Israelische Kampfdrohnen mit Motoren aus Österreich? Neutralität ginge anders!

31. August 2025von 9,8 Minuten Lesezeit

Die UN-Sonderbeauftragte Francesca Albanese sagte: „Wirtschaftlicher Profit darf nicht über Menschenleben stehen, für manche ist der Völkermord ein lukratives Geschäft.“ In Österreich besteht der Verdacht, dass das Unternehmen Rotax von derartigen Geschäften profitiert. Bei einer Presse-Konferenz der Palästina Solidarität Österreich am 26.8.2025 in Wien wurde auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht und es wurden entsprechende Maßnahmen angekündigt.

Rotax beschreibt den Unternehmenszweck auf der eigenen Webseite folgendermaßen: „BRP-Rotax ist spezialisiert auf die Entwicklung und Produktion von Antriebssystemen für Produkte im Powersportsbereich. Gemeinsam geben unsere Mitarbeiter:innen alles, bis sie das beste und innovativste Ergebnis erreicht haben.“ Dass Kampfdrohnen zum Powersportbereich gehören, ist – mir zumindest – neu. Es gibt aber starke Indizien, dass Rotax-Motoren in israelischen Kampfdrohnen verbaut sind. Wie verträgt sich das mit der österreichischen Neutralität, für die immer noch die große Mehrheit der Österreicher eintritt?

Die österreichische Neutralität, verankert im Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität vom 26. Oktober 1955, verpflichtet Österreich zur dauernden Neutralität, keinen militärischen Bündnissen beizutreten und keine fremden Truppen auf seinem Gebiet zuzulassen. Eine Lieferung von Waffen in kriegführende Staaten ist dabei verboten, um die Unparteilichkeit zu wahren.

§ 3 des Kriegsmaterialgesetzes bestimmt seit 1977, dass die Aus- und auch die Durchfuhr von Kriegsmaterial nicht in ein Gebiet erfolgen darf, in dem ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonstige gefährliche Spannungen bestehen. Die Aus- und Durchfuhr darf auch nicht in ein Bestimmungsland erfolgen, in dem aufgrund schwerer und wiederholter Menschenrechtsverletzungen die Gefahr besteht, dass das gelieferte Kriegsmaterial zur Unterdrückung von Menschenrechten verwendet wird.

Kriegsmaterial sind nicht nur Panzer, Maschinengewehre und Munition, sondern auch für den militärischen Gebrauch speziell entwickelte und gefertigte elektronische und optronische Geräte zur Nachrichtenübermittlung, Zielerfassung, Zielbeleuchtung, Zielmarkierung, Aufklärung, Beobachtung, Überwachung. Darunter fallen auch Drohnen bzw. deren Motoren.

Bei der Pressekonferenz forderte die Anwältin Dr. Astrid Wagner daher gemeinsam mit Dalia Sarig von „Not in Our Name“ sowie dem israelischen Dissidenten Ronnie Barkan, Mitbegründer von „Boycott from Within“, eine Prüfung nach Kriegsmaterialgesetz und wegen möglichen Amtsmissbrauchs.

Wie man der Webseite Palästina Solidarität Österreich entnehmen kann, erklärte Ronnie Barkan: „Der Motor ist das Herz der Drohnen. Ohne Rotax keine Kampfdrohnen“, Dalia Sarig kritisierte: „Österreichische Unternehmen verdienen am Völkermord mit, die Regierung schreitet nicht ein.“ und Dr. Astrid Wagner kündigte an, eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien einzubringen.

Bereits bei der Pressekonferenz gaben die drei Beteiligten einen Überblick über den Sachverhalt und in einem achtseitigen Dokument „Israelische Kampfdrohnen mit Motoren aus Österreich (Rotax) – Prüfung eines Verstoßes gegen das Kriegsmaterialgesetz“ werden diese Vorwürfe ausführlich begründet.

Eine Kernaussage von Dr. Astrid Wagner dabei ist: „Sollten Rotax-Motoren in Gaza eingesetzt werden, ist jedenfalls zu prüfen, ob eine Bewilligung vorlag und wenn ja, wer diese erteilt hat“. Ich sprach mit ihr über die Hintergründe der Aktion.

Warum bringen Sie dazu jetzt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein – was ist Ihre Motivation?

