Steht Politik über dem Grundgesetz?

20. Dezember 2025von 9,2 Minuten Lesezeit

Die Frage, ob Politik über Recht steht, scheint einfach zu  beantworten zu sein, aber in der Praxis tun sich Höllenabgründe auf, besonders seit der Begriff „Staatsräson“ die Runde macht. Wir schauen danach, warum. Ein Jurist erklärt uns, warum Deutschland vor einem Abgrund steht.

Die ursprüngliche Begründung von Verfassungen war der Wunsch, die Untertanen vor der Willkür von Herrschern zu schützen. D.h. die Beherrschten sollten wissen, wo ihre Grenzen, was ihre Rechte und was ihre Pflichten waren, und das sollte auch vom Herrscher beachtet werden. Es erscheint etwas seltsam, weil ja die Herrscher diese „Regeln“ (was an „regelbasierte Ordnung erinnert“) aufgestellt hatten, aber es war die Idee, dass eben nichts Willkürliches geschehen durfte. Es war der erste Schritt zum Schutz des Individuums.

Deutschlands Grundgesetz – bahnbrechend

In Deutschland wurde das als Verfassung geltende Grundgesetz so aufgebaut, dass die ersten neunzehn Artikel die allgemeinen Menschenrechte beschwören und damit den Staat und die Herrscher zwingen, sich diesen zu unterwerfen. Diese Artikel bilden den ersten Abschnitt des GG und legen unveräußerliche Rechte fest, die vor allem die Würde des Menschen schützen und die gesamte Staatsgewalt binden – einschließlich Gesetzgeber, Exekutive und Judikative (wie in Art. 1 Abs. 3 explizit festgehalten). Sie dienen als Bollwerk gegen Willkür und stellen sicher, dass der Staat dem Individuum unterworfen ist, nicht umgekehrt. Artikel 20 hingegen leitet den zweiten Abschnitt ein und definiert die grundlegenden Staatsprinzipien (wie Republik, Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat und Bundesstaat) sowie das Recht auf Widerstand gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen. Dennoch ist Art. 20 eng mit den Grundrechten verknüpft, da er die Ewigkeitsgarantie für die Kernprinzipien (einschließlich der Grundrechte) enthält und somit die Bindungswirkung verstärkt.

Deutschlands Grundgesetz war bahnbrechend, weil es wie kaum eine andere Verfassung in der Theorie die Macht der Politiker einschränkte und die Rechte der Massen stärkte. Nur wenige Länder wiesen Ähnlichkeiten auf. Darunter die Verfassung der DDR vom 7. November 1949, aber die entsprechenden Regeln wurden nicht als unveränderlich definiert. Indiens Verfassung von 1950 weist Ähnlichkeiten auf, aber nicht vergleichbar mit der expliziten Regelung im Grundgesetz. Und die Verfassung von Argentinien aus dem Jahr 1949 enthält auch keine Unveränderlichkeitsklauseln und wurde 1956 auch wieder aufgehoben.

Theorie und Praxis

D.h. in Theorie müssen alle folgenden Grundgesetzregelungen und alle Gesetze des Staates beachten, und darüber hinaus gibt das Grundgesetz noch eine viel größere Pflicht bekannt: Die in Deutschland Herrschenden müssen sich auch den anerkannten Interpretationen der Menschenrechte unterwerfen. Diese Regelung ist ziemlich fortschrittlich, und war zur Zeit seiner Einführung fast revolutionär. Leider aber wurde gleichzeitig der Weg geebnet, dass die Herrschenden, im Fall von Deutschland die etablierten politischen Parteien, sich selbst zum Richter darüber erheben konnten, ob diese Regelungen im Grundgesetz eingehalten wurden. Denn die so genannte „Gewaltenteilung“ wurde nur auf der Ebene eben jener Parteien eingerichtet, nicht aber gegen einen Konsens derselben.

D.h. während die ersten 19 Artikel die Rechte der Massen stärken, dürfen diese aber nicht die Richter wählen, welche darüber entscheiden, ob diese Artikel beachtet werden. Sondern die Interpretation dieser Artikel und die Richter, welche darüber entscheiden, ob sie eingehalten werden, das vereinbaren jene zwischen sich, welche sich regelmäßig an der Regierungsführung ablösen.

