Parlamentarische Initiative gegen die WHO eingereicht

29. Januar 2026von 2,7 Minuten Lesezeit

Tausende Österreicher fordern in einer parlamentarischen Bürgerinitiative der Zivilgesellschaft eine Ablehnung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch das Parlament.

6 Bürgerrechtsgruppen zeigen sich stolz über die von ihr initiierte parlamentarische Bürgerinitiative gegen die WHO. Fast 4.000 Österreicher machten ihre Ablehnung mit Klarnamen deutlich – ganz ohne eine Parlamentspartei im Hintergrund.

 per Presseaussendung meldete sich die Initiative zum Stand der Dinge:

Die IGV sind ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Sie regeln Strukturen, Abläufe und Maßnahmen, die von den WHO-Mitgliedstaaten zur Prävention, Bewertung und Bekämpfung von Pandemien oder pandemischen Notfällen erfüllt werden müssen. Da die IGV zahlreiche problematische Vertragsklauseln enthalten, startete die zivilgesellschaftliche überparteiliche Initiative „NEIN zu den IGV der WHO“ im Herbst 2025 die gezielte Information hierzu. Eine umfassende Fachlich-rechtliche Stellungnahme legt nun die kritischen Punkte im Detail dar. 1.038 Experten und sachkundige Personen aus u.a. den Fachdisziplinen Recht, Gesundheit, Pharma, Wissenschaft & Forschung, dem Sicherheitsbereich, Kunst & Kultur sowie Journalismus & Medien unterstützen die Stellungnahme durch ihre Unterschrift!

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Gleichsam erfreulich hoch fiel die Unterstützung für die von der Initiative parallel gestartete Parlamentarische Bürgerinitiative zur „Ablehnung der IGV der WHO“ aus! In nur wenigen Wochen wurden statt der erforderlichen 500 Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten österreichischen Staatsbürgern 3.801 originale Unterstützungserklärungen in ganz Österreich händisch gesammelt (Anzahl inkl. nachgereichter Unterschriften). Die Parlamentarische Bürgerinitiative inklusive Fachlich-rechtlicher Stellungnahme und Unterstützungserklärungen wurde vor wenigen Tagen beim Präsidenten des Nationalrats eingereicht und dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. Sie steht ab sofort auf der Parlaments Website zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung.

Die „NEIN zu den IGV der WHO“-Initiative richtet sich speziell an die österreichischen Parlamentarier, die über die geänderten IGV im Parlament abstimmen werden, deren Interesse und Fachwissen zu den IGV jedoch erschreckend gering sind. Ebenso erschreckend ist die fehlende Gesprächsbereitschaft zu den IGV von nahezu allen angefragten Parlamentariern.

Die tausenden Unterstützer der Fachlich-rechtlichen Stellungnahme und der Parlamentarischen Bürgerinitiative treten dafür ein, dass sich die Maßnahmen-Politik der Corona Jahre – die geradewegs auf den unverbindlichen Empfehlungen der WHO (!) und den IGV beruhten – in Österreich nicht wiederholt. Diese Politik hat, neben Milliarden unnötiger Kosten, zu schweren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verwerfungen sowie oftmals schweren gesundheitlichen Schäden bis hin zum Tod geführt. Grundrechte und Menschenrechte sind auch im Fall einer Pandemie uneingeschränkt zu achten, und der soziale Zusammenhalt in Österreich ist sicherzustellen! Gerade in Krisenzeiten braucht es einen breiten, offenen Diskurs statt zukünftiger WHO-Vorgaben zu Risikokommunikation, Fehl- und Desinformation wie in den geänderten IGV vorgesehen.

Erinnert sei, dass die Entscheidungsorgane der WHO demokratisch nicht legitimiert und weder der eigenen Organisation noch dem österreichischen Parlament, noch der österreichischen Bevölkerung gegenüber verantwortlich sind.

Noch gibt es keinen konkreten Zeitplan für die Abstimmung über die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im österreichischen Parlament, so die schriftliche Auskunft der zuständigen Bundesministerien. Es besteht damit für die Bevölkerung noch die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen und die Annahme der IGV durch das Parlament abzuwenden.


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2 Kommentare

  1. W. Baehring 29. Januar 2026 um 13:34 Uhr - Antworten

    Die WHO ist (Gott sei Dank) noch keine Weltregierung (oder auch nur ein Teil davon), obwohl sie inzwischen ganz offensichtlich nach dieser Agenda agiert. Und sie ist schon gar nicht von der Weltbevölkerung demokratisch legitimiert.
    Die WHO hat mir (bzw. uns allen) also GAR NICHTS zu sagen (auch nicht über das Vehikel des jeweiligen Staates), die kann also bestenfalls weltweite EMPFEHLUNGEN abgeben.
    Oder hat jemand (wer?) die WHO dazu autorisiert, international geltende „Gesundheits“-VORSCHRIFTEN zu erlassen?
    Und wenn ein Staat diese EMPFEHLUNGEN auf- bzw. annimmt, kann er sie auch nur als EMPFEHLUNGEN an die Bevölkerung weitergeben und NICHT als gesetzliche VORSCHRIFT.
    Denn wenn ein Staat eine ledigliche Gesundheits-EMPFEHLUNG zur allgemeinen Gesundheits-VORSCHRIFT (evtl. sogar noch mit strafbewehrtem Gesetzes-Charakter) verschärfen will, muß er schon sehr gewichtige, medizinisch belastbare Gründe vorweisen, die das (allerdings nur im akuten Einzelfall) evtl. doch rechtfertigen könnten.
    Doch auch dann (besser: gerade dann) gilt: Grundlegende Menschenrechte sind auch im Fall einer Notlage UNEINGESCHRÄNKT zu achten, denn dafür sind sie gemacht.
    GRUND-Rechte sind auch nicht „einschränkbar“, weil diese ihrer faktischen Aufhebung gleichkäme. Beispiel: Es gibt keine „eingeschränkte“ körperliche Unversehrtheit: Entweder bin ich körperlich unversehrt oder eben nicht!

    So pragmatisch einfach sehe ich die Angelegenheit!

    • Jan 30. Januar 2026 um 6:00 Uhr - Antworten

      An den Schaltstellen sitzen überall esoterische Fundamentalisten, die nicht dem abrahamitischen Menschenbild anhängen, einer internen Machtlogik folgen und als Werkzeug Gottes oder so ähnlich die Agenda umsetzen. Kariko hat offen davon geschrieben, dass sie dem Virus esoterische Wirkung zuordnet.

      Da die Mehrheit sich als Schafe identifiziert und Kritiker als Schädlinge angeht anstelle ihrer blutrünstigen Hirten, wird es zum Desaster kommen.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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