
Deutsche Regierungsbildung mit zweifelhafter Mehrheit
Die Regierungsbildung in Deutschland steht kurz bevor. SPD, CDU und CSU haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Aber ist die Mehrheit, die Friedrich Merz zum Kanzler wählen wird, gesetzeskonform zustande gekommen?
Gemeint ist nicht, dass die Regierungsparteien nur 45 % der gültigen Stimmen bekommen haben bzw. 37 % der Wahlberechtigten vertreten. Die ungerechte 5-%-Hürde ist geltendes Recht. Fraglich ist aber, ob das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nicht doch 5 % der gültigen Stimmen bekommen hätte, wenn nicht geschätzt mindestens 180.000 Deutsche im Ausland an der Wahl gehindert worden wären.
Umfang des Problems
Der Verein „Deutsche im Ausland e.V.“ hat 3,415 Mio. Deutsche ab 15 Jahren im Jahr 2011 auf der Basis von nicht näher spezifizierten Daten der OECD genannt. Wenn man dann noch die 1.954.953 Zuzüge von Deutschen aus dem Ausland und die 2.624.430 Wegzüge von Deutschen in das Ausland zwischen 2012 und 2023 lt. Daten des Statistischen Bundesamts berücksichtigt, müssen Ende 2023 etwa 4.084 Mio. Deutsche im Ausland gelebt haben. Die Schätzung des Auswärtigen Amts geht von 3 bis 4 Mio. Auslandsdeutschen aus, und dürfte wohl am oberen Ende der Bandbreite zutreffen.
In den Jahren 2020 bis 2023 haben 1.001.270 Deutsche das Land verlassen; die meisten aus beruflichen Gründen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass dies z.B. wegen Corona, der Kriegsgefahr, dem Heizungsgesetz, sexueller Belästigungen durch LGBTQXYZ etc. in vielen Fällen auch politische Motive hatte. Dann wäre es angesichts des knappen Wahlergebnisses für das BSW sehr wahrscheinlich, dass bei einer fairen Wahl diese Partei bei den Auslandsdeutschen ein weit überdurchschnittliches Ergebnis erzielt und den Einzug in den Bundestag erreicht hätte. Die hohe Wahrscheinlichkeit, dass unter den 213.255 (2021 waren es nur 128.929) angemeldeten Wählern von insgesamt über 4 Mio. Auslandsdeutschen viele hochmotivierte Exilanten waren, die nicht zu den Anhängern der etablierten Parteien zählen, mag auch ein Motiv im grünen Auswärtigen Amt gewesen sein, die Wahl einer „falschen Partei“ durch diese Exilanten zu verhindern. Eine klassische Briefwahl war wegen der kurzen Frist aussichtslos. Mit der am 14.01.25 angekündigten Unterstützung durch die Konsulate und Botschaften wäre die rechtzeitige Wahl aber möglich gewesen. Die Zusage, den schnellstmöglichen Transport der Wahlunterlagen sicherzustellen, hat das Außenministerium aber nicht erfüllt. Ob absichtlich oder aus Schlamperei wäre zu klären.
Hürden für eine Wahlanfechtung
Am 23.04.25 um 24.00 Uhr endet die Frist für Einsprüche gegen die Bundestagswahl vom 23.02.25. Die Interessenlage ist eindeutig. Die Abgeordneten, die einen Wahlprüfungsausschuss bilden müssen, haben kein Interesse, ihre eigenen Mandate zur Disposition zu stellen. Gegen die zu erwartende Ablehnung der Einsprüche ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zulässig, und dessen Richter wurden von den Politikern ausgewählt. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus! Sollten sie die Fehler nicht unter den Teppich kehren können, werden sich alle Beteiligten sehr viel Zeit lassen.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat angekündigt, einen Einspruch einlegen zu wollen. Bisher liegt aber nur eine Forderung nach einer Neuauszählung vor. Sollte sich der Einspruch darauf beschränken? Es kam bei der Auszählung zu Verwechslungen zwischen dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und dem Bündnis Deutschland (BD). Einige davon wurden im endgültigen amtlichen Endergebnis aufgeklärt, aber wahrscheinlich nicht alle. Der Verfasser hat dieses Thema schon am 17.03.25 behandelt. Es ist aber fraglich, ob sich für das BSW auf diesem Weg mehr als 9.528 zusätzliche Stimmen finden lassen. Schließlich kann es auch Verwechslungen in die Gegenrichtung gegeben haben.
