Wer verhandelt die Pandemieverträge in Genf für Deutschland, Österreich und die Schweiz?

16. September 2025von 2,8 Minuten Lesezeit

Seit Montag laufen bei der WHO in Genf wieder Verhandlungen der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe über PABS, die Organisation der Pandemie-Notfallkonzerne. Die Verhandler sind namenlos, sprechen aber für uns.

Die PABS-Verhandlungen wurden heute (Montag, 15. September 2025) wieder aufgenommen. PABS steht für Pathogen Access and Benefit Sharing System. Hunderte von „PABS-Verhandlungsführern” sprechen in unsere Namen bei den Verhandlungen über den „PABS-Anhang” der WHO. Wer sind diese unbekannten Personen und wer hat ihnen die Befugnis erteilt, für Sie zu sprechen?

Worum geht es bei PABS? Die laufenden Verhandlungen der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der WHO (IGWG) zielen auf eine internationale Vereinbarung zur Schaffung eines globalen Netzwerks ab, um „Pandemie-verdächtige Krankheitserreger“ zu isolieren, ihre „genetischen Sequenzdaten“ zu identifizieren und diese dann an einen zentralen BIO-HUB in der Schweiz zu senden.

Diese Krankheitserreger und genetischen Informationen werden dann weltweit mit den Mitgliedern des WHO-Netzwerks kooperierender Laboratorien (WCLN) geteilt, um Impfstoffe, Therapeutika und Diagnostika (VTDs) zu entwickeln. Nur Organisationen und Unternehmen, die bereit sind, Verträge zu unterzeichnen, die mit den Details des PABS-Systems übereinstimmen, dürfen daran teilnehmen.

Das vorgeschlagene System für den Zugang zu Krankheitserregern und den Vorteilsausgleich (PABS) ist im Wesentlichen ein multinationales Handelsabkommen zur Schaffung einer von der WHO kontrollierten Infrastruktur für den Erwerb von biologischen Waffen sowie die Forschung, Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb gefährlicher Produkte, von denen nur der pharmazeutische Krankenhaus-Notfall-Industriekomplex (PHEIC) profitiert.

Den Verhandlungsergebnissen sollte größte Aufmerksamkeit geschenkt werden, immerhin hat Deutschland mit seinem „WHO-Gesetz“ ziemlich eindrücklich klar gemacht, dass damit unser Grund- und Menschenrechte aufgehoben oder zumindest eingeschränkt werden sollen. Das erkennt man aus dem Wortlaut des Gesetzestextes. In Artikel 2 heißt es zum Beispiel im Wortlaut:

„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

Die Verhandler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Die folgenden Fotos sind Screenshots der „PABS-Verhandlungsführer”, die an der ersten und zweiten Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe teilgenommen haben. Sie wurden von James Roguski aus der Übertragung gezogen und in seinem Blog veröffentlicht.

Keiner dieser „PABS-Verhandler“ wird jemals namentlich genannt. Sie sind in jeder Hinsicht anonym.

Das Präsidium besteht aus Vertretern aus Brasilien (Vorsitz), UK, Eswatini, Thailand und Australien.

Und hier die Screenshots aus der Übertragung, die von James Roguski gezogen wurden:

Österreich:

Deutschland:

Schweiz hat offenbar gleich drei Delegierte:

Die Screenshots der Delegierten der anderen Länder, sowie Details über das Präsidium sind im Blog von James Roguski zu finden.

Er ersucht ihm die Namen zu nennen, falls jemand die Personen auf den Screenshots erkennt um damit ein vollständige Liste der Verhandler erstellen zu können.


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6 Kommentare

  1. Patient Null 17. September 2025 um 11:48 Uhr - Antworten

    Das ist schon ziemlich bitter das man die Leute mit Screenshots suchen muss. Transparenz, das was Demokratie ausmacht, geht anders.

  2. ibido 16. September 2025 um 19:49 Uhr - Antworten

    In den Orkus mit der ganzen Pandemieindustrie und deren Zuarbeitern!

  3. W. Baehring 16. September 2025 um 13:03 Uhr - Antworten

    Zitat:
    „Durch dieses Gesetz …[wird das] Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes)… eingeschränkt“.

    Deutschlands Regierung hat dabei vermutlich nur „vergessen“ zu berücksichtigen, dass es auch noch den Art 19 (2) GG gibt (Zitat): „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem WESENSGEHALT angetastet werden“.

