
Gericht entscheidet: Familie kann wegen mRNA-Inpfung trotz Widerspruch des Kindes klagen
Das war die Entscheidung einer Impfklinik in North Carolina, als der 14-jährige Tanner Smith sagte, er wolle den Corona-Impfstoff nicht erhalten. Die eigentliche Klage kann nun verhandelt werden, bisher ging es nur um deren Zulässigkeit.
Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates entschied am Freitag, dass Smith und seine Mutter wegen der nicht einvernehmlichen Verabreichung des Impfstoffs klagen können, und hob damit eine Entscheidung eines niedrigeren Gerichts auf, das die Opfer daran hinderte, Gerechtigkeit zu erlangen, indem es sagte, die Pandemie erlaube es der Klinik, die körperliche Autonomie von Smith zu verletzen. Sein Körper, ihre Entscheidung.
Wir können uns nur vorstellen, welche Art von Entschädigung Smith und seine Mutter erhalten könnten. Sie werden jeden Cent verdienen.
Das am Freitag ergangene Urteil hebt eine Entscheidung eines niedrigeren Gerichts auf, wonach ein Bundesgesetz über gesundheitliche Notfälle Emily Happel und ihren Sohn Tanner Smith daran hinderte, eine Klage einzureichen.
Sowohl ein Prozessrichter als auch das Berufungsgericht des Bundesstaates hatten gegen die beiden entschieden, die ein Gerichtsverfahren angestrengt hatten, nachdem Smith während des Höhepunkts der Coronavirus-Pandemie einen unerwünschten Impfstoff erhalten hatte.
Smith wurde im August 2021 im Alter von 14 Jahren geimpft, obwohl er sich in einer Test- und Impfklinik an einer Highschool in Guilford County dagegen aussprach, wie aus der Klage der Familie hervorgeht. In den meisten Jurisdiktionen gilt jede medizinische Behandlung als Körperverletzung, sofern nicht eine „informierte Zustimmung“ gegeben wird.
Der Teenager ging in die Klinik, um sich auf COVID-19 testen zu lassen, nachdem es mehrere Fälle in der Football-Mannschaft seiner Schule gegeben hatte, heißt es in der Klage. Er hatte nicht damit gerechnet, dass die Klinik auch Impfstoffe verabreichen würde. Er teilte den Mitarbeitern der Klinik mit, dass er keine Impfung wünsche und keine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern für eine Impfung habe.
Als die Klinik jedoch seine Mutter nicht erreichen konnte, wies ein Mitarbeiter einen Kollegen an, „ihm die Impfung trotzdem zu geben“, so Happel und Smith.
Happel und Smith reichten die Klage gegen das Bildungsamt des Landkreises Guilford und die Old North State Medical Society ein, eine Organisation von Ärzten, die beim Betrieb der Schulklinik half. Die Mutter und der Sohn erhoben Vorwürfe wegen Körperverletzung und brachten vor, dass ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt worden seien.
Im vergangenen Jahr entschied ein Gremium des Berufungsgerichts der mittleren Instanz einstimmig, dass der Schulbezirk und die Ärztegruppe durch das Bundesgesetz über die öffentliche Bereitschaft und Notfallvorsorge vor einer Haftung geschützt seien. Das Gesetz sieht einen umfassenden Schutz und eine Immunität vor.
Das Gesetz ist aber offenbar hier nicht anwendbar.
Es ist seit langem bekannt und bewiesen, dass eine Impfung in den Oberarm nicht vor Infektion mit einem Atemwegsvirus schützen kann. Es kann daher genauso wenig die Übertragung an andere verhindern. Die Corona-Impfungen können grundsätzlich nur vor schweren Krankheitsverlauf schützen, das allerdings auch nur für kurze Zeit und dann erhöht sich sogar die Gefahr einer länger dauernden und schwereren Erkrankung.
Alle Arten von Impfpflicht und Impfzwang verstoßen daher gegen die Grundsätze der Ethik und gegen die Gesetze zum Schutz der Patienten.
TKP wird über den Ausgang des Prozesses berichten.
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Und so werden die Familien nur noch weiter entzweit…
Der Kleine hat mehr Courage als jede Dumpfbacke! Jetzt wäre nur noch zu wünschen, dass argumentiert wird, die Spritze habe ja nie eine einzige sinnvolle Wirkung gehabt – schwere Verläufe bei einem Vierzehnjährigen zu verhindern, wäre der Witz der Medizingeschichte – und Vorsatz besteht ja bereits bei Inkaufnahme eines Risikos. Das Gericht hat bei Straftaten eine Ermittlungspflicht, hier kommen auch kostenträchtige Untersuchung nach Mikrothromben, Mikronarben auf dem Herzmuskel, Spikeopathie, Ribosomopathie, Entzündungen, Schilddrüse, Schädigung der DNA oder der Spermienqualität in Frage. Wehe, da ist nur irgendeine medizinische Veränderung! Wenn der Junge in 30 Jahren Krebs bekommt, was dann? Und natürlich der Verlust der Reputation, möglicherweise fallen jetzt die Mädchen ungeimpfter Familien als Partnerinnen weg?
Wir brauchen ein einziges Urteil, dann öffnen sich lukrative öffentliche Jobs für jene, die bisher mangels Beziehungen kein Richteramt bekamen. Die beißen die Täter dann schon selbst weg!