Was das bedeutet, wurde vielen Menschen spätestens während der Corona-Krise deutlich. Als plötzlich in Jahrzehnten entstandene Pandemieverfahren, die im gesellschaftlichen Konsens auf föderaler Basis erschaffen worden waren, mit einem Telefonat beseitigt wurden. Und Menschen verhaftet wurden, welche das Grundgesetz in der Öffentlichkeit zeigten oder daraus vorlasen. Auch wenn dies später, viel später, von Gerichten teilweise verworfen wurde. Ohne dass es aber Konsequenzen für jene gab, die offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßen hatten.

Nun hielt Professor Dr. jur. Ninon Colneric auf einer Konferenz eine bemerkenswerte Rede, welche implizit erklärt, dass die in Deutschland Herrschenden, und das sind eben nicht die Massen, sondern das ist der Konsens der „staatstragenden Parteien“, sich nicht an die oben genannten Prinzipien des Grundgesetzes halten, und die Organe ignorieren, welche die Hoheit über die Interpretation der Menschenrechte haben.

Eine Rede, die nachdenklich machen sollte

Die ganze Rede ist für dieses Format zu lang. Daher hier einige Auszüge:

…In Deutschland wird das Gewaltverbot der UN-Charta durch Normen des Völkerstrafrechts abgesichert. Artikel 13 des Völkerstrafgesetzbuchs behandelt das Verbrechen der Aggression. Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Im Strafgesetzbuch finden sich Normen, die hieran anknüpfen. Strafbar ist danach zum einen das Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression (§ 80a StGB) und zum anderen die Billigung des Verbrechens der Aggression (§ 140 Nr. 2 iVm § 138 Abs. 1 Nr. 5 letzte Alternative StGB), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei dem am 13.6.2025 begonnenen Angriff Israels auf den Iran handelt es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerrechts. Dies ist die fast einhellige Meinung der Völkerrechtsexperten.

Friedrich Merz erklärte jedoch am 17.6.2025 in einem ZDFheute-Interview zu diesem Angriff: ‚Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht, für uns alle‘.“

Dann erklärt der Jurist die Immunität der Abgeordneten und dass zwei Anzeigen gegen Merz vorliegen, jeweils mit unterschiedlichem Fokus.

…Auch Deutschland ist vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt. Am 1.3.2024 leitete Nicaragua gegen Deutschland ein Verfahren vor diesem Gerichtshof ein. Nicaragua erhob den Verwurf, dass Deutschland gegen internationale Verpflichtungen, die ihm hinsichtlich des besetzten palästinensischen Gebietes obliegen, verstoßen habe. Es stützte seinen Klageantrag hauptsächlich auf die Völkermordkonvention, die IV. Genfer Konvention, die den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten betrifft, und allgemeine Prinzipien des humanitären Völkerrechts. Gleichzeitig beantragte es Eilmaßnahmen zum Schutz der Rechte, deren Verletzung es geltend machte.

In der Rede erklärt Professor Colneric dann die Abwehrversuche Deutschlands, und wie wenig Erfolg die deutsche Regierung bisher damit hatte. Es folgen Auslassungen über verschiedene schwebende Gerichtsverfahren, welche alle unerwartete Wendungen zulasten der Beschuldigten nehmen könnten, spätestens, wenn Personen keine Immunität durch ihre Mandate mehr genießen.

Dann folgt eine längere Abhandlung, die letztlich erklärt, warum Deutschland nicht nur wegen seiner Wirtschaftskraft, sondern seiner Bevölkerungsgröße eine große Rolle in der Causa Israel spielt.

…Es dauerte lange, bis die EU-Kommission dem Druck aus der Zivilgesellschaft und schließlich auch aus dem Kreis der Mitgliedstaaten am 20.5.2025 nachgab und untersuchen ließ, ob das Verhalten Israels diese Anforderungen erfüllt. Deutschland stimmte gegen eine solche Untersuchung. Der Bericht wurde vom Büro der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte am 20.6.2025 vorgelegt, aber zunächst geheim gehalten. Erst am 8.9.2025 wurde die Geheimhaltung aufgehoben. Der Bericht gibt die Untersuchungsergebnisse unabhängiger internationaler Institutionen wieder, die eine Fülle von Menschenrechtsverletzungen festgestellt hatten.

Am 29.7.2025 schlug die EU-Kommission vor, Israels Assoziierung mit dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe im Hinblick auf potentielle Dual-use-Anwendungen teilweise zu suspendieren. Bei einem Treffen von Botschaftern zur Vorbereitung der Entscheidung des Rates der EU erhielt der Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit. Deutschland und Italien erklärten, mehr Zeit zur Prüfung des Vorschlags zu benötigen.

