wie rechtmäßig ist der moderne Pranger?
Online-Pranger gab es bereits mehrfach in Deutschland – diese wurden aber zunächst scharf kritisiert. Zumindest 2018.
Der Deutsche Kulturrat berichtete in seiner Presseaussendung vom 4.12.2018: „Die AfD stellte Online-Pranger gegen Lehrer ins Netz, die ihnen kritisch gegenüber stehen. Die Künstlergruppe „Zentrum für Politische Schönheit“ (ZfP) stellt jetzt unter soko-chemnitz.de einen Online-Pranger zur Identifizierung von Demonstranten bei einer rechten Demonstration in Chemnitz ins Netz.“
In der gleichen Presseaussendung findet man als Kritik: „Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Online-Pranger des Zentrums für Politische Schönheit ist eine problematische Kunstaktion, die nicht zur Aufklärung beiträgt, sondern nur der Spaltung unserer Gesellschaft weiter Vorschub leistet. Es spielt keine Rolle, ob der Pranger real oder Fake ist und schon gar nicht rechtfertigt das Ziel dieses Mittel. Wie wird unsere Gesellschaft in fünf Jahren aussehen, wenn solche Pranger-Aktionen im Netz weiter Schule machen? Kunst ist frei, hat aber Verantwortung.“
Meines Wissens hatte die Aktion für das ZfP keine rechtlichen Folgen.
2022 war das schon „etwas“ anders. Unter Headlines wie: „Hass-Seite stellt Maßnahmen-Befürworter an Pranger“ wurde über die Webseite „ich-habe-mitgemacht.de“ berichtet: „Ein Online-Pranger sammelt Beweise für „Zivilisationsverbrechen“ während der Coronapandemie – und veröffentlicht Namen und Zitate von Maßnahmenbefürwortern.“
Der Herausgeber der Webseite wurde verklagt, die Anklage lautete, dass mit der Sammlung der Zitate eine „Feindesliste“ erstellt worden sei. Von diesem Vorwurf wurde der Angeklagte allerdings im Juni 2024 freigesprochen – trotz der hetzerischen Überschrift: „Corona-Kritiker wegen „Feindesliste“ vor Gericht: So lautet das Urteil„, die anderes vermuten lässt.
Die Anwältin argumentierte vor Gericht u.a.: „Es soll rechtens sein, sich öffentlich mit den – auch von meinem Mandanten zitierten – Worten: ‚Wenn die hirntoten Risikopiloten durch die Aerosole zischen, wird es ganz viele noch erwischen!‘ (Udo Lindenberg) zu äußern, aber Kritik daran soll nicht erlaubt sein? Auch der Altbundespräsident Gauck darf sagen: ‚Impfgegner sind Bekloppte‘, aber mein Mandant darf nicht sagen, dass durch diese Äußerungen andere Menschen beleidigt, diffamiert und ausgegrenzt wurden? Das grenzt an Täter-Opfer-Umkehr und würde den Gesetzeszweck ins Gegenteil verkehren.“
Da es sich um eine Zusammenstellung von frei im Internet verfügbaren Zitaten prominenter Personen handelt, war wohl der Tatbestand der „Feindesliste“ nicht anwendbar. Zu Feindeslisten und dem Fall erfährt man bei beck-aktuell: „Der erst 2021 eingeführte Straftatbestand § 126a StGB hatte sogenannte Feindeslisten im Blick, die zumeist anonym von Extremisten im Internet verbreitet werden und mehr oder weniger dazu auffordern, die benannten Personen an ihrem Wohnort aufzusuchen und Straftaten an ihnen zu verüben. Die Internetseite sei deshalb nicht geeignet, Personen zu gefährden. Die Äußerungen sind der Strafrichterin zufolge auch nicht dazu bestimmt, die zitierten Personen zu gefährden, da sie auf der Seite weder implizit noch ausdrücklich bedroht würden. “
Der Online-Pranger der Daily Mail ruft ebenfalls nicht zu Gewalt auf. Nicht direkt. Aber die Wortwahl mit Begriffen wie „Krawallmacher“ oder „Schläger“ ist definitiv hetzerisch. Und der Wohnort der Betroffenen ist ja bekannt. Den Rest erfährt man über das örtliche Telefonbuch. Ob das Übergriffe zur Folge haben wird, werden wir wohl nie erfahren.