Motivation? Das ist mein angeborener Wunsch nach Gerechtigkeit. Das ist so ähnlich, wie wenn man erklärt, warum ich Anwalt geworden bin. Als Anwalt kann man da gar nicht anders. Das ist ein natürlicher Reflex, wie eine Katze, die Mäuse jagt. Wenn Unrecht geschieht, wird man als Anwalt eben juristisch tätig. Vor allem, wenn es sich um ein wirklich großes Unrecht oder einen gravierenden Gesetzesverstoß handelt. Und dazu ist hier wirklich ein Verdacht da.

Sie haben in der Pressekonferenz deutlich gemacht, dass Rotax-Motoren beim Krieg in Gaza nicht erst seit 2023, sondern bereits seit 2014 – als sie noch in der Entwicklungsphase waren – eingesetzt werden.

Ja. Es gibt diverse Medienberichte, in denen immer wieder Kritik aufgetaucht ist. Ich muss aber dazu sagen, für mich ist in erster Linie die Politik in der Pflicht. Dass ein Unternehmen Interesse an Gewinnen hat, liegt einfach in der Natur der Sache. Aber dafür haben wir ein gesetzliches Regulativ. Ich glaube, dass hier die Politik versagt hat.

Wie kann es sein, dass seitens der österreichischen Regierung nicht bereits nach den Vorfällen 2014 dagegen vorgegangen wurde, als vier Jugendliche durch israelische Drohnen getötet wurden?

Es ist für mich unerklärlich. Aber meine Erfahrung ist immer wieder, dass vieles eben nicht so ist wie es sein sollte, dass oft wegeschaut wird. Wenn es keiner lautstark aufzeigt, wie wir das jetzt tun, passiert eben nichts.

Ein bei der Pressekonferenz erwähnter Vorfall aus 2022 – der Einsatz von Rotax-Motoren in iranischen Drohnen – war öffentlich. Bei Rotax kann man ja lesen:

Wir wurden auf den mutmaßlichen Einsatz von Rotax Motoren oder nachgebauten Motoren in bestimmten Situationen aufmerksam gemacht, in denen iranische Mohajer-6-Drohnen in den Konfliktgebieten involviert waren. Wir nehmen diese Situation sehr ernst. BRP hat seinen Vertriebspartnern keine Genehmigung erteilt, militärische Drohnenhersteller im Iran oder in Russland zu beliefern, und hat dies auch nicht selbst getan. Um die Herkunft der Motoren zu ermitteln, haben wir unverzüglich eine Untersuchung eingeleitet. Rotax Flugmotoren werden ausschließlich für die zivile Nutzung entwickelt und produziert und als solche von der zuständigen zivilen Aufsichtsbehörde zugelassen.

Kann eine solch einfache Behauptung des Unternehmens ausreichen, dass die Motoren nur für zivile Zwecke eingesetzt werden, um ein Unternehmen rechtlich abzusichern?

Das wird eben zu prüfen sein. Einfach zu glauben, dass es nur zivile Zwecke sind, so blauäugig darf doch ein Politiker nicht sein. Dem muss man dann auf den Grund gehen. Bei Gaza ist es aber offensichtlich nicht so gewesen. Natürlich, das Unternehmen wird wahrscheinlich argumentieren, dass sie geglaubt haben, dass es sich um – keine Ahnung – Ventilatoren oder sonstige Bestandteile von zivilen Einrichtungen handelt. Da ist die Politik in der Pflicht, so etwas genau zu prüfen, wenn es Beweismaterial gibt, dass bestimmte Verbindungen bestehen. Ronny Barkan hat einiges an Material zusammengestellt, aus dem die enge Zusammenarbeit mit der Israelischen Armee deutlich hervorgeht. Es wäre mehr als nur ein bisschen lebensfremd, dann noch zu behaupten, dass es da gar nichts gibt.

Im Kriegsmaterialgesetzes ist wohl klar geregelt, dass Rotax-Motoren nicht für einen Drohneneinsatz in Gaza geliefert werden dürfen, richtig?

Ja. Kein Einsatz in Kriegsgebieten, genau.

Und aufgrund der offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen in Gaza hätte bereits 2014 kein Export erfolgen dürfen, richtig?

Ja, das war damals ja genauso ein Konflikt.

Kann sich ein Unternehmen darauf zurückziehen, dass es keinen kriegstechnischen Einsatz unterstützt, wenn es sich um ein offensichtliches Dual-Use Produkt handelt?