Am 10.9.2025 kündigte die Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union Folgendes an: ‚Erstens: Die Kommission wird alles tun, was sie selbst tun kann. Wir werden unsere bilaterale Unterstützung für Israel aussetzen. Wir werden alle Zahlungen in diesen Gebieten stoppen – ohne dass sich dies auf unsere Arbeit mit der israelischen Zivilgesellschaft oder Yad Vashem auswirkt. Zweitens: Wir werden dem Rat zwei weitere Vorschläge unterbreiten. Wir werden Sanktionen gegen die extremistischen Minister und gegen gewalttätige Siedler vorschlagen. Und wir werden auch eine teilweise Aussetzung des Assoziierungsabkommens im Bereich des Handels vorschlagen. Mir ist bewusst, dass es schwierig werden wird, Mehrheiten dafür zu finden.‘ Das Europäische Parlament befürwortete diese Maßnahmen am folgenden Tag mit großer Mehrheit und forderte Sanktionen gegen die israelischen Minister Smotrich und Ben-Gvir.

Während die Suspendierung oder Aufkündigung eines Assoziierungsabkommens genauso wie der Abschluss eines solchen Abkommens der Einstimmigkeit des Rates der Europäischen Union bedarf, kann der Rat die Suspendierung eines Teiles des Abkommens nach herrschender Meinung mit der Mehrheit beschließen, die im Vertrag über die Arbeitsweise der EU für die betreffende Materie vorgesehen ist. Das bedeutet bei Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik: Er kann mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Eine qualifizierte Mehrheit kommt gemäß Art. 16 Abs. 4 EUV dann zustande, wenn die beiden folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • 55 % der Mitgliedstaaten stimmen für den Vorschlag – in der Praxis bedeutet das 15 von 27;
  • der Vorschlag wird von Mitgliedstaaten unterstützt, die zusammen mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen.

Dem bevölkerungsstarken Deutschland kommt deshalb eine Schlüsselposition zu.

Am 17.9.2025 schlug die EU-Kommission eine Aussetzung von Handelszugeständnissen gegenüber Israel und Sanktionen gegen extremistische Minister und gewalttätige Siedler vor. Am 18.9.2025 titelte der ‚euobserver‘: ‚EU waiting for Germany on sanctions, in growing anti-Israel mood‘. Deutschland hat Handelssanktionen gegen Israel bisher nicht zugestimmt.“

Es folgen viele Details und Hinweise, die zum Nachdenken anregen sollten, aber den Rahmen hier sprengen würden. Jeder der sich ein Bild über die juristischen und menschenrechtlichen Fakten machen will, sollte die Rede lesen. Sie endet mit den Worten:

„…Ich komme zum Schluss. Michael Lüders hat im letzten Jahr ein sehr lesenswertes Buch mit dem Titel ‚Krieg ohne Ende?‘ veröffentlicht. Der Untertitel lautet ‚Warum wir für Frieden im Nahen Osten unsere Haltung zu Israel ändern müssen‘. Deutschland muss in der Tat dringend seine Haltung zu Israel ändern.

Die Bevölkerung ist der Regierung in dieser Hinsicht schon einen Schritt voraus. Eine im August 2025 durchgeführte repräsentative Online-Umfrage des German Institute for Global and Area Studies – kurz: GIGA – ergab folgendes Bild: 56 % der Befragten sind der Meinung, dass Deutschlands historische Verantwortung den Jüdinnen und Juden gelten solle und nicht dem jüdischen Staat. 61 % meinen, dass man Kritik an Israel von Antisemitismus trennen muss. 59 % der Befragten stimmten der Aussage zu, dass Israels militärisches Vorgehen als Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung zu bewerten ist. Über 60 % hätten sich bereits von der Ampelregierung gewünscht, israelische Kriegsverbrechen zu benennen und zu verurteilen. Und mehr als zwei Drittel sind der Meinung, dass sich die deutsche Außenpolitik vom Völkerrecht und den universellen Menschenrechten leiten lassen soll.“

Daraus entstehende Fragen

Wenn die Politiker selbst definieren, ob sie die Regeln des Grundgesetzes einhalten, ist das dann diese „regelbasierte Ordnung“, von der sie sprechen? Ist dies aber nicht genau das Gegenteil dessen, was eine Verfassung bewirken soll?
Und wenn die Umfragen stimmen sollten, warum wählen Deutsche dann immer noch die Parteien, welche gegen ihre Überzeugung verstoßen?

