Was steckt hinter dem „Klima-Urteil“ des IGH

28. Juli 2025von 12,3 Minuten Lesezeit

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat gerade am 23.7.2025 ein „Gutachten” zum Klima abgegeben: Länder, die nicht „das Klima schützen“ machen sich internationaler Rechtsverletzung schuldig.

Das sog. Klimaurteil des IGH wurde auf vom manchen Medien als „Größtes Verfahren in der IGH-Geschichte“ gefeiert. Eine Gleichsetzung mit den Nürnberger Prozessen wurde damit angedeutet, aber nicht ausgesprochen. Peter F. Mayer nannte die Richter „aktivistische Verrückte in schwarzen Roben“. Trotz aller Empörung will der Verfasser versuchen, die Entscheidung zu verstehen und dabei den Ansatz der Gerichts nachzuvollziehen. Nur auf diesem Weg lässt sich der Denkfehler, der der IGH-Entscheidung offensichtlich zugrunde liegt, herausarbeiten. Pauschale Beschimpfungen sind dabei nicht hilfreich.

Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei der Entscheidung nicht um ein Urteil oder einen Beschluss handelt, sondern um ein Rechtsgutachten. Es wurde ausdrücklich weder eine Beweiserhebung durchgeführt, noch der Sachverhalt summarisch beurteilt. Stattdessen wurden die Behauptungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) als bewiesen unterstellt. Das war der Auftrag des Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 12.02.23, der das Gutachten gemäß einer von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Resolution 77/276 vom 29. März 2023 mit den darin formulierten Fragen bestellt hat. Dem IGH kann nicht vorgeworfen werden, dass er sich an diesen Auftrag gehalten hat.

Das Gutachten hätte aber darauf hinweisen sollen, welche Anforderungen an eine Beweisaufnahme zu stellen wären. Bei einem Schadenersatzprozess muss der Kläger nicht nur seinen Schaden und dessen Höhe beweisen, sondern auf die „Kausalität“ der dem Beklagten vorgeworfenen Handlung oder Unterlassung für den Eintritt des Schadens. Es muss ausgeschlossen werden können, dass der Schaden auch ohne diese Handlung oder Unterlassung eingetreten wäre. Es wurde vom IGH also nicht festgestellt, dass die Behauptungen des IPCC zutreffen würden.

Angelsächsisches Recht

Der IGH hat Angelsächsisches Recht angewendet. In Kontinentaleuropa gilt Römisches Recht. Seit ca. 30 Jahren ist aber auch in Deutschland eine schleichende Amerikanisierung des Rechts zu beobachten. Nach dem Römischen Recht werden die Gesetze von einem Parlament beschlossen oder von einem König bzw. Diktator erlassen. Die Gerichte haben diese Gesetze anzuwenden, selbst wenn sie die für ungerecht halten. Das war die Ausrede für die NS-Richter. Für DDR-Richter galt dieser Einwand dann wieder nicht. Beim Römischen Recht spricht man vom „Code Law“. Im Angelsächsischen Recht gilt das „Case Law“; also der wohl unerfüllbare Anspruch der Einzelfallgerechtigkeit. Wie früher bei der germanischen Stämmen wird ein Streitfall dem Häuptling vorgetragen, der dann ein Willkürentscheidung trifft, die er im Einzelfall für gerecht hält. Der biblische Königs Salomon soll mit seinen salomonischen Urteilen Willkürentscheidungen getroffen haben die eine breite Zustimmung im Volk hatten. Es blieben aber Willkürentscheidungen.

In modernen Gesellschaften haben die Gerichte diese Aufgabe der Häuptlinge übernommen. Das Angelsächsische Recht wurde später durch den Gleichbehandlungsgrundsatz ergänzt. Dadurch wurde die Willkür reduziert, aber nicht beseitigt. In gleichgelagerten Fällen sollten gleiche Entscheidungen getroffen werden. Jetzt begann die Suche nach Präzedenzfällen und die Richter wurden aufgefordert, genauso wie der andere Richter zu entscheiden. Aber das war und ist nicht garantiert.

