Kinderimpfung in Südtirol: Kinder werden rechtswidrig vom Kindergarten ausgeschlossen

12. August 2024von 3,4 Minuten Lesezeit

Mittlerweile werden in EU-Ländern für Kinder in den ersten 2 Lebensjahren bis zu 30 und bis zum 15. Lebensjahr sogar bis zu 50 Impfungen empfohlen. Ein Teil davon wird in manchen Regionen rechtswidrig für den Besuch von Kindergärten und Schulen vorgeschrieben, obwohl es dafür keine Zulassungen gibt. Hier ein Beispiel aus Südtirol von der Rechtsanwältin und Landtagsabgeordneten Dr. Renate Holzeisen.

Die Südtiroler Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen hat eine Aktion gestartet um Eltern zu ermöglichen von den Behörden Auskunft über Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung zu erhalten. In Südtirol sind folgende Impfungen verpflichtend für den Besuch von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten vorgeschrieben: Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Hepatitis B, Keuchhusten, HIB Haemophilus Influenzae Typ B, Masern, Mumps, Röteln und Varizellen. Ihre Unterlassung hat bei Schülern im Alter von 6 bis 16 Jahren die Auferlegung einer Geldstrafe zur Folge.

Medikamente und insbesondere pädiatrische Arzneimittel, dürfen jedoch generell nur nach Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit zur Anwendung gebracht werden. Der Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit kann nur im Rahmen von klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen erfolgen.

Eltern haben von den Südtiroler Sanitätsbetriebe Sinne von Art. 22 und ff. Gesetz Nr. 241/1990 die Offenlegung von entsprechenden Information verlangt. Dem ist die Behörde nicht oder nicht ausreichend nachgekommen. Diese Transparenzaktion zum Schutz der Kinder hat in Südtirol bereits einige institutionelle Informationen zutage gefördert, welche die Rechtswidrigkeit/Verfassungswidrigkeit der Kinderimpfpflicht offenbaren.

Als Beispiel berichtet Dr. Holzeisen:

„Laut Antwort der Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf den von betroffenen Eltern gestellten Offenlegungsantrag (FOIA), wird den Kindern der Sechsfachimpfstoff HEXYON gespritzt, aus dessen Beipackzettel hervorgeht, dass für Kinder im Alter von mehr als 24 Monaten keinerlei klinische Studien (nicht einmal mit nicht echten Kontrollgruppen) zur Prüfung der Sicherheit gemacht wurden“, wie die entsprechenden EU Unterlagen zeigen.

Das bedeutet so Holzeisen weiter, dass die per Impfpflicht aufgezwungene Inokulation dieser Substanz in Kinder im Alter von mehr als 24 Monaten, bereits wegen dieses eindeutigen Hinweises im Beipackzettel bzw. im Zulassungsbeschluss der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) verfassungswidrig ist.

Außerdem ist laut Zulassungsbeschluss als Bedingung für die Inokulation eine ärztliche Verschreibung zwingend notwendig!

Allein schon aus diesem Grund kann es keine allgemeine pädiatrische Impfpflicht geben!

Dabei ist die europäische Zulassungsbehörde ohnehin dafür bekannt, dass alles zugelassen wird, für das die EU-Kommission massenhaft Impfdosen kaufen möchte. Dennoch werden gerade bei diesem besonders gefährlichem Sechsfach-Impfstoff doch erhebliche Einschränkungen gemacht.

Und selbst diese werden von den „Gesundheits“-Behörden nonchalant ignoriert.

Dieser Experte hat bei einem Großteil der bei Kindern verwendeten Impfstoffe die Zulassungsunterlagen ausgewertet. Es stellte sich heraus, dass keiner der in den USA zugelassenen Kinder-Impfstoffe einem ausreichenden Placebo-kontrollierten klinischen Test unterzogen wurde. Wenn es die Tests für die Zulassung in den USA nicht gab, dann gibt es sie auch in Europa nicht.

Wer die Schäden von Kindern durch diese behördlichen Impforgien nicht glaubt, dem sei ein Gespräch mit Kindergärtnerinnen oder Müttern von Babys empfohlen. Fragt man Mütter nach Impfungen, die über lange Krankheiten ihrer Babys klagen, so erhält man in der Regel als Antwort, dass eh alle empfohlenen gemacht worden seien. Kindergärtnerinnen berichten über rasante Zunahme von Krankheiten, Autismus und Diabetes bei ihren Schützlingen.

Es sollte mehr solche Initiativen wie die von Frau Dr. Holzeisen geben!


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10 Kommentare

  1. Informationsbefreier 14. August 2024 um 0:57 Uhr - Antworten

    Mal angenommen, es gäbe wirksame Impfungen, die sicher genug sind, dass eine Arzneimittelbehörde sie zulässt. Jetzt kommt eine STIKO und empfiehlt diese Impfung. Müsste für eine STIKO-empfohlene Impfung nicht ein höherer Maßstab an die Sicherheit angelegt werden? Und müsste an eine gesetzlich vorgeschriebene Impfung nicht ein noch höherer Sicherheitsmaßstab angelegt werden? Ich meine, bei einer einfach nur zugelassenen Impfung können sich alle Eltern nach Abwägung der verfügbaren Informationen entscheiden, ob sie das Risiko eines Impfschadens eingehen wollen oder nicht. Wenn der Gesetzgeber eine Impfung jedoch vorschreibt, nimmt er praktisch für alle Eltern diese Abwägung vor und dann müsste der Impfstoff auch bei Impflingen mit ungünstigsten Voraussetzungen noch bedenkenlos einsetzbar sein.