Darüberhinaus zweifele ich auch an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Mediums. In der EU wäre die Preisgabe derartiger persönlicher Daten dank EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht zulässig. Seit dem Brexit am 31. Januar 2020 bzw. der Übergangsperiode Ende 2020 gilt die DSGVO zwar nicht mehr in Großbritannien. Dafür gibt es eine eigene Datenschutzgesetzgebung, die auf der DSGVO basiert, die auch als UK GDPR (United Kingdom General Data Protection Regulation) bezeichnet wird. Sie ist eine geänderte Version der EU-DSGVO, die an das britische Recht angepasst wurde.
Ohne die UK GDPR im Detail überprüfen zu können: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es lt. einer UK Datenschutzgesetzgebung legitim ist, das Alter, Wohnsitz, Anklagepunkte und Urteil in dieser Form zu publizieren.
Ob rechtmäßig oder nicht, eines ist dieser Online-Pranger in jedem Fall: er ist die Bestätigung, dass Denunziation in Ordnung ist. „Es steht ja in der Zeitung“.
PS. Die Daily Mail hier nicht zu verlinken, sondern die moderne Menschenjagd nur per Screenshot zu dokumentieren, ist beabsichtigt. Ich will diesem Blatt nicht auch noch Klicks zukommen lassen.
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England: Verhaftung nach „Facebook-Verbrechen“
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@Jurgen: das schreibt ChatGPT:
Deutschland hat 1991 nicht seine Hoheitsrechte abgegeben, sondern im Gegenteil durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag volle Souveränität wiedererlangt.
Die Behauptung, dass die Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Änderung von Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) „zur völkerrechtlichen Neuaufstellung freigegebene Gebiete aufgeben musste“, basiert auf einem Missverständnis über die Bedeutung und Geschichte von Artikel 23 GG und den Prozess der deutschen Wiedervereinigung. Die Änderung von Artikel 23 des Grundgesetzes 1990 diente lediglich dazu, das Grundgesetz an die Realität der Wiedervereinigung anzupassen, und hatte nichts mit der „Aufgabe“ von Gebieten zu tun.
Da kann man sich nur ganz schnell verabschieden von der digitalen Welt… Handy, Ade!
Hallo,
ich weiß jetzt nicht, inwiefern bei Gerichtsurteilen auch die persönlichen Daten öffentlich einsehbar sind, aber selbst wenn deren Veröffentlichung in UK rechtens wäre, stünde dahinter ja noch ein neongelber Elefant im Raum, nämlich die Gerichtsurteile selber.
Da mögen echte Schläger und echte Hetzer dabei sein, da mögen aber auch demokratische Demonstranten und frei ihre Meinung äußernde Internetnutzer dabei sein.
Aber naja, dann wird es unschön, denn dann wäre es ja genauso legal, die Namen der Richter öffentlich aufzulisten, die so häufig Fehlurteile sprechen, dass der Verdacht der Rechtsbeugung entsteht.
„Verdacht der Rechtsbeugung“
Nö, da es sich nur mehr rein um Handelsrecht handelt, da die Hoheitsrechte bereits 1991 eingezogen wurden, der Geltungsbereich vieler Gesetzestexte daher nicht mehr existiert, da die Bundesrepublik auch die zur völkerrechtlichen Neuaufstellung freigegebenen Gebiete aufgeben musste (Art.23 ehemaliges GG), geht heuer alles genau nur nach Handelsrecht und immer noch zur Maximierung der Erträge des Bundes…
Hallo Andrea, bist du auch im Stress? Grüße vom Kinesiologen : Magenschmerzen – Stress https://kinesiologiewordpress.wordpress.com/2024/08/27/magenschmerzen-stress
… an den „Pranger stellen“ haben wir somit wieder. Fehlen nur mehr die Hexenverbrennungen. Obwohl, sinnbildlich schon vorhanden.
Das alles wundert einem nicht mehr. Denn mittlerweile heisst es bei impfkritischen Menschen „er ist wieder da!“
Ich wär da nicht so sicher,
„Die Gesichter der Krawallmacher: Bildergalerie entlarvt die Schläger, die während der gewalttätigen Ausschreitungen im Vereinigten Königreich verurteilt wurden, darunter ein 47-Jähriger, der einem Ladenbesitzer sagte: „Gehen Sie zurück in Ihr eigenes Land“.
kann auch Sympathien wecken und der Rat, UK, A oder D zu verlassen, könnte sich bald als ein extrem freundlicher erweisen !