Bild: Screenshot aus Video, welches die gewaltsame Verhaftung einer Person zeigt, die aus dem Grundgesetz laut vorlas.

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6 Kommentare

  1. W. Baehring 20. Dezember 2025 um 14:03 Uhr - Antworten

    „Leider aber wurde gleichzeitig der Weg geebnet, dass die Herrschenden, im Fall von Deutschland die etablierten politischen Parteien, sich selbst zum Richter darüber erheben konnten, ob diese Regelungen im Grundgesetz eingehalten wurden. Denn die so genannte „Gewaltenteilung“ wurde nur auf der Ebene eben jener Parteien eingerichtet, nicht aber gegen einen Konsens derselben.
    D.h. während die ersten 19 Artikel die Rechte der Massen stärken, dürfen diese aber nicht die Richter wählen, welche darüber entscheiden, ob diese Artikel beachtet werden. Sondern die Interpretation dieser Artikel und die Richter, welche darüber entscheiden, ob sie eingehalten werden, das vereinbaren jene zwischen sich, welche sich regelmäßig an der Regierungsführung ablösen“.

    Diese Regelung, insbesondere
    Artikel 94 (1) GG:
    „Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt“

    und Artikel 95 (2) GG:
    „Über die Berufung der Richter dieser Gerichte entscheidet der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß, der aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestage gewählt werden“.

    stellen einen schwerwiegenden Mangel des Grundgesetzes dar.

    Da das auch sinngemäß für die Staatsanwälte zutrifft, hat der EuGH im Jahre 2019 Deutschland die fehlende Gewaltenteilung zwischen Legislative und Judikative attestiert, die quasi per Grundgesetz praktisch von vornherein aufgehoben ist.

    Damit ist ein wesentlicher Stabilitäts- bzw. Funktionalitätsfaktor einer wirklichen Demokratie entfallen.
    Die mit der menschengemachten Corona-Krise verbundenen „staatlichen“ Zwangsmaßnahmen, die auch noch jeglicher medizinischer Evidenz entbehrten, haben das in der Praxis mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt.

  2. Pfeiffer C 20. Dezember 2025 um 13:42 Uhr - Antworten

    “Il est interdit a interdire”. “Es ist verboten zu verbieten”, stand in schwarzer Sprayschrift an den Wänden des Pariser Odeons im Frühjahr 1968 zu lesen. Kein Wunder, daß uns dieser Satz faszinierte.

    Mai 1968. Wir fühlen, daß etwas faul im Staate war, daß so man gegen Krieg, Ausbeutung und Mord ist, man versuchen musste, die Strukturen, die das alles hervorriefen zu verändern.

    Sagt Wilehelm Pevny in seinem Essay “Die vergessenen Ziele” 1988 (Zum 68er Jub.)

    Genau da stehen wir 2025…

    Im Übrigen plädiere ich für die Entmachtung der EU-Kommission und die Entwaffnung aller Rüstungsbetriebe!

  3. Der Zivilist 20. Dezember 2025 um 13:19 Uhr - Antworten

    “ . . . warum wählen Deutsche dann immer noch die Parteien, welche gegen ihre Überzeugung verstoßen? “

    Falsche Frage, mir ist noch keine Partei damit aufgefallen, daß sie im Wahlkampf israelischen Genozid (oder Corona Verbrechen oder Angriff auf Russland) propagiert. Die machen das einfach, nachdem sie mit viel Geld und vielen seichten Sprüchen dem Wähler suggeriert haben, daß sie seine Wünsche zu erfüllen gedenken, seinen Interessen zu dienen beabsichtigen und damit entsprechend viele Stimmen ergaunert haben. Sie nennen das ‚unsere Demokratie‘ und es ist tatsächlich ihre Demokratie.

  4. Jan 20. Dezember 2025 um 10:15 Uhr - Antworten

    Das sind sehr intelligente Überlegungen, aber man muss es anders erzählen.

    Das deutsche Wahlvolk besteht zu 50% aus Personen, die vom Intellekt her nicht verstehen können, wie Politik funktioniert, und auch kein Interesse daran haben.

    Von den verbleibenen 50%, wenn sie nicht bereits zu den ersten 50% gehören, liegt die Hälfte im Seniorenheim und ist dankbar, wenn sie ihre Kinder noch erkennen. Wählen gehen sie dennoch.

