
Nach VfGH-Entscheidung: MFG überlegt Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die Entscheidung vom VfGH am Donnerstag ist richtungsweisend. Die politische Pandemie wird wohl kaum juristisch beendet werden können. Die MFG will eine Reform des VfGH, überlegt den Gang zum EU-Gericht für Menschrechte, sieht aber auch die Notwendigkeit, die politischen Verhältnisse zu ändern.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) am Donnerstag sorgt für große Aufregung. Während sich die Verteidiger der Covid-Restriktionen hoch erfreut sehen, zeigen sich die Kritiker schockiert. Auch von der MFG (“Menschen”, “Freiheit”, “Grundrechte”, neue Partei in Österreich) kommt harte Kritik. Die Rechtsanwälte der MFG fordern eine „Entpolitisierung“ des Verfassungsgerichtshofes und überlegen den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
MFG kritisiert Entscheidung
Für die MFG ist die Entscheidung zweifellos ein schwerer Dämpfer. Sie zeigte sich stets überzeugt, dass diese Verordnungen verfassungswidrig seien. Außerdem zeigt sich mit der Entscheidung des VfGH, dass die politische Pandemie wohl nur politisch beendet werden kann.
Brunner bleibt in seiner juristischen Profession und kritisiert in einer Aussendung an fünf Punkten die Arbeit des VfGH:
- der VfGH seiner Entscheidung die Darstellung der epidemiologischen Situation im Verordnungsakt des Gesundheitsministers zugrunde legt, diese nicht hinterfragt, sondern ohne Prüfung als gegeben annimmt (d.h. der VfGH hat den Sachverhalt rechtlich beurteilt, den ihm der Gesundheitsminister „geliefert“ hat),
- der VfGH die im Verordnungsakt vorhandene Dokumentation (formell) prüft, nicht aber, ob diese überhaupt (materiell) zutrifft,
- der VfGH nicht beurteilt, ob tatsächlich eine Gefahrenlage bestanden hat, sondern „lediglich“, ob der Gesundheitsminister Prognosen annehmen durfte, die derart gravierende Grundrechtseinschränkungen notwendig machen würden,
- der VfGH die „Qualifikation“ von PCR-Tests, Impfungen, der Wirksamkeit von Mobilitätsbeschränkungen, Neuinfektionen etc. ohne Prüfung als gegeben annimmt und diese nicht in Zweifel zieht, also selbst prüft,
- der VfGH die Anzahl der (unbelegten/ belegten) Normal- und Intensivbetten in den Spitälern nicht darstellt, schon gar nicht zwischen wegen oder mit Covid-19 hospitalisierten Personen unterscheidet, ebenso wenig bei “Neuinfektionen“ zwischen symptomatischen und asymptomatischen Personen (laborbestätigte Fälle) differenziert.
Aus dieser VfGH-Entscheidung folge die Forderung, „dass der Verfassungsgerichtshof dringend reformiert und vollständig entpolitisiert werden muss“. Etwa soll die Entscheidungsgrundlage des VfGH durch Beweisaufnahmen selbst erhoben werden. So könne der Sachverhalt, der in einem Verordnungsakt aus dem Ministerium kommt, nicht als Wirklichkeit hingenommen werden, die nicht zu hinterfragen ist.
Außerdem prüfe man einen Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Doch MFG-Obmann Brunner zieht in der Presseaussendung dann doch eine politische Conclusio: „Generell kann die Diskriminierung einer breiten Bevölkerungsgruppe nur verhindert werden, wenn sich die politischen Verhältnisse ändern. Dazu sind wir angetreten und das werden wir auch konsequent umsetzen.”
Bild wikimedia
Falsche Behauptungen und Unwahrheiten als Grundlage der VfGh Entscheidung
Zu früh aufgeatmet? Zum VfGH-Urteil über 2G und Lockdown für Ungeimpfte
16 Kommentare
Comments are closed.
