Meta, Mutterfirma von Facebook und Instagram, versucht schon seit Jahren, eine Regelung durchzusetzen, wonach jeder einer Altersüberprüfung unterzogen werden muss. Nun hat das Unternehmen in den USA einen Vertrag abgeschlossen, der den beteiligten Bundesstaaten eine jährliche Zahlung garantiert, um sicherzustellen, dass dies auch geschieht.
Der Gigant hat sich sehr aktiv dafür eingesetzt, dieses Ziel zu erreichen. Er setzte sich sowohl in Washington als auch in Brüssel für Vorschriften ein, die Apple und Google dazu zwingen würden, Altersüberprüfungen in ihren App-Stores zu akzeptieren, und verklagte mehrere US-Bundesstaaten, um sie daran zu hindern, eigene Gesetze zur Altersüberprüfung zu erlassen.
Was als Sieg für den Jugendschutz verkauft wird, ist in Wahrheit ein Pakt zwischen Konzern und Staat, der jedem Nutzer die digitale Identität abverlangt. Der 130-seitige Vergleich zwischen Meta und den US-Bundesstaaten zeigt: Hier hat nicht der Staat den Konzern gezähmt – hier hat der Konzern den Staat als Erfüllungsgehilfen engagiert. Und genau das ist auch die Aufgabe des kapitalistischen Staates. Die Verschmelzung von Staatsmacht mit Konzernmacht wird Korporatismus genannt, Benito Mussulini setzte es mit Faschismus gleich.
Der doppelte Taschenspielertrick
Die Schlagzeilen klingen gut: Meta zahlt bis zu 17 Milliarden Dollar, führt tägliche Nutzungslimits für Teenager ein, blockiert die Apps nachts. Doch wer das 130-seitige Dokument liest, erkennt den eigentlichen Mechanismus: Es geht nicht um Kinderschutz, sondern um flächendeckende Altersverifikation für jeden einzelnen Nutzer.
Der entscheidende Punkt liegt in Abschnitt II.A.1: Die Altersprüfung gilt nicht nur für Teenager, sondern für jeden Nutzer – bestehende Konten eingeschlossen. Wer sich weigert, seine Identität preiszugeben, wird nicht einfach in Ruhe gelassen. Er wird degradiert.
„Freiwillig“ durch Erschöpfung
Genau darin liegt der Trick, den Reclaim The Net treffend als „consent by attrition“ – Einwilligung durch Zermürbung – bezeichnet. Abschnitt II.A.10 bestimmt: Wer sich vierzehn Tage nach Kontoerstellung nicht verifiziert hat, wird wie ein Minderjähriger behandelt – unabhängig vom angegebenen Alter.
Die Konsequenzen sind absurd:
- Zwei Stunden Nutzungslimit pro Tag
- Sperre zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens
- Keine Sichtbarkeit von Likes und Reaktionen
- Gefilterter Feed
Ein erwachsener Bürger, der seine Privatsphäre schützen will, bekommt also eine Kinder-Version des Internets aufgezwungen. Die einzige Alternative: Ausweis vorlegen oder Gesicht scannen lassen. Das ist keine Wahl, das ist Erpressung.
Die Verfassung wird vertraglich ausgehebelt
Am brisantesten ist der juristische Kniff in Abschnitt X. Dort stehen zwei Absätze direkt nebeneinander:
- X.E bewahrt Metas Recht, gegen jedes künftige Altersverifikationsgesetz zu klagen.
- X.F lässt beide Parteien auf jedes Recht verzichten, den Vergleich selbst als verfassungswidrig anzufechten.
Das Ergebnis: Meta darf weiterhin jeden staatlichen Eingriff juristisch bekämpfen – außer den eigenen, den es freiwillig unterschrieben hat. Vergleichbare Gesetze wurden bereits in Arkansas, Utah, Ohio, Texas und Louisiana von Gerichten blockiert, Virginias Stundengrenze für Unter-16-Jährige im Februar. Die Politik, die demokratisch nicht durchsetzbar war, wird nun per Vertrag und ohne richterliche Prüfung eingeführt.
Der Staat wird bezahlt, um Konkurrenten zu zwingen
Laut Exhibit B zahlt Meta 1,166 Milliarden Dollar jährlich garantiert, weitere 502 Millionen Dollar jährlich sind daran geknüpft, dass Snap, TikTok und YouTube dem Abkommen beitreten.
Der Vergleich definiert diese drei Plattformen als „Core Industry Members“. Und Abschnitt VI.D.3 regelt: Schafft ein Bundesstaat es nicht, seine Quote zu erfüllen, verfällt das Geld dauerhaft – und bleibt bei Meta. Jeder Generalstaatsanwalt hat also ein finanzielles Eigeninteresse daran, die Konkurrenz von Meta zur Überwachung zu zwingen.
