Impfschäden vor Gericht: Bundesregierung zahlt Pharma-Anwälte

14. April 2025von 3,1 Minuten Lesezeit

13 Millionen hat die Bundesregierung bisher an Biontech und Moderna für die Anwälte der Pharmakonzerne überwiesen. Die Anwälte wurden für Gerichtsverfahren wegen Impfschäden gebraucht. 

Eine Anfrage der ehemaligen BSW-Bundestagsabgeordneten Jessica Tatti bringen die Kosten für den Steuerzahler ans Licht: Der Staat übernimmt die Gerichtskosten für Biontech und Moderna, sobald Impfgeschädigte vor Gericht ziehen. Das ist bisher immerhin 1.100 Mal geschehen, trotzdem gelten die Anwaltskosten als überdurchschnittlich hoch.

Jurist: Anwälte von Biontech und Moderna kassieren überdurchschnittliche Honorare aus Steuergeldern / Gerichte ignorieren Interessenkonflikte staatlicher Sachverständiger / AfD: Staatlicher Interessenkonflikt führt zu Vertuschung von Impfschäden

Dazu die aktuelle Meldung des Magazins Multipolar:

Die Bundesregierung hat in Gerichtsverfahren wegen Impfschäden bislang rund 13,2 Millionen Euro Anwaltskosten für Pharma-Konzerne aus Steuergeldern beglichen. Das berichtet Multipolar in einem Artikel zum Thema. (9. April) Die Bundesregierung habe sich in den Kaufverträgen für die Corona-mRNA-Präparate auf eine „Haftungsfreistellung für die Hersteller eingelassen“, heißt es in dem Bericht. Sobald Geschädigte vor Gericht klagen – so wie in bislang mehr als 1.100 Fällen – übernehme der Staat die Kosten der Anwälte beteiligter Firmen wie Biontech oder Moderna. Die Zahlen stammen aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Jessica Tatti (BSW) im Februar.

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich zufolge wären bei der bisherigen Fallzahl laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz jedoch lediglich Anwaltskosten von zwei bis drei Millionen Euro angefallen – nicht 13 Millionen. Die Anwälte von Biontech und Moderna reisten in der Regel zu zweit zu Gerichtsterminen und seien zu Vergleichen generell nicht bereit, erläuterte er gegenüber Multipolar. Ulbrich vertritt 2.500 Mandanten, die Rechtsansprüche wegen Schäden durch die COVID-Präparate gegenüber Impfstoffherstellern und Versorgungsämtern geltend machen.

Ihm zufolge würden die Gerichte nur in etwa 30 Prozent der Verfahren überhaupt in die Beweisaufnahme gehen. Diese Beweisaufnahmen seien stark abhängig von den beauftragten Sachverständigen. Die Richter an den Landgerichten neigen laut dem Juristen dazu, Pharmakologen zur Beurteilung der Kausalität des Impfschadens und des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Präparate zu laden. Zu diesen Sachverständigen zähle etwa Julia Stingl, Vizepräsidentin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Behörde ist dem Bundesgesundheitsministerium direkt unterstellt und befindet sich Ulbrich zufolge in einem Interessenkonflikt, da die Regierung gleichzeitig für festgestellte Impfschäden haften müsste.

Weitere häufig geladene Sachverständige seien die Pharmakologen Klaus Mörike vom Universitätsklinikum Tübingen, der für die COVID-19-Impfung von Schwangeren geworben hatte sowie Gunther Hartmann vom Universitätsklinikum Bonn, dessen Pharma-Unternehmen „Rigontec“ 2017 vom Biontech-Zulieferer Merck übernommen worden war.

Die Gerichte berücksichtigten die Forderung nach unabhängiger Überprüfung nicht, obwohl dies im Arzneimittelgesetz festgelegt sei, kritisierte Ulbrich. Alle „Erkenntnisse der Wissenschaft“ müssten einbezogen werden und nicht nur die Erklärungen der staatlichen Zulassungsstellen. Stattdessen würden diese Stellen von den Richtern zum „Wissenschaftsolymp“ erhoben. Dem Anwalt zufolge verdrehten die Gerichte das Gesetz „um 180 Grad ins Gegenteil“ mit einer „absoluten Schamlosigkeit“ allen Geschädigten gegenüber. Noch kein einziges Verfahren sei bislang zugunsten der Kläger ausgegangen.

Martin Sichert, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD sagte gegenüber Multipolar, die Haftungsfreistellung hätte von der Regierung nie vertraglich vereinbart werden dürfen. Dass der Staat für Schäden bei einem experimentellen Präparat aufkomme, sei „hochgradig problematisch“, weil staatliche Stellen deshalb ein besonderes Interesse daran hätten, „Schäden zu vertuschen oder herunterzuspielen“. Aufgrund dieses Interessenkonflikts hätte keine staatliche Stelle in Verfahren über Impfschäden mehr angehört werden dürfen, kritisierte Sichert. Unter den aktuellen Umständen gebe es keinen Schutz der Patienten. CDU, SPD und Grüne äußerten sich auf Nachfrage gegenüber Multipolar nicht.

Bild pixabay /ADArt00090

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6 Kommentare

  1. Satya 15. April 2025 um 10:29 Uhr - Antworten

    Also zahlt der Steuerzahler die Anwälte des Pharmaregimes. Gut eingefädelt und das mit viel krimineller Energie.

