
RKI hat alle Protokolle veröffentlicht
as RKI hat nun auch offiziell alle Corona-Protokolle dees Krisenstabs veröffentlicht. Das wurde durch juristische Schritte des Mediums Multipolar erreicht. Die Widersprüche bleiben.
Hier die aktuelle Meldung des Magazins Multipolar:
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am 18. Dezember nun auch die Protokolle seines Corona-Krisenstabes ab Mai 2021 bis zu dessen Ende im Jahr 2023 veröffentlicht. Bislang hatte es lediglich die früheren Dokumente von Januar 2020 bis April 2021 publiziert. Vorausgegangen war eine mehrjährige Klage von Multipolar.
Auch für die neueren Protokolle hatte das Magazin Klage geführt. Mitherausgeber Paul Schreyer erläuterte dazu im April 2024: „Es geht darum, volle Transparenz über die Entscheidungsfindung beim RKI in der Corona-Zeit zu erhalten, nicht nur in der Amtszeit von Jens Spahn, sondern auch in der von Karl Lauterbach.“ Lauterbach hatte angesichts einer kritischen Medienberichterstattung Ende März die weitgehende Offenlegung der Papiere angekündigt, die neun Monate später nun erfolgte. Zwischenzeitlich war das gesamte Material im Juli im Wege eines Leaks von der Journalistin Aya Velazquez veröffentlicht worden.
Damit liegen nun alle Protokolle des RKI-Krisenstabes nicht nur als Leak, sondern auch offiziell vor. Über die neue Veröffentlichung berichtete bislang lediglich das Ärzteblatt. Das RKI gab keine Pressemitteilung heraus und informierte auch nicht über seine Social-Media-Kanäle.
Im November und Dezember hat die Behörde außerdem 23 „Fragen und Antworten“ zu den Papieren publiziert. Eine der Fragen lautet: „Warum wurde die Risikoeinschätzung Mitte März 2020 auf ‚hoch‘ gesetzt, wenn es keine nennenswerten Probleme in Praxen und Kliniken gab?“ Dazu heißt es nun: „Nicht die tatsächliche Kapazitätsauslastung Mitte März 2020 war der relevante Punkt, sondern die damals absehbare Entwicklung der Fallzahlen, falls keine Maßnahmen getroffen werden.“ Im Widerspruch dazu heißt es jedoch in einem öffentlichen Leitfaden der Behörde mit dem Titel „Grundlagen für die Risikoeinschätzung“, die Risikobewertung beschreibe stets „die aktuelle Situation für die Gesamtbevölkerung“ – sei also keine Prognose zukünftig drohender Gefahren. Die Hintergründe der Hochstufung bleiben damit weiter unklar. Multipolar hatte zuletzt berichtet, dass laut Auskunft der Bundesregierung die RKI-Fachebene an der Hochstufung im März 2020 „nicht beteiligt“ war, der Behördenleiter Lothar Wieler und sein Stellvertreter Lars Schaade die Entscheidung allein an einem Sonntag getroffen hatten und offen bleibe, wer die beiden damals instruierte.
In dem neuen „Fragen und Antworten“-Dokument betont das RKI außerdem, die Risikobewertungen beruhten „auf wissenschaftlichen Kriterien“, könnten aber „nicht als grundgesetzlich geschützte Wissenschaft im Sinne des Artikel 5“ des Grundgesetzes verstanden werden, „die sich einer fachaufsichtlichen Überprüfung entziehen“. Seitens des Gesundheitsministeriums könnten „Vorgaben in Bezug auf Empfehlungen zum Management erfolgen“. Die Risikobewertung liege „am Übergang zum Krisenmanagement“.
Auf die Frage, warum sich das RKI nicht öffentlich von COVID-19-Maßnahmen distanziert hatte, betont die Behörde, es sei „nicht Aufgabe des RKI“, Entscheidungen der Politik öffentlich zu kommentieren. Die Entschwärzung der Protokolle hatte unter anderem enthüllt, dass die Einführung eines Inzidenz-Grenzwertes im Frühjahr 2020 vom RKI damals intern als unsinnig gesehen und „aus fachlicher Sicht weitgehend abgelehnt“ wurde (Protokoll vom 5. Mai 2020). Das RKI hatte intern ebenso erklärt, Inzidenz-Grenzwerte seien „willkürliche politische Werte“ (Protokoll vom 9. April 2021), während die Bundesregierung immer wieder betont hatte, dem Rat der Experten im RKI zu folgen. Tatsächlich hatten die Wissenschaftler dort intern dargestellt, dass ein Grenzwert „nachdrücklich von politischer Seite eingefordert“ worden war (Protokoll vom 5. Mai 2020) und dessen Höhe „aus einer Diskussion“ zwischen Kanzleramtschef Helge Braun und Gesundheitsminister Spahn stammt. Und weiter: „Kommt das RKI der politischen Forderung nicht nach, besteht das Risiko, dass politische Entscheidungsträger selbst Indikatoren entwickeln und/oder das RKI bei ähnlichen Aufträgen nicht mehr einbinden“.
