Staatlicher Freibrief für Impfärzte

20. Oktober 2025von 4 Minuten Lesezeit

Die Pharmaindustrie darf sich staatlichen Schutzes bei Körperverletzungen schon länger sicher sein. Seit vorletzter Woche genießt auch die deutsche Ärzteschaft dieses Privileg für ihre Mitwirkung an der Genspritzen-Kampagne.

In einem Urteil stellte der deutsche Bundesgerichtshof fest, dass Ärzte bezüglich Gesundheitsschäden durch toxische Genspritzen keinerlei Haftung hätten, sondern lediglich einer hoheitlichen Pflicht nachgekommen wären. In vielen deutschen Arztpraxen dürften die Sektkorken geknallt haben. Impfporsches stehen jetzt juristisch abgesichert in den Garagen so mancher Impfärzte. Allerdings dürfte dem Berufsstand dieses Dankbarkeitsdekret noch sauer aufstoßen. Sind damit doch Arztpraxen ganz offiziell zu Filialen staatlicher Gesundheitsämter verkommen.

Spielt es keine Rolle mehr, ob ein Arzt eine staatlich gewünschte Körperverletzung unabhängig von deren Risiken befürwortet, gibt es keine persönliche Arzt-Patienten-Beziehung mehr. Der Staat tritt für den Patienten an die Stelle des Arztes als Vertragspartner. Ärzte schrumpfen zu Ausführungsorganen und können auch durch Apotheker, Krankenschwestern oder Laborgehilfen ersetzt werden. Fürstliche Honorare wie bei der vermeintlichen Covid-„Schutzimpfung“ muss der Staat gar nicht mehr ausloben.

Wer für sein Tun von der Haftung freigestellt wird, hat weder Entscheidungsfreiheit, noch Ermessensspielraum. Was politisch sanktioniert ist, muss vollzogen werden. Niemand muss mehr versprechen, dass eine Therapie „sicher und effektiv“ wäre. Gesundheitsrisiken hin oder her. Ein Aufklärungsgespräch hat ausgedient. Ob als Ausführender und Leistungsempfänger, Anbieter und Konsument, Täter und Opfer – alle sind lediglich Rädchen in der angebotsgetriebenen Medizinmaschinerie.

Damit landet eine Medizin, deren höchster Grundsatz der Schutz vor Krankheit oder die Wiederherstellung der Gesundheit wäre, auf dem Müllhaufen der Geschichte. Medizin hat aber nur dann eine Berechtigung, wenn sie ein positives Nutzen/Risiko-Verhältnis im konkreten Einzelfall erwarten lässt und vom Betroffenen in freier Entscheidung auch gewünscht wird.

Eine ungebrochene Tradition

Genaugenommen hat der deutsche Bundesgerichtshof kein Neuland beschritten. Dem Ärztestand wurde bereits bei seiner Gründung vor etwa 800 Jahren ein Privileg straffreier Schädigung in die Wiege gelegt. Wer Kranke nach der offiziellen Lehre mit wiederholten Aderlässen bis zum Kreislaufversagen, Quecksilber, Antimon und Arsen kurieren sollte, der musste Gesundheitsschäden und Behandlungstote verursachen. Verfolgung durch Obrigkeiten und Kollegen drohte nur denjenigen, die sich diesen Anschlägen auf die Gesundheit verweigerten.

Die Augustinermönch und Prediger Abraham a Santa Clara (1644-1709) hat vor mehr als drei Jahrhunderten das „Privilegium der Herren Medicorum: impune occidendi (straflose Tötung)“ ungeschminkt benannt.i Auch der Begründer der Homöopathie, Samuel Hahnemann (1755-1843), stufte Aderlässe als „privilegierte Methode“ ein, „Menschen verdeckter Weise in Massen umzubringen.“ii Millionen von angeblichen „Seuchenopfern“ der vergangenen Jahrhunderte sind eine Tarnung für die bei Epidemien produzierten Behandlungstoten, die im Rauschen der Geschichte verschwunden sind.iii Zahlreiche vorzeitige Todesfälle von prominenten Persönlichkeiten legen allerdings davon beredtes Zeugnis ab, wenn man sich mit den tatsächlichen Abläufen befasst.iv

