
Kampf um Veröffentlichung von Impfnebenwirkungen
Eine Juristin versucht auf Basis der Informationsfreiheit an die Daten der deutschen Behörden zu den Impfnebenwirkungen zu kommen. Das Ehrlich-Institut ist bereits im Verzug.
Per gerichtlichem Zwang könnten bald eine Menge neuer Daten zu den Impfnebenwirkungen öffentlich werden. Konkret geht es um die brisanten Informationen rund um die Häufigkeit von Nebenwirkungen insbesondere auch bezüglich der jeweiligen Chargen. Die Rechtsanwältin Franziska Meyer-Hesselbarth stellte einen entsprechenden Antrag via Informationsfreiheitsgesetz. Die erste Frist das das Paul-Ehrlich-Institut verstreichen.
Mehr dazu weiß das Magazins Multipolar. Dort meldet man am Mittwoch:
Die frühere Richterin Franziska Meyer-Hesselbarth will die Freigabe von Behördendaten zu Impfnebenwirkungen gerichtlich durchsetzen. Dazu hat die Juristin auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt gestellt (28. August), um Einsicht in die Auswertungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zur Häufigkeit von Nebenwirkungen bei in Deutschland zugelassenen SARS-CoV2-Impfstoffen nach Chargennummern zu erhalten. Vorausgegangen war ein umfangreicher Antrag Meyer-Hesselbarths bei der für die Sicherheit von Arzneimitteln und Impfstoffen zuständigen Behörde im Juli. Darin hatte sie das PEI aufgefordert, sämtliche Auswertungen inklusive der zugehörigen Chargennummern, die im Zusammenhang mit Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und Todesfällen der COVID-19-Impfungen stehen, gemäß des IFG herauszugeben. Das PEI hatte die einmonatige Frist zur Übermittlung der Daten jedoch verstreichen lassen.
In einer aktuellen Stellungnahme vom 2. November gegenüber Multipolar kündigte die Rechtsanwältin an, die Behörde nicht nur wegen Untätigkeit zu verklagen sondern auch einen weiteren Eilantrag zur Herausgabe der Rohdaten einer von dem Institut durchgeführten Beobachtungsstudie mit der vom PEI entwickelten Smartphone-App „SafeVac 2.0“ zu stellen. Bereits im April hatte die Rechtsanwältin das PEI vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt verklagt, da die Behörde einer Aufforderung nach dem IFG zur Herausgabe aller Verdachtstodesfallmeldungen nach SARS-CoV2-Imfpung inklusive der zugehörigen Chargennummern nicht nachgekommen war. Das PEI hatte die Frist zur Klageerwiderung verstreichen lassen sowie angekündigt, noch im Jahr 2024 Forschungsergebnisse zur Sicherheit der COVID-19-Impfpräparate zu veröffentlichen. Dies ist bislang allerdings nicht geschehen.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine im August 2023 veröffentlichte Stellungnahme der Behörde. Darin erklärt das PEI, dass auf Basis einer Datenanalyse aus einer „prospektiven“ (vorausblickenden) Beobachtungsstudie mit der „SafeVac 2.0-App“ kein Zusammenhang zwischen der Chargennummer und der Anzahl von Verdachtsmeldungen von Impfnebenwirkungen mit dem Biontech-mRNA-Präparat „Comirnaty“ belegbar sei. Die Stellungnahme bezieht sich auf einen im März 2023 veröffentlichen wissenschaftlichen Beitrag dänischer Forscher, die eine eindeutige Abhängigkeit der Anzahl der Nebenwirkungsmeldungen bei unterschiedlichen Biontech-Impfstoffchargen anhand von Impfdaten in Dänemark feststellen konnten. In einem weiteren, im August 2024 veröffentlichen Beitrag bestätigen die Forscher die Abhängigkeit in einem Vergleich der dänischen Impfdaten mit den entsprechenden schwedischen Daten.
In einem von Franziska Meyer-Hesselbarth beauftragten Gutachten, das Multipolar vorliegt, stellt das Institut für Mathematik der Universität Osnabrück fest, dass die erste Abbildung in der Stellungnahme des PEI aus statistischer Sicht „extrem unwahrscheinlich“ ist. Bei Chargen mit mehr als 10.000 Teilnehmern sei mit hoher Wahrscheinlichkeit eine große Streuung zu erwarten, heißt es in dem Gutachten. Die zweite Abbildung könne als „peinlicher Versuch“ gewertet werden, „unachtsame Leser mit einer inhaltsleeren Grafik in die Irre zu führen“. Denn darin seien nur diejenigen Chargen ausgewertet worden, die zu schwerwiegenden Verdachtsfällen geführt haben. Der Gutachter, Professor Matthias Reitzner vom Lehrstuhl für Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik, schlussfolgert: Die Auswertung der Bundesbehörde „verfehlt vollständig“ jedes wissenschaftliche Niveau. Die in der PEI-Stellungnahme angegebenen Daten belegten im Gegenteil, dass „die betrachteten Comirnaty-Chargen einen hohen Grad an Unterschiedlichkeit aufweisen bzw. aufgewiesen haben müssen“.
Rechtsanwältin Meyer-Hesselbarth räumt gegenüber Multipolar ein, dass ihr Antrag auf ein Eilverfahren vom Gericht aus formalen Gründen zwar abgelehnt werden kann, da er eine spätere Entscheidung in der Hauptsache vorwegnimmt. Sie geht jedoch davon aus, dass der Antrag die Gerichte in eine „unangenehme Zwickmühle“ bringt. Denn wenn diese den Gesundheitsschutz und die Datenveröffentlichung als nicht dringlich erklären, würden sie sich zur eigenen „gesundheitsschützenden“ Corona-Rechtsprechung in Widerspruch setzen. Damals hatten die Gerichte häufig Eilanträgen stattgegeben, die Hauptsacheverfahren ebenfalls vorwegnahmen. Zudem gebe es „massive Anhaltspunkte“ für „wissentliche Rechtsverstöße des PEI“ gegen die Pflicht zur Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln (Pharmakovigilanz), die eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen würden.
