
EGMR weist Georgescus Einspruch gegen die Annullierung der rumänischen Wahlen zurück
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Antrag von Călin Georgescu, die Annullierung der rumänischen Präsidentschaftswahlen vom November 2024 aufzuheben, zurückgewiesen und seinen Fall in einem endgültigen Urteil für „unzulässig“ erklärt. Die Begründung dafür ist schlicht absurd.
Der unabhängige Präsidentschaftskandidat Calin Georgescu gewann bekanntlich die erste Runde der Wahl, bei der eine virale TikTok-Kampagne eine Rolle zu spielen schien. Kurz vor dem zweiten Wahlgang erklärte das rumänische Verfassungsgericht am 6. Dezember die gesamte Wahl für ungültig und begründete dies mit dem mittlerweile für alles und jedes passenden Vorwurf der „russischen Einmischung“.
Nach der Entscheidung der rumänischen Behörden focht Georgescu diese vor dem EGMR, dem obersten europäischen Gericht für Menschenrechte, an.
Er argumentierte, dass die Annullierung sein Recht auf freie Wahlen gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt habe, und machte geltend, dass die Entscheidung rechtswidrig, unverhältnismäßig und politisch motiviert sei.
- Mayer, Peter F.(Autor)
Die Entwicklungen werden offenbar auch in den USA aufmerksam verfolgt.
What is this court and how can they annul elections? https://t.co/6SUp6gOGmB
— Elon Musk (@elonmusk) March 6, 2025
Der in Straßburg ansässige EGMR entschied, dass Artikel 3 – der freie Wahlen garantiert – nur für Parlamentswahlen gilt, nicht für Präsidentschaftswahlen. Was zumindest bei Vorhandensein von gesunden Menschenverstand völlig absurd klingt.
Da die rumänische Verfassung die Präsidentschaft ausdrücklich von der Legislative trennt, wies das Gericht Georgescus Hauptanspruch zurück.
Er berief sich auch auf Artikel 6 (faires Verfahren), 10 (freie Meinungsäußerung), 11 (Versammlungsfreiheit) und 13 (wirksamer Rechtsbehelf) und argumentierte, dass er keine rechtliche Möglichkeit habe, die Annullierung anzufechten, und dass das Verfahren politisch motiviert sei.
Auch diesen Fall wies das Gericht ab.
In Bezug auf Artikel 6 und 13 entschied das Gericht, dass die Kandidatur für das Präsidentenamt ein politisches und kein bürgerliches Recht sei – was bedeutet, dass Georgescu keinen gültigen Anspruch gemäß der EMRK hatte.
„Das Recht, in diesem Fall für die Wahl zu kandidieren, war ein politisches Recht und nicht mit „bürgerlichen Rechten und Pflichten“ verbunden“, urteilte das Gericht.
In Bezug auf Artikel 10 und 11 argumentierte es, dass Georgescu keine ausreichenden Ansprüche geltend gemacht habe.
„Das Gericht stellte fest, dass Herr Georgescu keine sachlichen oder rechtlichen Argumente zur Untermauerung seines Vorwurfs der „politischen Einmischung“ in den Wahlprozess vorgebracht hat. Daher wurde dieser Teil des Antrags als offensichtlich unbegründet abgewiesen“, so das Urteil.
Es war nicht das erste Mal, dass der EGMR Georgescus Einsprüche abgewiesen hatte. Im Januar dieses Jahres beantragte er beim Gericht, die annullierten Ergebnisse der ersten Runde wiederherzustellen, doch die Richter lehnten seinen Antrag mit der Begründung ab, er falle „nicht in den Anwendungsbereich von Regel 39“.
Im selben Monat wies auch ein rumänisches Gericht seinen Versuch ab, die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Präsidentschaftswahlen vom 24. November abzusagen, anzufechten.
Die Urteile mehrerer Gerichte könnten zu der Auffassung beitragen, dass Georgescu vor unüberwindbaren rechtlichen und institutionellen Hürden stand, um sein Amt zu erlangen.
Aber nicht nur Georgeescu steht vor unüberwindlichen Hürden, sondern auch eine Mehrheit der Wahlberechtigten in Rumänien. Die EU hat hat anders entschieden – und es ist keine Frage, dass das Gericht einfach mit den Wünschen der EU-Kommission konform geht.