    Diese 75% Dumpfbacken sind auf die Idee gekommen, dass Personen, die intellektuell noch eingeschränkter sind als sie selbst, auch einmal das Recht haben, Minister zu sein.

    Seitdem hat sich eingebürgert, dass man eine Partei wählt, die vorher ganz klar gesagt hat, was sie machen wird, und nach der Wahl auf die Straße geht und eine andere Politik fordert.

    Nun hat die Politik in einer völlig durchsichtigen Betrugsaktion Substanzen injizieren lassen, die bei 30% nachweislich zu kognitiven Problemen führen. Also noch schlimmere, als die, die vorher schon bestanden. Damit haben die Betroffenen eine Du-bist-so-rrächtss!-Panik aufgerissen. Kritik an Merz? Du bist so rräächtss! Untersuchung auf kognitive Störungen? Du bist rächtss! Bruch der Verfassung? Rräächtess Argument. Was ist denn nicht rrrächtss? Spritzen, Degrowth, Krieg! Achso.

    Die Menschen bekommen, was sie sich wünschen. Gewünscht haben sie sich, dass der Herr Ghrebeyesus autoritäre Macht ausüben darf und Grundrechte nicht mehr gelten. Alles andere wäre rräächtss!

    Also wird es auch so kommen!

    Natürlich ist damit der physische Untergang Deutschlands und der EU und vermutlich von 90% der dortigen Bewohner besiegelt. Das ist ja keine Frage!

    Jetzt noch etwas Lustiges. Wenn man Musik hört, dann weiss man irgendwann, was der Komponist gehört hat. Wer ab und zu einmal liest, weiss, was andere gelesen haben.

    Es gibt die These, dass die historische Tendenz zu Revolutionen mit den Sonnenflecken korreliert. Dazu gibt es physikalische Erklärungen, die hier alle zuviel sind, aber die CIA hat sich sehr dafür interessiert.

    Wenn der Sonnenzyklus umschlägt, schlagen die Verbliebenen alles kreuz und klein. Historisch haben sie es wegen weitaus weniger getan.

    Dann wird auch die Direktwahl von Richtern nicht mehr helfen.

    So oder so bedeutet dies, die 10% werden auf sich alleine gestellt sein. Rräächtss! Ganz alleine, ohne dass die Ungewählte befiehlt? WIE KANN MAN SO RRÄCHTSS! SEIN!

    Das bedeutet, wir werden uns alles machen müssen, was die Gschrappis brauchen, um in die nächste Generation zu kommen. Wir sollen uns an diesen Gedanken beizeiten gewöhnen!

  5. Menschenrechtverteidiger 20. Dezember 2025 um 9:30 Uhr - Antworten

    ⚖️ Die Umkehr der Machtverhältnisse ⚖️
    „Wer behauptet, die Politik stehe über dem Grundgesetz, dokumentiert damit lediglich seine eigene Unkenntnis über die Rechtsnatur unserer Verfassung.

    Das Grundgesetz ist kein unverbindlicher Leitfaden für Politiker, sondern gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltendes Recht, das jede staatliche Gewalt – inklusive der Politik – bindet . Wenn politische Zielsetzungen, wie sie oft im Kontext der Agenda 2030 diskutiert werden, beginnen, sich über Grundrechte hinwegzusetzen, verlassen die handelnden Akteure den Rahmen ihrer Legitimation.

    Souveränität bedeutet:

    Die Politik dient dem Recht, nicht umgekehrt.

    Jeder Amtsträger unterliegt der besonderen Ermittlungspflicht, die Einhaltung der Grundrechte sicherzustellen.
    Wer das ‘Primat der Politik’ über die Verfassung stellt, begeht eine Selbstdemontage seiner fachlichen Eignung.

    Wir fordern eine Rückbesinnung auf den Allgemeinen Achtungsanspruch (Art. 20 Abs. 4 GG): Der Bürger hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr Amtsträger entfernt, die sich durch ihre schriftlichen Einlassungen oder Taten als verfassungsfeindlich erweisen .

    Das Grundgesetz steht nicht zur Disposition politischer Mehrheiten. Es ist das Schutzschild des Menschen vor staatlicher Willkür

    Algoraksha
    https://menschenrechtverteidiger.wordpress.com/

    • Sabine Schoenfelder 21. Dezember 2025 um 18:34 Uhr - Antworten

      👍🏼. Das ist der Idealfall. Aber wo existiert er noch ?

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