Fazit

Nach einer kurzzeitigen Phase scheinbarer Selbständigkeit und Therapiefreiheit kehrt der ärztliche Berufsstand mit dem aktuellen Urteil wieder in den Kokon abhängiger Auftragsdienstleister zurück. Natürlich war auch vorher eine Arztpraxis mit Zulassung für die staatlich sanktionierten Krankenkassen nur eine Scheinselbständigkeit. Aber auf das Genfer Gelöbnis und den Nürnberger Kodex konnte man sich schon berufen, wenn es um das Wohlergehen der Patienten geht, die sich einem Arzt anvertraut hatten.

Dies ist jetzt ganz offiziell aus und vorbei. Mit der elektronischen Patientenakte wurde das Arztzimmer zum öffentlichen Raum. Mit dem BGH-Urteil zur Arzthaftung bei den giftigen Genspritzen wird das Behandlungszimmer vom Showroom des medizinisch-industriellen Komplexes zum Vollzugsort staatlich sanktionierter Medizinprodukte. Dies sollte jeder im Krankheitsfall wissen und ungefährlichere Aufenthaltsorte kennen.

Referenzen:

i Hofmeier HK: Medizinisches in Abraham a Sancta Claras letztem Werk, der „Totenkapelle“. Zum Gedächtnis seines 250jährigen Todestages. Münch Med Wochenschr 1960; 102(44):2169-72

ii Hahnemann S: Die Allöopathie. Ein Wort der Warnung an Kranke jeder Art. S. 9; Baumgärtner; Leipzig 1831

iii Reuther G, Reuther R: Hauptsache Panik. Ein neuer Blick auf Pandemien in Europa. 2. Auflage; Engelsdorfer Verlag; Leipzig 2024


Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Univ.-Doz.(Wien) Dr. med. Gerd Reuther ist Radiologe, Medizinaufklärer und Medizinhistoriker. Er hat 8 Bücher veröffentlicht. Darunter „Hauptsache Panik. Eine neuer Blick auf Pandemien in Europa“, „Heilung Nebensache. Eine kritische Geschichte der europäischen Medizin“, „Hauptsache krank?“ und „Tatort Vergangenheit


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15 Kommentare

  1. Fritz Madersbacher 20. Oktober 2025 um 19:38 Uhr - Antworten

    „Die Pharmaindustrie darf sich staatlichen Schutzes bei Körperverletzungen schon länger sicher sein. Seit vorletzter Woche genießt auch die deutsche Ärzteschaft dieses Privileg für ihre Mitwirkung an der Genspritzen-Kampagne. In einem Urteil stellte der deutsche Bundesgerichtshof fest, dass Ärzte bezüglich Gesundheitsschäden durch toxische Genspritzen keinerlei Haftung hätten, sondern lediglich einer hoheitlichen Pflicht nachgekommen wären“

    Der bürgerliche Staat erweist sich als Werkzeug der Pharmakonzerne mit der „unabhängigen“ Justiz als Gehilfen. Alle, die davon überzeugt waren, dass Ärzte wegen ihrer ärztlichen Verantwortung für ihr Tun während der „Pandemie“-Inszenierung zur Verantwortung gezogen werden, könnten aus diesem Lehrbeispiel lernen, dass geltendes Recht mit einem Federstrich außer Kraft gesetzt werden kann und auch außer Kraft gesetzt wird, wenn die Interessen der wahren Machthaber im Staat, die nicht gewählt werden, auf dem Spiel stehen. Also fort mit den Illusionen …

