
RKI bestätigt vor Gericht Echtheit der Protokolle
Die RKI-Dokumente, die im Sommer umfassend und ungeschwärzt veröffentlicht worden sind, sind nun „geprüft und verifiziert“. Damit hat das RKI die Echtheit der Dokumente bestätigt.
Als im Sommer die RKI-Protokolle vollständig und ungeschwärzt veröffentlicht worden sind – sorgte dies auf mehreren Ebenen für große Aufregung. Auch die Authentizität der Dokumente wurde teilweise bezweifelt. Nun hat das RKI vor Gericht die Zweifel ausgeräumt – das ergab sich durch den Rechtsstreit zwischen dem Multipolar-Magazin und dem Robert-Koch-Institut. Am Dienstag wurde in Berlin ein Urteil gesprochen.
Hier die aktuelle Meldung des Magazin Multipolar dazu:
Im seit 2021 laufenden Verfahren von Multipolar gegen das Robert Koch-Institut (RKI) zur Veröffentlichung und weiteren Entschwärzung der Protokolle des RKI-Krisenstabes hat das Verwaltungsgericht Berlin am 4. November ein Urteil gesprochen. Das Urteil und das Protokoll der Verhandlung (Aktenzeichen VG 2 K 278/21) wurde den Multipolar-Anwälten am Dienstag (12. November) zugestellt.
Da die Krisenstabsprotokolle – die Multipolar zunächst in stark geschwärzter Form freigeklagt und publiziert hatte – durch ein Leak von der Journalistin Aya Velazquez am 23. Juli 2024 vollständig ungeschwärzt veröffentlicht wurden, war vor Gericht zu klären, ob die geleakten Daten mit den von Multipolar erklagten Protokollen identisch sind. Hierzu hatte das Bundesgesundheitsministerium öffentlich bislang lediglich erklärt, das RKI habe die geleakten Daten „geprüft und verifiziert“. Im Protokoll zur Verhandlung vom 4. November heißt es nun präziser:
„Auf X hat die Journalistin Velazquez (…) Protokolle des RKI-Krisenstabes veröffentlicht. Das RKI hat die Unterlagen (…) geprüft und kann bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Prüfung diese Unterlagen die unveränderten und vollständigen Unterlagen waren. (…) Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten erklärte: Diese Erklärung kann ich in Bezug auf die streitgegenständlichen Unterlagen bestätigen.“
Streitgegenständlich waren die Krisenstabsprotokolle von Januar 2020 bis April 2021. Zu den späteren Protokollen bis zum Ende des Krisenstabes 2023 hatte das RKI bereits am 30. Mai erklärt, diese „nach entsprechender Prüfung und Drittbeteiligung so schnell wie möglich“ veröffentlichen zu wollen. Drittbeteiligung bedeutet, dass die in den Protokollen genannten Personen um Ihr Einverständnis zur Offenlegung ihrer Namen gebeten werden. Zur Durchsetzung der Veröffentlichung dieser späteren Protokolle hatte Multipolar am 10. Juli Untätigkeitsklage erhoben. Der diesbezügliche Rechtsstreit (Aktenzeichen VG 2 K 97/24) dauert noch an.
Im nun verkündeten Urteil wird festgehalten, dass der Kläger die Klage teilweise zurücknimmt, da nach der Bestätigung durch das RKI zweifelsfrei geklärt ist, dass die geleakten Protokolle identisch mit den erklagten sind. Multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer betonte nach der Urteilsverkündung, diese Bestätigung sei wesentlich, da das Leak damit „Beweiskraft in anderen Gerichtsverfahren“ habe. Die geleakten ungeschwärzten Protokolle könnten dort als bestätigte amtliche Dokumente gelten.
Eine ebenfalls begehrte Veröffentlichung des sogenannten RKI-Krisenplans lehnte das Gericht ab. Dieser 22-seitige Plan, dessen Existenz das RKI erstmals am 30. Dezember 2021 in seinem Ablehnungbescheid zum Multipolar-Antrag eingeräumt hatte, enthält – gemeinsam mit acht Anlagen mit organisatorischen Details zur Lagebewältigung – laut RKI detailliert behördeninterne Abläufe und Zuständigkeiten zur Bekämpfung von Epidemien. Er war somit Arbeitsgrundlage des RKI in der Corona-Zeit. Im Krisenplan wird laut Gericht dargestellt, „welche Aufgaben im Krisenfall zu priorisieren sind, wie die Aufgaben verteilt werden und wie die Kommunikationsstrukturen verlaufen“. Das Gericht argumentiert, der „Schutz der öffentlichen Sicherheit“ gehe hier dem Informationsanspruch vor, da eine Kenntnis des Planes „gezielte Eingriffe“ und „externe Störungen“ ermöglichen würde. Dem RKI drohe damit eine „Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit“.
Zitat:
„Das RKI hat die Unterlagen (…) geprüft und kann bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Prüfung diese Unterlagen die unveränderten und vollständigen Unterlagen waren(…)“
„Im nun verkündeten Urteil wird festgehalten, dass der Kläger die Klage teilweise zurücknimmt, da nach der Bestätigung durch das RKI zweifelsfrei geklärt ist, dass die geleakten Protokolle identisch mit den erklagten sind“.
