
Keine Volksverhetzung aufgrund eines Vergleichs mit der Nazi-Zeit: Bayrischer AFD-Politiker erreicht Freispruch in dritter Instanz
Es gibt Interviews, die geführt werden müssen, auch bzw. gerade wenn es um einen politischen Gegner geht, dem seitens der Gerichte Unrecht getan wurde, was genüsslich von den Mainstream-Medien kolportiert wurde. Endet die Revision dann mit einem Freispruch für den Angeklagten, so sollte diese Information zumindest im gleichen Maße in den Medien berichtet werden wie seine vorherigen Verfahren bzw. Verurteilungen.
Bei dem zunächst als „Volksverhetzer“ verurteilten AFD-Politiker Florian Jäger handelt es sich um genau so einen Fall. Nach Urteilen des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck und des Landgerichts München II wurde er in der Revision beim Bayrischen Oberlandesgericht freigesprochen und die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben.
Sein „Verbrechen“? In einem Video, das er auf Facebook veröffentlicht hatte, hatte er sich zur aktuellen Coronalage geäußert und dabei einen Bezug zur Zeit zwischen 1933 und 1945 hergestellt.
Die Herstellung von solchen Bezügen bzw. verschiedener Vergleiche führt in Deutschland dazu, dass selbst die Auschwitz-Überlebende Vera Sharav (!) wegen Verharmlosung des Holocausts angezeigt werden kann. Kein Wunder, dass ein AFD-Kreisvorsitzender dann schnell unter Tatverdacht gerät. Dem Münchner Merkur war gleich klar, dass Jäger schuldig sein muss. Man titelte „Hetz-Video auf Facebook: AfD-Politiker macht perfiden Vergleich – jetzt ermittelt die Polizei„. Und fährt im Text weiter fort: „Volksverhetzung steht bei der AfD auf der Tagesordnung. Auch das Haus des Faschisten und Fraktionsvorsitzenden der Thüringer AfD, Bernd Höcke, wurde von der Polizei durchsucht.“
- Mayer, Peter F.(Autor)
Aber immerhin zitierte das Blatt den Politiker wenigstens korrekt, was in der Begründung des Münchner Landgerichtes später nicht mehr der Fall war. Im Merkur liest man: „Er unterstellt Politikern wie dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) einen ‚Volkszorn‘ und zieht einen perfiden Vergleich: ‚Natürlich wissen wir, dass der Ungeimpfte an der Pandemie genauso wenig schuld war, wie früher die Juden daran schuld waren, dass das Reich in einer wirtschaftlich desolaten Verfassung war.‘“
Dieser Vergleich ist vielleicht nicht angenehm, besonders für all jene, die das falsche Corona-Narrativ der „Pandemie der Ungeimpften“ verbreiten wollten und immer noch wollen, aber er ist wahr und nicht perfide und hat nichts mit einer Volksverhetzung zu tun. Darin kann sich jeder im Video selbst überzeugen.
Der Spiegel zitiert dann aus dem Urteil des Münchner Landgerichtes: „Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Bundestagsabgeordnete auf seinem öffentlichen Facebook-Account ein Video veröffentlicht hatte, in dem die Novemberpogrome von 1938 mit der Impfkampagne zur Eindämmung der Coronapandemie verglichen wurden.“
Ich habe mir das Video mehrfach angehört und habe diesen Vergleich nicht gefunden. Richtig ist, dass zu beiden Zeiten gegen ausgewählte Menschengruppen systematisch gehetzt, also der Volkszorn gegen diese Menschengruppen angeheizt wurde.
