Generalstaatsanwalt von Arizona: Impfpflicht für Angestellte der Stadt Tucson ist illegal

8. September 2021von 1,9 Minuten Lesezeit

Obwohl mittlerweile viele Studien und Echtzeitdaten aus Ländern mit hoher Impfquote gezeigt haben, dass die Impfung nicht vor Infektion und zumindest nach einiger Zeit auch nicht mehr vor schwerer Erkrankung und Tod schützt, verhängen Politik und Behörden immer häufiger einen direkten oder indirekten Impfzwang. Gerne tun das auch Länder, Städte, Gemeinden und Unternehmen für ihre Bediensteten. Aber nicht überall kommen sie durch damit.

Generalstaatsanwalt Mark Brnovich erklärte, sein Büro habe festgestellt, dass die COVID-19-Impfpflicht der Stadt Tucson für Angestellte des öffentlichen Dienstes gegen staatliches Recht verstoße und auch in direktem Widerspruch zur Executive Order 2021-18 des Gouverneurs stehe. Daher muss Tucson die Verordnung aufheben oder abändern, um sie mit dem staatlichen Recht in Einklang zu bringen, oder Millionen von Dollar an staatlichen Mitteln verlieren.

„Die Impfpflicht von Tucson ist rechtswidrig, und die Stadt könnte für den Versuch haftbar gemacht werden, Angestellte zu zwingen, sich gegen ihre Überzeugung impfen zu lassen“, sagte Generalstaatsanwalt Mark Brnovich. „COVID-19-Impfungen sollten eine Wahlmöglichkeit sein, kein staatlicher Zwang.“

Im Rahmen einer „S.B. 1487“-Untersuchung stellte die Generalstaatsanwaltschaft fest, dass die Verordnung 11869 der Stadt Tucson, die COVID-19-Impfungen für städtische Angestellte vorschreibt, gegen staatliches Recht verstößt und die Stadt daher nicht von öffentlichen Angestellten verlangen kann, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes S.B. 1824 zu Beginn dieses Jahres war die Absicht des Gesetzgebers klar: Regierungsbehörden auf lokaler und staatlicher Ebene dürfen keine COVID-19-Impfungen vorschreiben. Dieses Gesetz wurde im August 2021 durch die Executive Order 2021-18 (E.O. 2021-18) des Gouverneurs ergänzt.

Tucson würde keine Zuschüsse mehr erhalten, falls die Verordnung nicht aufgehoben wird und darüber hinaus kann sie haftbar gemacht werden, wenn sie nachteilige Maßnahmen gegen einen Angestellten ergreift, der sich bei der Verweigerung des Impfstoffs auf staatliches Recht beruft.


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6 Kommentare

  1. CG Jung 9. September 2021 at 6:59

    Interessantes Gutachten von Dr Hockertz.

    https://www.wochenblick.at/hockertz-gutachten-gegen-kinder-zulassung-der-covid-impfung/

    • Hans Im Glück 9. September 2021 at 13:04

      Haben Sie oder ein anderer Schreiber den link, um zu dem FDA Dokument zu gelangen, das in diesem Gutachten mehrfach zitiert wird? Ich war auf der FDA Seite, aber vermutlich ist mein Englisch nicht ausreichend, um das zu finden.

  2. Limon 8. September 2021 at 22:51

    Aus der Internetseite achgut:
    Reanimationen und ein Toter nach Massendrittimpfung in Oberhausen

  3. Markus 8. September 2021 at 18:39

    Es wäre bei uns auch einiges illegal bzw. verfassungwidrig nur leider malen derzeit noch die Mühlen der justiz viel zu langesam und das wird schamlos ausgenützt.
    Es wäre daher wichtig endlich auch mal die Möglichkeit von Eilanträgen zu installieren.
    Außerdem sollte die Justiz auch genug personal haben was sie leider seit Jahren nicht hat- deswegn läuft auch in den Gerichten alles recht langsam.

    Es muss auch die Möglichkeit geschaffen werden jenen Politikern die meinen sioe können der Justiz den Mittelfinger zeigen und dauernd Änderungen herbeiführen die dann jegliche Klage aushebeln bzw. ins leere laufen lassen, mit persönlichen Strafandrohungen diese in die Schranken zu weisen.
    Ausserdem Schadenersatz für das Volk wenn sich iom Nachhinein herausstellt dass bestimmte maßnahmen illegal waren.

    • europablume 8. September 2021 at 22:42

      Schadenersatz hört sich gut an! Hier in RLP haben wir ab Sonntag 2 G

  4. Hans im Glück 8. September 2021 at 18:14

    Wahrscheinlich muss ich nach der Wahl nach Tucson auswandern.

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