
Weltweite Schlagzeilen: Scharia in Österreich gültig
Österreich schaffte es wieder einmal in die weltweiten Schlagzeilen: Ein Wiener Landesgericht urteilte, dass die Vertragsfreiheit auch die Scharia umfasst.
Es ist zunächst eine Geschichte über Boulevardmedien des Mainstreams, über weltweite digitale Empörungsdynamik und über „Desinformation“ – erst dann ist es eine Geschichte über die zunehmende Bedrohung der säkularen Gesellschaft. Die Scharia, das islamische Recht, soll in Österreich Geltung haben – so die Schlagzeile, die am Montag im Boulevard aufgeschlagen ist. Sofort sorgte das für weltweite Schlagzeilen. Österreich war wieder einmal in den Nachrichten.
Das Medienportal Disclose teilte einen Post, worin es schrieb: „Wiener Gericht hat entschieden, dass das islamische Recht, bekannt als Scharia, unter bestimmten Bedingungen auch in Österreich gültig ist.“ Der Post wurde eine Million Mal gesehen. Der konservative Influencer Joey Mannarino nutzte die Meldung für diesen Post:
„Österreich hat gerade erklärt, dass in seinem Land die Scharia gilt. Dies geht aus einem Gerichtsurteil hervor. Und da haben Sie das absolute Ende eines Landes. Dieses Urteil erging, nachdem bekannt wurde, dass fast 50 % der Schüler der Wiener Hauptstadt muslimischen Glaubens sind. Wer die Scharia kennt, weiß, dass es sich dabei um das mit Abstand brutalste und grausamste Regierungssystem der Welt handelt. Nicht-Moslems gelten als absoluter Abschaum. Hundehaltung ist verboten. Vergewaltigung ist völlig in Ordnung. Frauen müssen eine Ganzkörperburka tragen. Auch der Dschihad ist legal. Wie lange dauert es, bis der „Gebetsruf“ in voller Lautstärke aus dem Stephansdom ertönt?“
Gilt in Österreich also die Scharia? Mitnichten. Es handelte sich um eine privatrechtliche Vereinbarung. Und in Österreich gilt Vertragsfreiheit oder „Privatautonomie“: Zwei private Parteien dürfen per Vertrag vereinbaren, was sie wollen, solange es nicht österreichischem Recht widerspricht. Das ist eine bürgerliche Grundfreiheit und besagt letztlich, dass der Vertragspartner, der Vertragsinhalt und die Vertragsform frei gewählt werden kann.
In diesem Fall haben zwei Parteien die Scharia vereinbart – auch das ist zulässig, urteilte das Wiener Landesgericht. Auch das ist durch die Privatautonomie geschützt.
Der Satz, dass in Österreich „die Scharia“ gilt, ist also mitnichten wahr. Beruhigend ist der Fall allerdings dennoch nicht. Denn Österreich ist ein säkularer Staat mit säkularem Recht. Es ist ein Unterschied, ob Privatpersonen sich nun auf Schweizer Recht, amerikanisches Recht oder eben islamisches Recht verständigen. Im letzten Fall zieht man einer Rechtsprechung, die sich (angeblich) von einer göttlichen Ordnung ableitet, einer rechtspositivistischen Ordnung vor.
Das Urteil des Landesgerichts wird sich wohl herumsprechen. Man darf annehmen, dass nicht wenige Muslime in Österreich leben, die ihre Geschäfte lieber über die Scharia als über das Zivilrecht regeln. Für eine säkulare Gesellschaft ist das alles andere als vorteilhaft – im Gegenteil. Der Fall zeigt an, dass die säkulare Ordnung bröckelt. Zeigt aber auch die digitale Empörungsmaschine: Das Urteil ist schon im Juli bekanntgeworden, erst als es der Boulevard am Montag thematisierte, schwappte die Meldung bis nach Amerika.
Bild „ESEL6981.jpg“ by eSeL.at is licensed under CC BY-NC-SA 2.0.
