Schweizer Gemeinde lehnt Windpark ab

18. November 2025von 3,4 Minuten Lesezeit

In der Schweizer Gemeinde Beinwil im Kanton Aargau haben die Stimmbürger die Errichtung eines Windparks mit 315 zu 197 Stimmen abgelehnt. Die Windlobby „Pro Wind“ will daher Abstimmungen über Windparks generell verbieten lassen.

Der Verein Pro Lindenberg, Mitglied von Freie Landschaft Schweiz, schreibt in seiner Medienmitteilung:

„Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Beinwil haben mit ihrem klaren Nein zum geplanten Windpark auf dem Lindenberg ein starkes Zeichen gesetzt: Für den Schutz unserer Landschaft, für die Gemeinde-autonomie. Obwohl den Initianten praktisch unbegrenzte Mittel und ein professioneller Beraterstab zur Verfügung standen, ist es ihnen nicht gelungen, das Vorhaben schönzureden und die zu erwartenden Schäden, Gefahren und Risiken zu verheimlichen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Argumente dafür und dagegen sorgfältig abgewogen und sich konsequenterweise dagegen entschieden. Wir erwarten jetzt ein Umdenken auf regionaler, kantonaler und nationaler Ebene – und eine grundsätzliche Neubeurteilung der Rolle der Windkraft in der Schweiz. Auf Projekte in ungeeigneten Gebieten soll konsequent verzichtet werden.“

Dagegen gab es wie Freie Landschaft Schweiz berichtet von den Profiteuren der Windparks heftige Reaktionen. Eine Lobbyorganisation „Pro Wind“, die von der Suisse Eole, der Vereinigung der Windkraftpromotoren, kräftig finanziert und unterstützt wird, bezeichnete die Volksabstimmung als „demokratiepolitisch fragwürdig“, weil die Bevölkerung keinen „vernünftigen Entscheid“ gefällt habe und „das grosse Ganze“ aus den Augen verloren hätte. Im Nachbarkanton Luzern seien die Gemeinden bereits entmachtet worden, gleiches fordert „Pro Wind“ nun im Kanton Aargau. Volksabstimmungen in den Gemeinden gehören gemäss „Pro Wind“ abgeschafft.

Ähnlich wurde nach einem ähnlichen Volksentscheid in Kärnten argumentiert, als die Kärntner sich mehrheitlich in einem Referendum gegen Windparks in ihrem Bundesland ausgesprochen hatten.

Mit der Aufstellungen auf Bergen über einer Siedlung, hat auch die Ortschaft Keramis in Südkreta negative Erfahrungen gemacht. Vor drei Jahren kam der Ausbau der Windfarmen in Kreta zum Erliegen. Auf Bergkämmen, die in Kreta so häufig wie in den Alpen sind, sollten weitere Windräder aufgestellt werden. Dies wurde jedoch von Anrainern mit einer teilnehmerstarken Protestaktion vereitelt. Die Bautrupps samt LKWs mit den Bauteilen und Rotorblättern mussten sich trotz Polizeischutz zurückziehen.

Einrichtung von „Vorranggebieten“ in Deutschland

In Deutschland versucht man allfälligen Widerstand mit dem Trick der Festlegung von „Vorranggebieten“ von vornherein zu unterlaufen.

Der Begriff „Vorranggebiet“ im Kontext des Windenergieausbaus, wie im Fortschreibungsentwurf des Regionalplans Oberpfalz-Nord, maskiert unter scheinbar neutraler Planungsterminologie (§ 7 Abs. 3 ROG) eine aggressive Raumreservierung für Windanlagen, die andere raumverträglichkeitswidrige Nutzungen pauschal ausschließt und substanziell Fläche für den oft ertragsarmen Ausbau in schwachwindigen Regionen freisetzt – ein zynischer Trick des Gesetzgebers, um die „Energiewende“ als unumgängliche Pflicht zu verkaufen. Das WindBG (2023) treibt dies voran, indem es Flächenziele von 1,4 % bis 2027 diktiert und landesspezifisch Mindestabstände zu Wohngebieten radikal kürzt (z. B. in NRW von 1.000 m auf null), was Bürgerrechte unter dem Deckmantel „Nachhaltigkeit“ aushöhlt und akustische, visuelle sowie gesundheitliche Belastungen maximiert. Die „freiwillige“ Ausweisung durch Gemeinden entpuppt sich als linguistische Manipulation: Eine subtile Drohung lauert dahinter – erreicht man die Ziele nicht, entfällt ab 2027 die Beschränkung der Privilegierung (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) auf ausgewiesene Gebiete, was zu einer orwellschen Umkehrung führt: Aus vermeintlicher „Förderung“ wird landesweite, ungezügelte Privilegierung im Außenbereich, die Schutzzonen für Siedlungen faktisch abschafft und den Widerstand der Betroffenen als irrational diffamiert, um den Ausbau um jeden Preis durchzudrücken.

Fußnoten zu „Vorranggebiet“:
¹ § 7 Abs. 3 ROG: Festlegung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung (siehe gesetze-im-internet.de, dejure.org, buzer.de).
² WindBG 2023: Flächenziele und Abstandsreduktion (siehe gesetze-im-internet.de, fachagentur-wind-solar.de (PDF), umweltbundesamt.de (PDF)).
³ Privilegierung ab 2027 und NIMBY-Kritik (siehe wind-energie.de (PDF), fachagentur-wind-solar.de (PDF), bee-ev.de).

In diesem TKP-Buch findet sich alles Wissenswerte über die Schäden durch Windparks:

Bild: Freie Landschaft Schweiz


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Mehrheit gegen Windräder bei Referendum in Kärnten

Zum Kärntner Windpark Referendum: Erfahrungen in Kreta mit Windrädern auf Bergen

Ein Kommentar

  1. W. Baehring 18. November 2025 um 11:23 Uhr - Antworten

    Es ist erschreckend und ernüchternd zugleich:
    „UNSERE Demokratien“ entwickeln sich (übrigens genauso wie „UNSER Europa“) zum Synonym für totalitär-übergriffige, lobbyismusverseuchte Staatsgebilde, deren korrumpierte Politiker gegen die legitimen Interessen der Bevölkerung und damit gegen ihren ursprünglichen Regierungsauftrag, nämlich Schaden vom Volk abzuwenden, arbeiten.
    Allerdings zeigte sich mit der erfolgreichen Inszenierung und Durchführung der menschengemachten Corona-Krise, bei der wieder 70-80% der Bevölkerung „mitgemacht“ haben, erneut, dass die feindliche Übernahme immer noch funktioniert und der schleichende Verlust DER Demokratie entweder von der Bevölkerung gar nicht wahrgenommen oder aber aus Gleichgültigkeit oder Bequemlichkeit hingenommen wird.
    Solange aber der Kampf der wenigen Aufrechten ein Kampf von Minderheiten bleibt, wird sich daran nichts ändern, ganz im Gegenteil: UNSERE Demokraten haben Blut geleckt.
    So betrachtet, hat jedes Volk genau die Regierung, die es verdient (Joseph de Maistre, 1753 – 1821).

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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