
Maskenpflicht aufgehoben: Weimarer Richter rechtskräftig verurteilt
Der maßnahmenkritische Familienrichter aus Weimar ist rechtskräftig wegen Rechtsbeugung verurteilt – weil er die Maskenpflicht für Kinder aufgehoben hatte. Kindeswohlgefährdung spielte vor Gericht keine Rolle.
Mit einem Gerichtsurteil wollte er Schulkinder vor unsinnigen und schädlichen „Maßnahmen“ gegen Corona schützen. Der „Weimarer Richter“ Christian Dettmer wurde so zu einem Symbol der Corona-Jahre. Nun wurde er vom Staat rechtskräftig verurteilt – die Revision ist gescheitert. Er fasste zwei Jahre Haftstrafe auf Bewährung wegen „Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen“ aus. Zudem erhält er ein Berufsverbot als Richter.
Der Bundesgerichtshof gab am Mittwoch per Presseaussendung bekannt, dass das Urteil hält:
Die Revision des Angeklagten war erfolglos. Das Urteil des Landgerichts weist weder formell noch sachlich Rechtsfehler zu seinem Nachteil auf. Das Landgericht hat zutreffend als Rechtsbeugung gewertet, dass der Angeklagte, der sich außerdem zahlreiche Gehörsverstöße zuschulden kommen ließ, bei der von ihm verdeckt mit vorbereiteten und gelenkten Einleitung eines Kindesschutzverfahrens in elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften verstieß und die Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger vor Einleitung des Verfahrens heimlich über seine private E-Mail-Adresse vornahm. Diese Verfahrensverstöße wiegen in ihrer Kombination derart schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Endentscheidung materiell rechtskonform war. Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen. Auch die Ausführungen des Landgerichts zur subjektiven Tatseite hielten revisionsrechtlicher Nachprüfung stand.
Kritiker sprechen von einem „politischen Schauprozess“. Es sei ein „Hohn, gerade Richter Dettmer, der sich mit seinen auf wissenschaftlich fundierten Gutachten basierenden Urteilen gegen die Maskenpflicht und für das Wohl der Kinder in Weimarer Schulen eingesetzt hat, nun der Rechtsbeugung beschuldigt und verurteilt wurde!“
- Mayer, Dr. Peter F.(Autor)
Obwohl mittlerweile auch durch die RKI-Protokolle bestätigt ist, dass Maskenpflichten oder Abstandsregeln auf keiner wissenschaftlichen Basis durchgesetzt worden waren, bleibt Dettmer verurteilt.
Die Journalistin Janine Lionello nannte Dettmer einen der „wenigen Helden der Corona-Zeit“.
Das Urteil zeigt einmal mehr, wo die sogenannte „Corona-Aufarbeitung“ steht: Haftstrafen für unbequeme Richter. Menschen, die Kinder vor der Maske schützen wollten, sind kriminell.
„Das Urteil des Weimarer Familienrichters wurde heute vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt: Rechtsbeugung. Sehen Sie hier dazu eine Einschätzung von Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier direkt nach der Verkündung.“
Kommentar: Unzählige befangene Richter in… pic.twitter.com/ToNlHkhR1T
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) November 20, 2024
Im August 2023 war Dettmer vom Landesgericht Erfurt verurteilt worden – TKP hatte berichtet. Das dieses Urteil nun gehalten hat, empört viele Kritiker und Oppositionelle ein weiteres Mal. Maskenbefürworter sehen kein Problem. Die Taz schreibt etwa vom „Querdenker-Richter“, der nun eben verurteilt worden sei. „Aufarbeitung“ nach ihrem Sinn.
Es ist DAS ENDE DES RECHTSSTAATS in Deutschland. Der Untergang begann schleichend mit einer rot-grünen Unterwanderung. Er gipfelte in der Ernennung eines Anwalts der Hochfinanz, eines Architekten der CUM-EX-Geschäfte, mit Harbarth, von der uckermärkischen Abrißbirne p e r s ö n l i c h an oberster Stelle platziert. Es folgten regelmäßige Treffen Berlin-Karlsruhe, umweltgerecht mit dem Flugzeug kurzstreckentechnisch absolviert..🤣😂
Dettmer, ein Mann mit Moral und Gerechtigkeitssinn, wird von einer politischen Negativauswahl faschistoid zum Abschreckungsbeispiel e r w ä h l t, dank der Polithuren Wissenschaft, Medien und Justiz.
