
Meinungsverbot!
Die EU bestraft Menschen für das öffentliche Aussprechen einer von ihr abweichenden Meinung. Wer und was steckt dahinter, und wo kann man mehr über diese Persönlichkeiten erfahren und wie ist das einzuordnen?
Schauen wir uns zunächst Jacques Baud, den schweizerischen Ex-Oberst und Bestsellerautor an, und ähnliche Persönlichkeiten, dann die komplette Liste der Sanktionierten. Natürlich empfehlen wir niemals die genannten Seiten anzuklicken, und die Nennung der Links dient nur der Warnung davor.
Die Abweichler im Westen
Jacques Baud wurde im Dezember 2025 von der EU sanktioniert, weil er als Sprachrohr für pro-russische Propaganda agiere, insbesondere durch Auftritte in russischen Medien und die Verbreitung von „Verschwörungstheorien“ zum Ukraine-Krieg. Schauen wir uns den Rest der kleinen Gruppe von nicht-russischen Personen an, die aus ähnlichen Gründen sanktioniert wurden. Interessanterweise kannte man vor der Sanktionierung den einen oder anderen nicht, was auch von jenen gesagt wurde, die behaupteten, sich „gut in der Szene“ auszukennen.
- Jacques Baud (Nationalität: Schweiz, Geburtsdatum: 1. April 1955). Bekannt als eiskalter Analyst. Vorwurf: Regelmäßige Auftritte in pro-russischen Medien, Verbreitung von Verschwörungstheorien (z. B. dass die Ukraine ihre eigene Invasion inszeniert habe könnte, um der NATO beizutreten). Sanktioniert seit Dezember 2025. Sein populärstes Buch ist „The Russian Art of War: How the West Led Ukraine to Defeat“ (2024). Es hat auf Goodreads eine Bewertung von 4.51/5 bei zahlreichen Rezensionen und ist eines seiner meistverkauften Werke auf Amazon, mit Übersetzungen in mehrere Sprachen.
- Xavier Moreau (Nationalität: Frankreich, Geburtsdatum: 25. Oktober 1971). Begründung der EU: Er sei Gründer der Website Stratpol, die pro-russische Propaganda verbreite, inklusive Verschwörungstheorien zum Ukraine-Krieg. Sanktioniert seit Dezember 2025. Seine französischsprachige Website Stratpol ist, bzw. war demnächst vermutlich, eine der, bzw. die populärste Veröffentlichungsplattform in Frankreich, mit hohem Traffic durch geopolitische Analysen und „pro-russische“ Inhalte. Unter seinen Büchern ist „Ukraine: Pourquoi la Russie a gagné“ (2023) sein am meisten diskutiertes und verkauftes Buch.
- John Mark Dougan (Nationalität: USA/Russland, Geburtsdatum: 15. Dezember 1976). Genannter Grund: Betreiber des CopyCop-Netzwerks gefälschter Nachrichten-Websites, Unterstützung russischer Desinformationskampagnen (z. B. Storm-1516), Verbindungen zu russischen Geheimdiensten. Sanktioniert seit Dezember 2025. Die Seiten sind fast so lästig wie ClickBait-Betrüger. Sein Buch „BadVolf: The True Story of an American Cop’s Retaliation Against a Corrupt System of Justice“ (2018) ist sein populärstes, mit Verkäufen auf Amazon und Erwähnungen auf Plattformen wie ThriftBooks. Es übertrifft „Betrayal of Truth“ in Rezensionen. Zusätzlich betreibt er Netzwerke wie DC Weekly mit hohem Traffic (über 150 Fake-News-Sites), aber das Buch hat die höchsten dokumentierten Interaktionen.
- Nathalie Yamb (Nationalität: Schweiz/Kamerun). Angegebener Grund: Unterstützung russischer Desinformation durch Social-Media-Aktivitäten, Teilnahme an russischen Veranstaltungen und Verbreitung anti-westlicher Narrative. Sanktioniert seit Juni 2025 (frühere Runde, aber ähnlicher Kontext). Ihr YouTube-Kanal (mit 240.000 Abonnenten) ist die Plattform mit höchsten Views; das Video „Benin, airspace violation: Towards an AES/ECOWAS war?“ (2025) hat über 212.000 Aufrufe und ist eines der populärsten. Ihre Social-Media-Posts (z. B. auf Instagram mit 109.000 Followern und 1.129 Posts) erzielen hohe Klicks, aber YouTube-Videos dominieren in Reichweite im Vergleich zu anderen Publikationen. Interessanterweise ist ihr YouTube-Konto nicht gesperrt oder gelöscht.