Man muss prüfen, was wirklich geschieht. So leicht darf man es niemandem machen, das wäre nicht im Sinne des Gesetzes, weil es ist ja der Umgehung Tür und Tor geöffnet. Dann wäre das Kriegsmaterialgesetz praktisch totes Recht. Und das ist es ja leider offensichtlich auch. Darum ist mir ja so wichtig, dass man hier in Österreich etwas unternimmt. Herausreden darf sich niemand.

Kann ein Unternehmen sich aus der Verantwortung zurückziehen, wenn es über einen Zwischenhändler – einen Generalimporteur – verkauft? Nach den bei der Pressekonferenz demonstrierten Beweisen ist dem Management von Rotax ja die Bedeutung ihrer Motoren für die IDF bekannt.

Ja, es ist ein bekanntes Phänomen im Strafrecht, dass Gesetze umgangen werden. Aber dafür gibt es auch wiederum entsprechende Paragraphen.

Ich kenne einen Fall, in dem ein Waffenhändler eine Maschinenpistole verkauft hat, mit der der Täter mehrere Menschen erschossen hat. Dem war das komplett wurscht, wer diese Waffe kauft. Der wollte einfach nur ein Geschäft machen. Aber das Gericht ging davon aus, dass man dem Täter hätte ansehen können, was er vorhat, sah beim Waffenhändler einen Eventualvorsatz und verurteilte ihn zu lebenslänglich.

Wenn ich also an Israel etwas liefere, ein Land, das sich im Dauerkrieg befindet und dessen ganze Wirtschaft militärisch aufgebaut ist, dann muss ich mir schon überlegen, ob mein Dual-Use-Produkt eben nicht für zivile Zwecke genutzt wird. Im Strafrecht reicht eben bereits ein Eventualvorsatz. Wenn ich das ernsthaft in Kauf nehme und mich damit abfinde, dann ist der Vorsatz schon real, da muss nicht unbedingt die Absicht vorliegen.

Motorenlieferungen an Drohnenhersteller in Israel gab es, zumindest wenn man der Falter-Anfrage  bei ROTAX Glauben schenkt.

„Stimmt es, dass israelische Drohnen mit Motoren von Rotax fliegen? Die Konzernzentrale von BRP-Rotax in Kanada teilt uns mit, dass die Firma die Lieferung von Motoren an Elbit 2024 eingestellt hat. Man verweist auf die „Military Sales Policy“ des Konzerns „for the sale of BRD Products for military purposes, in particular in countries in conflict. In this context, upon our request, our distributor has stopped the supply of Rotax engines to Elbit“. Aufgrund der eigenen Regeln für den Verkauf von Militärgütern – insbesondere für Staaten, die sich in Konflikten befinden – habe man also den Nachschub an Motoren für Elbit eingestellt.“

Kann man diese Bestätigung als Schuldeingeständnis verstehen, dass es diese bereits geliefert hat und damit gegen das Kriegsmaterialgesetz verstoßen hat?

Soweit würde ich nicht gehen, aber zumindest bedeutet das einmal im Umkehrschluss, dass geliefert wurde.

Es gab schon in der Vergangenheit immer wieder zahlreiche Medienberichte, auch über Lieferungen an die Türkei und Drohnen in den Kurdengebieten. Mich wundert, dass da keiner von den Politikern aufgewacht ist. Ich bin ehrlich gesagt der Meinung, dass Zeitung lesen auch zu den Aufgaben eines Politikers gehört. Also ich sehe hier wirklich ein Versagen der Politik.

Gibt es irgendeinen juristischen Ansatz, dass sich der Export von Drohnenmotoren mit der österreichischen Neutralität vereinbaren lässt?

Das ist jetzt ein ganz diffiziles Thema. Die Neutralität ist im Neutralitätsgesetz programmatisch festgehalten. Aber natürlich ist das Kriegsmaterialiengesetz eine Konsequenz des Grundsatzes der Neutralität. Und damit sehe ich schon eine Verletzung der Neutralität.

Die politische Neutralität wurde leider massiv untergraben und es ist sehr traurig, dass wir nicht mehr neutral sind. Aber dass wir jetzt auch militärisch nicht mehr neutral sind, ist ein weiterer Schritt in Richtung der vollkommenen Aushöhlung der Neutralität.