Dettmers Rehabilitation wird kommen. Die Zeiten werden sich wieder ändern.
Seine persönliche Integrität und Selbstachtung sind unbeschädigt und demonstrieren in fast obszöner Weise die große ethische Diskrepanz zwischen den Akteuren.
Normalerweise sind Richter unantastbar. Dass dies dennoch zu einer Verurteilung führte zeigt, dass die deutsche Justiz hochgradig bestechlich und unglaubwürdig ist! Solange die Justiz weisungsgebunden ist und die Politik über den Justizminister Einfluss auf Gerichtsurteile und Strafen nehmen kann, solange ist das keine Justiz, sondern Willkür!
Solange die Politik die Justiz gegen das Volk einsetzen und auch noch Staatsanwälte und Richter unter Druck setzen kann, solange haben wir keine Demokratie! Nur wenn die Judikative von der Legislativen getrennt ist, können wir einigermaßen von Demokratie sprechen!
Dieses Urteil ist ein weiteres von vielen Skandalurteilen gegen das Volk. Hinzu kommen noch der BND und der Verfassungsschutz, die im Prinzip zusammen mit der Politik eine gemeinsame Stasi bilden und sich immer mehr dahin entwickeln!
Das deutsche Volk sollte einmal grundlegend darüber nachdenken, was in diesem Land alles falsch läuft und was alles geändert werden muss! Zu lange haben die falschen Kräfte das Land beherrscht! Ohne direkte Demokratie durch das Volk, ist alles andere nur eine Verschlimmbesserung!
Hallo
Eltern, die ihre Kinder vor Willkür schützen wollen, nützt die deutsche Justiz nichts. In Verbindung mit der Schulanwesenheitspflicht haben Regierungspolitiker vollen Zugriff auf die Kinder, d.h. die Kinder sind jeglicher Willkür von Regierungspolitikern schutzlos ausgeliefert.
(und zwar weil die Mehrheit der Richter und vor allem hohe Richter (Bundesgerichtshof) die Willkür der Regierungspolitiker unterstützen)
Also bleibt verantwortungsbewussten Eltern nur noch auszuwandern.
Bitter die Scheinrealität immer weiter mitzuerleben.
Statt Anerkennung für seine Stärke in dieser furchtbar drakonischen Zeit, da ja die ganze Seuchenstory nachgewiesen eine reine Lüge ist, gibt es eine Strafe für das nicht Mitmachen beim Schauspiel und es wird damit auch begründet zwischen den Zeilen.
Da wissen wir ja was in Zukunft auf uns wartet, bzw. dass dieser Rechtsstaat nichts weiter ist als eine Farce.
Im Grunde war mir das tief in meinen Inneren eh schon klar, dafür sprechen die ganzen Taten und die Annäherung an die Politik von denen die Richter bestellt werden ja für sich.
Die nächste Plandemie wird ja vorbereitet und die Täter der letzten Märchenstory schwingen noch immer ihre Szepter.
Was wird da dann wohl bei rauskommen und wie schrecklich wird es werden, vor allem dann, wenn die Leute wieder einknicken und jeden Blödsinn mitmachen, spätestens dann, wenn ihr Einkommen und die Karriere auf dem Spiel steht und das wird es alles…
Leider ist das Mitmachen keine Lösung, sondern der eigene Untergang, eben nur zeitlich versetzt.
Was sagt uns das?
Das System muss in unsere Hände, die Abhängigkeit zu dieser Struktur, über die wenige die Kontrolle haben und darüber Macht ausüben, ist kein System-Modell für eine, unsere gute Zukunft. Das sollte die eigentliche Erkenntnis sein und das müssen wir gemeinsam beenden.