Ein Wahlfehler führt nur dann zu einer Wahlwiederholung, wenn er mandatsrelevant ist. Früher bedeutete das, dass sich der Fehler theoretisch auf die Mandatsverteilung ausgewirkt haben könnte. Mit dem Urteil des BVerfG vom 19.12.23 wurde die Anforderung verschärft. Jetzt muss es sich bei der Auswirkung des Wahlfehlers auf die Sitzverteilung um eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit handeln. Früher hätte also eine mögliche, aber unwahrscheinliche Auswirkung auf die Mandatsverteilung zu einer Wahlwiederholung geführt, heute nicht mehr. Dem kann das BSW entgegnen, dass eine Wahlwiederholung aufwendig ist, eine Neuauszählung nicht. Es wäre also nicht unverhältnismäßig, auch die nur theoretisch mögliche, wenn auch unwahrscheinliche Möglichkeit zu prüfen, dass das BSW nach einer Neuauszählung mindestens 9.529 zusätzliche Stimmen hätte. Sollte der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags die Neuauszählung anordnen, hätte das BSW sein Pulver aber verschossen.
Recht haben oder Recht bekommen?
Eine andere Initiative hat der Verfasser eingeleitet. Er stützt sich auf die faktische Unmöglichkeit für die meisten Auslandsdeutschen, bis zum 23.02.25 ihre Stimme abzugeben. Sie hatten nach ihrer ordnungsgemäßen Anmeldung bei dem für sie zuständigen Wahlamt das Recht zu wählen, konnten es aber nicht.
Anders als dem BSW geht es dem Verfasser nicht um den Vorteil für eine Partei, sondern um die Verteidigung des Wahlrechts als solches. Allerdings profitiert diese Initiative von den knappen Ergebnis für das BSW, denn mit ihm ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die Behinderung der Auslandsdeutschen auf die Mandatsverteilung ausgewirkt hat. Wenn ca. 150-200.000 Auslandsdeutsche durch die Bürokratie an der Wahl gehindert wurden, ist es eine „nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit“, dass das BSW in dieser Gruppe nicht nur die nötigen 5 % der Stimmen erzielt hätte, sondern auch die zusätzlichen 9.529 Stimmen für die Überwindung der 5-%-Hürde. Seine Initiative hat der Verfasser hier dokumentiert. Er hat neben den Einspruch selbst auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Wahlgesetz erhoben und eine Strafanzeige wegen Wählernötigung durch Unterlassen nach § 108 Abs. 1 i.V.m. § 240 Abs. 4 Nr. 2 und § 13 Abs. 1 StGB gestellt.
Damit hat die Staatsanwaltschaft Berlin nicht nur den Fall des Klägers zu prüfen, sondern auch zu ermitteln, ob es zu weiteren Fällen gekommen ist. Nach dem Urteil der Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27.05.2019, Az. C-508/18, bieten die deutschen Staatsanwaltschaften keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt zu sein.
Diese Weisungsgebundenheit gegenüber der Justizsenatorin von Berlin kann auch dazu führen, dass Ermittlungen gegen Mitglieder der Bundesregierung untersagt werden. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, die Ermittlungen einer karrierebewussten jungen Staatsanwältin zu übertragen, die genau weiß, welches Ergebnis der Ermittlungen ihre Karriere fördern würde. Es wäre also sehr wichtig, dass die Initiative des Verfassers öffentliche Beachtung fände. Das BSW hat bisher keine Anstalten gemacht, hier zu kooperieren.
Die regierungstreue NGO „mehr Demokratie e.V.“ hat das Thema ebenfalls aufgegriffen, wahrscheinlich um den Protest von dem Wahlergebnis abzulenken und für die Zukunft eine Änderung zu verlangen. Nach der Blamage vom 23.02.25 ist die auch im Interesse der Mächtigen. Auf der Seite schreibt der Verein: „Um die Hürden zur Wahlteilnahme von mehr als 3,5 Millionen im Ausland lebenden Deutsche abzusenken, haben ‚Mehr Demokratie, die ,Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland‚ und der Designer Ernesto Rodriguez verschiedene Ansätze entwickelt, wie die Teilnahme an der Wahl für Auslandsdeutsche erleichtert werden kann.“ Die erwähnte Stiftung wird vom ehemaligen CDU-OB von Goslar und jetzigen Prof. der Hochschule Harz Oliver Junk geleitet. Aus dieser Richtung ist kein Widerspruch gegen das Wahlergebnis zu erwarten. Der erwähnte Designer wohnt in Berlin und ist damit kein Auslandsdeutscher. Es handelt sich also um ein Politiker-typisches Verhalten, über die Betroffenen sprechen, aber nicht mit ihnen zu sprechen.