- Alina Lipp (Nationalität: Deutschland, Geburtsdatum: 17. September 1993). Begründung der EU: Betreiberin des Blogs und Telegram-Kanals „Neues aus Russland„, wo sie pro-russische Propaganda verbreite, einschließlich Falschbehauptungen über den Ukraine-Krieg (z. B. Leugnen von Kriegsverbrechen in Butscha). Sie agiere als „Kriegskorrespondentin“ in russisch besetzten Gebieten und stehe in Kontakt mit russischen Kräften. Sanktioniert seit Mai 2025; dies umfasst ein EU-Einreiseverbot und Blockade von Zahlungen. Ihr Telegram-Kanal „Neues aus Russland“ mit 184.000 Abonnenten ist ihre populärste Veröffentlichung, mit hohen Klick- und View-Raten durch tägliche Posts über den Ukraine-Konflikt. Der Kanal übertrifft ihren Blog in Traffic und wird als einer der einflussreichsten pro-russischen Kanäle in deutscher Sprache beschrieben.
- Thomas Röper (Nationalität: Deutschland, Geburtsdatum: unbekannt, ca. 1960er). Erklärung der EU: Gründer der Website „Anti-Spiegel„, die systematisch „Desinformation über den Ukraine-Konflikt“ verbreitet, anti-westliche Narrative verstärkt und „russische Propaganda“ reproduziere. Er lebt in Russland und unterstütze das Regime durch Bücher und Auftritte. Sanktioniert seit Mai 2025; ebenfalls mit EU-Reiseverbot und Einfrierung alle Vermögenswerte. Seine Internetseite wird heftig angegriffen und ist daher verstärkt abgesichert, was zu Zugriffsproblemen führen kann.
Der Nanny-Staat
Ich denke, die komplette Liste aller Sanktionierten würde dann doch hier das Format des Artikels sprengen. Es sind insgesamt über 100 und die Liste wird offensichtlich ständig aktualisiert. Die EU scheint zu befürchten, dass Menschen in den westlichen Ländern nicht in der Lage sind zu erkennen, wer aus welchem Blickwinkel seine Meinung äußert, und auch nicht in der Lage zu sein, das als Meinung einzuordnen. Daher glaubt sie anscheinend, die Menschen vor solchen Äußerungen schützen zu müssen. Es erscheint der EU wohl unwahrscheinlich, dass Medienkonsumenten verstehen, dass Leonid Pasechnik, Chef der „Luhansk People’s Republic“ den Konflikt ausschließlich aus seiner Sicht des Erlebten berichtet. Daher sollten wir der EU dankbar sein, dass sie uns vor einer solchen Gefahr behütet. Auch gut, dass die EU uns davor schützt, von der ukrainischen Journalistin Diana Panchenko und anderen Ukrainern in die Irre geführt zu werden, die berichtet, dass es in der Ukraine Menschen gibt, die möglicherweise nicht mit dem System einverstanden sind.
Die Problematik
Problematisch wird es allerdings im Fall von Jacques Baud. Ein neutraler Schweizer, der mit der NATO gearbeitet hatte, der als Konfliktforscher und Analytiker wichtige Aufgaben übernommen hatte, der immer versucht, aus einer neutralen Sicht zu berichten. Das erweckt natürlich den Verdacht, dass es für EU-Medienkonsumenten grundsätzlich zu gefährlich ist, irgendetwas zu lesen, hören oder zu sehen, was die von der EU festgelegten Meinung in Frage stellen könnte.
Kommentar
Es steht zu befürchten, dass die EU die Kompetenz der Untertanen unterschätzt, und sie durch die Sanktionen erst auf einige der dissidenten Meinungen aufmerksam geworden sind, was den bewussten Streisand-Effekt bestätigen würde. Insofern hätte wohl die Sanktionierung den Menschen einen Dienst dabei erwiesen, dem klassischen Grundprinzip folgen zu können Audiatur et altera pars („Gehört werde auch der andere Teil“), um sich eine eigene Meinung zu bilden. Was die EU ganz offensichtlich vergaß, auch weil die Sanktionen ohne rechtliche Anhörungen verhängt wurden. Wenn man versucht zu definieren, wie ein System genannt werden könnte, in dem dieser Grundsatz nicht beachtet wird, kommt man auf die natürlich vollkommen abwegige Antwort:
„Ein solches Rechtssystem, in dem das Prinzip „audiatur et altera pars“ (die Anhörung beider Seiten) systematisch missachtet wird, wird oft als Unrechtsstaat oder Willkürjustiz bezeichnet. In einem Unrechtsstaat dient das Recht nicht der Gerechtigkeit oder dem Schutz von Rechten, sondern der Willkür der Machthaber, wie es historisch in Diktaturen der Fall war.“
Was die so genannte „Meinungsfreiheit“ angeht, hatte es noch vor 30 Jahren ein bedeutendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegeben, das direkt eine angefochtene Meinung in einem Kontext öffentlicher und medialer Äußerungen betrifft. Es ist das sogenannte „Soldaten sind Mörder“-Urteil vom 10. Oktober 1995.
