
Gericht in Italien: Staat für geleugneten Impfschaden verantwortlich
Ein italienisches Zivilgericht hat erstmals einen Covid-Impfschaden anerkannt, den der Staat geleugnet hat – und ein wegweisendes Urteil gefällt: Das Gesundheitsministerium wurde zur Zahlung einer monatlichen Entschädigung verurteilt.
Es ist ein erstinstanzliches Urteil des Zivilgerichts Asti in der Region Piemont, die weitreichende Auswirkungen haben könnte. Das Gericht hat einen direkten Kausalzusammenhang zwischen einer Covid-19-Impfung und schweren neurologischen Schäden bei einer 52-jährigen Frau anerkannt. Schon das kann als späte Gerechtigkeit gewertet werden, doch die Folgen haben es in sich. Für den Schaden trägt der Staat die Verantwortung, weshalb er nun monatlich eine Entschädigungszahlung leisten muss.
Nach der zweiten Dosis des mRNA-Impfstoffs Comirnaty von Pfizer-Biontech im April 2021 begann die Leidensgeschichte der 52-järigen Frau, die Inhaberin eines Tabakladens ist. Es entwickelten sich erste Symptome, die zu einer schweren transversalen Myelitis – eine Rückenmarksentzündung – führten.
Erst im Februar 2022, also fast ein Jahr später, wurde langsam die Impfung verantwortlich gemacht. Damals wurde sie in einem Krankenhaus bei Turin behandelt. Im Entlassungsbrief hielten die Ärzte fest, dass eine auslösende Rolle der Impfung nicht ausgeschlossen werden könne. Das Gesundheitsministerium erkannte den Impfschaden aber nicht an und lehnte einen Antrag auf gesetzliche Entschädigung ab. Die Familie ging daraufhin vor Gericht.
- Mayer, Peter F.(Autor)
Am 26. September entschied das Gericht in Asti – italienische Medien berichten seit zwei Tagen darüber, hier etwa die Agentur Rai.
Das Gericht in Asti stützte seine Entscheidung vom 26. September auf die Gutachten zweier bestellter Sachverständiger. Die Richter betrachteten den kurzen Zeitraum zwischen der Verabreichung des Impfstoffs und dem Auftreten der ersten Symptome als entscheidend. Unter anderem zog man auch die Datenbank der italienischen Arzneimittelbehörde (Aifa) hinzu, in der bis 2022 bereits 593 Fälle von transversaler Myelitis nach einer Covid-Impfung erfasst waren.
Das Gericht sprach der Frau eine gesetzliche Entschädigung von rund 3.000 Euro pro Monat zu. Dabei handelt es sich nicht um eine Entschädigung, die ein Verschulden voraussetzt, sondern um eine gesetzlich vorgesehene Entschädigung für anerkannte Impfschäden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es ist ein individueller Sieg. Das Gericht stellte nicht die gesamte Impfkampagne infrage.
Trotzdem ist es zumindest für Italien ein Präzedenzcharakter: Erstmals bejaht ein Zivilgericht der ersten Instanz in dieser Konstellation klar die Kausalität und setzt eine dauerhafte Geldleistung fest. Der deutsche Anwalt Tobias Ulrich sagt dazu: „Das Urteil zeigt: Ablehnungen im Verwaltungsverfahren sind nicht das letzte Wort. Der Zivilrechtsweg kann – gestützt auf gerichtliche Gutachten – zur Anerkennung führen.“
Bild „Desert Hot Springs COVID Vaccination Site (2)“ by Ron of the Desert is licensed under CC BY-ND 2.0.
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Warum eine „Impfpflicht“ nie Sinn macht
Impflobby fordert höhere Durchimpfungsraten
Seien wir ehrlich. Wer i s t der Staat ? Der Staat selbst generiert kein eigenes Geld, sondern existiert von den von uns erarbeiteten STEUEREINNAHMEN. D.h.der Staat kaufte schädliche Plörre von UNSEREM Geld und er zahlt jetzt auch, nach hartem Ringen, für manche Schäden. Die Pharmabranche erwirtschaftet Milliarden mit einer ungetesteten Gensubstanz für eine alljährliche Erkältungskrankheit, weil ANGST zum Staatsnarrativ inszeniert wurde und bleibt haftungsfrei 🤮. Im Vorfeld bereits geregelt mit einer Notinszenierung, auch auf Staatskosten. Versteht sich. Dank WHO bald zur Dauereinrichtung hochstilisiert…🤮. Die Folgen trägt wieder der Bürger. Finanziell und „gesundheitlich“ 😳. So siehtˋs aus.
Die WHO etabliert ein MÜNCHHAUSEN-STELLVERTRETERSYNDROM. Wir werden „besorgt“ krank gemacht, damit man uns noch kränker therapieren kann….alles von uns selbst finanziert ‼️
Alles schön und gut. Das mit der Aufarbeitung der Plandemie geht viel zu langsam.