Im April 1964 wurden wegen des Raubüberfalls auf einen Postzug 7 Angeklagte zu Haftstrafen von 30 Jahren und 4 Angeklagte wegen Beihilfe zu 20 und mehr Jahren verurteilt, wo andere schwere Raubüberfälle mit 5 Jahren geahndet wurden. Einen gesetzlich definierten Strafrahmen kannte das britische Recht nicht. Der spektakuläre Fall war ein klares Beispiel von Willkürjustiz. Natürlich ist es auch in Angelsächsischen Rechtssystemen möglich, dass Parlamente Gesetze erlassen, die die Gerichte binden. Dass geschieht, wenn die Gerichte eine politisch nicht gewollte Tendenz zeigen. Das ist dort aber die Ausnahme, um ungewollte Tendenzen der Rechtsprechung zu korrigieren. Im Römischen Recht war die Bindung der Gerichte an die Gesetze bisher die Regel.

Mit der bereits angesprochenen Amerikanisierung des deutschen Rechts häufen sich aber die Nachrichten, dass z.B. der Bundesgerichtshof die Rechte der Verbraucher gestärkt hätte. Es mag nett von ihm sein, das ist aber nicht seine Aufgabe. Die Stärkung oder Schwächung von Rechtspositionen ist Aufgabe der Parlamente. Solche Nachrichten gewöhnen aber die Bürger daran, dass die Regeln zunehmend – wie in den USA – von den Gerichten und nicht mehr von den gewählten Volksvertretungen gesetzt werden.

Den Bürgern, deren Rechte gestärkt werden, ist das dann recht. Sie erkennen nicht, dass sie sich mit der Akzeptanz des Richterrechts in die Abhängigkeit einer demokratische nicht kontrollierbaren Clique begeben, die die Richtung jederzeit auch wieder ändern kann. Auch die von der SPD vorgeschlagenen Richterinnen für das Bundesverfassungsgericht vertreten die Meinung, dass die Gerichte der Politik Vorschriften machen sollten, statt wie im Römischen Recht und nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung die von der Politik formulierten Gesetze anzuwenden.

Schaffung eines Präzedenzfalles

Es ging dem IGH im vorliegenden Fall, wahrscheinlich in Absprache mit dem UN-Generalsekretär, wie bei den bereits erwähnten Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen um die Schaffung eines Präzedenzfalles. 1945 war das rechtliche Problem zu umschiffen, dass die Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges zuvor nicht strafbar war.

Natürlich hätte den Angeklagten Anstiftung zum Mord in 6 Mio. Fallen vorgeworfen werden können. Eine elegante Lösung wäre auch gewesen, die Hauptkriegsverbrecher an die Sowjetunion auszuliefern und sie dort nach sowjetischen Recht anzuklagen. Die Angeklagten akzeptierten dann den Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot als das kleinere Übel.

Die USA hatten damit ihren Präzedenzfall, mit dem man in Zukunft Angriffskriege nach Angelsächsischem Recht strafrechtlich verfolgen konnte. Das hatte allerdings in den letzten 80 Jahren nur eine sehr geringe Wirkung, denn die meisten Angriffskriege gingen seit 1945 von den USA und ihren Verbündeten aus, und kein US-Präsident wurde jemals wegen der Vorbereitung eines Angriffskrieges angeklagt.

Die Leistung der Nürnberger Prozesse bestand zudem in der Beweisaufnahme, und nicht in den Urteilsbegründungen. Der IGH hat jetzt aus guten Gründen die Beweisaufnahme ausgeblendet; sie wäre für die UN zum Desaster geworden. Hier ging es also um die Formulierung einer zitierfähigen Urteilsbegründung ohne einen konkreten Prozess. Nur mit einem Gutachten konnte die These vom menschengemachten Klimawandel logisch korrekt als bewiesen unterstellt werden.

Recht auf ein ewiges Leben?

Aber selbst wenn man dieser Logik folgt und die Behauptungen des IPCC als bewiesen unterstellt, ist die Urteilsbegründung angreifbar. Das Gericht formuliert auf Seite 18 seine „… Auffassung, dass die negativen Auswirkungen des Klimawandels, darunter unter anderem die Auswirkungen auf die Gesundheit und die Lebensgrundlagen von Menschen durch Ereignisse wie den Anstieg des Meeresspiegels, Dürre, Wüstenbildung und Naturkatastrophen, die Wahrnehmung bestimmter Menschenrechte erheblich beeinträchtigen können, insbesondere des Rechts auf Leben, des Rechts auf Gesundheit, des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard, der den Zugang zu Nahrung, Wasser und Wohnraum umfasst, des Rechts auf Privatsphäre, Familie und Zuhause sowie der Rechte von Frauen, Kindern und indigenen Völkern.“ Als Schlussfolgerung wird auf Seite 19 ein Menschenrecht „… auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ behauptet.

