Spaniens Höchstgericht kippt Corona-Strafen und Lockdown

7. Oktober 2025von 1,7 Minuten Lesezeit

Ein Urteil des spanischen Verfassungsgerichts hat mehrere Bestimmungen des Corona-Ausnahmezustands von 2020 für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil sorgt für massive rechtliche Konsequenzen.

Die restriktiven Ausgangssperren in Spanien im Frühjahr 2020 waren verfassungswidrig. Es ist eine späte, aber wegweisende Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts. Über eine Million Strafen wurden gegen Bürger in dieser Zeit des ersten Lockdowns ausgestellt. Viele dieser Strafen müssen nun rückwirkend aufgehoben werden, was eine massive juristische Aufarbeitung auslöst.

Das Gericht urteilte, dass Abschnitte von Artikel 7 des Königlichen Dekrets 463/2020 die Grundrechte auf Freizügigkeit unverhältnismäßig einschränkten. Für diese Beschränkungen fehlte die Grundlage, nämlich ein „Ausnahmezustand“ und nicht ein bloßer „Alarmzustand“. Die Richter betonten, dass der Staat damit zu weit gegangen sei, ohne ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage.

Damit werden alle darauf basierenden Verwaltungsakte von Anfang an ungültig, insbesondere laufende oder nicht abgeschlossene Verfahren. Bis Anfang September 2025 sind bereits 92.278 Bußgelder annulliert worden. Nun rechnen Beobachter mit einer Steigerung auf über eine Million Fälle, da viele Betroffene nun Rückerstattungen fordern.

Da viele Strafen sofort bezahlt worden sind, steht der Staat vor einer komplizierten Aufgabe. Bereits 2020 hatten einzelne Gerichte Strafen aufgehoben, da sie auf dem umstrittenen „Ley Mordaza“ (Maulkorbgesetz) basierten. Den Staat könnte dies nun einige Millionen Euro kosten – Gestrafte kommen zu späterer Gerechtigkeit

Das neue Urteil verstärkt diese Linie und kritisiert den gesamten Sanktionsmechanismus der Covid-Politik. Ob das Urteil aber dazu führt, dass die spanische Politik bei der nächsten Lockdown-Frage vorsichtiger handelt, darf man wohl bezweifeln. Die spanische Spitzenpolitik verteidigt die Ausgangssperren weiter als „notwendig“. Trotzdem wird das Urteil die Covid-Kritiker in Spanien stärken und die Aufarbeitung langfristig prägen.

Bild „Lockdown“ by wwilliamm is licensed under CC BY-NC 2.0.

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6 Kommentare

  1. Jurgen 8. Oktober 2025 um 12:04 Uhr - Antworten

    Ja, wird aufgearbeitet, weil auf dieser Grundlage das nächste Mal ja nicht mehr sein wird, sondern auf den Verträgen mit der WHO… Honi soit qui mal y pense…

  2. Karsten Mitka 7. Oktober 2025 um 17:41 Uhr - Antworten

    Viele Jahre später! Völlig sinnlos, macht nichts ungeschehen und den Tätern wird auch nichts passieren. Gleiche Rechtsstaat- und Demokratieheuchelei wie in Deutschland, Österreich und den meisten anderen Ländern der EU.

  3. OMS 7. Oktober 2025 um 16:43 Uhr - Antworten

    In Österreich leider unmöglich, da die Richter am Verfassungsgerichtshof ……………………. sind!

  4. triple-delta 7. Oktober 2025 um 15:51 Uhr - Antworten

    Warum eigentlich erst jetzt? Wir schreiben das Jahr 2025.

  5. Glass Steagall Act 7. Oktober 2025 um 13:44 Uhr - Antworten

    Kaum vorstellbar, dass das durch und durch korrupte deutsche Bundesverfassungsgericht so ein Urteil aussprechen würde? Was dann der Staat alles wieder gut zu machen hätte … kaum vorstellbar. Gleiches wird auch für Österreich gelten. Das zeigt zumindest, dass die Demokratie in Spanien noch halbwegs funktioniert, während sie in Deutschland und Österreich bereits verschwunden ist!

    • Pfeiffer C 7. Oktober 2025 um 15:36 Uhr - Antworten

      Unvergessen: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat damals das Giftspritzenzwanggesetz durchgewunken!

      Der Nürnberger Kodex? – Wuascht, denn:

      Der wiederauferstandene Faschismus sagt nicht „Ich bin der Faschismus „, nein er sagt „Ich bin der Antifaschismus“…

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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