Das Video ist in meinen Augen sachlich gehalten, Florian Jäger war sich bewusst, auf welch dünnem Eis er sich bewegte und legte sichtbar jedes Wort auf die Goldwaage. Aber es bringt wesentliches Fehlverhalten des politischen Mainstreams damals wie heute auf den Punkt und stellt sie in einen – für mich sehr nachvollziehbaren – Bezug zueinander. Zum Glück von Jäger teilte auch das Bayerische Oberste Landesgericht diese Sicht und schreibt in seiner Begründung u.a.:
„Es liegt nach dem Gesamtzusammenhang des Beitrages vielmehr mindestens genauso nahe, dass der Angeklagte damit zum Ausdruck bringen wollte, dass von der Politik immer einfache und populistische Lösungen und ‚Sündenböcke‘ gesucht würden, und dass das 1938 die Juden und heute die Ungeimpften seien. Dafür spricht bereits, dass der Angeklagte die Verfolgung der Juden nicht negiert oder relativiert, sondern darauf verweist, dass die Juden an der damaligen wirtschaftlichen Situation im Reich genauso wenig schuld gewesen seien wie die Ungeimpften an der Pandemie. Die Politik sei vielmehr damals wie heute auf der Suche nach Schuldigen, gegen die sich der Volkszorn richten solle.“
Mitte Januar hob das OLG die Urteile daher auf, was zumindest beim Tagesspiegel nicht zu mehr Ehrlichkeit führte. Diese begannen ihren Artikel erneut mit den Aussagen, die Florian Jäger im Video nachprüfbar nicht getätigt hat: „Das Bayerische Oberste Landesgericht hat eine Verurteilung des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Florian Jäger wegen Volksverhetzung nach einem Vergleich der Corona-Impfkampagne mit den von den Nationalsozialisten 1938 verübten Novemberpogromen aufgehoben.“ Offensichtlich sind Journalisten mehrheitlich nicht mehr in der Lage, sich von den Inhalten eines Videos selbst zu überzeugen. .
Vergangene Woche hatte ich die Gelegenheit mit Florian Jäger zu sprechen, um einige Hintergründe zu erfahren. Um es vorneweg zu sagen: Ich bin überzeugt, dass jemand, der wie Florian Jäger in Israel ein Jahr lang freiwillig Opfer der Shoa betreut hat, nicht der Mensch ist, der auch den Holocaust relativieren will. Im Gegenteil. Wer sich intensiver mit der industriellen Ermordung und den anderen Verbrechen der Nazis gegen die Juden beschäftigt hat, ist sehr viel sensibler, wenn es darum geht „den Anfängen zu wehren“. Und die Erzeugung von „Volkszorn“ gehörte nun mal zu den Anfängen, die letzten Endes nach Auschwitz geführt haben.
Wie geht es Ihnen jetzt nach dem Urteil, nachdem Sie in der dritten Instanz freigesprochen wurden?
Meine Gefühle sind schon etwas gemischt.
Natürlich ist es auf rein juristischer Seite erst mal erfreulich, aber diese zwei Jahre, in denen mir das politische Wirken auch durch diese Verurteilung sehr erschwert war, waren für mich und meine Familie belastend. Egal was ich publiziert habe, die ersten Kommentare waren dann: „Ja, der verurteilte Volksverhetzer, bla bla bla.“ Damit wurde also alles, was ich irgendwie publiziert habe, gleich erst mal diffamiert. Und ich habe festgestellt, obwohl ich mir 100%ig klar war, dass ich das, was mir vorgeworfen wurde, in diesem Video nicht gesagt habe, habe ich mich natürlich trotzdem belastet gefühlt. Ich war in den Mühlen einer aus meiner Sicht politisch instrumentalisierten Justiz gelandet.
Insofern bin ich juristisch froh, dass das jetzt vom Tisch ist. Das spart mir eine Strafe. Ich werde jetzt zumindest einen Teil meiner Anwaltskosten zurückbekommen. Aber das, was in den zwei Jahren passiert ist, ist dadurch nicht ungeschehen. Und der Richter am Landgericht, der für mich wirklich in unerträglicher Weise die Urteilsbegründung herbeifantasiert hat – er ist weiterhin Richter und es ist nicht sichergestellt, dass er solche Dinge nicht wieder tut.
Sie wurden als AfD-Politiker in den Medien direkt in den Kontext zu Björn Höcke gestellt. Direkt gefragt: Wie stehen Sie zu Björn Höcke und dem Flügel in der AFD?
Die Frage ist schwer zu beantworten, da ich keine Position habe. Ich persönlich bin freiheitlich orientiert, stehe für die individuellen Bürgerrechte, für die individuelle Entfaltung. Und was dort, vor allem im Osten der Republik, von den Landesverbänden in Wahlprogrammen und Ähnlichem propagiert wird, ist aus meiner Sicht eher kollektivistisch. Von daher gibt es da wenig Überschneidungen zwischen mir und Herrn Höcke. Deswegen weiß ich auch nicht, wie ich dann medial in den Kontext gebracht werden konnte.
Glauben Sie, dass man in den ersten Instanzen besonders scharf gegen Sie vorgegangen ist, weil Sie Mitglied der AFD sind?