Die Lieferung von Kriegsmaterial steht absolut diametral zum Gedanken der Neutralität.

Gegen wen soll strafrechtlich vorgegangen werden?

Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, hier die Verantwortlichen herauszufinden. Es besteht ja eine Ermittlungspflicht. Ich mache eine Strafanzeige. Ich mache keine Zivilklage. Daher muss dieser Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft aufgeklärt werden. Sie muss anhand der von mir gelieferten Unterlagen von Ronny Barkan prüfen, wer dafür verantwortlich war und dem Ganzen auf den Grund gehen.

Bei der Presse-Konferenz sprachen Sie von Amtsmissbrauch nach § 302. Was muss man darunter verstehen?

Amtsmissbrauch ist im Gesetz genau definiert. Amtsmissbrauch in Österreich bezeichnet den Missbrauch der Befugnisse eines Amtsträgers (z. B. Beamter, Politiker) durch rechtswidriges Verhalten, um sich selbst oder anderen Vorteile zu verschaffen oder Dritte zu schädigen. Seitens der Politik geht es hier um die Frage der Unterlassung. Meines Erachtens kann ja dieses Delikt auch durch Unterlassung begangen werden. Wenn ein Beamter nicht handelt, obwohl er dazu verpflichtet wäre, ist das dann eben auch Amtsmissbrauch.

Wann erwarten Sie erste Reaktionen von der Staatsanwaltschaft?

Nicht so schnell, ehrlich gesagt. Das ist ein komplexer Sachverhalt. Also schnell wird da wohl nichts passieren. Aber ich glaube, dass die mediale Berichterstattung dazu beitragen wird, dass die Unternehmen zukünftig vorsichtig werden.

Sie sagten bei der Pressekonferenz u.a. „Man muss dafür sorgen, dass das ein Ende hat.“ – Danke, dass Sie sich dafür einsetzen, DASS es ein Ende hat.


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8 Kommentare

  1. rudifluegl 1. September 2025 um 4:16 Uhr - Antworten

    „dass Zeitung lesen auch zu den Aufgaben eines Politikers gehört.“
    Zu diesem Zweck haben die Assistenten!
    Und zu der Meinung irgendwelche E Motoren zu verbauen wäre neutralitätspolitisch irrelevant!
    Rotax produziert Verbrenner.
    Hier wird bestellt und angepasst geliefert und nicht im Supermark,t Staubzucker für Unkrautvernichtungsmittelbomben vom Menschenfressern geholt!

    • Andrea Drescher 1. September 2025 um 11:12 Uhr - Antworten

      danke. zumal – wie man den in der presse-konferenz gezeigten unterlagen und videos entnehmen kann
      1. die motoren das kernstück der drohnen sind
      2. das rotax-management kontakt mit der IDF hat

  2. Fritz Madersbacher 31. August 2025 um 19:25 Uhr - Antworten

    „Ich muss aber dazu sagen, für mich ist in erster Linie die Politik in der Pflicht. Dass ein Unternehmen Interesse an Gewinnen hat, liegt einfach in der Natur der Sache. Aber dafür haben wir ein gesetzliches Regulativ. Ich glaube, dass hier die Politik versagt hat … Die politische Neutralität wurde leider massiv untergraben und es ist sehr traurig, dass wir nicht mehr neutral sind. Aber dass wir jetzt auch militärisch nicht mehr neutral sind, ist ein weiterer Schritt in Richtung der vollkommenen Aushöhlung der Neutralität“

    Es ist das Messen mit zweierlei Mass, das die österreichische Neutralität unglaubwürdig macht, besonders sichtbar natürlich bei „Dual-Use-Produkten“. Das „gesetzliche Regulativ“ greift bei bestimmten Staaten, bei anderen ist es blind. Das ist in erster Linie ein politisches, erst in zweiter Linie ein juristisches Problem …

  3. Pfeiffer C 31. August 2025 um 17:22 Uhr - Antworten

    Die österreichische Neutralität, verankert im Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität vom 26. Oktober 1955, verpflichtet Österreich zur dauernden Neutralität, keinen militärischen Bündnissen beizutreten und keine fremden Truppen auf seinem Gebiet zuzulassen. Eine Lieferung von Waffen in kriegführende Staaten ist dabei verboten, um die Unparteilichkeit zu wahren.