Noch vor einem Jahr war das BVerfG sogar im Fall eines deutschen kriegerischen Konfliktes für eine großzügige Auslegung der Meinungsfreiheit. Nämlich als Deutschland die 20 jährige erfolglose militärische Intervention in Afghanistan beendete. Julian Reichelt hatte eine Entwicklungshilfe von 370 Millionen für Afghanistan „für die Taliban“ auf beleidigende Weise verbreitet. Die Bundesregierung beantragte eine einstweilige Verfügung gegen Reichelt, da die Äußerung eine unwahre Tatsachenbehauptung sei, die den Eindruck erwecke, Gelder flössen direkt an die Taliban, und dies das Vertrauen in die Regierung untergrabe. Das Kammergericht Berlin erließ die Verfügung und untersagte die Wiederholung der Formulierung. Das BVerfG gab der Verfassungsbeschwerde statt, hob die Entscheidung des Kammergerichts auf und verwies die Sache zurück. Die Verfügung verletze das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).
Die Frage die sich nun stellt ist, wo der Unterschied zu Äußerungen in Hinsicht auf den Krieg in der Ukraine ist. Wobei zu bemerken sei, dass niedrigere Gerichte bereits Verbote zu Symbolen wie „Z“ schon aufgehoben haben. Aber bekanntermaßen Grundrechtsurteile Jahre auf sich warten lassen.
Kritiker meinen, dass nichtverfassungskonforme Einschränkungen der Grundrechte durch den Staat durch strafrechtliche Regelungen geahndet werden müssten. Strafrechtliche Regelungen wie § 109 StGB (Verletzung von Amtspflichten) oder § 339 StGB (Rechtsbeugung) werden selten angewendet, da politische Entscheidungen oft als „Ermessensspielraum“ gelten und Immunität (Art. 46 GG) Abgeordnete schützt. So kann die Politik durch diese Grundrechts-Einschränkungen ungestraft ein gewünschtes Resultat erzielen, welches die Meinungsfreiheit einschränkt, und erst später, oft Jahre später, wird es als Unrecht klar gestellt, ohne aber die Folgen rückgängig machen zu können. So erscheine eine rechtsstaatliche Fassade, wohinter sich aber Willkür verstecke.
Nun scheint das Verhalten auch in der EU durch so genannte „Sanktionen“, also eine Bestrafung ohne Anhörung, ohne Verfahren, ohne Gerichtsurteil, perfektioniert zu werden.
Neues Entwicklungen
Die Sanktionierer sanktionieren sich gegenseitig! EU-Sonderberichterstatter Thierry Breton, der Initiator des Digital Services Act (DSA) wurde wegen Drohungen gegen Elon Musk (gemeinsam mit vier weiteren Personen) vor dessen Interview mit Präsident Trump sanktioniert.
In den USA wird nicht nur alles sanktioniert, was israelkritisch ist, sondern nun anscheinend auch alles, was die wirtschaftlichen Interessen der USA gefährdet, während in Deutschland manche Mediennutzer jubeln und die USA als Hort der Freiheit preisen.
Bild: Symbolische Darstellung des scheinbaren Rechtsstaates. Das antike Tempelgebäude dient als Metapher für den Rechtsstaat, von außen solide und gerecht, mit Säulen, die für Stabilität und Verfassung stehen, und einer Inschrift wie „Recht und Freiheit“. Doch hinter einer halbtransparenten Fassade lugt die Realität hervor Protagonisten an Marionettenfäden, Ketten, die Freiheiten fesseln, und eine Uhr, die rückwärts läuft (für verzögerte oder irreversible Gerechtigkeit). Im Vordergrund liegt eine Maske, die die Fassade darstellt, während im Hintergrund ein Labyrinth aus Paragraphen in Chaos mündet.