Jein. In der ersten Instanz kann ich das nicht so genau sagen. Der Generalstaatsanwalt aus München kam persönlich zur Verhandlung am Amtsgericht angereist. Da hatte ich das Gefühlt, dass die Richterin sich schlicht und ergreifend gar nicht trauen würde, mich gleich frei zu sprechen. Beim Richter am Landgericht hatte ich den Eindruck, dass die Verurteilung absolut feststand und es nur darum ging, alles aus den vermeintlich bestätigenden Facebook-Kommentaren saugen zu können, was dann eine Verurteilung rechtfertigt. Da wurde mit Methoden gearbeitet, die mehr als kritisch sind.
Inwiefern?
Zum einen hat er in der Urteilsbegründung etwas falsch formuliert, also mir etwas in den Mund gelegt, was ich nicht gesagt habe. Da hat er sich wohl „verhört“. Das zweite war, dass Sätze, die ich völlig unabhängig voneinander zu unterschiedlichen Zeitpunkten in dem Video gesprochen habe, dann in Halbsätze zerlegt und neu zusammengesetzt wurden, um daraus dann einen völlig neuen Sinn zu erstellen, der mir unterstellt wurde.
Es ist mehr als fragwürdig, wie da vorgegangen wurde. Seltsam ist auch, dass im Strafbefehl, der zuerst erfolgte, die Rede davon war, dass unter meinem Video 647 Kommentare zu lesen waren, in der Urteilsschrift vom Landgericht war nur noch von 520 Kommentaren die Rede. Wenn man sich mit kritischen Themen beschäftigt, hat man immer auch Leute drunter, die Schwachsinn drunter schreiben. Das habe ich immer deutlich kommentiert und zu differenzierten und realistischen Sichtweisen aufgerufen. Jetzt habe ich leider den Kommentarstrang nicht gesichert. Auf dem Weg von Amtsgericht zum Landgericht kamen auf wundersame Weise 127 Kommentare weniger zur Sprache. Mein Anwalt bekam auch nur 520 Kommentare übermittelt, dass in den fehlenden Kommentaren auch welche von mir darunter waren, die zu meiner Entlastung hätten herbeigezogen werden können, kann ich weder ausschließen noch belegen.
Wie haben sich die Medien aus Ihrer Sicht verhalten?
Ich wurde wenig gefragt. Der Staatsanwalt wurde ausführlich zitiert, bei mir ging es nur darum, ob ich in die nächste Instanz gehe, inhaltlich wurden keine Fragen gestellt und ich konnte meine Sicht der Dinge nicht ausführen. Das hat sich jetzt mit dem Freispruch etwas geändert. Ich bin gespannt, wie die Medien diesmal berichten.
Jetzt zum Verfahren: Was hat Sie veranlasst, dieses Video aufzunehmen?
Das war die Zeit im Dezember 21, als die große Impfkampagne propagiert wurde, den Ungeimpften mangelnde Solidarität, Verantwortungslosigkeit vorgeworfen wurde, sie aber auch relativ schnell als „Blinddarm der Gesellschaft“ bezeichnet wurden. Diese entmenschlichende und ausgrenzende Propaganda hat mich an den früheren Geschichtsunterricht erinnert, als es darum ging, wie dieser sogenannte Volkszorn, der dann zur Pogromnacht geführt hat, geschürt wurde. Das ist auch der einzige Vergleich, den ich im Video gezogen habe. Ich habe über die Propaganda gesprochen, die zu schlimmen Dingen führt. Im Prozess wurde mir vorgeworfen ich hätte die Maßnahmen mit der Verfolgung der Juden verglichen, was ich ja, wie man ganz objektiv feststellen kann, nicht getan habe. Trotzdem wurde das immer wieder behauptet.
Ich wollte natürlich aufrütteln. Ich wurde politisch in den 80er- und frühen 90ger-Jahren sozialisiert. Das war eine Zeit, in der man noch frei reden konnte, sich politisch ausleben konnte. Das war eine andere Republik. Ich habe in der Coronazeit festgestellt, wie stark die Meinungsäußerung eingeschränkt wird. Das ist etwas, was ich für extrem gefährlich halte, was durch die Rücknahme der Maßnahmen in der Sache bisher nicht ungeschehen gemacht wurde. Die Politiker haben sich in ihrer Einstellung nicht gewandelt. Das Potential zum Totalitarismus, das beispielsweise in einem Markus Söder steckt, ist nicht weg, weil einzelne Maßnahmen aufgehoben wurden. Ich hatte den Eindruck, die Lust an der Macht war bei den Politikern spürbar und das ist eine Form von totalitärer Veranlagung, die mir im Sinne der Demokratie Angst macht.