Hinzu kommt die Meistbegünstigungsklausel in V.D: Schließt ein Staat mit einem Konkurrenten einen besseren Deal ab, wird Metas Vertrag automatisch angepasst. Meta hält damit sowohl alles, was seine Rivalen aushandeln können.
Kontenverknüpfung als gerichtliche Pflicht
Abschnitt II.B.6.a verpflichtet Meta, seine „Soft-Matching“-Modelle auszubauen – darunter SUMA (Single User Multiple Accounts), das über Geräte-IDs, Telefonnummern und E-Mail-Adressen Konten zusammenführt, die ein Nutzer unter verschiedenen Identitäten angelegt hat.
Die Konsequenz: Pseudonymität wird zum Compliance-Mangel. Ein unabhängiger Prüfer ist ausdrücklich damit beauftragt, unverknüpfte Konten aufzuspüren.
Was als „Kinderschutz“ daherkommt, ist ein gerichtlich angeordneter Ausbau der Nutzer-Überwachung und Identitätszusammenführung.
Meldungen als Waffe gegen Dissidenten
Abschnitt II.A.6.b.i.B bestimmt: Liegen keine verlässlichen Altersindizien vor, wird ein gemeldeter Nutzer als unter 13 Jahre alt vermutet – es sei denn, es gibt Belege für eine böswillige Meldung.
Das Problem liegt auf der Hand: Ein anonymes Konto hat per Definition keine Altersindizien. Es kann also nichts gegen die Vermutung vorbringen. Massenmeldungen sind längst die Standardwaffe gegen Journalisten, Dissidenten und pseudonyme Kritiker.
Wird ein Konto wegen Unter-13-Verdachts entfernt, muss Meta gemäß II.A.6.b.i.D dessen Freundesnetzwerk durchsuchen, um weitere Minderjährige zu finden. Die Löschung breitet sich über deine Kontakte aus.
Deine Suche macht dich verdächtig
Abschnitt I.TT definiert ein „Potentially Suspicious Account“ über:
- Interaktionen mit anderen Konten
- Suchen nach oder Interaktion mit „verstoßenden“ Inhalten (inklusive Likes und Speichern)
- Mitgliedschaft in Gruppen, die später entfernt wurden
Was du gesucht, geliked, gespeichert oder beigetreten bist, erzeugt einen Status, der Fremden offengelegt wird. Und wer in einer Gruppe war, die nachträglich gesperrt wurde, wird bestraft – obwohl er nichts falsch gemacht hat.
Die Kontrolle über die eigene Überwachung
Abschnitt III.J erlaubt Meta, die öffentliche Zusammenfassung seines eigenen Audits zu redigieren. Alles Nicht-Öffentliche, Eigentumsrechtliche oder Vertrauliche wird entfernt. Abschnitt III.I.2 verlangt, dass alle Audit-Unterlagen vernichtet oder zurückgegeben werden, wenn die Amtszeit des Prüfers endet.
Der überwachte Konzern erhält also redaktionelle Kontrolle über den öffentlichen Bericht seiner eigenen Überwachung – und die Beweise werden anschließend vernichtet.
Was hier wirklich geschieht
Das Muster ist unverkennbar: Der Staat liefert die Legitimation, der Konzern die Infrastruktur. Was demokratisch nicht durchsetzbar war – weil Gerichte die Gesetze als verfassungswidrig kippten – wird nun per Vertrag etabliert, mit unterschriebenem Verzicht auf jede Verfassungsbeschwerde.
Meta zahlt eine Dekade lang Raten aus dem Gewinn eines einzigen Jahres, friert seine eigenen Inhaltsregeln in ein Gerichtsurteil ein, das es selbst mitverfasst hat, und sichert sich eine Meistbegünstigungsklausel über die Deals seiner Konkurrenten. Die Generalstaatsanwälte bekommen etwas Besseres als Geld: die Identitätsinfrastruktur, die ihnen Gerichte verwehrt haben – freiwillig geliefert von dem Konzern, der sie genau dafür verklagt hatte.
Die Nutzer werden identifiziert, klassifiziert und überwacht in einem Ausmaß, das keine Legislative überlebt hätte.
Der angebliche Sieg über Big Tech ist in Wahrheit Big Techs größter Sieg über den Rechtsstaat – mit dem Staat als bezahltem Vollstrecker. Korporatismus in Reinform.
Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇
1 Kommentar
Ganz ehrlich: Bei einem System, wo ein willkürlich festgelegtes Merkmal (hier: das Alter) als Erniedrigung oder „Degradation“ gilt, möchte ich gar nicht mitmachen oder auch nur etwas damit zu tun haben! Das ist eine Frage des Prinzips. Nur, wer hat schon wirklich noch Prinzipien?
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