
Ist das endgültige Endergebnis endgültig?
Am 14.03.25 wurde von der Bundeswahlleiterin das endgültige Endergebnis der Bundestagswahl vom 23.02.25 veröffentlicht. Das wirf aber auch weiterhin Fragen auf.
Es fällt auf, dass die Zahl der Wahlberechtigten zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen amtlichen Endergebnis von 60.490.603 auf 60.510.631 gestiegen ist, also um 20.028 Personen. Wurden die Wählerlisten zwischenzeitig aktualisiert? Dann hätten die Zahlen aber sinken müssen, denn es war bekannt, wer zwischen der Erstellung des Wählerverzeichnisses und dem Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden würde. Nicht bekannt war, wer zwischen diesen beiden Tagen versterben würde, und dann am Wahltag nicht mehr wahlberechtigt wäre. Die Zahl hätte also sinken und nicht steigen müssen. Wenn man unterstellt, dass die Standesämter eine Woche nach dem Tod eines Menschen den Todesfall registriert haben, wäre nach den Todesfällen in den Kalenderwochen 4 bis 8 zu fragen.
In diesen Wochen starben in 2024 nach den Daten des Statistischen Bundesamtes 107.681 Personen, davon 776 im Alter unter 30 Jahren. Wenn man unterstellt, dass 60 % von letzteren unter 18 waren, wären 107.215 Erwachsene gestorben. Für 2025 liegen noch keine vollständigen Zahlen vor. Aus den bisherigen Daten ist aber zu erkennen, dass die Zahl der Sterbefälle etwa 2 % höher ist als 2024. Die Monate Januar und Februar sind Grippemonate, im März und April könnten die 2025er Zahlen niedriger liegen als 2024. Man kann also von 109.375 verstorbenen Erwachsenen in den Kalenderwochen 4 bis 8 des Jahres 2025 ausgehen. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass 10 % von ihnen Ausländer sein können, bleiben noch 98.437 weniger Wahlberechtigte, statt 20.028 mehr.
Nun macht es nicht viel Sinn, diese Zahl zu ermitteln. Wer vor dem Wahltag verstirbt und dann am Wahltag nicht mehr wahlberechtigt ist, kann schon aus tatsächlichen Gründen nicht mehr an der Wahl teilnehmen. Die Zahl hätte also nur noch einen Einfluss auf die Wahlbeteiligung, aber nicht mehr auf die Verteilung der Mandate. Die merkwürdige Steigerung um 20.028 auf 60.510.631, wo es bei Berücksichtigung der Sterbefälle eher 60.392.000 hätten sein müssen, lässt aber Zweifel an der Verlässlichkeit des Wahlergebnisses aufkommen.
- Mayer, Peter F.(Autor)
Schwer erklärbar ist auch, dass gegenüber dem Wahlabend noch 1.338 Stimmzettel entdeckt wurden, die zuvor nicht mitgezählt wurden. Erklärbar ist dagegen, dass 6.087 zuvor als ungültig betrachtete Stimmen (= 2,1 %) nachträglich als gültig gewertet wurden.
Verwechslung der Parteien
Nach der Wahl hatte das BSW einige Wahllokale identifiziert, in denen ihre Stimmen offensichtlich dem „Bündnis Deutschland“ zugerechnet wurden. Dabei war von zusammen 4.000 Stimmen die Rede. Im endgültigen amtlichen Endergebnis hat sich die Stimmenzahl des BSW dann auch um 4.277 erhöht. Die des BD haben sich aber nur um 2.640 vermindert. Der Zuwachs dürfte sich deshalb wohl auch aus zuvor für ungültig erklärten Stimmen speisen. Dann wären aber ca. 1.360 mutmaßlich verwechselte Stimmen noch aufklärungsbedürftig.