Nachdem das Video veröffentlicht wurde, hatten Sie eine Hausdurchsuchung, wie haben Sie diese erlebt?
Es war irgendwie surreal. Ich wusste, dass ich, wenn ich über das Thema spreche, kritisch beäugt werde. Ich habe sehr bewusst darauf geachtet, dass ich keine strafrechtlich relevanten Vergleiche ziehe. Insofern war ich völlig überrascht.
Es war erfreulicherweise so, dass es sehr kultiviert abging. Meine Tochter durfte weiterschlafen, keine Türen wurden eingetreten. Absurd war aber, dass meine Kameras ohne Speichermedien zur Beweissicherung mitgenommen wurden, man diskutierte darüber, ob man fest verbaute Scheinwerfer entfernen sollte. Das war alles etwas grotesk. Im Nachhinein war ich schon schockiert. Nicht umsonst ist die Unverletzlichkeit der Privatwohnung ein Grundrecht. Wird dieses übertreten, hat man als gesetzestreuer Bürger das Gefühl, dass man machtlos ist. Das ist extrem unschön, auch wenn es nicht dramatisch verlief, weil man feststellt, dass man ausgeliefert ist. Man kennt ja auch seine Rechte nicht, was Aussagen angeht, was die Herausgabe von Pins und Passwörtern angeht.
Trotzdem: Bei uns im ländlichen Raum herrscht wohl auch noch ein anderer Umgang als in den Städten.
Ich habe über Sie gelesen: „Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, hatte laut Gericht zuvor in seinem Plädoyer ausgeführt, dass „der Angeklagte ein Zündler sei, der als Politiker genau wisse, wo es brenne – und dann Benzin ins Feuer schütte.“ Sind Sie ein Zündler? War Ihnen bewusst, dass Sie damit provozieren könnten, wollten Sie das?
Provozieren ist nicht das Gleiche wie zündeln. Wenn ich ein Warnschild aufstelle, hat es eine größere Wirkung mit einer grellen Farbe. Das macht man nicht in Pastelltönen. Das Ziel des Videos war, Aufmerksamkeit zu generieren. Dass mein Aufruf sich zu wehren und auf die Straße zu gehen als Aufruf zur Gewalt interpretiert wurde, ist mir völlig fern. Ich bin ein sehr friedliebender Mensch. Mir käme nie in den Sinn, politische Auseinandersetzung mit Gewalt zu führen, da ich diese zutiefst ablehne. Und das habe ich sowohl in den Verhandlungen als auch in anderen Videos und Reden immer wieder deutlich gemacht. Das ist ein Versäumnis von Staatsanwalt und Richter, dieses Video isoliert zu betrachten, ohne mein gesamtes politisches Wirken mit einzubeziehen. Es wäre Pflicht gewesen, dass man in solchem Verfahren auch nach entlastenden Beweismitteln sucht und das ist absolut nicht geschehen. Im Gegenteil. Das war aus meiner Sicht kein rechtsstaatliches Vorgehen.
Was hat das Bayrische Oberste Landesgericht dann in der Revision letzten Endes überzeugt?
Es ist in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass, wenn es für eine Aussage unterschiedliche Deutungsmöglichkeiten gibt, dass dann auch entlastende Deutungsmöglichkeiten in das Urteil mit einfließen müssen. Das ist nicht geschehen. Das ist ein Verstoß, das ist rechtsfehlerhaft. Nachdem ich die Urteilsschrift des Landgerichts gelesen hatte mit all diesen Fehlern, verfälschten Zitaten, willkürlich zusammengesetzten Satzbausteinen und den plötzlich verschwundenen Facebook-Kommentaren, hatte ich die Hoffnung, dass ein OLG dann feststellt: „Da ist – um es freundlich auszudrücken – gepfuscht worden. Wir sollten hier schnell freisprechen, damit in der Sache nicht näher nachgebohrt wird.“ Ich weiß nicht, ob das die Motivation war – aber in jedem Fall hat es funktioniert. Durch den Freispruch habe ich nichts mehr in der Hand, um weiter gegen die vorzugehen.
Gibt es weitere Instanzen oder ist jetzt Schluss?