Früher wurden neue Menschenrechte durch internationale Konventionen geschaffen, die von den beitretenden Staaten unterschrieben und ratifiziert werden mussten. In den Staaten, die der Konvention nicht beitraten, galten die neuen Menschenrechte nicht. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) vom 10. Dezember 1948 entstand durch die Resolution 217 A (III) der Generalversammlung.

Aber selbst die war als bloße Resolution völkerrechtlich unverbindlich und die Mitgliedsstaaten konnten selbst entscheiden, welches Menschenrecht sie in ihrem nationalen Recht verankern wollten. So hat z.B. Deutschland das Recht von heiratsfähigen Männer und Frauen gem. Art. 16 Abs. 1 AEMR, zu heiraten und eine Familie zu gründen, nicht umgesetzt.

Zwar wurde die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) mit seinem Art. 12 (Recht auf Heirat, aber ohne Familiengründung) unterschrieben und ratifiziert, selbst auch das wird von der Bundesregierung missachtet. So hat das Auswärtige Amt ein Visum zur Eheschließung mit der Begründung abgelehnt: „Sofern .. die Ehe auch im Ausland geschlossen werden kann, ist die Einreise zur Eheschließung nicht erforderlich, um eine eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet führen zu können.“ Mit anderen Worten also: Deutsche, die ein Menschenrecht wahrnehmen wollen, müssen das im Ausland tun! Art. 12 EMRK steht in Deutschland also nur auf dem Papier.

Wenn nun zur Begründung eines neuen einklagbaren Menschenrechts, das in die woke Agenda passt, offenbar ein Gerichtsgutachten ohne Beweisaufnahme zur Begründung genügt, ist das eine neue Qualität. Was gilt besonders dann, wenn enormen Schadenersatzforderungen des globalen Südens die Konsequenz sein sollen.

In der AEMR wurden die Menschenrechte noch im Sinne von Grundrechten formuliert, die Abwehrrechte des Bürgers gegenüber seinen Staaten darstellen. Das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person nach Art. 4 AEMR vermitteln kein Recht auf ein ewiges Leben. Es verbietet den Staaten lediglich, seine Bürger zu töten, außer im Fall von Todesurteilen, die von einem unabhängigen Gericht verhängt werden, oder bei Notwehr.

Weiter kann man noch eine Schutzpflicht des Staates erkennen, Mord und Totschlag unter Strafe zu stellen und für eine Strafverfolgung zu sorgen. Ihren Erfolg kann und muss ein Staat aber nicht garantieren und er kann und muss auch nicht verhindern, dass es Mord und Totschlag gibt. Die Stärke der Polizei ist eine politische Entscheidung. Eine Pflicht des Staates, z.B. zu verhindern, dass alte Menschen an einer Infektion sterben, war nicht vorgesehen.

Der IGH legt das Recht auf Leben dagegen inflationär aus. Schon in der Corona-Hysterie wurde behauptet, der Staat müsse verhindern, sich eine Infektionskrankheit ausbreitet. Dieser unerfüllbare Anspruch rechtfertige die Einschränkung aller anderen Grundrechte. In der Logik des IGH müsste der Staat vielleicht sogar jeden Autoverkehr verbieten, denn nur so ließe sich verhindern, dass Menschen bei Autounfällen ums Leben kommen können. Auch müsste jeder Bürger lückenlos überwacht werden, damit jeder Mord von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wird und man mindestens jeden Mörder überführen kann.

Logik zu Ende denken!

Wenn man diese Logik weiterdenkt, dann löst sich auch das Problem der unterlassenen Beweisaufnahme auf. Wenn das Recht auf Leben, Gesundheit, etc. vom Abwehrrecht zum Teilhaberecht wird, was die Staaten zu garantieren haben, kommt es auf einen menschengemachten oder natürlichen Klimawandel gar nicht mehr an. Ein Staat, der ein ewiges Leben garantieren soll, muss auch gegen eine Erwärmung ankämpfen, die auf den Abstand von Sonne und Erde zurückzuführen ist. Natürlich ist das alles absurd, aber dies ist die logische Konsequenz aus der Abkehr von Grundrechten als Abwehrrechte und der inflationären Formulierung von Menschenrechten, für deren Einhaltung die Staaten zu sorgen hätten.

