Verwaltungsgerichte kippen auf „Fake Law“ beruhende Corona-Strafen

12. Juni 2020von 2,5 Minuten Lesezeit

Gemäß Epidemiegesetz kann die Regierung eine Reihe von Einschränkungen und Verboten erlassen. Diese wurden per Verordnung kundgemacht und von der Regierung via gefühlten 281 Pressekonferenzen und Interviews in Medien kundgetan. Allerdings falsch und rechtswidrig, wie nun das Wiener Verwaltungsgericht feststellt.

Das Betreten des öffentlichen Raumes war laut Herrn Kurz nur erlaubt um zum Arzt, in die Arbeit und zum Einkaufen zu gehen sowie um frische Luft zu schnappen. Im Punkt 4 der Verordnung steht aber, dass man auch ohne einen dieser Gründe hinaus kann.

Zigtausende rechtswidrige Strafen und einige Klagen

Die Polizei verhängte im guten Glauben, dass Herr Kurz das Richtige gesagt hätte, Zigtausende zum Teil ganz schön happige Strafen. So wurde ein Mann zu 500 Euro Buße verurteilt, er habe sich „strafbar gemacht, weil er am 21.03.2020 seine Wohnung verlassen habe, um in der Wohnung einer anderen Person Zeit miteinander zu verbringen.

Dagegen klagte der Mann beim Verwaltungsgericht und bekam recht. Auf der Webseite der Verwaltungsrichter-Vereinigung wird die Begründung so zusammengefasst:

Das VGW gab der Beschwerde statt und stellte das Verfahren ein, da der Zweck des Betretens eines öffentlichen Ortes dem klaren Gesetzeswortlaut nach für das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes gemäß § 2 Z 5 COVID-19-MaßnahmenG-VO unerheblich ist. Angesichts des unzweifelhaften Auslegungsergebnisses ist dem Umstand, dass der zuständige Verordnungsgeber allenfalls in Presseerklärungen oder dergleichen eine davon abweichende Auffassung vertreten hat, keine rechtserhebliche Bedeutung beizumessen.“

Presseerklärungen haben also keine „rechtserhebliche Bedeutung“. Da schon länger bekannt ist, dass der neuen Gesetze im Husch-Pfusch Verfahren durchgepeitscht wurden, gelegentlich 6 Nullen fehlen und missverständlich und unklare Formulierungen wuchern, gab es schon lange Kritik. Kurz wischte diese beiseite, er wolle sich nicht „mit juristischen Spitzfindigkeiten“ befassen. Hätte sein Jus-Studium vor dem Einstieg in die Politik abgeschlossen, er hätte es besser gewusst.

Wie meinbezirk.at berichtete gab es bei der letzten Parlamentssession Anträge der Opposition alle Strafen via Generalamnestie aufzuheben, da sie klar gesetzeswidrig sind, wie vor dem Urteil des Wiener Verwaltungsgerichtes das von Niederösterreich in einer Klage gegen eine Strafe von 660 Euro festgestellt hatte.

Verfassungsgericht am Zug

Es gibt eine ganze Reihe von Klagen beim VfGH gegen Abänderungen des Epidemiegesetzes und zwar vor allem wegen der Aufhebung der Verpflichtung zur Entschädigung bei Entzug des Grundrechtes auf Wirtschaftstätigkeit. Aber auch eine ganze Reihe anderer Bestimmungen und Verfügungen werden vom VfGH auf Verfassungsmäßigkeit geprüft.

Wie bekannt gibt es riesige Probleme bei der Entschädigung von Betrieben, vor allem wenn diese klein sind. In zackzack.at wird vermutet, dass wirtschaftlichen Interessen hinter den COVID-19-Maßnahmen stecken könnten. So soll die Versicherungswirtschaft bis dato nahezu jegliche Entschädigungsansprüche der Versicherungsnehmer verweigern. Begründung sei, dass durch die COVID-19-Regelung keine Betriebsschließungen wie laut altem Epidemiegesetz erfolgt, sondern „Betretungsverbote“ verhängt worden wären. Damit würde, so viele Versicherer, kein Versicherungsanspruch gewährleistet sein.

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