Meines Wissens ist die Entscheidung rechtsgültig. Wie die staatsanwaltschaftlichen Möglichkeiten aussehen, weiß ich nicht. Mir wäre wohl – bei einer erneuten Verurteilung – noch der Weg der Verfassungsbeschwerde bzw. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte offen gestanden. Aber ich bin froh, dass ich diese Wege jetzt nicht gehen muss, auch wenn ich dazu bereit gewesen wäre, da zu keinem Zeitpunkt der vorgeworfene Tatbestand je erfüllt war.
Das gesamte Verfahren lief jetzt über rund 2 Jahre. Sind Ihnen dadurch Probleme entstanden? Wie hat sich Ihr persönliches Umfeld verhalten, gab es wirtschaftliche Nachteile?
Das persönliche Umfeld kennt mich, auch meine Geschichte und mein Verhältnis zum Judentum. Ich habe nach dem Abitur ein Jahr in Israel gelebt und in einem Erholungsheim für Überlebende des Holocaust gearbeitet, habe mit Zeitzeugen gesprochen. Das war für mich sehr beeindruckend. Darüber habe ich Jahre danach noch gesprochen. Ich habe nicht nur ein unverdächtiges, sondern positives Verhältnis zu jüdischen Leben in Deutschland und Israel. Jeder, der mich und meine Erlebnisse kennt, wusste, dass diese Anschuldigungen Schwachsinn sind.
Mein politisches Wirken war aber extrem behindert. Wann immer ich etwas publiziert habe, waren die ersten Kommentare, „jaja der Volksverhetzer, der verurteilte Straftäter“. Das reichte dann für viele schon aus, um sich mit den Inhalten gar nicht erst auseinanderzusetzen.
Was mich mehr schockiert hat als Vorgehen der Justiz war, dass mein Landesvorstand in der AFD das Urteil aus fragwürdigen Gründen zum Anlass genommen hat, ein Parteiausschlussverfahren gegen mich in die Wege zu leiten. Das hat mir natürlich im Wirken in der Partei erheblichen Schaden zugefügt, auch wenn das Verfahren vom Bundesschiedsgericht verworfen wurde. Das hat sich über längere Zeit gezogen, in der ich innerhalb der AFD in meinem Wirken eingeschränkt war.
Was haben Sie jetzt vor? Wollen Sie auf Schadenersatz klagen?
Ich habe das Anliegen, das zu tun. Wie ich gesagt habe, ist mir immaterieller Schaden entstanden, der durch den Freispruch nicht gut gemacht ist. Die zwei Jahre, die ich durch die Mühle gedreht wurde, sind dadurch nicht weg. Mein Ruf hat gelitten, auch wenn es jetzt wieder abgemildert wurde. Ich muss das prüfen lassen, da fehlt mir die Kenntnis, was jenseits des materiellen Schadensersatzes möglich ist. Ich hoffe, dass es da Wege gibt.
Abschließende Frage: Ist Ihr Glaube an den Rechtsstaat wieder repariert?
Jein. Auch dieser Rechtsstaat setzt sich letztendlich aus Individuen zusammen. Individuell haben die Richter am OLG jetzt gut und rechtsstaatlich gehandelt. Ich glaube auch nicht, dass es eine offiziell verordnete politische Justiz gibt. Es gibt aber durch die Abhängigkeit von Staatsanwaltschaften ungeschriebene Orders oder einfach das Bewusstsein des Einzelnen, dass er schon weiß, wie er entscheiden muss, wenn er noch Karriere machen will. Das ist es eine individuelle Frage des Charakters.
Den am Recht orientierten Richtern ist es noch möglich, Recht zu sprechen.
Ja, aber man hat an dem Familienrichter in Weimar gesehen, dass man sich auch als Richter in Gefahr begibt, wenn man Recht spricht. Das ist ein extrem verstörender Sachverhalt.
Es ist aber gut, dass bei Ihnen durch die Justiz der Wahrheit noch zum Recht verholfen wurde. Das lässt mich hoffen, dass dadurch mehr Richter den Mut finden, Recht zu sprechen.
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Hallo,
„Das war die Zeit im Dezember 21, als die große Impfkampagne propagiert wurde, den Ungeimpften mangelnde Solidarität, Verantwortungslosigkeit vorgeworfen wurde,“
Hermann Göring:
Man muss nichts weiter tun, als … und den Pazifisten ihren Mangel an Patriotismus vorzuwerfen und zu behaupten, sie brächten das Land in Gefahr.