Man kann sich jetzt fragen, ob der Denkfehler auf Dummheit oder Verblendung beruht, oder ob er eine tiefere Ursache hat. Angesichts der Vorbildung der Richter sollte man Dummheit ausschließen können. Wegen der Offensichtlichkeit, dass die Staaten die vom IGH behaupteten Menschenrechte nicht garantieren können, müsste die Verblendung auch schon ein extremes Ausmaß erreicht haben. Die Frage nach dem tieferen Grund wäre also berechtigt.

Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Ann-Katrin Kaufhold stellte auf ihrer Website fest, dass Parlament und Regierung den Klimaschutz nicht genug voranbringen würden. Darauf folgte die Aussage: „Gerichte oder Zentralbanken … sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen.”

Das jetzige IGH-Gutachten geht in die gleiche Richtung. Die Politik will ihre Hände in Unschuld waschen und auf Gerichtsentscheidungen verweisen, die in einer Demokratie respektiert werden müssten. Es werden weitere Schritte folgen, an deren Ende ein lautloser Staatsstreich steht, also die Entmachtung der Wähler und der Volksvertretungen und Konzentration der politischen Macht bei den obersten Gerichte, deren Richter in undurchsichtigen Verfahren vor irgendwelchen Leuten im Hintergrund vorgeschlagen und eingesetzt werden. Die Parlamente werden dann vielleicht durch Künstliche Intelligenz ersetzt, wo die natürliche Intelligenz der meisten Politiker ohnehin sehr begrenzt ist.

Das Problem dürfte also sein, dass die Richter des IGH gerade keine „aktivistischen Verrückten in schwarzen Roben“ sind, sondern zuverlässige Soldaten in einem Staatsstreich, bei dem anders als bei einem traditionellen Militärputsch die Generäle nicht die Regierungsämter übernehmen, sondern als Drahtzieher im Hintergrund bleiben.

Machtpolitisches Manöver?

Die Einschätzung, die Meinung des IGH könne „… sich in nationalen Gerichten, Versicherungsgesellschaften und Vorstandsetagen verbreiten und Aktivisten ermutigen, jedes multilaterale Abkommen gegen jeden zu instrumentalisieren, der sich nicht daran hält. Die Gefahr endloser Rechtsstreitigkeiten, die wirtschaftliche Erpressung, die mit ,Reparationszahlungen‘ einhergeht, und das Schreckgespenst der Rechtsunsicherheit werden Innovation, Investitionen und den Fortschritt in der realen Welt schneller ersticken, als man ,Pariser Abkommen‘ sagen kann …“, könnte auch berechtigt sein.

Man sollte sein Gegenüber aber nicht für dummer halten als sich selbst. Man sollte nicht glauben, der „Westen“ würde von einem durch die eigenen Richter kontrolliertes Gericht eine Billionen-schwere Schadenersatzforderungen in Aussicht stellen, ohne sich eine Hintertür offen zu lassen. Das ist nicht nur die Beweisaufnahme. In einem normalen Verfahren mit Kläger und Beklagtem hätten die Richter wegen der von der UN gestellten Suggestivfragen, die das Gericht im gewünschten Sinne beantwortete, Befangenheitsanträge provoziert. In einem Schadenersatzprozess dürften die gleichen Richter also nicht noch einmal entscheiden. Und nach der Logik des angelsächsischen Willkürrechts wäre der Ausgang in einem neuen Verfahren wieder völlig offen.

Man darf also eine machtpolitische Absicht unterstellen. Die Länder Lateinamerikas, Afrikas und Asiens wenden sich vom „Westen“ ab und verbessern ihre Beziehungen mit Russland und China. Es droht ein West-Rest-Konflikt, also der Westen gegen den Rest der Welt mit 15 : 85 % der Weltbevölkerung.

Der Lockruf der Reparationszahlungen, die natürlich nur von den Europäern und besonders von den Nordstaaten zu zahlen wären, wäre hinter den Kulissen mit der Botschaft verbunden, dass ein klagendes Land schon auf der richtigen Seite stehen müsste, damit das westlich kontrollierte Gericht seine Klage anerkennen könnte. Dann müsste aber am Ende doch die im Gutachten-Verfahren unterlassene Beweisaufnahme durchgeführt werden, was das Verfahren natürlich sehr zeitaufwändig machen würde. Die Zahlungen wäre auf eine lange Bank geschoben, aber die Entstehung einer multipolaren Weltordnung wäre wohl in den nächsten 10 Jahren etwas gestört.


Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Prof. Dr. Werner Müller, ehem. Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Mainz, seit 2023 pensioniert und wohnhaft in Spanien.