  2. Andreas I. 15. April 2025 um 9:40 Uhr - Antworten

    Hallo,
    Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren.
    2008 die Bankaktionäre, 2020 die Pharmaaktionäre.
    Aber 2008 die Bankenrettung (Rettung der Gewinne der Bankaktionäre) war eine rein politische Aktion. Ab 2020 die Notstandsverordnungen waren auch eine juristische Frage, wo Richter hätten fragen müssen, ob es denn überhaupt einen Notstand gab. Damit ging ja die Mittäterschaft der Richter los. Rechtsstaat wäre Gewaltenteilung, es wäre die Pflicht der Richter gewesen.
    Insofern könnte man Mussolinis Definition ergänzen.
    Für die Verschmelzung von Staat und Großkapital ist die Verschmelzung von Legislative und Judikative eine notwendige Voraussetzung.
    Und eine weitere Voraussetzung ist die Abwesenheit von Demokratie, denn wenn Volksabstimmungen möglich wären, dann könnte die Mehrheit der Staatsbürger die Minderheit der Großkapitalisten und deren Lobbyisten im Parlament locker überstimmen, aber in parlamentarischer Demokratie …
    (ob die Mehrheit der Staatsbürger ihre Möglichkeiten nutzt, ist eine andere Frage)

  3. Patient Null 14. April 2025 um 22:46 Uhr - Antworten

    Kann man wieder mal nur noch mit dem Kopf schütteln.
    So arm wie diese Konzerne sind, muss die Regierung auch noch die Anwälte zahlen.

    Das einzige was mir dazu einfällt, denen nachzuweisen das sie es wußten und verschwiegen haben, um damit die Haftungsfreistellung auszuhebeln.

    Das Gesetz sagt dazu

    Grenzen der Haftungsfreistellung
    Obwohl Vertragsparteien grundsätzlich frei sind, Haftungsfreistellungsklauseln zu vereinbaren, gibt es gesetzliche Grenzen für deren Umfang und Wirkung. Einige wichtige Grenzen sind:
    Keine Freistellung von Schadensersatzansprüchen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit: Freistellungen von Schadenersatzansprüchen wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sind unwirksam (§ 276 Abs. 3, § 278 BGB).
    Keine Einschränkung gesetzlicher Gewährleistungsrechte: Haftungsfreistellungen dürfen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus § 437 BGB nicht unangemessen einschränken oder ausschließen. > Derartige Einschränkungen sind in AGB unwirksam (§ 309 Nr. 8 BGB).
    Rücktrittsrecht nicht ausgeschlossen: In AGB dürfen Rücktrittsrechte nicht vollständig ausgeschlossen werden (§ 308 Nr. 3 BGB).

    • ibido 15. April 2025 um 15:37 Uhr - Antworten

      ja, das wäre eine theoretische Möglichkeit. Mit Betonung auf theoretisch.

  4. Pfeiffer C 14. April 2025 um 19:00 Uhr - Antworten

    13 Millionen hat die Bundesregierung bisher an Biontech und Moderna für die Anwälte der Pharmakonzerne überwiesen. Die Anwälte wurden für Gerichtsverfahren wegen Impfschäden gebraucht.

    Artikel 56 des Grundgesetzes für Deutschland regelt den Amtseid des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland:

    Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:

    „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

    Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag ebenfalls den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.

    Der Eid der Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes (§ 3 ParlStG), des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (§ 35 Abs. 3 StUG), des Bundespolizeibeauftragten (§ 11 Abs. 2 PolBeauftrG) sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (§ 11 Abs. 2 BDSG) entspricht dem Wortlaut des Eides in Artikel 56 Grundgesetz.

    Die Inhalte des gegenständlichen Artikels „Impfschäden vor Gericht: Bundesregierung zahlt Pharma-Anwälte“ wahren das Grundgesetz? Wahren und verteidigen die Gesetze des Bundes? Erfüllen die politischen Pflichten der Mandatsträger gewissenhaft?

    Üben gegenüber jedermann Gerechtigkeit?

    Ja / Nein? – Oder anders gefragt: Wo steht im Deutschen Grundgesetz – Artikel 56 – die Ausnahme für Pharmakonzerninteressen?

    Wo?

  5. Glass Steagall Act 14. April 2025 um 18:13 Uhr - Antworten

    So ist wohl alles abgelaufen.

    Vor Corona:
    Regierung zur Pharmafia, wir wollen Menschen reduzieren. Pharmafia zur Regierung, wir haben genau das richtige für euch, wollen allerdings nur das Geld der Menschen, aber die Schäden bezahlt ein anderer. Regierung zur Pharmafia, kein Problem, wenn ihr die Verträge wasserdicht macht, werden wir das passende Gesetz dafür schreiben. Der Bürger wird alles bezahlen! Der merkt sowieso nichts.

    Nach Corona:
    Regierung zur Pharmafia, die sind jetzt alle krank, aber wir sind unschuldig. Pharmaffia zur Regierung, wir sind auch unschuldig. Wenn ein Prozess kommt, machen wir gemeinsame Sache. Ihr bezahlt uns vom Geld der Bürger und wir stellen unsere eigenen Gutachter. Regierung zur Pharmafia, ist geritzt, dafür stellen unsere bestochenen Richter! Pharmafia zur Regierung, eine Hand wäscht die andere. Wir freuen uns schon auf den nächsten Deal.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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