Vom Politiker, Beamten, über den Arzt bis zum kleinen tanzenden Medizinpersonal,
gehören alle vor ein Gericht, wo die Größe der Schuld festgestellt werden muss. Schließlich wurden viele Menschen geschädigt wenn nicht gar getötet. In den Krankenhäusern starben Menschen weil es für das Personal wichtiger war eine Tanzperformens einzustudieren, als den Patienten zu helfen.
Zitat: „Das Gesundheitsministerium wurde zur Zahlung einer monatlichen Entschädigung verurteilt“.
Ja, und wie weiter?
Damit das (staatliche) Gesundheitsministerium seiner nun gerichtlich festgestellten Entschädigungspflicht nachkommen kann, muss es sich aus dem Staatshaushalt bedienen.
Und wer finanziert den Staatshaushalt?
Richtig: Die Gesamtheit der arbeitenden Steuerzahler.
Das heiß also, dass diejenigen, die durch falsche Werbung (sicher und wirksam), Schikane (XG-Regeln) und Impfpflichten (allgemein oder sektoral) durch staatliche Behörden in die Gen-Spritze genötigt wurden, jetzt erneut ihre „Solidarität“ beweisen dürfen, indem sie sich mit ihrem Steuerbeitrag gegenseitig für den erlittenen Impfschaden entschädigen.
Denn die „Impfstoff“-Beschaffungsverträge der Europäischen Union (und der zugehörigen EU-Länder) mit den „Impfstoff“-Herstellern enthalten folgende
HAFTUNGSFREISTELLUNGSKLAUSEL (Zitat):
„Der Käufer [die EU bzw. der EU-Mitgliedsstaat] erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffes derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind …
…Der Käufer [die EU bzw. der EU-Mitgliedsstaat] erklärt sich hiermit bereit,
BioNTech/Pfizer und deren verbundene Unternehmen
– von und gegen Klagen
– Ansprüche
– Aktionen
– Forderungen
– Verluste
– Schäden
– Verbindlichkeiten
– Abfindungen
– Strafen
– Bußgelder
– Kosten
– Ausgaben
freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten…
Also auch für den Fall, dass ein krimineller „Impfstoff“-Hersteller schuldig gesprochen und damit zum „Impf“-Schadenersatz verpflichtet und/oder anderweitig bestraft würde, müsste ihm der Staat, und damit letztlich wieder die Gesamtheit der noch arbeitsfähigen Steuerzahler nicht nur SÄMTLICHE Formen der finanziellen Bestrafung, sondern auch die Prozess-Begleitkosten ERSTATTEN.
Mit anderen Worten: Die („Impf“-) Opfer mussten nicht nur den „Impfstoff“ und die dadurch verursachten „Impf“- Schäden bzw. „Impf“-Schadens-Entschädigungen selbst bezahlen, sondern auch noch den Prozess der Bestrafung und die eigentlichen Strafen der kriminellen Hersteller.
Ein Skandal ohnegleichen, weil abgrundtief sittenwidrig und deshalb in seiner exzessiven Ausprägung vermutlich auch bisher einmalig im Arzneimittel-Recht!
@Baehring:
Genau, es ist eben das “Alles” jenseits klaren Menschenverstandes, jenseits der üblichen Gepflogenheiten in unserem Gemeinwesen, jenseits des Verantwortlichen Handelns im Rechtsstaat…..
Niemand würde im “richtigen Leben”
einen Vertrag unterschreiben, in dem er von Anfang an klar benachteiligt ist.
Und dass haben wir Menschen hier ja auch nie getan! Es waren – ….Wie soll man diese Typen bezeichnen, die sich eine Macht und Amt angemaßt haben, die ihnen nicht zusteht, die nicht legitimiert sind, solche Verträge überhaupt zu unterschreiben?
Das ist doch sinnbildlich: Ein großes Bäckereiunternehmen hat an der Imbisstheke eine studentische Aushilfskraft, der bestellt am Großmarkt Sushi-Lachs als Belag für die 50 Frühstücksbrötchen. ” Und, wieviele “Einheiten” sollen es sein?”
Er bestellt “50 Einheiten”….
Am nächsten Morgen steht im Hof der Kühllaster und lässt sich den Empfang von 50 Einheiten von der Hilfskraft quittieren.
Dann stehen vor dem Kühlschrank die 50 Styroporkisten a 15kg Suchi-Lachs…EK-Preis wegen Großabnahme nur 3000,-€/kg….der Bäckermeister kommt dazu und kriegt fast Herzkasper…
Finde den Fehler!
Wer ist verantwortlich?
Wer muss bezahlen?
Wieso muss also vor Vertragsabschluss von beiden Seiten die Zeichnungsberechtigung vorgewiesen werden? PROKURA ist hier der korrekte Ansatz!
Damit ist der “Vertrag” nichtig, gilt nicht!!!!
Uschi hat am Parlament vorbei was rumgekruschelt- das ist für uns Menschen in Deutschland nicht bindend, auch nicht für Kommunen, Länder, Bundesregierung, etc