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7 Kommentare

  1. Oekologe 2. September 2025 um 7:32 Uhr - Antworten

    Die Richter (die Presse und die Politiker) sollten lieber mal diese fundierte Kritik der Klimaforschung-Professorin an der Mainstream-Forschung bzw. an der absurden Veröffentlichungspraxis lesen: https://www.thefp.com/p/i-overhyped-climate-change-to-get-published

  2. Dr. Rolf Lindner 29. Juli 2025 um 1:10 Uhr - Antworten

    Deutsche Richter

    Deutsche Richter, die sind oft blind
    auf dem linken Auge,
    zusätzlich delirant sie sind
    auf dem rechten, ich glaube.

  3. Gabriele 28. Juli 2025 um 18:47 Uhr - Antworten

    Ich verstehe davon so viel: Alles Mögliche ist falsch und giftig fürs „Klima“ – nur Krieg nicht. Der ist gesund und schafft „Frieden“. Besonders ein Atomkrieg – der schützt zugleich noch die Umwelt.

  4. Patient Null 28. Juli 2025 um 13:04 Uhr - Antworten

    IGH wird zum verlängerten Arm der einseitigen Politik des Westens. Damit macht er sich selbst unseriös und wird nur noch vom Westen für voll genommen.

    Die Einschätzung, die Meinung des IGH könne „… sich in nationalen Gerichten, Versicherungs-gesellschaften und Vorstandsetagen verbreiten und Aktivisten ermutigen, jedes multilaterale Abkommen gegen jeden zu instrumentalisieren

    Wird schon versucht, peruanischer Bauer vs Konzerne. Das hat zumindest nicht geklappt. Da bildet sich auch eine Gegenwehr, schließlich würde das die gesamte Wirtschaft adabsurdum führen. Wir würden wieder in Höhlen leben.

    Es ist aber schon erschreckend, was für krude Sachen aktuell am Start sind, facepalm hoch 3.

  5. Glass Steagall Act 28. Juli 2025 um 12:17 Uhr - Antworten

    Wenn wir uns nur einmal ansehen, wer die Richter am IGH auswählt, dann ist die Entscheidung klar, dass die das Klima-Natrativ unterstützen!

    Auswahl der Richter am IGH:
    „Die Wahl erfolgt durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen und den UN-Sicherheitsrat auf der Grundlage von Vorschlägen durch die Mitglieder des Ständigen Schiedshofs.“

    Mit anderen Worten, korrupte Politiker suchen auch hier die passenden Richter aus und können gegebenenfalls auch den Druck auf die Richter und Gerichte ausüben, wenn nötig! Und beim Klima-Narrativ ist es für sie „nötig“. Gleiches sehen wir beim deutschen Bundesverfassungsgericht! Der Gesetzgeber sucht seine eigenen Richter aus, um Gesetze zu verabschieden, die bei Klagen gegen die Herrscher nicht ausgehebelt werden können! Und dann nennen sie es eine „schützenswerte Demokratie“! Dabei meinen sie eigentlich, dass sie sich vor dem Volk schützen müssen, wenn sie ihre bösartigen Pläne durchsetzen wollen!

  6. Franz II 28. Juli 2025 um 11:39 Uhr - Antworten

    Diese juristischen Haarspaltereien sind wenig hilfreich.
    Mayer hat die sachlichen Abstrusitäten des Urteils richtig analysiert, die leugnen Naturwissenschaft und deren Methoden. Offenbar reicht denen als Beweis, dass es „Konsens“ gibt.

    Müller irrt, wenn er glaubt das Urteil würde nicht auch im Westen zu Prozessen führen. Es wird weltweit gegen unbotmäßige Politiker aber auch Staaten eingesetzt werden, wie wir das bei Covid erlebt haben.

    Die Hoffnung auf eine „West-Rest-Konflikt“ ist ebenfalls verfehlt. Man lese den TKP Artikel https://tkp.at/2025/07/09/brics-erklaerung-klimaziele-agenda-2030-who-und-uno/:
    „Die BRICS bekannten sich am 17- Gipfel der Staatengruppe zum WHO-Pandemievertrag, zur Anti-CO2-Klimapolitik und zur Agenda 2030. Die multipolare Weltordnung ist nachhaltig und durchgeimpft.“

  7. triple-delta 28. Juli 2025 um 11:11 Uhr - Antworten

    Faschismus ist kein Denkfehler.

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