Es wurden nur „Pazifisten“ durch „Ungeimpfte“ ersetzt und „Mangel an Patriotismus“ durch“Mangel an Solidarität“ ersetzt.
Die Hetze gegen Ungeimpfte wurde nach dem selben Propaganda-Muster durchgeführt, wie von Hermann Göring in dem bekannten Zitat beschrieben, also nach einem Propaganda-Muster, wie es 33 bis 45 angewendet wurde.
Demzufolge wären ganz andere wegen Volksverhetzung zu verklagen.
Schön, dass auch ein Altbundesbürger mal das Gefühl von juristische Hilflosigkeit erfahren konnte, dass die DDR-Bürger seit 1990 kennen.
Danke an Frau Drescher und Herrn Jäger, dass sie sich nicht hineinducken beim derzeitigen nach internationalem Faschismus riechenden Gegenwind.
Ich erlaube mir dennoch eine kleine Anmerkung zu Björn Höcke. Frau Drescher impliziert hier, dass Höcke jenseits von gut und böse sei und macht damit mit Höcke so etwas Ähnliches, wie es Herrn Jäger im oben geschilderten Fall widerfahren ist.
Ich kenne nicht die gesamte Wirkungsgeschichte von Björn Höcke, habe jedoch in jüngerer Zeit zwei längere Interviews, eines von Peter Weber und eines von Stef Manzini, mit ihm gehört. Ich habe dabei einen sehr positiven Eindruck gewonnen und möchte das an einem kurzen Beispiel ausführen:
Vor einigen Monaten sprach Höcke, der selber Vertrauenslehrer war und einen behinderten Vater hatte, die allen bekannte aber oft geleugnete Tatsache an, dass es in unseren Schulen bei Inklusion und Integration zu Situationen kommen kann, bei denen sämtliche Beteiligte zu Verlierern werden und warb für einen Fortbestand der Förder- oder Sonderschulen. Daraus wurde dann von missgünstiger Politik und böswilligen Medien die Lügengeschichte gemacht, Höcke wolle behinderte Kinder deportieren lassen. Ich habe den Verdacht, dass Frau Drescher dieser oder ähnlichen Medien- und Politiklügen auf den Leim gegangen ist. Man darf den subventionierten Medien nicht einmal den Wetterbericht glauben („Winterhitze“).
Vielleicht sind wir alle in die aktuelle und wahrscheinlich noch lange andauernde, missliche Lage geraten, weil wir uns zu wenig gewehrt haben gegen Lügen aus Medien und Politik, aber auch im Alltag. Oder um es mit Ralf Ludwig zu sagen: Die Lüge ist ein schleichendes Gift.
Der größte Hetzer in unserem Land ist der ÖRR. Sie lügen, sie betreiben Propaganda und wenn sie im unrecht erwischt werden, verlieren sie kein Wort! Wer ist hier der wirklich kranke?
Schön wäre es, wenn Sie das Aktenzeichen des OLG benennen könnten. Dieses Urteil muss unbedingt korrekt zitiert werden können.
Die LINKE- Ampel in Deutschland hat kurz vor ihrem Untergang eine Correktiv- Inszenierung mit Theaterstück gegen die AFD bestellt und C. hat geliefert: Der nachweisbare Hintergrund der Correktiv- Faktenchecker: (sind Linkslinke Aktivisten!)
Correctiv dient als Sturmgeschütz der grünen Milliardäre und wird zusätzlich vom millíardenschweren Pierre #Omidyar und dessen Luminate Foundation gefördert – mit 2,6 Mio. Euro in den letzten fünf Jahren. Zu den weiteren Geldgebern von Correctiv gehört auch Mercator, ein dubioses Finanznetzwerk, das auch die grüne Vorfeldorganisation „Agora Energiewende“ finanziert. Mercator lässt sich auch nicht lumpen und gibt 500000 Euro an Correctiv. Und ganz wichtig: Correctiv ist ja angeblich soooo „demokratisch“, aber die Wahrheit sieht anders aus: Gewalttätige Linksextremisten wie Jean Peters (u. a. tätlicher Angriff gegen meine Person, von Storch Aussage) spielen hier eine zentrale Rolle. Mit Millionen vom Soros- Kartell u.v.a. Establishment mitfinanziert, ist Correctiv ein Instrument der Ampelregierung, um Andersdenkende zu bekämpfen. Mit Staatsknete soll Correctiv aber auch die Terror- Antifa den politischen Gegner zersetzen. Das ist realer Sozialismus. Wehren wir uns dagegen mit allen Mitteln – politisch, rechtsstaatlich -, solange es noch geht! Unsere Freiheit war in Deutschland aber auch in Österreich noch nie so gefährdet wie jetzt.
