Galgenfrist für Assange verlängert

21. Mai 2024von 3,1 Minuten Lesezeit

Assange darf gegen die Auslieferung in die USA berufen – damit wird seine juristische Verfolgung aber weiter betrieben.

Der seit Jahren in Einzelhaft gefolterte Julian Assange darf gegen seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen. Das wurde am Montag vom britischen High Court entschieden und war mit Spannung erwartet worden. Einige feiern die Entscheidung – ein „Sieg“ ist das aber nicht.

Kein Grund zu jubeln

Ja, hätte Assange sein Recht auf Berufung verloren, hätte er möglicherweise sofort den US-Behörden zur Abschiebung übergeben werden können. Es geht bekanntlich darum, ob der WikiLeaks-Gründer wegen der Weitergabe von Militärgeheimnissen nach dem Espionage Act in die USA ausgeliefert werden darf.

In den USA wird Assange mit ziemlicher Sicherheit zu einer lebenslangen Haftstrafe unter extrem harten Bedingungen verurteilt werden. „Wenn er ausgeliefert wird, wird er sterben“, hat seine Frau Stella gesagt. Schon jetzt ist Assange psychisch in sehr labilem Zustand – TKP hat über die Haftbedingungen berichtet. Assange wird seit mehr als fünf Jahren ohne Gerichtsverfahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh festgehalten wird, wo er laut einem UN-Bericht „anhaltender psychologischer Folter“ ausgesetzt war, obwohl er nach britischem Recht eigentlich unschuldig ist. Davor lagen sieben Jahre im Exil in der ecuadorianischen Botschaft in London.

Das der Berufung stattgegeben wird, ist also eine gute Nachricht, aber sie bleibt weit hinter dem zurück, was Assanges Unterstützer seit Jahren fordern: seine sofortige und bedingungslose Freilassung. Immerhin wird Assange seit 14 Jahren juristisch verfolgt.

Der Journalist Thomas Fazi aktuell dazu:

Die staatlichen Behörden, einschließlich ihrer Justiz, hatten keine Skrupel, bei ihren Bemühungen, Assange zu vernichten, grundlegende Prinzipien eines ordentlichen Verfahrens zu missachten (einschließlich „proaktiver Manipulation von Beweisen“).

Wofür Assange bestraft wird, ist für jeden offensichtlich: Er hat Verbrechen aufgedeckt, die auf höchster Ebene des US-Staates begangen wurden, darunter Kriegsverbrechen, Massaker an der Zivilbevölkerung, Folter, illegale „Überstellungen“, Massenüberwachungsprogramme, politische Skandale, Druck auf ausländische Regierungen und weit verbreitete Korruption. Das können die USA nicht ungestraft durchgehen lassen – nicht zuletzt, um sicherzustellen, dass kein anderer Journalist es wagt, in seine Fußstapfen zu treten.

Tatsache ist jedoch, dass sich die Arbeit von Assange bei WikiLeaks in keiner rechtlich bedeutsamen Weise von dem unterscheidet, was traditionelle Nachrichtenorganisationen tun – einschließlich der aktiven Suche nach vertraulichen Informationen von öffentlichem Interesse. Aus diesem Grund haben Barack Obama und seine Justizministerien letztendlich beschlossen, keine Anklage gegen Assange gemäß dem Espionage Act zu erheben. Sie waren sich darüber im Klaren, dass sie im Falle einer Anklage gegen ihn auch die New York Times und andere Nachrichtenorganisationen und Autoren, die geheimes Material veröffentlicht hatten, strafrechtlich verfolgen müssten. Sie nannten es das „New York Times-Problem“.

Auch die Regierung Biden ist sich dessen bewusst. Die Beamten des Weißen Hauses wissen, dass die Verurteilung eines Journalisten einen schrecklichen Präzedenzfall darstellen würde, insbesondere im Vorfeld der Wahlen. Aber gleichzeitig können sie nicht zulassen, dass Assange freikommt – zumindest noch nicht. Deshalb ist es aus ihrer Sicht die ideale Lösung, ihn unter aktiver Mitwirkung des britischen Staates in einem nicht enden wollenden juristischen Schwebezustand zu halten: So wird das Ziel erreicht, Assange zu bestrafen und gleichzeitig den Anschein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten. Assange selbst bezeichnete diese Technik als „Bestrafung als Prozess“: Staatsfeinde werden ohne Gerichtsverfahren lange Zeit inhaftiert – im Fall von Assange fast 2.000 Tage -, um dann nach Jahren mit geringfügigen Anklagen überzogen zu werden.

Das jüngste Urteil, das die Sache noch weiter hinauszögert – möglicherweise für Jahre – passt perfekt zu diesem Modus Operandi.

Bild Anthony CriderFree Julian Assange -10 (51113391193)CC BY 2.0

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Ein Kommentar

  1. andi pi 21. Mai 2024 um 21:16 Uhr - Antworten

    der von manchen hier verehrte donald trump hätte vier jahre zeit gehabt, auf das auslieferungsverfahren zu verzichten. er hat aber keinen finger für assange gerührt. möchte ich nur in erinnerung rufen.

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