Es ist meines Erachtens überhaupt nicht „zweifelsfrei geklärt, dass die geleakten Protokolle identisch mit den (bisher) freigeklagten sind“, denn das RKI erklärte lediglich, „dass ZUM ZEITPUNKT DER PRÜFUNG diese Unterlagen die unveränderten und vollständigen Unterlagen waren“.
Das RKI erklärt nicht, dass sich die bisher freigeklagten (teilweise geschwärzten ) Unterlagen lediglich durch die zusätzlichen Schwärzungen von den geleakten (ungschwärzten) Unterlagen unterscheiden.
Wenn nämlich im Zeitraum zwischen den bereits freigeklagten Unterlagen und den später geleakten Unterlagen noch Änderungen vorgenommen wurden, so hat das RKI jetzt trotzdem nicht die Unwahrheit gesagt, da ZUM ZEITPUNKT DER PRÜFUNG (!) diese (geleakten) Unterlagen die unveränderten und vollständigen Unterlagen waren“.
Wenn jedoch die geleakten Unterlagen schon immer „die unveränderten und vollständigen Unterlagen waren“, besteht doch überhaupt keine Notwendigkeit, diesen Sachstand jetzt explizit nur auf den aktuellen „ZEITPUNKT DER PRÜFUNG“ einzuschränken.
Hat man hier mal wieder (erfolgreich) den Bock zum Gärtner gemacht oder bin ich (neuerdings) einfach nur zu mißtrauisch?
Zitat:
„Das RKI hat die Unterlagen (…) geprüft und kann bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Prüfung diese Unterlagen die unveränderten und vollständigen Unterlagen waren(…)“
„Im nun verkündeten Urteil wird festgehalten, dass der Kläger die Klage teilweise zurücknimmt, da nach der Bestätigung durch das RKI zweifelsfrei geklärt ist, dass die geleakten Protokolle identisch mit den erklagten sind“.
Es ist meines Erachtens überhaupt nicht „zweifelsfrei geklärt, dass die geleakten Protokolle identisch mit den (bisher) freigeklagten sind“, denn das RKI erklärte lediglich, „dass ZUM ZEITPUNKT DER PRÜFUNG diese Unterlagen die unveränderten und vollständigen Unterlagen waren“.
Das RKI erklärt nicht, dass sich die bisher freigeklagten (teilweise geschwärzten ) Unterlagen lediglich durch die zusätzlichen Schwärzungen von den geleakten (ungschwärzten) Unterlagen unterscheiden.
Wenn nämlich im Zeitraum zwischen den bereits freigeklagten Unterlagen und den später geleakten Unterlagen noch Änderungen vorgenommen wurden, so hat das RKI jetzt trotzdem nicht die Unwahrheit gesagt, da ZUM ZEITPUNKT DER PRÜFUNG (!) diese (geleakten) Unterlagen die unveränderten und vollständigen Unterlagen waren“.
Wenn jedoch die geleakten Unterlagen schon immer „die unveränderten und vollständigen Unterlagen waren“, besteht doch überhaupt keine Notwendigkeit, diesen Sachstand jetzt explizit nur auf den aktuellen „ZEITPUNKT DER PRÜFUNG“ einzuschränken.
Hat man hier mal wieder (erfolgreich) den Bock zum Gärtner gemacht oder bin ich (neuerdings) einfach nur zu mißtrauisch?
Brisante Ergänzung, welche Causadimension!
Der amerikanische Kardiologe Dr. Peter McCullough erklärt, dass die Corona-Impfstoffe Schäden verursachen, die das Herz, das Gehirn, das Knochenmark und das Blutsystem angreifen. Nach militärischen Lriterien ist es eine Biowaffe (!!!).
»Als Arzt habe ich noch nie etwas gesehen, dass so schädlich für den menschlichen Körper ist. Es greift das Gehirn an, es greift das Herz an. Es verursacht Hirn- und Herzschäden. Es greift das Knochenmark an. Es stimuliert Antikörper, so dass diese anfangen, die körpereigenen Blutkörper und andere Zellen in unserem Körper anzugreifen. Es führt zur Blutverklumpung und schädigt Blutbahnen, wie wir es noch nie gesehen haben. Daten der Universität von Pittsburgh legen nahe, dass es Krebs verursacht.
Wann hatten wir jemals ein Protein, dass tatsächlich das Gehirn, das Herz, das Knochenmark, das Immunsystem angreift und Blutverklumpung und potentiell Krebs verursacht? Und das alles durch ein einziges Protein? Das ist wie eine Waffe! Tatsächlich gibt es drei Studien, darunter eine von Farkas, publiziert in „Military Medicine“, und eine von Li-Meng Yan, die im Vorabdruck publiziert wurde, die die Schlussfolgerung zogen, dass es sich hierbei tatsächlich um eine Biowaffe handelt. Es ist eine Biowaffe! Wenn man sie streng nach militärischen Kriterien bewertet, ist es eine biologische Waffe.«
Quelle: vigilantnewsus „Dr. McCullough on the COVID Jab: “It’s a Weapon”
Dass Krisenpläne geheim gehalten werden müssen, scheint mir ein Vorwand zu sein. Was gibt es von außen zu stören, wenn das Prozedere öffenlich ist? Immerhin veröffentlicht die Bundesrgierung selbst welche.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bevoelkerungsschutz/leitfaden-krisenkommunikation.pdf?__blob=publicationFile&v=4