  2. Jurgen 13. August 2024 um 22:14 Uhr - Antworten

    Da hilft dann nur noch Selbsthilfe unter den Familien und völliger Boykott der öffentlichen Kitas und Kindergärten…

  3. Sabine Schoenfelder 13. August 2024 um 11:43 Uhr - Antworten

    Hier stellt sich die entscheidende Frage : WER HAT HIER ein e c h t e s Interesse an der Gesundheit m e i n e s Kindes ??
    Eine Pharmaindustrie, die im Verbund mit Politik und Medien bereits eine auf gefakten Behauptungen globale IMPFORGIE inszenierte, 🤮
    oder die Eltern,
    die für Ihre Kinder verantwortlich sind, sie schützen und lieben sollten…..❤️
    Wehrt Euch.

  4. Gabriele 13. August 2024 um 9:31 Uhr - Antworten

    Es gibt mit Stand heute keine Widerrede mehr…. Beste Zeitungsmeldung – neben den marktschreierischen Schluchz-Artikeln über das Hinscheiden von Herrn Lugner (Gott hab ihn selig, sein Leben war zweifellos einmalig und auch grundanständig), ABER: „Die Covid-19-Impfung reduzierte die Sterblichkeit um 59 Prozent!! UND rettete 1,6 Millionen Menschen über 25 Jahren das Leben! So eine „retrospektive Beobachtungsstudie aus 34 Ländern und Regionen“ (!)
    Was soll man dem entgegensetzen? Das „Wahrheitsministerium“ hat gesprochen. So ist es und so bleibt es. Seriöse Aufarbeitung, Schäden?? Völlige Fehlanzeige.
    Eine gezieltere Verhöhnung der Spritzenopfer kann es kaum geben – daher sollten ihre Stimmen endlich viel lauter werden. Aber offenbar will diese Gesellschaft nicht einmal mehr ihre Kinder schützen…
    Wäre nicht zum ersten Mal so.

    • Dorothea 13. August 2024 um 11:24 Uhr - Antworten

      Wie sagte meine Nachbarin: „da müssen die Kinder selbst durch!“

  5. Jan 13. August 2024 um 7:53 Uhr - Antworten

    Wo Grundrechte und Rechtsstaatsprinzip wirkungslos gestellt werden, sind Kindergärten und Schulen keine vertrauenswürdigen Institutionen – man sollte über die Gründung eigener Einrichtungen nachdenken.

  6. rudifluegl 12. August 2024 um 23:42 Uhr - Antworten

    „Da es sich bei der Sechsfachimpfung um einen Totimpfstoff handelt,“!
    Bei Lebendimpfstoffen gibt es Seiteneffekte, die nicht unbedingt auf die Krankheiten wirken, gegen die der Impfstoff gedacht war, aber zumindest insgesamt die Chancen auf bessere Gesundheit geben.
    Totimpfstoffe brauchen Adjuvantien um überhaupt einen Effekt zu haben, um eine Reaktion des Immunsystems zu bewirken!
    Adjuvantien – lies zB. bei der HPV Impfung nach, werden durch Tricks der Hersteller auch in Placebos verabreicht um Nebenwirkungen zu verschleiern.
    Diese Nebenstoffe sind schlecht untersucht und erhöhen die Impfrisken massiv.
    Mit den mrna Stichen hat die Pharma es allerdings „endlich“ geschafft den Wirkstoff mindestens genauso schlimm wie die Zusatzstoffe werden zu lassen!
    Aber alleine mit diesen Erkenntnissen, die der Pharma wohl bekannt sind und „Sideeffects“ auch bejubeln, bei den Totimpfstoffen aber die Wirkungsverstärker in verbrecherischer Art verharmlosen, ist diese Geschichte aus Südtirol, wieder einmal, einfach nicht zu fassen!!!

  7. Oekologe 12. August 2024 um 17:44 Uhr - Antworten

    Soso, in Italien! Wo bleibt Meloni und macht dem Spuk ein Ende?
    Was sehen wir, die rechten Parteien machen auch nichts besser.

    • Dorothea 13. August 2024 um 7:59 Uhr - Antworten

      Meloni, die Etikettenschwindlerin! Mitglied im globalistischen „Aspen Institut“, scheinkonservative Befehlsempfängerin. Spätestens als unser Bundespräsident wenige Wochen vor der Italien-Wahl beschwichtigte, dass Meloni „keine Gefahr“ für Europa sei, hätte man hellhörig werden können. Sie geht auf Kuschelkurs mit den globalen Eliten und hat somit ihre Wähler getäuscht.

    • Jan 13. August 2024 um 8:01 Uhr - Antworten

      Das Volksprinzip macht zwar eine angebliche Dichotomie auf zwischen oben und unten, kann leicht jedoch ins gegeneinander Ausspielen verschiedener Gruppen als die „wahren Träger des Volkswillens“ rutschen.

      Die alles zusammenfügende gesellschaftliche Kraft ist das Recht! Wenn der Rechtsstaat samt Grundrechten ausgehebelt werden kann, weil „die Mehrheit“ riskante Spritzen verlangt, löst sich das Staatswesen auf. EU-Fans mögen das begrüßen, nur ist diese Ebene um Nichts besser.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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