US-Gericht: mRNA-Stoffe keine Impfungen

10. Juni 2024von 3,4 Minuten Lesezeit

US-Aktivisten bejubeln ein Urteil eines Berufungsgerichts. Die Richter haben das Argument, dass die mRNA-Stoffe „sicher und wirksam“ wären, abgeschmettert. Außerdem wurde klargestellt, dass es sich nicht um traditionelle Impfstoffe handelt. 

Ein US-Berufungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die für manche Aktivisten und Beobachter „folgenschwer“ sein könnte. Jedenfalls haben Aktivisten und Juristen ein neues Instrument, um gegen die Pandemie-Industrie vorzugehen. Denn das Gericht hat erklärt, dass mRNA-COVID-19-Injektionen nach der herkömmlichen medizinischen Definition nicht als Impfstoffe gelten.

Keine Impfstoffe

Ausgelöst wurde die Entscheidung durch einen Fall, an dem der Health Freedom Defense Fund und andere Kläger gegen den Los Angeles Unified School District (LAUSD) beteiligt waren. Dabei ging es um die Covid-Impfpolitik des LAUSD, die eine mRNA-Pflicht für alle Angestellten innerhalb einer bestimmten Frist vorgesehen hatte. Es war eine „vollständige Immunisierung“ verlangt worden.

Die Kläger argumentierten, dass dieses Impfmandat des Bezirks ihr Grundrecht auf Verweigerung medizinischer Behandlung verletzen würde. Vor allem, weil die mRNA-Injektionen die Übertragung von COVID-19 nicht verhinderten, sondern lediglich die Symptome beim Empfänger linderten.

In der Stellungnahme des Gerichts gibt man dem Kläger Recht. Die Richter schreiben, dass die mRNA-Spritzen, die als Impfstoffe vermarktet werden, die Übertragung von COVID-19 nicht wirksam verhindern, sondern lediglich die Symptome bei denjenigen lindern, die sich mit dem Virus infizieren. Diese entscheidende Unterscheidung untergräbt die grundlegende Prämisse der von verschiedenen Regierungs- und Bildungseinrichtungen durchgesetzten Impfvorschriften.

Natürlich ist auch dieser Punkt, ob die mRNA-Stoffe die Symptome der Infizierten lindern, wissenschaftlich höchst umstrittenen. Aber das wirklich weitreichende Urteil steht an einer anderen Stelle.

So wies der Richter darauf hin, dass die Impfpflicht der LAUSD im Widerspruch zu der jahrhundertealten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Jacobson gegen Massachusetts steht, in der das Recht des Staates auf Pockenimpfungen aufgrund ihrer erwiesenen Wirksamkeit bei der Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit bestätigt wurde. Im Gegensatz dazu bieten die mRNA-COVID-19-Impfungen keinen solchen Nutzen für die öffentliche Gesundheit und erfüllen somit nicht die von Jacobson aufgestellten Kriterien. Weiter wird explizit darauf hingewiesen, dass herkömmliche Impfstoffe Immunität verleihen und eine Übertragung verhindern sollen, was im Falle der mRNA-COVID-19-Impfung nicht schlüssig bewiesen ist. Hier findet sich die ganze Entscheidung des Gerichts im Volltext.

Zu erwähnen ist auch, dass die das CDC die Definition des Begriffs „Impfstoff“ im Jahr 2021 geändert hatte, um die mRNA-Impfungen einzuschließen. Bis August 2021 war ein Impfstoff, „ein Produkt, das das Immunsystem einer Person stimuliert, um eine Immunität gegen eine bestimmte Krankheit zu erzeugen.“

Seither ist ein Impfstoff, „ein Präparat, das verwendet wird, um die körpereigene Immunreaktion gegen Krankheiten zu stimulieren“. Auch das Argument der CDC, dass der Stoff „sicher und wirksam“ wäre, wurde von beiden Richtern abgelehnt.

Der Präsident von HFDF, Leslie Manookian, der einen signifikanten Sieg vor Gericht erzielt hat, sagt:

„Das heutige Urteil des Neunten Gerichtsbezirks zeigt, dass das Gericht das Affentheater der LAUSD durchschaut hat und damit klargestellt hat, dass die von den Amerikanern hochgehaltenen Rechte auf Selbstbestimmung, einschließlich des heiligen Rechts auf körperliche Autonomie in Gesundheitsfragen, nicht verhandelbar sind. Dies ist ein großer Triumph für die Wahrheit, den Anstand und das, was richtig ist.“

US-Aktivisten zeigen sich teilweise euphorisch. Ein Blog schreibt etwa:

„Dieses Urteil kann, wenn wir alle es richtig nutzen, dies überall verhindern.

Denn das zugrundeliegende Argument führt direkt zu zentralen Fragen der Rechtsprechung, mit denen sich bisher kein Gericht befasst hat, obwohl viele Fälle dasselbe aussagen. Irgendwie haben sich ALLE Gerichte weltweit um dieses Argument herumgedrückt, wenn es ihnen vorgelegt wurde, aber jetzt hat ein Gerichtsbezirk die in diesem Fall dargelegten Realitäten anerkannt.“

Auch Alex Jones sieht es so: „Das Berufungsgericht des 9. Bundesberufungsgerichts hat entschieden, dass die COVID-19 mRNA-Impfstoffe nicht als Impfstoffe gelten, eine Entscheidung, die Pharmaunternehmen, die sie hergestellt haben, zukünftigen Haftungsklagen aussetzen könnte.“

Bild „Solo-mrna-vaccine-7“ by Spencerbdavis is licensed under CC BY 4.0.