Schwarz und Grün ist korrupt bis unter die Haarwurzeln, aber die zwei Vorsitzenden Frauen von SPÖ und NEOS fahren im selben Fahrwasser herum. Die SPÖ-Vorsitzende fordert sogar die Maskenpflicht und würde sogar schon strafen wollen, wenn man nicht geimpft ist. Liebe Menschen in Österreich, seht ihr eigentlich nicht, was diese Politiker mit uns machen? Zu diesen restriktiven Maßnahmen gehören gehören immer zwei dazu, die einen die das beschließen und die anderen, die wegschauen. Wir können nur von Glück reden, dass es diese Partei MFG – Menschen-Freiheit-Grundrechte – geschafft hat, sich zu etablieren. Diese zwei Parteien (FPÖ und MFG) sind im Moment das Non-plus-ultra. Das Licht am Ende des Tunnels erkenne ich, weil es schon so viele Bürger erkennen, was diese vom Volke gewählten Vertreter mit uns machen. Nicht einmal der Bundespräsident oder der VfGH machen diesem Sumpf ein Ende. Traurig, aber wahr, AUFWACHEN!!!!
Dem VfGH müsste man auch das Fehlen der Bewertung der Verhältnismäßigkeit vorwerfen. Selbst wenn nur eine Seite der Experten angehört wurde, stellt sich dennoch die Frage, ob das Einsperren und Ausperren von Menschen und die damit verbunde Verletzung von eigentloch unveräußerlichen Grundrechten ultima ratio war. …war es nicht…denn selbst wenn eine Überlastung drohte, hätte man:
– die Kapazitäten aufbauen statt abbauen können.
– häusliche Behandlungen stärken können und nicht erst warten, bis die Einweisung notwendig ist.
Ferner schließen die Grundrechte, das Recht auf “Eingeverletzung” mit ein. Die Infektiösität der Ungeimpften betraf dann ja selbst nach der Definition der politisch gekauften Experten, nur die Umgeimpften, da Geimpfte ja geschützt sind und andere schützen (Begründung für 2G, die der VfGH ja akzeptiert). Grundrechte wurden also kassiert, um Ungeimpfte vor sich selbst zu schützen: soso…Tabak, Extremsportler, Alkohol, Bewegungsarmut, Fressen, Übergewicht, Zuckerkonsum etc. ? Alles erlaubt oder? Bleibt noch das Argument, dass vulnurable Ungeimpfte vor Ungeimpften geschützt werden müssen. Nun, denen steht es ja selbst frei, sich einzuschränken, wenn sie Angst haben oder sie können sich impfen lassen, womit dann nur noch der Schutz derjenigen bleibt, die nicht geimpft werden können, was aber dann derart wenig sind, dass ein Einsperren und die Verletzung von Grundrechten von Mio Menschen nicht verhältnismäßig ist. Ferner haben wir ja durch die Ärtzekammer gelernt, dass es ja eh keine Kontraindikationen gegen das Impfen gibt.
Kurz und gut: Selbst wenn man wie in diesem Fall keine gegenteiligen Experten zugelassen hat, sind die Aussagen der zugelassenen Experten in sich selbst nicht kogisch und konsistent und widerlegen sich selbst bzw. führen in ihrer Widersprüchlichkeit einzig und allen in ein nur mögliches Urteil, dass auf derartigen Widersprüchen basierend das Kassieren von elementaren Grundrechten nur verfassungswidrig sein kann.
Bei allem Respekt: Ich empfehle den Mitgliedern des VfgH einen Grundkurs in Aussagenlogik und Prädikatenlogik der 1. Stufe.
Laut Foto: Österreich ist eine demokratische Republik | Ihr Recht geht vom Volk aus
Nun erwarte ich, dass jeder Einzelne hier in seinem Heimatland sich seiner Stimme bewusst wird und auch entsprechend handelt.
Sollte natürlich grundsätzlich für alle (demokratischen) Länder der Welt gelten.
Verfassungsgerichtshof parteipolitisch agierend. Das ist eine große Tragödie.
Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Skandal. Damit ist wohl das Ende des verfassungsmässsigen Schutzes von Menschenrechten eingeläutet worden. Jetzt hilft nur noch massivster Protest auf der Strasse. Nun geht es um die Wurst.
Der EGMR ist genauso mit Marionetten besetzt.
Ich finde immernoch faszinierend, dass Grundrechte eingeschränkt werden dürfen, weil Regierungspolitiker etwas annehmen könnten.
Richter:
“Angeklagter, Sie sind angeklagt wegen Körperverletzung.”