  2. hansgb-42 20. Oktober 2025 um 12:56 Uhr - Antworten

    Nach §11(2) SG heißt es: „Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde.“ Danach würde die Polizei eine Straftat begehen, wenn sie mit Gewalt eine rechtswidrige Verordnung durchsetzt. Gleiches gilt auch für Ärzte, wenn sie wider besserem Wissen, Menschen mit einem nicht ausreichend getesteten Mittel impfen.
    Ärzte machen sich auch strafbar, wenn sie Patienten keine Alternative zur Impfung anbieten, nur, weil sie an der Impfung mehr verdienen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafverfolgung

    Dieses Gesetz gilt auch für Ärzte, Politiker und Beamte, somit auch für Staatsanwälte und Richter

    • Jurgen 20. Oktober 2025 um 13:07 Uhr - Antworten

      Gilt denn das SG überhaupt noch? Basiert das nicht auf einer Hoheitsrecht-Grundlage, die mittlerweile nicht mehr vorhanden ist?

  3. Jurgen 20. Oktober 2025 um 12:56 Uhr - Antworten

    Jeder Arzt sollte unbedingt die Sicherheitsdatenblätter der Impfplörre vorher genau lesen!!!
    Denn das Zeugs hat es in sich und darf nur mit Vollkörperkondom-Verleidung nach gängigen Arbeitsschutz Richtlinien überhaupt angewendet werden!

    • Glass Steagall Act 20. Oktober 2025 um 16:22 Uhr - Antworten

      Nach dem Urteil vom Bundesgerichtshof ist das nicht mehr nötig. Der Arzt kann jetzt alles ungesehen dem Patienten spritzen, wenn der Staat es empfiehlt oder vorschreibt. Der Arzt hat jetzt einen Freibrief bekommen und braucht sich nur noch auf das Kohle-Machen konzentrieren! Seriöse Ärzte mal ausgeschlossen!

  4. BAG CORNELEAN ZEPHRODATEV 20. Oktober 2025 um 12:55 Uhr - Antworten

    PERSILSCHEIN

    Klar, mit dieser Taktik soll die Hemmschwelle der Ärzteschaft gesenkt werden. Wenn diese nicht mehr haftbar gemacht werden (kann), dann sagen die sich einfach: Was soll’s?! Diese Haftungsbefreiung hat schon einen perfiden Grund. Der vorgegebene, kollektive Gleichschritt fällt dann leichter!
    Das wird besonders bei der nächsten P(l)andemie zum Tragen kommen, wenn möglicherweise „Zwangsimpfungen“ angestrebt werden… Ein Mosaik reiht sich an das andere. Oh Mann…

  5. dududu 20. Oktober 2025 um 11:59 Uhr - Antworten

    Die Ärzteschaft hält sich in Teilen an die Vorschriften, in Teilen nicht….sogar der WDR wusste vorgestern folgendes zu berichten:
    „Patientenakten enthalten oft falsche oder übertriebene Diagnosen
    Seit Oktober ist die elektronische Patientenakte Pflicht. Versicherte können darin einsehen, welche Diagnosen und Behandlungen dokumentiert wurden. Doch nicht immer sind die Diagnosen richtig. Steckt dahinter ein System, damit höhere Pauschalen abgerechnet werden können?“
    Ein Schelm….

  6. Hausmann_Alexander 20. Oktober 2025 um 11:33 Uhr - Antworten

    Da sollte man prüfen lassen,
    ob Ärzte Auftragskiller genannt werden dürfen.

    • Hausmann_Alexander 20. Oktober 2025 um 11:52 Uhr - Antworten

      Ausschnitt aus

      EXKLUSIV: Faucis Nachfolger in beunruhigendem Impfstoffskandal entlarvt | Daily Pulse
      The Vigilant Fox via Substack
      Oktober 20, 2025

      Jon Fleetwood begann das Interview mit einer verblüffenden Enthüllung: Trumps sogenannter „Goldstandard“-Vogelgrippe-Impfstoff basiert auf einer Verbindung, von der seit langem bekannt ist, dass sie Krebs verursacht.