    Der stellvertretende Vorsitzende des Sicherheitsrates der Russischen Föderation und ehemalige Präsident Russlands, Dmitri Medwedew, sagt aktuell über die „allfällig österreichisch-innenpolitischen Überlegungen zur Auflösung der immerwährenden österreichischen Neutralität“:

    Zunächst einmal gilt es, allen Verfechtern militärischer Hysterie im Bereich des Völkerrechts kräftig auf die Finger zu klopfen. Die Kernfrage – ob Österreich das Recht hat, die gesetzlich verankerte immerwährende Neutralität einseitig aufzugeben, ist eindeutig mit „Nein“ zu beantworten.

    Gemäß Artikel 27 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge darf sich ein Staat nicht auf Bestimmungen seines innerstaatlichen Rechts berufen, um die Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen.

    Eine Änderung des Neutralitätsstatus kann nur durch einen gemeinsamen Beschluss jener vier alliierten Mächte möglich werden, die 1955 den Staatsvertrag unterzeichneten – einschließlich Russlands als Rechtsnachfolger der Sowjetunion.

  4. therMOnukular 31. August 2025 um 10:51 Uhr - Antworten

    „….Kriegsmaterial sind nicht nur Panzer, Maschinengewehre und Munition, sondern auch für den militärischen Gebrauch speziell entwickelte und gefertigte elektronische und optronische Geräte zur Nachrichtenübermittlung, Zielerfassung, Zielbeleuchtung, Zielmarkierung, Aufklärung, Beobachtung, Überwachung. Darunter fallen auch Drohnen bzw. deren Motoren……“

    Das ist wirklich absurd.

    Bestimmt ist es auch ein österreichisches Unternehmen, das die Zahnbürsten herstellt, mit denen sich Teile der IeDeEff die Zähne putzt.

    Das auch noch in Verbindung mit der Neutralität zu bringen, ist amS nur noch lächerlich. Österreichs Neutralität ist ein politisches Regularium, das nichts mit Gebrauchsgütern zu tun hat. Es handelt sich dabei schließlich um Elektromotoren, die in so vielen modernen Geräten/Gebäuden/Installationen verbaut sind, dass man sie einfach nicht als „Kriegsgerät“ bezeichnen kann.

    Ein Panzer ist ein Panzer – sein Motor aber trotzdem nur ein Motor. Es wird ja auch nicht der Erfinder des Rades verhaftet, weil Räder in so vielen Waffensystemen Verwendung finden, auch Panzern.

    Rotax kann die Lieferung stoppen, sobald man erfährt, dass diese Motoren auch für Kampfdrohnen verwendet werden und es wäre mEn in diesem Fall auch angebracht.
    Der Firma aber Beihilfe zum Völkermord zu unterstellen und den Bruch der österr. Neutralität zu bejammern, ist in derselben Weise hysterisch, demagogisch wie die allgemeinen Marktschreier zu anderen Themen.

    Unsere Gesellschaft zerfällt an agitierter Dummheit, hüben wie drüben.

  5. Hausmann_Alexander 31. August 2025 um 10:10 Uhr - Antworten

    Frage in eigener Sache:

    „ Wenn ein Beamter nicht handelt, obwohl er dazu verpflichtet wäre, ist das dann eben auch Amtsmissbrauch.“

    Als ich sexuell missbraucht wurde
    und die Beamtin für Sexualstraftaten am Tatort (17.06.20, nicht Tatzeit) ein Haar in die Beweistute tat, der Kollege von ihr das auch gesehen hat und ein Jahr später ich auf der Anklagebank saß, ohne das
    die Staatsanwältin wusste, dass das Haar ganz unten in der großen Tüte ist, ist das auch Amtsmissbrauch?

    Am Ende wurde die Täterin in die Liste für Sexualstraftäter aufgenommen.

    Würde ich gerne mal wissen.

  6. triple-delta 31. August 2025 um 9:42 Uhr - Antworten

    Auch die türkische Bayraktar-Drohne fliegt mit Rotax und die ukraninischen Flugzeugdrohnen, die aus umgebauten UL-Fliegern (Aeroprakt A22) gebaut werden. Rüstung war schon immer das lukrativste Geschäft.

  7. Jan 31. August 2025 um 8:13 Uhr - Antworten

    Nach diesen Ausführungen wäre die Nicht-Prüfung der Gefährlichkeit von Medikamenten in der Sache Amtsmissbrauch mit Eventualvorsatz?

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