Auf einer weiteren Webseite ist ein Text mit gleicher inhaltlicher Richtung erschienen, der sich mehr um ein exzessives Gender-Kauderwelsch bemühte, als um eine logische Argumentation. Weil man Auslandsdeutsche im Plural nicht gendern kann, spricht der Text von Auslandsbürger:innen und unterschlägt dabei die erforderliche Staatsangehörigkeit. Außerdem sind die Auslandsdeutschen Bürger:außen und nicht :innen. Dieser Text kann eher als Selbstbefriedigung eingeschätzt werden.
Am 26.02.25 erschien die Nachricht, der Berliner Ex-FDP-Politiker wolle nach der Chaos-Wahl von 2021, weshalb die Landtagswahl vollständig wiederholt werden musste, auch die Bundestagswahl wegen Fehlern bei der Briefwahl anfechten. Er betreibt die Website und hat eine Kontaktadresse in Paris; ist damit wohl persönlich betroffen. Unter btw25@gg-gewerkschaft.de sollten Betroffene Wahlfehler melden. Bisher hat man aber nichts weiter gehört.
Bei der Chaos-Wahl in Berlin am 26.09.21 kam der Wahlprüfungsausschuss erst am 07.11.22 zu einer Empfehlung, die der Bundestag am 10.11.22 annahm. Am 19.12.23 entschied das Bundesverfassungsgericht und die Wiederholungswahl in 431 Berliner Wahllokalen fand am 11.02.24, 124 Wochen nach der Chaos-Wahl statt.
Dabei war klar, dass sich die Nachwahl nur geringfügig auf die Mandatsverteilung auswirken würde und die Regierungsmehrheit nicht in Gefahr geriete. Das ist diesmal anders! Mit einem Einzug des BSW in den Bundestag würde die Black-Rot-Koalition ihre Mehrheit verlieren. Wenn es sich bei 124 Wochen um ein zügiges Verfahren gehandelt hat, so könnte man mit einer Verzögerungsstrategie auch auf einen um 47 % höheren Wert kommen. Eine Wiederholungswahl finden nicht statt, wenn in 6 Monaten sowieso neu gewählt würde. Mit einer solchen Verzögerungsstrategie ist zu rechnen.
Daten werden nicht ermittelt
Der Verfasser hat die Bundeswahlleiterin am 05.04.25 aufgefordert, bei den örtlichen Wahlämtern folgende Daten abfragen:
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Anzahl der Deutschen ohne Wohnsitz im Inland, die die Teilnahme an der Bundestagswahl beantragt hatten
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davon per Post an die ausländische Adresse verschickt
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davon an das Auswärtige Amt weitergeleitet
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davon anderweitige Zustellung
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für alle drei Untergruppen: davon Anzahl der Briefwahlumschläge, die rechtzeitig zurückgekommen sind.
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Anzahl der Deutschen mit Wohnsitz im Inland, die die Briefwahl bei Zustellung der Unterlagen an eine ausländische Adresse beantragt hatten
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davon per Post an die ausländische Adresse verschickt
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davon an das Auswärtige Amt weitergeleitet
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davon anderweitige Zustellung
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für alle drei Untergruppen: davon Anzahl der Briefwahlumschläge, die rechtzeitig zurückgekommen sind.
Am 08.04.25 teilte das Büro der Bundeswahlleiterin dem Verfasser in einer nichtssagenden Nachricht mit, dass dieser Aufforderung nicht gefolgt wird, denn dann könnte der Wahlprüfungsausschuss schließlich schnell entscheiden. Der Verfasser hat in einem Interview mit dem Sender Kontrafunk am 05.03.25 eine Schätzung von 180.000 Wahlbehinderungen in den Raum gestellt. Mit der Verweigerung der Ermittlung eigener Zahlen hat die Bundeswahlleiterin diese Schätzung also indirekt bestätigen.