Der russische Auslandsgeheimdienst (SVR) hat die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union beschuldigt, Anklagen gegen Georgescu inszeniert zu haben, um einen sogenannten „nicht systemischen“ Kandidaten zu unterdrücken.
Der SVR behauptete, die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, habe Rumänien mit der Kürzung von EU-Mitteln gedroht, falls Georgescu seinen Wahlkampf fortsetze.
In einer am 4. März veröffentlichten Pressemitteilung wies das rumänische Außenministerium die Behauptungen des SVR zurück und bezeichnete sie als „lächerlich und unangemessen“.
„Dies ist Teil einer Reihe hybrider Aktionen, die von der Russischen Föderation durchgeführt werden, um die Demokratie in Rumänien zu untergraben“, fügte es hinzu.
Allerdings gehen die EU-treuen Herrschenden in Rumänien mittlerweile mit Gewalt gegen Georgescu und seine Gefolgsleute vor. Er wurde verhaftet und ebenso Wahlhelfer und Anhänger. Dazu kommt ein radikales Zensurgesetz, mit dem praktische jeden politisch oppositionelle Gruppe und Partei mundtot gemacht werden kann.
Georgescu will heute um 16 Uhr neuerlich versuchen seine Kandidatur einzureichen:
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— Elon Musk (@elonmusk) March 6, 2025
Călin Georgescu wird heute um 16:00 Uhr Ortszeit seine Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen einreiche.
Ob das Verfassungsgericht seine Kandidatur genehmigt hat, werden wir irgendwann in diesem Monat oder Anfang April erfahren.
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Dagmar Henn brachte gestern im Bösen Medium den Artikel „Die EU gegen die Demokratie in Rumänien: Rollatorputsch auf Speed“ – Tulsi Gabbard will die Ereignisse in Rumänien genau untersuchen. Unter anderen geht es dort um einen 101-jährigen Ex-General, der eines ungeheuren Verbrechens beschuldigt wird – Dugin zu kennen. Zwei andere Leute sollen den Ex-General mal in die russische Botschaft begleitet haben. Gabbard wird sicherlich merken, wie grotesk diese stalinistische Hysterie ist – ich bin gespannt, welche Konsequenzen die USA ziehen werden?
Diese ganzen großen Gerichtshöfe sind doch alle seit jeher mehr Schein, als Sein, es sei denn es geht darum, internationale Haftbefehle gegen Putin auszustellen.
Halo,
immerwennman denkt, absurder geht es nicht mehr …
Am tollsten ist folgendes:
Zugrunde liegt, dass dass rumänische Verfassungsgericht die Wahl für ungültig erklärte und mit „russischer Einmischung“ begründete, wobei ein Beweis „russischer Einmischung“ unnötig war, die Behauptung genügte.
Nun sagen die Richter des EUGM:
„Das Gericht stellte fest, dass Herr Georgescu keine sachlichen oder rechtlichen Argumente zur Untermauerung seines Vorwurfs der „politischen Einmischung“ in den Wahlprozess vorgebracht hat. Daher wurde dieser Teil des Antrags als offensichtlich unbegründet abgewiesen“
Also:
Ein mal ist eine Behauptung genug.
Ein ander mal ist eine Behauptung nicht genug und es wird eine ,,Untermauerung“ gefordert.
Da wäre dann nur noch interessant, auf welcher sachlichen oder rechtlichen Grundlage es mal so und mal so gehandhabt wird. :-)))
Nicht nur das.
Dass die Behauptung der „russischen Einmischung“ getätigt wurde, ist ja evident, ebenso wie die Tatsache, dass für diese Behauptung die Belege fehlen. Beides wird indirekt vom Gericht bestätigt – aber nicht als „politische Einmischung“ anerkannt, mit dem von Ihnen vorgebrachten inneren Widerspruch.
Dh, das Gericht hat ausgerechnet jene Behauptung, die es zunächst zum eigenen Nutzen (für die eigene Begründung) als gültig klassifizierte, anschließend nicht als gültig anerkannt, als sie zu Gunsten des Klägers zu interpretieren wäre.