Jetzt sind es die Grünen, die die demokratische AfD diffamieren und ausgrenzen und damit wieder ihr wahres, ihr autoritäres und freiheitsfeindliches Gesicht zeigen.
das problem bei solchen vergleichen ist, dass man auch klar dazu sagen müsste, dass sich derartige vergleiche auf 1933 bzw. die paar jahre davor, in denen die eine partei groß geworden ist, beziehen und nicht etwa auf 1943. und v.a. auf gewisse massenpsychologische phänomene. wenn man diese klarstellung weglässt, wird’s etwas heikel. deswegen bin ich eher dafür (auch wenn der NS-vergleich in unserem kulturkreis einem aus gewissen verständlichen gründen schneller kommt), z.b. mit südafrika während der apartheid zu vergleichen. dort fand kein geplanter industrieller genozid statt, sehr wohl aber wurde mit einer bevölkerungsgruppe ganz ähnliches gemacht wie bei uns mit 2G oder dem lockdown für ungeimpfte. oder: für mich ist jemand, der in den öffis ohne maske fuhr, durchaus mit einer rosa parks vergleichbar, die sich in den 1950er jahren in den USA als schwarze auf einen für weiße reservierten platz setzte und heute dort zurecht als volksheldin gilt. ich persönlich arbeite lieber mit solchen vergleichen, weil man da aus meiner sicht nicht viel zusätzlich erklären muss, während man bei der deutschen/österreichischen vergangenheit klar darlegen muss, auf was konkret sich die vergleiche beziehen. das massenpsycholgische verhalten der wählerschaft der einen gewissen partei im jahre 1932 ist sehr wohl mit dem verhalten der „zerocovid“-gemeinde vergleichbar. aber das gilt es eben zu konkretisieren, um sich nicht (ja, meistens ohnehin zu unrecht) vorwerfen zu lassen, vergleiche mit der ersten hälfte der 1940er jahre anzustellen, die einfach deplatziert wären. auch gewisse sterne auf demos: emotional für mich durchaus verständlich, aber inhaltlich sehr problematisch, weil diese sterne erst dann eingeführt wurden, als der völkermord bereits gelaufen ist. wären sie schon 1933 (also noch vor den nürnberger gesetzen) eingeführt worden – ja, dann würde dieser vergleich in meinen augen sehr wohl gelten. unerwähnt wird zudem von all jenen, die sich über das tragen dieser sterne auf demos echauffieren, dass der kärntner SPÖ-landeshauptmann allen ernstes gelbe armbänder für ungeimpfte vorgeschlagen hat. wo blieb bitte da der aufschrei der selbsternannten „gutmenschen“, die auch gerne mal ungeimpfte als blinddarm der gesellschaft bezeichnen?
ich möchte allerdings hinzufügen, dass ich selbst etwas problematische vergleiche für keinesfalls strafbar halte und diesen freispruch selbstverständlich klar begrüße. gerichtlich belangt gehören eher diejenigen, die in den jahren 2020-23 seit 1945 kaum noch vorstellbare grundrechtseinschränkungen verordnet haben.
Der Wannsee Vergleich ist wirklich schwer erträglich. Ich betone ja immer wieder gerne, dass ein Vergleich keine Gleichsetzung bedeutet. Und, dass viele nicht in der Lage oder Willens sind, das zu verstehen.
Aber hier ist selbst der „Vergleich“ einfach dämlich und aus der Luft gegriffen.
Ich erspare mir das jetzt auszurollen. Daher nur soviel.