Würde alles mit rechten Dingen zugehen, dann müsste die Briefwahl in den Briefwahlbezirken wiederholt werden, für die Auslandsdeutsche mit oder ohne Nebenwohnung im Inland Briefwahlunterlagen beantragt hatten, diese aber nicht bis zum Wahltag in der zuständigen Gemeinde angekommen sind. Es genügt, wenn in einem Bezirk eine einzige Stimme fehlte. Das könnten dann bei 180.000 fehlenden Stimmen aus dem Ausland vielleicht die Hälfte aller Briefwähler sein. Natürlich werden sich die Politiker mit Händen und Füßen gegen diese Konsequenz wehren. Die Unionsparteien würden bei dieser Wiederholungswahl wahrscheinlich dramatisch verlieren.
Delegitimierung des Staates
Dem Verfasser als Corona-Maßnahmen-Gegner wird die Delegitimierung des Staates vorgeworfen. Mit dem aktuellen Verhalten delegitimieren sich die Politiker aber selbst. Sie hätten das erkennbare Problem vor der Wahl mit folgendem Parlamentsbeschluss lösen können:
Das Bundeswahlgesetz, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 7.3.2024, wird wie folgt geändert:
An § 36 Abs. 1 wird folgende Sätze 3 und 4 angefügt:
Die Frist nach Satz 1 ist gewahrt, wenn der Wahlbriefumschlag am Wahltag bis 18.00 Uhr Berliner Zeit bei einer deutschen Auslandsvertretung eingeht. Die Auslandsvertretung hat den Umschlag mit einem Eingangsvermerk zu versehen und ihn ungeöffnet am Tag nach der Wahl mit dem diplomatischen Kurierdienst an das zuständige Wahlamt in Deutschland weiterzuleiten.
Die Politiker haben sich einmal mehr als unfähig erwiesen, selbst einfache Probleme zu lösen. Neben dem Interesse am Machterhalt kann auch die Angst eine Rolle spielen, sich wegen der gezeigten Unfähigkeit lächerlich zu machen. Also soll der Fehler vertuscht und nicht beseitigt werden. Dass die zukünftige Regierung in einem fair gewählten Bundestag wahrscheinlich keine Mehrheit hätte, stört die etablieren Parteien nicht. Aus den übrigen Parteien kommt aber kaum Widerspruch.
Die zu erwartende Verzögerungsstrategie kann nur durch öffentlichen Druck durchkreuzt werden. Dafür müsste vor Allem das BSW seine eingleisige Strategie, nur eine Neuauszählung zu fordern, abrücken und die Argumentation des Verfassers unterstützen.
Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Prof. Dr. Werner Müller, ehem. Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Mainz, seit 2023 pensioniert und wohnhaft in Spanien.
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Der sich abwickelnde Bund und Bundestag ist nicht meine Regierung. Ich wähle seit Jahren nicht mehr, weil bis 2030 ist dieses Pack sowieso weg und die hiesigen Wahlen entfallen ersatzlos.
Den Auslandsdeutschen wird vermutlich grundgesetzwidrig nach 26 Jahren das Wahlrecht entzogen. Das würde die Diskrepanz zwischen Anzahl und Wahlanträgen erklären.
Plus die falsch für andere Parteien gezählte Stimmen. Auch das könnte reichen. Man hat hier nur einige Wahlkreise wo es extrem aufgefallen ist sich angeschaut.
Das war auf jeden Fall die undemokratischste Wahl die Nachkriegs Deutschland gesehen hat. Was noch schlimmer ist die Gerichte winken ab.
Noch vor der Wahl hat man sich auf die Schulter geklopft, für das beste Wahlsystem der Welt. Ich hätte es vorher auch nicht gedacht, aber das Gegenteil ist der Fall. In anderen Ländern zählen Wahlbeobachter mit, sowie Vertreter der größeren Parteien.
Jungs und Jungsinnen nicht vergessen!
Auslandsdeutsche kann man nicht gendern ?
Von wegen, die Genderer und Gendererinnen sind ja auch nicht zimperlich, wenn es um die Verbiegung der Sprache geht, also immer feste druff:
Auslandsdeutsche und Auslandsdeutschinnen,
Menschen und Menschinnen
Kerle und Kerlinnen
Deppen und Deppinnen
Ladendiebe und Ladendiebinnen
Raser und Raserinnen
Terroristen und Terroristinnen
und keine Angst vor roter Tinte, die Rechtschreibreform ist auch nur ein Diktat.
Und keinen Neid, nicht jede kriegt einen Negerkuss, aber es kriegt ja auch nicht jeder einen Negerinnenkuss.
Im Übrigen ist die Anfechtung der Wahl zu begrüßen.