Angeklagter:
“Herr Richter, ich konnte ANNEHMEN dass die Person mich angreifen würde, also war es Notwehr.”
Richter:
“Ach so, na dann, Freispruch.”
Es muß doch möglich sein, die Grundlage oder das Gutachten, die oder das zu diesem seltsamen Urteil geführt hat, zu ermitteln und zu veröffentlichen.
Politiker können in die Gesetztkiste rumwühlen und verändern wie sie Lustig sind. Meine Grundrechte werde ich mit allen Mitteln verteidigen.
Im letzten Absatz heißt es: “Generell kann die Diskriminierung einer breiten Bevölkerungsgruppe nur verhindert werden, wenn sich die politischen Verhältnisse ändern”
So ist es.
Liebe Österreicher, könnt Ihr bitte Eure Covid-Heulboje vom Dienst, Kristan Schneider, in eine Sack stecken. Der belästigt uns mit seinem Scheiß in Deutschland. Ständig gibt es von diesem Mathematiker und Astrologen Ratschläge bzgl. unserer Gesundheit, unter anderem über t-online.de, das dem Propagandakonzern Ströer gehört.
Experte: “Nicht kalkulierbar”, “Wir wissen nicht”, “Wir wissen auch nicht”, “Womöglich”, “Eigentlich”, “Vielleicht”
https://www.corodok.de/experte-nicht-wir/
Es wäre nett, wenn dessen Hokus Pokus nicht von den Wiederkäuern am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwendet wird.
Die Pandemie ist vorbei, wenn keine der Regimeparteien (ÖVP/Grüne/SPÖ/NEOS) mehr in der Regierung sitzen.
“Generell kann die Diskriminierung einer breiten Bevölkerungsgruppe nur verhindert werden, wenn sich die politischen Verhältnisse ändern”
Ein Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist dagegen wenig erfolgversprechend, die Leute dort sind ähnlich geprägt. Wichtig ist die Erkenntnis, dass uns juristische Scheinobjektivität vorgegaukelt wird, ähnlich wie uns “wissenschaftliche Erkenntnisse” vorgegaukelt wurden, und dass wir uns bei der Durchsetzung unserer Interessen auf die eigene Kraft stützen, unser Schicksal in die eigene Hand nehmen müssen. Geistig vergreiste, aus Angst nicht voll zurechnungsfähige Karrierejuristen sind wenig hilfreich dabei!
Befürchte ich auch .. ..
Eigentlich ist die Verordnung verfassungswidrig, wenn man die richtigen Daten zugrunde legt. Selbst wenn niemand damit gerechnet hat, dass eine Regierung derartig auf Lügen aufbaut, hatte doch keiner der an der Macht befindlichen Politiker ein Interesse daran, so was zu verhinden.
Ich finde es auch wichtig, dass viel mehr Menschen in Österreich aufwachen und sich wehren. Geistig vergreist sind da auch viele, meinen, die Regierung wird schon das Richtige tun oder man kann eh nichts ändern.
Nicht jeder Deutschsprachige kennt die Abkürzungen VfGH und MFG, vor allem unter MFG kann man sich ohne Vorwissen kaum etwas vorstellen. Löst doch diese Abkürzungen mindestens ein Mal im Artikel auf!
Danke für den Hinweis, Sie haben Recht. Habe ich geändert.
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/plusminus-maerz-impfschaeden-100.html
Eine Frage bitte: Wäre denn jemand in der Lage eine Rundmail zu verfassen, an alle Bundestagabgeordneten inn Deutschland, Schweiz und Österreich?
Der oben aufgeführte Link enthält Kommentare über die Impfnebenwirkungen.
Wenn es gelingt, am 07.04.22 in Deutschland die Impfpflicht nicht zum Gesetz werden zu lassen, dann hat das Signalwirkung auch für andere europäische Länder, wie eben auch umgekehrt, wenn es in D zur Impfpflicht kommt, ist eine Allgmeine Impfpflicht in der EU nicht mehr fern!
Bitte helfen Sie uns allen und finden Sie bitte Möglichkeiten den Link zu verteilen, an Regierungsbeamte,
Medien- und Rundfunkanstalten, Ärztekammer usw. Ich danke Ihnen!
Die Diskriminierung von GESUND geht mit diesem Urteil weiter! Eine Schande!