Teilnehmer der Wannseekonferenz:
Reinhard Heydrich (SS-Obergruppenführer, Hauptredner und Vorsitz)
Adolf Eichmann (SS-Obersturmbannführer, Protokollführer)
Josef Bühler (Staatssekretär im Amt des Generalgouverneurs in Krakau)
Roland Freisler (Staatssekretär im Reichsjustizministerium, später Präsident des Volksgerichtshofs)
Otto Hofmann (SS-Gruppenführer, Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS)
Gerhard Klopfer (SS-Oberführer, Ministerialdirektor in der Parteikanzlei der NSDAP, Leiter der Staatsrechtlichen Abteilung III)
Friedrich Wilhelm Kritzinger (Ministerialdirektor in der Reichskanzlei)
Rudolf Lange (SS-Sturmbannführer, Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD für Lettland in Vertretung seines Befehlshabers Walter Stahlecker)
Georg Leibbrandt (Reichsamtsleiter, Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete)
Martin Luther (Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt)
Alfred Meyer (Staatssekretär im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete, Gauleiter Westfalen-Nord)
Heinrich Müller (SS-Gruppenführer, Chef des Amtes IV (Gestapo) des Reichssicherheitshauptamtes)
Erich Neumann (Staatssekretär im Amt des Beauftragten für den Vierjahresplan)
Karl Eberhard Schöngarth (SS-Oberführer, Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Generalgouvernement)
Wilhelm Stuckart (Staatssekretär im Reichsministerium des Innern)
(Quelle: Wikipedia)
Wie vielleicht sogar den derzeit Empörten auffallen könnte, haben wir es hier durch die Bank mit den Eliten der damaligen Ministerien zu tun und nicht mit politisch bedeutungslosen Privatpersonen, die im Hinterzimmer ihren Gedanken nachhängen.
Auf der Wannseekonferenz wurde konkret ein Massenmord besprochen und ausgearbeitet und nicht die Rückführung alias „Remigration“. Eine Umsiedlung war von Heydrich angedacht – Madagaskar – aber aufgrund der britischen Vorherrschaft zur See undurchführbar.
Die Geschichtsvergessenheit der heute „Empörten“ ist erschreckend!
In Wahrheit zeigen solche Vorkommnisse nur, daß wir längst nicht mehr in einem funktionierenden Rechtsstaat leben. Wenn einmal gesetzliche Regelungen gelten, die das Potential haben, jeden beliebigen mißliebigen Bürger zu kriminalisieren, dann ist Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Geschichte.
Und wenn dann diese Gesetze nur selektiv gegen politische Gegner angewendet werden, haben wir es mit einem konstitutivem Merkmal eines totalitären Staates zu tun. Leider ist das längst keine Übertreibung mehr. Viele Menschen trauen sich nur noch hinter vorgehaltener Hand sprechen, etwas, das noch vor 20 oder 25 Jahren komplett undenkbar war. Zu diesem Thema gibt es eine Reihe Untersuchungen und Umfragen, die das belegen.
Immer wenn vom establishment die Nazikeule ausgepackt wird, fällt mir der alte Sponti-Spruch ein:
„Wer mit einem Finger auf andere zeigt, auf den zeigen drei Finger zurück.“
Wird Faeser jetzt eigentlich wegen Volkverhetzung angeklagt, weil sie das Treffen in Potsdam mit der Wannseekonferenz verglichen hat, was ja eine deutliche Verharmlosung der NS Zeit ist.
Nein, die Aussage war lediglich ungut, nicht doppelt-plus ungut.
Daher kann man das so stehen lassen.
Heute ist Konsens, dass die Spritzen weder Übertragung des Virus noch Ansteckung verhindern können.
Damit ist klar, dass es sich bei dem Grundrechtsentzug für Ungespritzte um eine willkürliche Diskriminierung gehandelt hat.
Nachdem Pfizer und die EMA erklärt haben, dass eine Reduktion von Übertragung und Infektion nicht möglich ist, verbreitet nur noch Herr Hacker den wahrheitswidrigen Eindruck – bezahlt von unseren Steuern. Dabei besteht ein Wahrheitsgebot für Gerichte und Verwaltung.
Nun könnte man meinen, dass die Experten und Elitären es nicht besser gewusst hätten. Das ist aber nicht der Fall: die Spritze erzeugt einen Typ von Antikörper, der Transmission und Infektion gar nicht verhindern kann, da er nicht in der Schleimhaut vorkommt. Und dies hat jeder medizinisch Vorgebildete wissen müssen.
Das „Ende der Geschichte“ ging mit dem Gedanken einher, dass vernunftbezogene Expertenentscheidungen den gesellschaftlichen Ausgleich ersetzen könnten, weil es sowieso keine Alternative („Tina“) gäbe.
Daraus sind jetzt Grundrechtentzüge aufgrund einer offenkundigen Lüge entstanden, die noch immer nicht strafrechtlich aufgearbeitet worden sind.
Komplett irre!