    Da aber viele Grundrechte bereits ELEMENTAREN Wesensgehalt haben, wie z.B. das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“, ist es auch nicht weiter „einschränkbar“ oder mit den Worten des Grundgesetzes gar grundgesetzwidrig, es „in seinem Wesensgehalt [anzutasten]“.

    Mit anderen Worten: Es gibt nur „unversehrt“ oder „versehrt“ (z.B. durch eine Zwangsimpfung)
    Es gibt kein „nur ein bißchen versehrt“ oder „eingeschränkt unversehrt“.

    (Genauso wie es nur „nicht schwanger“ oder „schwanger“ gibt und kein „nur ein bißchen schwanger“ oder „eingeschränkt schwanger“).

    Wenn also durch ein Gesetz das Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit „eingeschränkt“ werden soll, dann wird es in seinem elementaren WESENSGEHALT angetastet und damit de facto aufgehoben –
    UND DAS IST GRUNDGESETZ-WIDRIG!

    Die Verwendung des Begriffs „eingeschränkt“ ist also in diesem Zusammenhang nur der (untaugliche) Versuch der Täuschung der Bevölkerung darüber, dass das praktisch auf ein „aufgehoben“ hinausläuft.

    Vielleicht sollte die Bundesregierung und ihre Abgesandten öfter mal das Grundgesetz IM INTERESSE DER BEVÖLKERUNG studieren, für die ist es nämlich (auch) zum Schutz vor totalitären Regierungen gemacht worden, statt immer nur vorzugeben, es vor den rechtsextremen Feinden „unserer“ Demokratie verteidigen zu müssen, während sie in Wahrheit eine Aushöhlung des Grundgesetzes vorantreiben.
    Und das alles mit dem „Argument“, die Bevölkerung besser vor globalen (Gesundheits-) Katastrophen schützen zu müssen“, die allerdings alles andere als unabwendbares Schicksal sind…

  4. Pusteblume 16. September 2025 um 11:18 Uhr - Antworten

    Das ist das Problem. Karrieristinnen und Karrieristen; Machtbewusste und an Macht vollziehen Süchtige. Deren Namen gehören ermittelt und medial verbreitet.
    Diese Namenlosen und ihre willigen Helfer und Helfershelfer haben mir nichts zu sagen.

    Für die BRD sitzt schon lange ein Beamter bei der WHO: Herr Dr. Bernhard Schwartländer, vorher beim RKI in der so genannten AIDS-Forschung als Beamter beschäftigt gewesen.

    Herr Schwartländer wird augenscheinlich geschont oder ist einer der grauen Personen, die im Schatten der WHO die Fäden ziehen und auf Du-und-Du mit Bill-the-killer-Gates sind.

    Bernhard Schwartländer:
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/bernhard-schwartlaender-neuer-kabinettschef-der-who-80d5c98e-88a9-463b-a1fb-960198c22917
    https://www.deutschlandfunk.de/weltgesundheitsorganisation-doktor-who-vor-neuen-aufgaben-100.html

  5. Glass Steagall Act 16. September 2025 um 10:25 Uhr - Antworten

    Ja, das sind genau die richtigen Fragen im Artikel! Und weil wir nicht wissen, was für Leute unsere Freiheit da verkaufen wollen, werde ich mich auch nicht an die Verträge halten, wenn sie abgeschlossen sind! Ich kann auch nur jeden auffordern, das gleiche zu tun! Erstens, weil die Verträge nicht demokratisch beschlossen worden sind und zweitens, weil alles heimlich hinter dem Rücken der Öffentlichkeit von Unbekannten abgeschlossen werden soll! Somit sind die Verträge nicht bindend!!! Ich wüsste nicht, auf welcher juristischen Grundlage?

    Der Trick der WHO ist es nämlich, Scheinverträge so aussehen zu lassen, als wären sie für Staaten bindend! Dazu wurden unbekannte Leute gekauft (siehe Bilder), die im Sinne der WHO solche Verträge abschließen sollen. Mit anderen Worten, die haben ihre eigenen Zustimmer gekauft, die angeblich in unserem Namen abstimmen sollen! Alles durch und durch korrupt! Warum sollte das auch nur ansatzweise für uns Bürger bindend sein? Nein, so etwas verweigere ich konsequent!

    • Jurgen 16. September 2025 um 11:59 Uhr - Antworten

      In den ehemals deutschen Gebieten gilt nur das Handelsrecht und das kennt nur freiwillige Verträge. Man sollte, um sicher zu gehen, die freiwilligen Verträge zur Bundestagswahl im Handelsrecht nicht mehr durch Wählen gehen oder Briefwahlbeantragung abschließen(!)…

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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