
Deutschlands geheime Impfdaten
Seit Jahren werden die deutschen Daten zu Impfschäden durch Covid-Spritzen unter Verschluss gehalten. Eine Anwältin versucht seit Jahren, an die Zahlen zu kommen, doch bisher ohne Erfolg.
Die Veröffentlichung der deutschen Daten aus der aktiven Sicherheitsüberwachung der Covid-Impfstoffe würde einen klaren Blick auf Nebenwirkungen und Impfschäden durch die Covid-Impfkampagne bringen. Seit Jahren wird versucht, an die Zahlen zu kommen. Die Datenerhebung ist schon lange abgeschlossen. Doch die Ergebnisse bleiben Staatsgeheimnis.
Dazu die aktuelle Meldung des Magazins Multipolar:
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hält vorliegende Daten zu Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe weiterhin unter Verschluss. Es hatte im Dezember 2020 eine eigene Studie zur aktiven Überwachung der Sicherheit der Präparate lanciert und die Datenerhebung offiziell „Ende 2023“ abgeschlossen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse war vom PEI für das Jahr 2024 angekündigt worden. Das Institut ist die in Deutschland für die Zulassung und Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln zuständige Behörde und untersteht dem Bundesgesundheitsministerium.
Die ehemalige Richterin und Rechtsanwältin Franziska Meyer-Hesselbarth hatte im März 2022 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, um sowohl an die Rohdaten als auch an mögliche Zwischenauswertungen des Instituts zu gelangen. Das PEI verweigerte die Herausgabe der Daten. Die Anwältin klagt daher seit über drei Jahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt. In einem aktuellen Artikel schildert Multipolar den Rechtsstreit und erklärt außerdem die Brisanz der geheimgehaltenen Daten.
- Mayer, Dr. Peter F.(Autor)
So ist erwartbar, dass aus den Daten eine deutlich höhere Nebenwirkungsrate der Corona-Impfstoffe hervorgeht, als bislang offiziell verlautbart wurde. Denn bei besagter Studie mit dem Titel „SafeVac 2.0“ wurden Geimpfte per App mehrmals über zwölf Monate hinweg nach gesundheitlichen Beschwerden befragt. Diese Herangehensweise unterscheidet sich vom sonst genutzten „Spontanmeldesystem“, das auf freiwilligen Meldungen von Ärzten oder Betroffenen basiert und eine enorme Untererfassung aufweist – bis zu 95 Prozent der Verdachtsfälle werden laut PEI gar nicht erst gemeldet. Die aktive Befragung der Geimpften im Rahmen der „SafeVac 2.0“-Studie ermöglicht demnach einen realistischeren Eindruck von auftretenden Nebenwirkungen.
Im Juli 2025 war im Zuge einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine schriftliche AfD-Frage bekannt geworden, dass es bei rund 0,5 Prozent der „SafeVac 2.0“-Teilnehmer (3.506 Personen von 739.515 Teilnehmern) einen Verdacht auf schwerwiegende Nebenwirkungen gegeben habe. Die Tageszeitung „Welt“ machte darauf aufmerksam, dass dieser Anteil sich „drastisch“ von offiziellen Verlautbarungen unterscheide. Der damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei 2023 etwa von lediglich 0,01 Prozent ausgegangen, das Robert Koch-Institut von 0,00027 Prozent. Das Magazin „Cicero“ erläuterte, man müsse demnach – bezogen auf die Gesamtzahl aller Geimpften in Deutschland – von rund 300.000 Menschen ausgehen, die schwerwiegende Nebenwirkungen erlitten.
Die Geheimhaltung der „SafeVac 2.0“-Daten ist aus Sicht der Juristin Meyer-Hesselbarth auch aus weiteren Gründen bedenklich: Möglicherweise gehe aus den Daten hervor, dass es die vom PEI bestrittene chargenbezogene Häufung von Verdachtsfallmeldungen bei Impfungen mit den Pfizer/BionTech-Präparaten tatsächlich gebe, denn die jeweilige Chargennummer wurde im Rahmen der Studie erfasst. Die Daten könnten bisherige Berichte untermauern, wonach bestimmte Chargen verunreinigt seien oder ein erhöhtes Schädigungspotential aufwiesen. Ferner könnte mit den Daten bestätigt werden, dass der Bevölkerung nicht jener Impfstoff verabreicht wurde, der ursprünglich eine Zulassung erhalten hatte. Denn der Konzern Pfizer nutzte im vorangegangenen Zulassungsverfahren eine andere Herstellungstechnik als bei der späteren Massenproduktion. Impfende Ärzte können laut Meyer-Hesselbarth zudem keine ordnungsgemäße Aufklärung sicherstellen, solange das PEI relevante Sicherheitsdaten nicht herausgebe.
Der Virologe und Epidemiologe Alexander Kekulé bezeichnete kürzlich in einem Beitrag im „Focus“ den Umgang des PEI mit den „SafeVac 2.0“-Daten als „unverhohlene Hinhaltetaktik“. Er forderte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf, „das PEI dienstlich anzuweisen, die „SafeVac“-Studie jetzt umgehend fertigzustellen und den Abschlussbericht auf der dafür gesetzlich vorgesehenen Plattform zu veröffentlichen“. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte gegenüber Multipolar: Die Ergebnisse der Studie würden „aktuell für eine Publikation in einer Fachzeitschrift zusammengefasst“. Ein Veröffentlichungszeitpunkt ist nicht bekannt. Das PEI selbst ließ mehrere Ende Juli von Multipolar verschickte Fragen unbeantwortet.