Zum Begriff der »geschützten Wissenschaft« sei auf den Harvard-Wissenschaftshistoriker Peter Galison und seinen Aufsatz »Removing Knowledge« (Critical Inquiry, 2004) hingewiesen: Das Volumen der »als geheim eingestuften wissenschaftlichen Forschung ist fünf- bis zehnmal umfangreicher als die öffentlich zugänglichen Literatur«, so dass »die zivile Bevölkerung mit dem Rücken zu einem unermesslichen und geheimen Imperium steht, über das wir so gut wie nichts wissen.« Dies zusammen mit dem Vermerk des Oxford-Philosophen Seumas Miller, dass ein maßgeblicher Ansatz zur Ablenkung von Gefahren darin besteht, »in Hinsicht auf Wissenschaft in der Bevölkerung kollektive Ignoranz zu fördern« (»Dual Use Science and Technology«, Springer, 2018), ergibt nicht ein nicht nur äußerst beunruhigendes und befremdliches, sondern ein der gängigen Propaganda vollkommen entgegegensetztes Bild der Wirklichkeit im wissenschaftlichen Betrieb. Angenommen, dass Universitätsmitarbeiter ab Promotion aufwärts nicht mehrheitlich unter heftigen Persönlichkeitsspaltungen leiden, die ihnen stundenweise zu vergessen gestatten, woran sie tatsächlich arbeiten, ist die Ahnung wohl nicht von zu weit hergeholt, dass unsere Universitäten und sonstigen öffentlichen Forschungseinrichtungen im Wesenskern lediglich Fassaden sind, um der Bevölkerung Wissenschaft vorzuspielen (und die Hierarchien mit genügend titelbewährtem Nachwuchs ausgezustatten, der in den primitiven Herrschaftstechniken unterwiesen wird, welche die Masse als Verschwörungstheorie begreifen soll). Oh Graus! Was kommt als Nächstes?
…grundgesetzlich geschützte Wissenschaft???? Allein der Ausdruck…
Ist das die Wissenschaft, die auch „grundgesetzlich geschützt“ über Leichen gehen darf, wenn es gewissen „Experten“ gefällt?
Interessant.
Heute übrigens eine „seriöse“ Meldung: die Oberweite einer 19jährigen habe sich durch die Corona-Impfung vervierfacht!!
Na also. Hochwirksam war die Spritze. Das sollte nun doch reichen, um alles zu rechtfertigen.
Eigentlich müssten diese Protokolle letztendlich dazu führen, dass das gesamte Staatssystem, so wie es heute existiert, komplett abgeschafft werden sollte! Denn die Protokolle zeigen den Staatsmissbrauch gegen das Volk so deutlich wie nie zuvor! Ein solches System sollte das Volk niemals dulden!
Klingt nach Schutzbehauptung.
Die Grundrechte stehen nicht zur Disposition politischer Gestaltungsfreiheit, die unterlegene Minderheit stimmt dem demokratischen Votum nur zu, da ihre Menschenrechte gewahrt bleiben.
Werden die Grundrechte ohne Notlage ausgehebelt, ist dies kein Krisenmanagement, sondern kriminelles Handeln. Die Institutionen haben eine Garantenstellung, dh sie sind dem Schutz der Bevölkerung besonders verpflichtet, das betrifft deren Gesundheit aber auch deren Grundrechte. Die als Krisenmanagement bezeichneten Maßnahmen waren ja erkennbar gesundheitsgefährdend.
Justitia hätte dem längst abhelfen müssen!
Garantiert „nachgearbeitet“, aber dennoch ausreichend für 100 Nürnberger Prozesse ‼️
Die berechtigte Frage, ob hier seitens des RKI noch vor der eigenen Veröffentlichung „nachgearbeitet“ wurde, könnte man zumindest für den Zeitraum von der Veröffentlichung der geleakten Files bis zur Veröffentlichung der „offiziellen“ Files mit Sicherheit beantworten, indem beide „Versionen“ einem Datenvergleich unterzogen werden, der auch „Nacharbeiten“ explizit kenntlich macht.
Allerdings dürfte der dafür benötigte hard-und softwareseitige Aufwand nicht auf jedem Home-Computer vorinstalliert sein.