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„Gilt in Österreich also die Scharia? Mitnichten“
Wer das glaubt und sich beruhigt zurücklehnt, könnte sein blaues Wunder erleben – im Übrigen: KEIN Passus der Scharia ist unbedenklich. Wer DAS glaubt, hat sich noch nicht mit dem Islam und dem Koran beschäftigt.
Die Islamexpertin, Deutsch-Iranerin, Laila Mirzo, in ihrem Buch „Islamisierung ist keine Frage des Ob, sondern eine Frage des Wann“ u.a.: „Die Scharia ist die Gebrauchsanleitung für den Islam, sie ist von der Heiligen Schrift des Islam abgeleitet, dem Koran. Die Scharia ist eine radikale Gesellschaftsordnung, die das gesamte öffentliche und private Leben regelt. Mit ihr wird die Unterdrückung der Frauen, der Hass gegen Juden und Homosexuelle oder die brutale Beschneidung, die Verstümmelung von weiblichen Säuglingen legitimiert … Den Koran kann man als Evolution der Gewalt lesen. Nach jedem Terrorakt die gleiche Leier: Das alles habe nichts mit dem Islam zu tun. Wenn ich das höre, dann ist es für mich wie die Leugnung des Holocausts!“ Zitat-Auszug Ende.
Ich empfehle auch den Artikel „Die Scharia gewinnt an Boden – mit deutscher Hilfe.“ von Susanne Schröter, 06. Juli 2025. Sie ist Ethnologin an der Goethe-Universität Frankfurt und leitet seit 2014 das Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam:
https://www.cicero.de/innenpolitik/der-stetige-vormarsch-des-islamismus-die-scharia-gewinnt-an-boden-mit-deutscher-hilfe
Und was in Deutschland möglich ist bzw. fortschreitet, das wird auch in Österreich möglich sein. Mir scheint, der Anfang ist mit diesem Urteil gemacht… Der Islam ist eine faschistoide, gewalttätige Ideologie.
Im Handelsrecht ist jeder Vertrag freiwillig…
„Denn Österreich ist ein säkularer Staat mit säkularem Recht. Es ist ein Unterschied, ob Privatpersonen sich nun auf Schweizer Recht, amerikanisches Recht oder eben islamisches Recht verständigen. Im letzten Fall zieht man einer Rechtsprechung, die sich (angeblich) von einer göttlichen Ordnung ableitet, einer rechtspositivistischen Ordnung vor“
Es ist ein Irrglaube, zu meinen, dass Rechtspositivismus völlig frei ist von einem Bezug auf Normen, die letztlich auf irgendwelche Traditionen zurückgehen. Vor allem sucht er einen Widerspruch zu moralisch und religiös begründetem „Naturrecht“ (wozu z.B. der Dekalog oder die Scharia zählen) zu vermeiden, weil das auf entsprechenden Widerstand stößt. Auch die Naturrechtslehre kennt große Namen wie z.B. Thomas von Aquin, Immanuel Kant etc. …
Gäbe es all die Hysterie wegen der Halacha-Anwendung in Westeuropa – was ebenfalls hin und wieder passiert?
Es ging nur im Detail um eine vermögensrechtliche Sache (hoffentlich) und wenn dadurch keine Frau benachteiligt würde oder sonst niemand nach unseren Maßstäben körperlich oder seelisch geschädigt, könnte man es akzeptieren, dass die ihren Kram so erledigen. Aber man darf nie vergessen: Alles Negative beginnt im Kleinen – und wenn die österreichische Justiz – lauwarm wie sie oft ist – so anfängt, dann beginnt vielleicht morgen schon auch in anderen Rechtsbereichen die Verwässerung. Das ist die reale Gefahr.
Vertragsfreiheit besteht nur innerhalb eines gewissen Rahmens, solange die Vereinbarung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Man kann zB nicht vereinbaren, dass man, sollte man mit den Raten in Verzug sein, einen Arm abgeschnitten bekommt. Auch Versklavung oder Einsatz von Familienmitgliedern wäre nicht möglich. Ich kann es mir nur so vorstellen, dass es sich auf einen konkreten Passus aus der Scharia bezieht, der als unbedenklich erkannt wurde.