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6 Kommentare

  1. Peter Grunewaldt 20. Juni 2024 um 13:04 Uhr - Antworten

    Hat jemals eine „Grippeschutzimpfung“ sterile Immunität erzeugt? Also Piks in Arm mit irgendwas zu „Antikörpern“ auf Schleimhaut? Hm.

  2. MEDIEN - AustriaInfoCenter 10. Juni 2024 um 23:03 Uhr - Antworten

    […] 10.06.2024    US-Gericht: mRNA-Stoffe keine Impfungen […]

  3. Jan 10. Juni 2024 um 19:57 Uhr - Antworten

    Pfizer und EMA haben erklärt, dass Übertragung und Erkrankung nicht reduziert werden, von „verhindern“ hat man nicht einmal gesprochen. „Effektiv“ war von Anfang an substanzlos. Mit diesen Spritzen sind Fremdschutz und Herdenimmunität nicht möglich.

    Der Reduktion „schwerer Verläufe“, die Pfizer noch immer bejaht und wofür es Argumente gibt, steht ein messbarer Rückgang des körpereigenen Immunschutzes gegenüber, der statistisch zu mehr Infektionen bei „Geimpften“ führt. Es ist also eine Abwägung vorzunehmen und die kann nur individuell sein.

  4. Herbert Klesch 10. Juni 2024 um 14:58 Uhr - Antworten

    Auf corodok.de können sie nachlesen wann,wie,warum es in Deutschland beschlossen wurde das man mRNA Impfung nennt.Es wurde einfach so beschlossen,gegen Krebs nennt man es immer noch Gentherapie und gegen ansteckende Krankheiten Impfung.Und wissen sie wer mit dabei war?Ein gewisser Ugur…
    ps:In D.(Wahrscheinlich auch in der EU)hat man es auch so gedreht das Honig mit genveränderten POllen als GENTECHNICKFREI bezeichnet werden darf.Warum?Weil es heutzutage so gut wie unmöglich ist Honig davon frei zu halten.
    Alkoholfreies Bier?Darf trotzdem Alkohol enthalten!
    Reinheitsgebot beim Bier?EIn Witz!Es muss nur rausgefiltert werden,das hat aber zur Folge das Kunststoff im Bier ist!!!

  5. Georg Uttenthaler 10. Juni 2024 um 13:52 Uhr - Antworten

    Dieses Menschheits- Verbrechen schreit förmlich nach „juristischer Aufarbeitung“, da sämtliche Haftungs- Freistellungen der EU. VdL. rechtlich unwirksam sind!!! sind die Hersteller in Haftung in unbegrenzter Höhe! (Verschweigen vor Vertragsabschluss wesentlicher Mängel!!! Protokolle liegen vor!)

    Ja, ich wiederhole daher meine Feststellungen, die bei funktionierender Staatsanwaltschaft längst zu einer bundesweiten Ermittlungs-Groß-Soko hätten führen müssen. Aber die geballte Feigheit der Staatsanwälte versteckt sich hinter einer Weisungsgebundenheit, die es tatsächlich gar nicht gibt. Der Inhalt des Amtseides sagt nämlich etwas ganz anderes. Straftaten gg das Leben kennen weder Verjährung noch Ermittlungsverbote. …. Die Wahrheiten brauchen kein Urheberrecht. Nur Bekanntheit.

    Die primäre Verpflichtung ALLER BEHÖRDEN zur Gefahrenabwehr war bis 1991 noch Lehrinhalt in der Polizeiausbildung (u.a. durch Staatsanwälte). Dieses Grundwissen ist wo geblieben? Vermerkelt, Vermurkst und vergrünt.

  6. anamcara 10. Juni 2024 um 12:17 Uhr - Antworten

    Im Zusammenhang mit der ” Pandemie “ haben mehrere Gerichte in den USA die Jacobson Rechtssache angewandt, um festzustellen, dass Pflichtimpfungen an staatlichen Universitäten und bei Angestellten staatlicher Exekutivbehörden den Test der rationalen Grundlage erfüllen.

    Die Grundlage zu immer noch bestehenden Pflichtimpfungen an verschiedenen Universitäten scheint somit nicht mehr erfüllt.

    Das historische Urteil sagt auch, “dass die obligatorische Covid-19-Impfung mit dem Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, in das Grundrecht einer Person eingreift, eine medizinische Behandlung abzulehnen”.

    Richter Collins, einer der drei Richter des Obersten Gerichtshofs, ging gesondert auf einen entscheidenden Punkt ein, den das Bezirksgericht übersehen hatte. Im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
    „umfasst die Pflichtbehandlung zum Wohle der Gesundheit der behandelten Person – im Gegensatz zur Pflichtbehandlung zum Wohle der Gesundheit anderer – das Grundrecht, eine medizinische Behandlung abzulehnen.“ und weiter
    „eine mündige Person ein verfassungsmäßig geschütztes Freiheitsinteresse daran hat, eine unerwünschte medizinische Behandlung abzulehnen”
    Die von den Klägern vorgelegten Elemente sind somit ausreichend, um sich auf dieses Grundrecht zu berufen so Collins.

    In einem exklusiven Debriefing* für France-soir erläutert George Wentz einer der amerikanischen Anwälte die Entscheidung des Gerichts und die zusätzliche Meinung von Richter Collins. Er spricht auch über die Folgen der historischen Entscheidung.
    *https://www.francesoir.fr/videos-les-debriefings/le-vaccin-covid-n-est-pas-un-vaccins-il-ne-protege-pas-de-la-transmission

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