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Deutsches Zensurnetzwerk kostet bisher 105 Millionen
Wie das EU-Zensurgesetz das Internet verändert
Frank Zappa hat es dereinst auf den Punkt gebracht:
„The illusion of freedom will continue as long as it’s profitable to continue the illusion. At the point where the illusion becomes too expensive to maintain, they will just take down the scenery, they will pull back the curtains, they will move the tables and chairs out of the way and you will see the brick wall at the back of the theater.“
Im Übrigen plädiere ich für die Entmachtung der EU-Kommission & der Entwaffnung der Rüstungsindustrie & die Zerschlagung des zensurindutriellen Komplexes !
Thomas Röper (* 26. November 1971 in Bremen) ist ein in Sankt Petersburg lebender deutscher Sachbuchautor und Blogger
Wichtiger: Die EU-Granden behaupten ihre Meinungsverbote mit dem Widerspruch zu angeblichen Fakten. Wenn deren Behauptungen mal Fakten wären! Dagegen gibt es unzählige jederzeit nachprüfbare Fakte allein über die Themen Corona und Klima, dass bei sehr Vielen in der EU-Verwaltung und beim ÖR(?)R bereits die Handschellen klicken müssten!. Hier wird nicht mit zweierlei Maß gemessen, – es ist nachte Willkür! Lesen Sie mal das GG Art 19.2 : “ In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Das wird es aber in Sachen Meinungsfreiheit sowie bei Merkels Haushaltsabgabe (im Art 5.1 steht das Wort UNGEHINDERT !)
In D gibt es zumindest theoretisch die Pflicht der Regierenden, Schaden vom (deutschen) Volke abzuwenden und das Rechtssystem kennt die Idee des Hochverrates. Im Unstaat EU ?
„Anstatt „Totalitarismus“ als haltlos-böswilligen Vorwurf pauschal zurückzuweisen und Einlassungen von Politikern oder Wissenschaftlern mit eindeutig totalitärem Potential „zurechtzurelativieren“, sollten Intellektuelle ganz anders agieren:
Die Rechtfertigungslast liegt bei rhetorischen Hasadeuren wie Christian Drosten, der auf einer Podiumsdiskussionauf auf dem in Berlin abgehaltenen „“World Health Summit“ forderte, die „Institutionen Wissenschaft“ dafür sorgen zu lassen, dass „nicht jeder. der irgendeinen akademischen Abschluss hat, mitten in der Pandemie über den Kern des Problems spricht“. Das dürfen nur „wirkliche Experten“….
…Erinnern wir uns doch nur an die jüngste Vergangenheit: Die Zensur von breiten Teilen des ganz normalen wissenschaftlichen Diskurses durch die großen Tech-Plattformen in enger Zusammenarbeit auch mit westlichen Regierungen betraf z.B. viele Vertreter der „Great Berrington Declaration“. Diese staatlich-private Zensurpartnerschaft ist in zahlreichen Anhörungen der Parlamente freier Staaten und durch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen längst zum unbestreitbaren Faktum geworden.
Wissenschaftler mit ihren Regierungen missliebigen Anmerkungen zur Corona-Politik wurden schlicht staatlich gemobbt und aus ihren Stellen oder Professuren entfernt. Die Zensur war Teil des globalen Pandemie-Albtraums und wurde schon damals als „Bekämpfung von Falschinformation“ bezeichnet“.
Zitat aus „Ich bin nicht dabei“ – Denkzettel für einen freien Geist – Michael Andrick – Zitat S 131 „Intellektuelle und die Infragestellung der Redefreiheit“
P.S.: Im rosaroten Drecksblatt „Pharmaswille und Oscars Beitrag“ kommentiert der Journalistendarsteller Ronald Pohl am 22.2.2024 im Artikel „Wird Demokratie mittels Moral mundtot gemacht?“ Michael Andrick „als Teil des Problems und nicht der Lösung“:
Zitat Ende des Artikels:
„Die „westliche Immunschwäche“, wie Andrick das angebliche Krankheitsgeschehen nennt, treibt seltsame Blüten. Diese sehen den Früchten der guten, alten Paranoia beinahe zum Verwechseln ähnlich“.
Und ja, auch der Journy-Mitheuler & Lohn-Schreiber-Büttel (euphemistisch Zurechtrelativierer) Pohl steht samt dem ganzen Standardgesindel unter einer gewaltigen Rechtfertigungslast, einer Bringschuld — es geht schließlich um Moral…
Macht stinkt von allen Seiten.,