Die etablierten Parteien haben beim endgültigen amtlichen Endergebnis 0,014 % ihrer Stimmen hinzugewonnen, die übrigen Parteien 0,022 %. Insgesamt hat die Nachprüfung das Ergebnis also nicht spürbar verändert, außer der Verwechslung zwischen BSW und BD. Die kleinen Verschiebungen lassen aber die Fragen aufkommen, ob in den Wahlvorständen vielleicht zwischen guten und schlechten Kleinparteien unterschieden wurde. ÖDP, FREIE WÄHLER, Volt, Tierschutzpartei haben zusammen 428 Stimmen oder 0,258 % gewonnen, Bündnis C, PIRATEN, Team Todenhöfer, Verjüngungsforschung, MENSCHLICHE WELT, SGP, PdF und SSW zusammen 8 Stimmen oder 0,005 % verloren und MLPD, dieBasis, PdH, MERA25, WerteUnion, Die PARTEI, BüSo und BP zusammen 1.007 Stimmen oder 0,026 % verloren. Die Namen dieser Kleinparteien provozieren keine Verwechslung. Für BSW und BD blieben zusätzliche 1.637 Stimmen oder 0,064 %.
Legitimitätsdefizit
Das zentrale Ergebnis der Nachprüfung ist, dass das BSW 2.482.476 Stimmen benötigt hätte, und nur 2.472.947 Stimmen erhalten hat. Es fehlen also 9.529 Stimmen. Wenn geschätzt 180.000 Auslandsdeutsche, die sich als Wähler registrieren ließen, nicht wählen konnten, dann hätte das BSW in dieser Gruppe 18.529 Stimmen oder 10,3 % benötigt. Wenn man berücksichtigt, dass sich nur 213.255 von insgesamt ca. 3,5 Mio. Auslandsdeutschen (= 6,1 %) registriert haben und wenn man unterstellt, dass dies vor Allem solche Mitbürger sind, die aus politischen Gründen das Land verlassen haben, dann wären 10,3 % nicht unrealistisch. In Sachsen hatte das BSW 9,0 %, in Thüringen 9,4 % und in Brandenburg 10,7 %.
Art. 38 GG knüpft das Wahlrecht nur an die Staatsangehörigkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Wohnsitz im Inland wird nicht verlangt. Deshalb war der Gesetzgeber in der Pflicht, das Wahlrecht der Deutschen im Ausland zu gewährleisten. Wie er das macht, ist ihm überlassen. Er muss nur gewährleisten, dass das Wahlrecht nicht nur auf dem Papier steht, sondern unter realistischen Bedingungen ausgeübt werden kann. Das grün geführte Außenministerium war für die Sicherstellung der Wahl im Ausland zuständig, und hat dabei gründlich versagt. Hierzu gibt es bereits Einsprüche gegen das Wahlergebnis.
Man kann festhalten, dass der Deutsche Bundestag und die zukünftige Regierung bis zur Klärung des BSW-Ergebnisses nicht demokratisch legitimiert sind. Besonders die USA könnten gegenüber dem dem zukünftigen Bundeskanzler dieses Thema bei Bedarf ansprechen. Die eigenen Bürger haben die Politiker schon immer ignoriert, und das werden sie auch weiterhin tun. Wer unbequeme Fragen stellt, ist rechtsextrem und ein Verschwörungstheoretiker. Die Weigerung der Politik die Fragen zu beantworten, wird zwar weiteres Misstrauen erzeugen, das wird in der Politik-Blase aber niemanden stören.
Es wird also ein Wahlprüfungsausschuss eingesetzt, der das Versagen des Außenministeriums bei der Sicherstellung der Wahlen im Ausland als bedauerlich, aber nicht als rechtswidrig bezeichnen wird. Für die Prüfung wird sich der Ausschuss sehr viel Zeit nehmen. Gegen die Zurückweisung der Einsprüche ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zulässig, das sich auch nicht sehr beeilen wird. Anders als beim Wahlchaos von 2021 in Berlin könnte man eine Wahlwiederholung nicht auf wenige Stimmbezirke beschränken. Es müssten dann vielleicht die Hälfte der Briefwähler die Wahl wiederholen. Diese Blamage wird das Gericht den Politikern, von denen es eingesetzt wurde, nicht antun. Also wird der Skandal verschleppt werden. Es wird also bei der Einstellung der Politiker bleiben: legal? illegal? scheißegal!
Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Prof. Dr. Werner Müller, ehem. Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Mainz, seit 2023 pensioniert und wohnhaft in Spanien.
Bei der Wahl gibt es noch viel mehr Fragezeichen!
Ich habe die Briefwahl statistisch untersucht und mit der Urnenwahl verglichen.
2021 haben die Grünen massiv von der Briefwahl profitiert – nicht aber CSU und SPD. Zufall, oder hat da jemand zu Gunsten einer grünen Regierung nachgeholfen…?
2025 hat die FDP mit einem Schlag einen Großteil ihrer Briefwähler verloren, die bei der Europawahl jedoch noch vorhanden waren. Zufall, oder war das die Strafe, weil sie für den Koalitionsbruch verantwortlich waren?
Wer sich dafür interessiert, der kann die Beiträge rund um https://t.me/AngelaAusPoing/475 anschauen, oder https://x.com/AngelaAusPoing.
Wichtig zu wissen ist auch, dass – zumindest in Bayern – die eingesendeten roten Briefwahlbriefe NICHT gegen das Wahlverzeichnis oder Wahlscheinverzeichnis abgeglichen werden. Da kann man super einfach betrügen, und Stimmzettel, sowie Wahlumschläge kann man problemlos im Internet bestellen (ebenfalls auf meinen Seiten aufgedeckt, inkl. Links zu den Behörden, wo alles dokumentiert ist).
Es gibt noch mehr über das Thema zu wissen. Einiges findet man auf meinem Telegram-Kanal, an anderen Themen bin ich noch dran.
Leider haben auch die freien Medien meist Angst, sich hier die Finger zu verbrennen. Dabei wäre es so wichtig, hier mal mit dem Finger drauf zu zeigen.
In der verhetzten Lage, in der sich DE befindet, traue ich Auszählern manches zu.
Auslandsdeutsche, die länger als 26 Jahre keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, sind meiner Kenntnis nach von Wahlen ausgeschlossen!
Bundeswahlgesetz
§ 12 Wahlrecht
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1.
das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2.
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3.
nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auslandsdeutsche müssen also alle 25 Jahre für drei Monate Wohnsitz in Deutschland nehmen, um das Wahlrecht nicht zu verlieren. Es bestehen darüber hinaus noch Ausnahmen.
BRIEFWAHL wurde auch deshalb möglich, damit Deutsche, die sich längere Zeit im Ausland befinden, weil sie die Sonne lieben, weil sie dort monatelang arbeiten, weil sie reisen, weil sie bei Angehörigen partiell residieren, a u c h wählen können. Allein die vielen BABY-Boomer, die ihre Winter in der Toskana verbringen 😁🥂, auf Kreta oder Lanzerote, auf Kuba oder in Cádiz könnten das Wahlergebnis erheblich beeinflussen.
Man manipuliert w o man kann. Schön, daß Sie das Wahlrecht kopieren können…😂👍🏼, aber wenn es tatsächlich freie, korrekte Wahlen g ä b e, wäre das wahrscheinlich nicht nötig.
Desaströse Gegenwart:
Schwer erklärbar ist auch, dass gegenüber dem Wahlabend noch 1.338 Stimmzettel entdeckt wurden, die zuvor nicht mitgezählt wurden.
Nach der Wahl hatte das BSW einige Wahllokale identifiziert, in denen ihre Stimmen offensichtlich dem „Bündnis Deutschland“ zugerechnet wurden.
Es wird also ein Wahlprüfungsausschuss eingesetzt, der das Versagen des Außenministeriums bei der Sicherstellung der Wahlen im Ausland als bedauerlich, aber nicht als rechtswidrig bezeichnen wird.
Herr Tucholsky skizzierte für solche Fälle schon Mitte der 30er Jahre im vergangenen Jahrhundert:
http://images.zeno.org/Literatur/I/500-465/tuab2101.jpg