Multipolar hat in der Vergangenheit mehrfach über eine mangelnde Überwachung der COVID-19-Impfstoffpräparate durch das PEI berichtet. Zuletzt ermittelte eine von Multipolar mit initiierte Forsa-Umfrage, dass 19 Prozent der in Deutschland mit einem COVID-19-Präparat Behandelten über Nebenwirkungen berichteten, bei vier Prozent der Geimpften seien diese auch von einem Arzt bestätigt worden. Das PEI hatte lediglich bei 0,18 Prozent der Impfungen Verdachtsfälle von Nebenwirkungen erfasst.
In Kürze treten die WHO-Verträge in Kraft, dann kann eine einzige Person entscheiden, dass Grundrechte ausgesetzt werden und Nationalrat bzw. Bundestag und Gerichte keine Rolle mehr spielen – dauerhaft!
„Paul-Ehrlich-Institut“
Den Namen sollten sie mal ändern lassen, der passt leider nicht mehr.
Ob das Absicht war, die Nebenwirkungen gleich denen zu machen, wie die von Mikrowellen?
Hinsichtlich brainfog?
In der am 18.8.2023 veröffentlichten Stellungnahme des PEI wurden die Auswertungen des PEI auf Basis der Analyse aus der prospektiven Beobachtungsstudie mit der SafeVac 2.0-App gemacht.
Im September 2023, also ein Monat später, äußerte Prof. Keller, die Leiterin der Abteilung Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika des PEI bis Mitte 2023, im Brandenburger Corona-Untersuchungsausschuss nahezu Unglaubliches.
So seien beispielsweise die Daten aus, der im Dezember 2020 vom PEI herausgegeben, „SafeVac“-App bis heute nicht ausgewertet worden.
Die App war vom PEI entwickelt worden, um eine einfache Meldung von Impfnebenwirkungen zu ermöglichen.
Die Begründung der PEI-Mitarbeiterin ist brisant: Man habe so viele Meldungen erhalten, dass die IT-Struktur der App darauf nicht vorbereitet gewesen sei.
Daten von den 700.000 Teilnehmern sind so bis heute unbearbeitet.
Außerdem sei man personell dramatisch überlastet gewesen.
Apollo News “Corona-Untersuchungsausschuss: Behörden konnten Flut der Impfnebenwirkungen bis heute nicht auswerten“ zitiert Keller mit den Worten:
„Es gab Leute, die haben sich nur um Todesfälle gekümmert und Leute, die haben sich nur um Myokarditis gekümmert, wir hatten ja viel mehr Arbeit als zuvor, nur durch diesen Impfstoff.
Wir haben aus anderen Abteilungen Hilfe bekommen, weil wir zu wenig Leute für die Bearbeitung der Impfnebenwirkungen hatten.“
Was stimmt denn nun ; Auswertung der SafeVac-App Daten oder nicht?
Falls diese Aussagen der Wahrheit entsprechen, so könnte es sich hier um Totschlag bzw. normale und schwere Körperverletzung durch Unterlassen in tausendfachen Fällen handeln. Denn wenn es Todesfallmeldungen und weitere Meldungen in extremen Umfängen gibt (so dass die Behörde mit der Bearbeitung nicht mehr nachkommt) ist es dessen Pflicht, sofort das Impfprogramm zu stoppen. Genau dafür ist diese Behörde gegründet worden, sind die Mitarbeiter eingestellt worden. Die Frage ist, wann endlich einmal die Staatsanwaltschaften Ermittlungen aufnehmen, Hausdurchsuchungen vornehmen. Keine freundlichen Anfragen stellen und monatelang warten. Nein. Man muss dort hinfahren und die Örtlichkeiten durchsuchen. Computer und Unterlagen sicherstellen. Mitarbeiter getrennt verhören. Das klingt übertrieben? Das klingt irgendwie komisch? Nein. Diese Maßnahmen sind aktuell dringend zur Beweissicherung geboten. Die Staatsanwälte, die diese Zeilen hier lesen, denken jetzt wohl: Ich werde doch meine Karriere nicht aufs Spiel setzen (das ist zwar meine Pflicht) und hier ermitteln. Wenn sie das jetzt denken, dann wissen Sie auch, dass etwas mit diesem Land, mit diesem System nicht stimmt. Denn in einem funktionierenden Rechtsstaat, in einer funktionierenden Demokratie, wäre es niemals zu diesem Excess gekommen, wäre es nie zu diesem Jahrhundertverbrechen gekommen. Und Sie, lieben Staatsanwälte, müssten sich auch nicht um ihre Karriere sorgen müssen.
Denken Sie mal drüber nach. Denn auch Sie sind Menschen. Mussten sich und ihre Lieben mit diesem Industrieabfall behandeln lassen. Haben im ihrem Umfeld sehr wahrscheinlich Verluste erlitten. Und leiden möglicherweise an unerklärlichen Gesundheitsproblemen (nein, das kommt bestimmt NICHT durch Corona oder den Klimawandel). Dieser gesetzlose Zustand kann so einfach nicht weitergehen. Gesetze müssen befolgt werden. Hier steht unser gemeinsamer Gesellschaftsvertrag auf dem Spiel. Tun Sie endlich Ihre verdammte Pflicht!