  7. Gabriele 20. Oktober 2025 um 11:03 Uhr - Antworten

    Man fühlt sich in eine gewisse Zeit zurückversetzt…. sie lernen offenbar nichts dazu. Nie.

    • BAG CORNELEAN ZEPHRODATEV 20. Oktober 2025 um 13:02 Uhr - Antworten

      Die Geschichte wiederholt sich nicht nur,
      SIE KOPIERT SICH SELBST!

  8. Glass Steagall Act 20. Oktober 2025 um 10:52 Uhr - Antworten

    Dieser Fall vom Bundesverfassungsgericht wurde am Freitag im Corona-Ausschuss 257 besprochen. Der Labormediziner Prof. Dr. Paul Cullen berichtete ausführlich über diesen Fall und wie er das Arzt-Patienten-Verhältnis total verändert!

    Das Fazit, der Patient kann dem Arzt nicht mehr trauen, denn der Arzt kann sich jetzt heraus quatschen, dass er im Sinne des Staates handeln würde und keine Verantwortung gegenüber seinem Patienten hat. Somit waren Impfärzte nur Erfüllungsgehilfen vom Staat und wer klagen will, soll laut Bundesgerichtshof zuerst die Länder verklagen. Nur die Länder haben keinerlei Verantwortung gehabt, denn die lag beim Staat! Somit kann sich jetzt jeder Bürger kostenintensiv durch die Instanzen klagen wie er will, immer wird an eine andere Instanz verwiesen, denn auch die Pharmaindustrie hatte sich vertraglich sich vom Staat freisprechen lassen. Mit anderen Worten, in Deutschland ist niemand verantwortlich, der Bürger wird mit all seinen Klagen ins Leere laufen!

    Mit anderen Worten, die Ärzte können nun alles Impfen, was der Staat vorschreibt, denn der Patient bleibt zu 100% auf dem Schaden sitzen! Das ist vor allem interessant im Zusammenhang mit den vielen Pflichtspritzen für Kinder und den geplanten Fake-Pandemien und den neuen Regeln der WHO! Außerdem sollen jetzt Ärzte 40% Einkommensverlust hinnehmen, wenn sie nicht mindestens jedem vierten Patient eine „Impfung“ andrehen! Eine wirklich toxische Entwicklung, bei der sich der Patient definitiv selbst informieren und sich größtenteils selbst behandeln sollte, denn der Arzt ist nur ein Erfüllungsgehilfe vom Staat, der Pharmaindustrie und der Investoren der WHO!

  9. local.man 20. Oktober 2025 um 9:45 Uhr - Antworten

    Danke Herr Dr. Reuther.

    Im Grunde sehen wir mal wieder, wie sich das System selbst schützt. Ich war mir diesmal nicht so sicher, ob es hier so glatt durchgeht, aber man hat mich nicht enttäuscht.

    Wieder einmal, wenn es dann wirklich um weitreichende Dinge von Tragweite geht, die sonst enorm den Status Quo bedrohen würden, fällt das Urteil pro der Macht aus und die Menschen ziehen die Niete.

    Man stelle sich vor, es wäre jetzt andersrum entschieden worden. Ärzte wären jetzt an den Pranger gestellt, Untersuchungen eingeleitet, Gelder zurückgeholt und in Zukunft somit jeder Arzt und alle die mitspritzen sollen, auf Eigenverantwortung gestellt worden?

    Dann würde diese geplante Seuchenzukunft mit Gegenmittelchen ziemlich ins Wanken geraten, nicht wahr?

  10. OMS 20. Oktober 2025 um 7:49 Uhr - Antworten

    Wieder ein hervorragender Beitrag von Dr. med. Gerd Reuther, welcher die Missstände der modernen Medizin und dem absoluten Gewinnstreben der Pharma schonungslos aufdeckt!

  11. Andrweas 20. Oktober 2025 um 6:57 Uhr - Antworten

    So klar wie Herr Reuther in diersem Beitrag muss man sich ausdrücken!
    So muss man sie ePA kritisieren!

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