Ich hatte mal so einen Fall – das Gericht hat auf einen neuerlichen Prozess verzichtet und seine Niederlage – auf Grund ebensolcher Ungleichbehandlung/zweierlei Maß – eingestanden. (Man warf mir vor illegaler Bauunternehmer zu sein und illegale Fremd-Arbeiter illegal ins Land geschafft zu haben, um sie auszubeuten – weil ich meine Wohnung im Pfusch von 2 Bulgaren renovieren ließ Das Gericht hatte damals in seinem Urteil eine Aussage von mir einmal als wahr gewertet, als man sie mir negativ auslegen konnte, dieselbe Aussage aber an anderer Stelle als Lüge klassifiziert, als sie mich von anderer Sichtweise entlastete….;)))
Richter, die so „argumentieren“, brauchen dringend eine Nachschulung in Logik & Stringenz!! ;))
Dieses Schrott-Urteil müsste eigentlich anzufechten sein.
Gerichte scheinen in der neuen verdrehten Welt, sich nun nun bei der Urteilsverkündung auf „Hörensagen“ zu berufen! Meinungen, Vermutungen und Gerüchte sind die neuen Beweismittel!
Ich muss da wieder an einen besonders eifrigen Zeugen Coronas aus dem ZackZack-„Forum“ denken, der uns „Verschwörungsschwurblern“ immer wieder vorwarf, wir wollten den Krieg….;))
Wer hier wirklich den Krieg will, das ist mittlerweile offensichtlich wie es nur geht.
Leider passt nichts von dem, was ich an persönlicher Meinung dazu äußern wollen würde, durch den Foromaten.
Seit 1000en Jahren Menschheitsgeschichte ist es DER ANSA-SCHMÄH eines jeden Demagogen gewesen, irgendeinen Untergang zu beschwören, vor dem nur er die Menschen retten kann – sofern man ihm nur genug Macht und Geld überlässt.
Das hält diese „aufgeklärte“ Menschheit aber nicht davon ab, wieder und wieder auf diesen Ansa-Schmäh hereinzufallen.
Mit welcher Beschimpfung will man solche Dummheit auch beschreiben? Reicht ja nichts aus…..
Fakt ist aber: die Rumänen wissen, was gespielt wird, auch „meine“ Rumänen hier in Wien.
Fakt ist auch: die Rumänen waren die, die von allen ehemaligen Ostblockstaaten mit ihrem kommunistischen Alleinherrscher am brutalsten verfahren sind – Exekution inkl. der Gattin.
Galten Justiz und Medien früher als Institutionen, die den Dreck aufdeckten und beseitigten, hat sich deren Aufgabe in einem faschistischen, europäischen Zeitgeist gerade ins GEGENTEIL verkehrt : Sie decken den DRECK zu ‼️🤮
„Justiz“ und „Gerichte“, die per se von einer „Regierung“ abhängig sind (Steuer-Geld, wie Steuer-Rad, Steuer-Ruder, Steuer-ungstechnik), sind alles Andere als Unabhängig, denn schliesslich sind diese Institutionen auf das Geld angewiesen.
Auch wird das Personal politisch ernannt und NICHT gewählt.
Nachdem der Kandidat die USA um Hilfe gebeten hat, wäre es an der Zeit, dass der transatlantische Hegemon Westeuropas sich irgendwie einmischt. Putin glaubte kürzlich noch, die westeuropäischen Innen:innen würden vor Trump kuscheln und um Streicheleinheiten winseln – und nun? Könnten Trump und Musk irgend etwas sagen wie „Böse Ursel! Böse Ursel!“ – oder ähnlich?
Der neue Wind in Europa heißt Totalitarismus! Korrupte Gerichte untermauern den Willen korrupter und nichtgewählter Politiker (wie Leyen und co.), deren Auftraggeber die parasitären Machteliten ohne scheinbar sichtbare Namen sind! Sie teilen uns mit, dass Demokratie endgültig vorbei ist und der Bürger sich dem Willen der Mächtigen bedingungslos zu unterwerfen hat! Wem das nicht passt, der wird verfolgt, ausgegrenzt, bestraft und vernichtet!
Der europäische Bürger muss sich fragen, will ich in einem solchen System wirklich leben? Wenn nein, dann MUSS der Bürger seine Rechte einfordern! Denn freiwillig geben die Machteliten und ihre politische Marionetten ihre Macht nicht mehr ab! Da hilft auch keine Partei XY dem Bürger! Der Bürger muss sich von seinem bequemen Sessel erheben!
Ein schöner Spruch heißt, wer in der Demokratie schläft, der wacht in der Diktatur auf! Wir befinden uns gerade genau dazwischen!