Auch eine Entscheidung im Rechtsstreit um die Herausgabe der Daten steht weiter aus. Das Verwaltungsgericht in Darmstadt teilte auf Multipolar-Anfrage mit, es sei „nicht absehbar“, wann „mit einer Terminierung des betreffenden Verfahrens gerechnet werden kann“. Rechtsanwältin Meyer-Hesselbarth kritisiert den Umgang des PEI, des Ministeriums und des Gerichts mit dem Fall. Im Gespräch mit Multipolar sagt sie: „Wir müssen inzwischen leider davon ausgehen, dass hier behördliche Gesetzesverstöße vorliegen.“ Das PEI hätte gesetzliche Fristen wahren und die Daten längst veröffentlichen müssen, erklärt die Juristin. Sie vermutet Interessenskonflikte. „Der Staat hat zugunsten der Impfstoffhersteller die Haftung für Impfschäden übernommen. Es liegt nahe, dass das Paul-Ehrlich-Institut die SafeVac 2.0-Daten deswegen dauerhaft unterdrücken möchte und dass die Justiz der Behörde sogar dabei hilft, indem sie sich weigert, zeitnah über die Zugänglichmachung der SafeVac 2.0-Daten zu entscheiden.“
Die einzige relevante Frage ist, welche Person steckt hinter der permanenten Geheimhaltung? Name? Wer hat die Macht, solche Daten nicht herauszugeben?
Warum diese Daten verschwiegen werden sollen ist klar! Weil sich dahinter Skandale, Betrug, Fälschung und Korruption verbergen, die Millionen Menschen gequält, die tausende Tote gekostet haben (und immer noch kosten) und die ganze Existenzen vernichtet haben!
Ein schönes Beispiel, warum all die „Demokratie-Retter“ in den „Machteliten“ und „Politik-Vasallen“ pure Demagogen sind:
Meinungsfreiheit (und somit freie Wahlen etc) ist/sind ausschließlich bei freiem Zugang zu vollständiger Information möglich. Genau dieser Zugang wird von heutigen Vasallen der Macht immer mehr verkleinert und verbaut.
„Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen die Kontrolle haben“ Walter Ulbricht, DDR.
Hätten Sie denn für das angebliche Ulbricht-Zitat eine Quelle? Es ist wie immer: Antikommunismus macht dumm. Sie beschweren sich über die Zustände im Kapitalismus und deninzieren den Sozialismus.
Zitat, ergänzt durch eigenen Kommentar-Text in […]:
„Der Staat hat zugunsten der Impfstoffhersteller die Haftung für Impfschäden [und sämtliche damit zusammenhängenden Folgekosten, wie Prozess-, Anwalts- und Entschädigungskosten usw.] übernommen.
Es liegt nahe, dass das Paul-Ehrlich-Institut die SafeVac 2.0-Daten deswegen dauerhaft unterdrücken möchte [richtiger müßte es heißen: …als dem BGM unterstellte Behörde deswegen dauerhaft unterdrücken „muß“] und dass die Justiz der Behörde sogar dabei hilft, indem sie sich weigert, zeitnah über [besser „für“] die Zugänglichmachung der SafeVac 2.0-Daten [oder z.B. bei Impfschadensprozessen gegen die Impfstoffhersteller] zu entscheiden“.
Dass dem so ist, hat auch der ehemalige BGM Lauterbach deutlich gemacht, indem er nicht gewillt war, zwischen „PostVac“ und „LongCovid“ zu unterscheiden (Zitat): „Es wird nicht unterschieden…das ist klar!“
Mit anderen Worten: Impfschäden werden unter den Teppich von „LongCovid“ gekehrt.
Der in Deutschland spätestens seit der menschengemachten Corona-Krise deutlich zutage tretende Filz aus Politik, Behörden, Justiz (und Medien) eröffnet die dringende Fragestellung, ob Deutschland (noch) eine freiheitlich–demokratische Grundordnung nach dem deutschen Grundgesetz (GG), insbesondere Art 1 (3), Art 5 (1), Art 20 (1) (2) (3) mit Gewaltenteilung ist, denn Legislative, Exekutive und Judikative MÜSSEN bei TATSÄCHLICHER Gewaltenteilung voneinander UNABHÄNGIGE Gewalten sein.
Allerdings ist nach Art 94 (1) GG und Art 95 (1) (2) GG die Unabhängigkeit der Judikative, was die Richter-(Aus-) Wahl betrifft, bereits seitens des Grundgesetzes nicht gewährleistet.
Aus der bisherigen praktischen Rechtsprechung gegen die Kritiker der politisch motivierten Zwangsmaßnahmen und deren Folgen im Zusammenhang mit der menschengemachten Corona-Krise ergeben sich leider berechtigte Zweifel daran, dass Art 97 (1) GG diese Unabhängigkeit trotzdem (zumindest mehrheitlich) gesichert haben könnte.
NATIONALE SICHERHEIT?
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), wird schon wissen, warum es diese Daten beharrlich unter Verschluss hält. Eigentlich sagt diese Geheimniskrämerei schon genug aus. Tja, und weisungsgebundene Gerichte und Behörden werfen sich gegenseitig die Bälle zu. Dieses absichtlich praktizierte „staatliche Stellen Ping Pong“ soll die Wahrheitssuchenden enervieren und entmutigen, bis sie irgendwann von selbst aufgeben. Der Staat sitzt es wie üblich aus. Im Grunde ist es das alte Spiel, nur das die Menschen mittlerweile sensibler darauf reagieren.
Es ist jedoch nicht nötig, dass diese Daten veröffentlicht werden. Wir kennen die Wahrheit bereits… und wir wissen inzwischen auch, was wir von diesem Staat zu erwarten haben. Nämlich gar nichts!