Normalerweise muss oder kann der Amtsrichter über den Beschluss der Maskenpflicht-Aufhebung für Kinder seinen Präsidenten am Amtsgericht darüber informieren, dass er Bedenken hat bei der staatlich verordneten Maskenpflicht für Kinder u. Kleinstkinder. Der Präsident des Amtsgerichtes wiederum kann solche fraglichen undurchdachten Gesetze wiederum bei seinen zuständigen Justizministerium vortragen zwecks einer besseren Entscheidungsfindung in der Politik. Da wir aber „Faschismus“ haben, sind solche präsidiale Verfahren schlicht nicht möglich.
Angeordnetes muss befolgt werden. Punkt. Aus der Debatte. Und wenn man dabei zugrunde geht.
Sah man doch auch im Gesundheitswesen: laut Arbeitsschutzrichtlinien, sind ab einer gewissen Maskentragezeit regelmäßige Pausen ohne Maske einzuhalten. Rund zwölf Stunden durchgehende Maskenpflicht war die Anordnung. Kein Widerspruch von Seiten der Ärzte, der Gewerkschaften, des Arbeitsinspektorats……
Für mich als Vater von drei kleinen Kindern war das Maß spätestens voll, als mir von der Corona-Beauftragten der Berliner Schulsenatorin auf meine Frage, warum denn die Arbeitsschutzvorschriften zur Maskennutzung nicht für Kinder gelten, in erschreckendem Zynismus geantwortet wurde: Kinder sind ja keine Arbeitnehmer.
Wir leben mittlerweile in Schweden. Hätten wir 2 Jahre früher machen sollen. Hier hat das Kindeswohl einen überragenden Stellenwert!
§ 11 Soldatengesetz
(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.
Die Ausführung der Coronamaßnamen ist eine Straftat. Für jeden normal denkenden Mensch war klar das die Corona-Impfung unwirksam war und Masken keine Wirkung hatten. Beides (Impfung und Masken) haben schwere Nebenwirkungen gehabt. Wen die gespritzten Speikproteine in die körperlichen Zellen gelangen wird die Zelle vernichtet. Dadurch ist dann die Anzahl der Zellen geringer geworden.
Danke! So etwa verstehe ich es auch! Es hat Grundrechtseinschränkungen ohne Evidenz und Notlage gegeben, staatliche Falschinformation, Betrug, Körperverletzung und Totschlag. Wegen all dem wird nicht ermittelt, obwohl gerichtsbekannt. Es gibt eine Ermittlungspflicht von Gerichten! Die Täter sind weiter im Amt. Die Verjährungsfristen laufen.
Aus meiner Sicht hätte sich Dettmar wegen seiner Garantenstellung einem Unterlassungsdelikt schuldig gemacht. Die Entscheidung bedeutet in ihrer Öffentlichkeitswirkung ein völlig neues Recht in Deutschland: jede Straftat, die von oben angeordnet wird, muss durchgeführt werden!
Ich kenne die Details nicht, aber so kommt es herüber. Ist das Gericht noch neutral, wenn es so an offensichtlichen Fakten vorbeirauscht und die RKI-Files komplett ignoriert?
In der Kritik diskutiert man über eine Letalität von 54% innerhalb von 12 Jahren allein bei Myokarditis (Studie mit 700 Geimpften). 30% kognitive Probleme über 6 Monate sind nachgewiesen. Das sind Größenordnungen, bei denen man handeln muss.
Letztendlich kann man nur sagen, der IQ der Europäer reicht zum Überleben eben nicht aus. Es werden ständig die Medien als Entschuldigung herangezogen, doch 50% können eine Matura machen, aber Billigstlügen nicht erkennen? Eine Richterin, die die Qualität von Bhakdi/Burkhardt und den Faktencheckern intellektuell nicht auseinander halten kann? Nicht nachvollziehbar! Es muss also einen anderen Grund für derartige Entscheidungen geben. Wer ist denn so mächtig, einen solchen Grund zu liefern, Legasthenchen sicher nicht!
Man schämt sich für diese Justiz – ob nun in Ö oder D. Alleine der ständig verwendete Begriff „Querdenker“ – früher war das als Auszeichnung gemeint, heute ist damit das Gleiche gemeint wie Trottel.
So geht populistische Gehirnwäsche natürlich auch, auf allen passenden Ebenen. Und uns soll damit gezeigt werden, dass selbst kritische Richter nichts mehr zu melden haben. Gab’s das nicht schon mal…